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Motorschaden durch LMM???

Audi TT RS 8S
Themenstarteram 6. Juli 2005 um 9:40

Hallo Freunde,

seit zwei Wochen steht mein TT mit einem Motorschaden in der Werkstatt.

Folgendes Probleme:

Mit 220 km/h auf der Autobahn ruckte es plötzlich und das Auto hat sofort an Leistung verloren (nur noch ca. 120 km/h).

Daraufhin habe ich es sofort auf einen Parkplatz gestellt und von meiner Vertragswerkstatt (3 Jahre Garantie) abschleppen lassen.

Nach ein paar Tagen ohne einen Fehler zu finden, meinte die Werkstatt es könnte am LMM liegen (der natürlich nicht in der Garantieleistung enthalten ist). Nachdem der LMM zu Bosch zum messen gesendet wurde, erhielt meine Werkstatt die Info von Bosch, dass der LMM NICHT defekt ist.

Alles war klar, ich freute mich schon mein Auto repariert wieder zu bekommen und nur 20 % nach Garantiebestimmungen zahlen zu müssen.

Doch nun hat die Werkstatt meinen LMM wieder eingebaut, eine Probefahrt gemacht und das Auto hat keine normale Leistung gebracht. Dann haben sie einen neuen LMM eingebaut und das Auto funktioniert einwandfrei.

Jetzt behauptet die Werkstatt, dass doch der LMM kaputt ist und da dieser Schuld am Motorschaden wäre, es keine Garantieleistung wäre!

Kann mir jemand Info geben, ob der LMM zum Motorschaden führen kann und warum Bosch den LMM als nicht defekt deklariert, aber beim Einbau das Auto keine Leistung hat.

Wäre sehr dankbar dafür!

Mfg

ck_one

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47 Antworten
am 6. Juli 2005 um 10:06

Der LMM kann definitiv zum Motorschaden führen, soweit ich weiss aber nur bei Turbomotoren.

der lmm ist ein verschleissteil! wenn bei dir die 24h3 durchgeführt(falls dein fahrzeug betroffen war) wurde siehts nicht so gut aus! sollte dies nicht der fall gewesen sein, schnapp dir den lmm und nen anwalt und lasse dich beraten.

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 10:16

Sorry, aber was bedeutet 24h3???

Kann leider nix damit anfangen!

Fakt ist: zwei Monate vorher hatte ich in der Werkstatt ordnungsgemäss meine Inspektion gemacht!

am 6. Juli 2005 um 10:19

Die 24H3 war eine Rückrufaktion und Vorbeugung vor defekter LMM, wurde kostenlos durchgeführt.

Schau mal in deinem Serviceheft auf den letzten Seiten. Wenn da nirgends 24H3 steht, wurde es nicht gemacht.

Welches Bj. hat denn dein TT?

am 6. Juli 2005 um 10:22

24H3 war so eine Umrüstaktion !!

Ältere TT´s haben dann kostenlos einen neuen LMM bekommen !

am 6. Juli 2005 um 10:23

Shit zu langsam :D

geh am besten diesbezüglich zu nem anderen händler und lass über deine fahrgestellnummer herausfinden ob

a) die 24H3 für dein Fahrzeug galt

b) die aktion wenn dein tt drunterfällt auch ausgeführt wurde

c) schau nach welche endung der def. lmm hat den man dir ausgehändigt hat.

sollte dein tt wegen nem defekten lmm hops gegangen sein und die aktion wurde verpennt, kannst du evtl die werkstatt dafür drankriegen. lasse dir zur not auch alle teile wie zündkerzen, etc aushändigen und sicher die mal..sind ja dein eigentum und dürfen nur nach vorheriger rücksprache entsorgt werden.. scxhick mir mal deine email per pn ich schick dir dann das pdf zur aktion!grüsse

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 10:31

Aha, hatte nix davon gehört. Da müsste ich mal in mein Service-Heft schauen.

Der TT ist Baujahr 1999 und ich habe ihn letztes Jahr mit ca. 40.000 km gebraucht gekauft! War also knapp 4 Jahre alt.

Mit dem Kauf habe ich eine 3-jährige Garantie bekommen. Hoffe nur, dass ich sie in Anspruch nehmen kann.

@partrick:

Leider steht der TT in der Werkstatt und die wollen den nicht eher rausrücken, bevor ich die Rechnung bezahle. Dann könnte ich ja immer noch das Geld einklagen, vorausgesetzt es wäre ein Garantiefall.

Zur Zeit suche ich einen guten Anwalt. Wollte mir aber nur vorab mal informieren.

Das einzigste, dass ich also habe ist das Serviceheft und die Garantiebestimmungen. Die liegen aber leider zu Hause und da komme ich erst heute mittag dran.

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 10:33

@patrick: Hier meine Email-Anschrift: sunpower1000@hotmail.com

Danke für deine und auch die Hilfe der anderen.

am 6. Juli 2005 um 10:33

Dein TT fällt somit unter diese Aktion.

Schau zuhause unbedingt mal ins Serviceheft. Wenn nicht irgendwo 24H3 steht, stehen deine Chancen besser.

Denn diese Aktion musste durchgeführt werden.

Zitat:

Leider steht der TT in der Werkstatt und die wollen den nicht eher rausrücken, bevor ich die Rechnung bezahle.

Die Werkstatt MUSS den Wagen rausgeben. Wenn nicht, rufe 110 an und bitte um Hilfe - dann werden sie Deinen Wagen rausgeben - Garantiert!

am 6. Juli 2005 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von ck_one1970 Sorry, aber was bedeutet 24h3???

Kann leider nix damit anfangen!

Die 24 H 3 ist eine "Feldaktion" (offizielle Bezeichnung von Audi) seitens Audi.

Sprich, jeder TT der zur fälligen Inspektion/Service in die Werkstatt kam wurde über die Fahrgestellnummer abgefragt ob er zur Fabrikation (Fahrgestellnummerabhängig) mit betroffenem Luftmassenmesser gehört. Bie positiver Abfrage wurde der Luftmassenmesser kostenlos getauscht und im Serviceheft ein Vermerk: "24H3" eingeschrieben. Wenn dieser Vermerk in Deinem Serviceheft fehlt oder die 24H3 nicht durchgeführt wurde, so ist das aber noch lange kein Verschulden der Werkstatt sondern kann auch bedeuten, das Dein TT von der Feldaktion einfach nicht betroffen ist/war.

Zitat:

Fakt ist: zwei Monate vorher hatte ich in der Werkstatt ordnungsgemäss meine Inspektion gemacht!

Das ist ein Vorteil für Dich, falls Dein TT 24H3 fähig ist und Du ein lückenloses Serviceheft nachweisen kannst.

Wenn nicht.. hat das leider keine Wirkung, weil der Luftmassenmesser bei der Insepektion nicht überprüft wird.

Versuche ausnahmslos alle Allteile in Deinen Besitz zu bekommen (Beweissicherung) und dann wünsche ich Dir viel Glück bei Deinem anstehendem Kampf gegen die WS.

Gruß, mörf

Edit: Rechtschreibfehler beseitigt.

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1

Die Werkstatt MUSS den Wagen rausgeben. Wenn nicht, rufe 110 an und bitte um Hilfe - dann werden sie Deinen Wagen rausgeben - Garantiert!

Mhhhh... ich weiss, zumal sie bis heute keine Unterschrift von mir haben diesen Auftrag auszuführen!

Eigentlich wollte ich das mit meinem Anwalt klären und nicht gleich die Polizei anrufen.

Ausserdem bin ich zwar nicht auf den Mund gefallen, eigentlich auch ne kleine Emanze, aber... eine Frau halt;-)

Und die versuchen es immer auf die diplomatische Weise;-)

Trotzdem danke für deinen Hinweise!

am 6. Juli 2005 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1

Die Werkstatt MUSS den Wagen rausgeben.

@brezelpaul,

aber nur, wenn in deren Reparaturbestimmungen / AGB`s nichts Anderes drin steht.

Leider steht da immer:

Ausfolgung nur gegen Barzahlung. Die WS hat ein Rückhalterecht gegenüber dem Schuldner.

@ck_one1970

Bezahle, wenn es wirklich nicht anders geht, die Rechnung und lasse Dir auf jeden Fall auf Dein Original sowie auf alle Durchschläge den Vermerk:

Bezahlung erfolgt unter ausdrücklichem Vorbehalt

draufschreiben.. oder schreibe das VOR Bezahlung, selbst drauf. Und dann nimm am Besten noch einen unabhängigen Zeugen (keine Familie!) mit.

Gruß, mörf

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