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Motorschaden durch Ölverbrauch an Vectra B 2.2 DTI

Opel
Themenstarteram 16. August 2004 um 13:08

Gude,

ich hab lt. Autohaus einen Motorschaden an meinem Vectra B 2.2 DTI. EZ:01/02, 130.000 km. Vor 5 Monaten vom Händler bezogen(inkl. 1 Jahr Garantie). Seit dem 20.000 km gefahren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein 2 Jahre altes Auto 4l Öl auf 20.000 km verbraucht. Hat da jemand ähnliche Erfahrungswerte mit der selben Maschine???

Des weiteren hat die Ölkontolllampe nicht gebrannt. "Man fährt sich also erst den Motor kaputt befor die Frühwarnlampe angeht"???

Hat jemand von euch einen ähnlichen Fall gehabt und wie ist der/die jenige auf dem Schaden sitzengeblieben??? Garantie? (wohl eher nicht :-)) Gerichtliche Lösung? (auch nicht so toll) Teilung der Kosten x% Händel + x% ich???

Kann mir jemand helfen, son Motor ist scheiß teuer :-)

Gruß

Roger

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16 Antworten
am 16. August 2004 um 15:35

Hallo Roger,

ich muss Dich wohl leider enttäuschen.

Habe selber einen Vectra B BJ. 2000 2.0 DTi. Fahre mit dem Auto jedes Wochenende knapp 2000km und kippe so auch jedes Wochenende ca. 1 Liter Öl nach. Fahre 10W-40, das reicht bei mir aus und bei dem hohen Verbrauch will ich auch nicht noch mehr bezahlen.

Die Ölkontrolle ging bei mir bisher nur 1x an und dann haben genau 2.8 Liter bis auf max. gefehlt. D.h. ein Motorschaden aufgrund von Ölmangel war sicherlich nicht mehr weit entfernt. Seitdem kontrolliere ich bei jedem Tanken den Ölstand. Der Motor, den Du hast, ist eigentlich vom Aufbau her die gleiche Maschine, nur mit etwas mehr Hubraum. Mein Vectra braucht das Öl, seitdem ich den Wagen habe (mit 40.000 übernommen und hat jetzt 130.000 drauf).

Viele Grüße.

Markus

Tut mir leid wegen Deines Motorschadens.

Es ist ein alter Irrglaube, das die Öldruck kontrollleuchte als Ölstandswarnung fungieren kann oder gar als Frühwarnsystem.

Sie leuchtet nur, wenn der Öldruck nicht mehr im Sollbereich ist. Dann ist es aber - fast - schon zu spät und es gibts nur Eins: Sofort Motor aus!

Wer keinen Bordcomputer hat, dem bleibt nichts anderes übrig, als regelmäßig per Ölmessstab den Ölstand zu kontrollieren.

 

Gruß Wolfgang

am 16. August 2004 um 17:08

Hi...

....was sagt denn die Werkstatt? Wieso hast du einen Motorschaden? Doch nicht einfach durch die Tatsache das der Motor 4 ltr. Öl auf 20000 km schluckt,oder? Das sind ja nur 0,2 ltr/1000 km und noch bei jedem Fahrzeughersteller in der Toleranz.

Und was für ein Öl hast du denn drauf,wenn du auch 10W40 fährst ist der Wechselintervall doch schon bei 15000 km oder irre ich mich? Erst bei einer niedrigeren Viskosität verlängert sich der Intervall.

Alex

und 4 Liter Öl auf 20000 km ist vollkommen normal. Dafür sind doch die Diesel bekannt, daß sie sich immer gern etwas mehr genehmigen.

Laut Opel sind bis 0,75 l auf 1000km normal, auch wenn der menschliche Verstand dazu unnormal meint.

also ich weiß immer noch nicht, wie ihr auf so angaben kommt, ich hab noch nie bei meinem öl nachgefüllt. mach immer schön meine inspektionen und die hatten auch noch nie gemeckert, daß er leer ist. wenn ich mal selbst nachgeschaut hatte, war alles noch o.k. ich weiß zwar, daß man bei einem auto mehr machen muß, als nur tanken, aber ehrlich gesagt wäre es mir zu blöd andauernd das öl nachzufüllen, bei welchem motor heutzutage ist das noch normal ?

@ ODKT

Die regelmäßige Ölstandskontrolle ist halt leider auch bei modernen Autos noch nötig, gerade bei Turbodieselmotoren.

Anfangs sollte man dies alle 500 bis 1.000 km machen, bis man ein Gespür dafür hat, wieviel Öl der Motor verbraucht und wie oft man kontrollieren muss.

Die Ölwarnlampe ist, wie schon geschrieben, kein Ersatz für die Kontrolle.

 

@ Alex

Der Schaden dürfte nicht durch den Ölverbrauch entstanden sein, sondern durch den Ölmangel.

Hi,

wenn du den Wagen erst von 5 Monaten gakauft hast, muß dein Händler dein Auto kostenlos Reparieren.

2 jahre Gewährleistung, in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen das der Schaden nicht beim Kauf vorhanden war, danach mußt du beweisen das der Schaden beim Kauf vorhanden war.

Also: Auto hinbringen, auf das Gesetz verweisen und Reparieren lassen. Wenn dein händler sich quer stellt, ab zum Anwalt.

hallo,

das ist nur zum teil richtig. es gibt unterschiede zwischen gewährleistung und garantie. das darf man nicht gleich stellen. daß der händler in der beweislast ist, gibt es nur bei garantie. gewährleistung ist nur, daß der händler dir das auto ohne mängel übergeben hat. 2 jahre sind es glaub ich auch nur bei neuwagen, sonst ist 1 jahr gesetzlich fest, da brauch nichts extra vermerkt sein.

und gerade weil es hier um den motor geht, würde ich sagen, tritt die gewährleistung nicht ein, da das ein "verschleißteil" ist. ich hatte auch gerichtlich durchsetzen müssen, daß mein händler mir meinen kupplungszylinder zahlt, ich hatte aber garantie und keine gewährleistung. damals hatte ich mich deswegen extra schlau gemacht.

versuchen würde ich es auf jeden fall, weil es um viel geld geht, rechtschutz versichert ? vielleicht mit selbstbeteiligung, die man aber wieder mit einklagen kann. such dir aber einen rechtsverdreher, der sich damit auskennt. ich hatte zwar vor gericht gewonnen, aber ich hatte mehr plan davon als mein anwalt, was garantie / gewährleistung anbelangt.

schätze aber mal, daß du null chancen hast, weil beim vectra steht sogar extra in der fahrertür, daß man alle ( ich glaub tausend km ) nach dem öl gucken soll, daher kann man als rechtsverdreher sagen, grob fahrlässig und damit hast du wenig chancen. sorry, für die ernüchternde antwort

hoppla, seh gard, du hast extra geschrieben, 1 jahr garantie, sorry, wenn du wirklich garantie hast, dann ab zum anwalt. aber wie gesagt, auch die händler verarschen einen und sagen gibt super garantie drauf, die sie angeblich eh geben müssen. in dem fall spricht man aber von gewährleisutng, weil nur die wird gesetzlich vorgeschrieben. bei ner garantie gibt es extra unterlagen, bei gewährleistung nicht.

Sorry, aber da hast du unrecht.

Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe, genau.

Die Garantie ist hier total uninteressant. Interessant ist die Gewährleistung, die ist in Deutschland 2 Jahre, vertraglich auf 1 Jahr kürzbar.

In den ersten 6 Monaten tritt die sogenannte Beweislastumkehr in ein, d.h. der Händler muß dem Käufer bzw. Richter beweisen, das der Schaden bei Kauf nicht vorhanden war. Nach den 6 monaten muß der Käufer beweisen, das der Schaden schon bei Kauf vorhanden war. Dann wird die Garantie erst interessant.

So oder So ist es nicht zu beweisen. Aus diesem Grund hast du eine 100% Chance vor Gericht zu gewinnen, aufgrund der Beweislastumkehr.

@frostlxxl

In meinem Posting habe ich aber auch von Gewährleistung gesprochen und nicht von Garantie.

Des Weiteren zweifle ich stark an das der Motor ein Verschleißteil ist!!! teile des Motors sind mit Sicherheit ein Verschleissteil, von daher bleibt zu klären was genau Defekt ist.

P.S.:

Auch wenn du eine garantie hast, hast du trotzdem eine Gewährleistung!!

Themenstarteram 17. August 2004 um 15:48

Also,

Danke für eure Postings.

Aber mit der Gewährleistung/Garantie ist das so ne Sache.

Gewährleistung: gesetzlich geregelt; 2 Jahre auf 1 Jahr verkürzbar. Beweislast/Beweislastumkehr

Garantie: vom Händler individuell vergebenes "Siegel" , dass die Ware einwandfrei ist. Beweislast/Beweislastumkehr zählt bei Garantie leider nicht.

Und ich hab Garantie... Vielleicht kennt jemand von euch nen Präzidenzfall an dem ich mich hangeln könnte.

Das Autohaus bestätigt Motorschaden durch Ölmangel!!!

Ich hab einfach zu selten nach dem Öl geschaut. Ich korrigiere: Ich hab nie nach Öl geschaut!!! :-)

Na ja jetzt werd ich dafür meine Quittung bekommen, da eine gerichtliche Einigung für mich nur mit einem Präzidenzfall in Frage kommt.

Danke

Roger

Hi,

FALSCH!!!

Wenn du Garantie hast, heißt das nicht das du keine Gewährleistung hast!!!!

DU HAST IMMER GEWÄHRLEISTUNG! IN DEN ERSTEN 6 MONATEN MIT BEWEISLASTUMKEHR!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Paldin

P.S.:

Auch wenn du eine garantie hast, hast du trotzdem eine Gewährleistung!!

hmmm,

einmal so, einmal so, aber ich bin der meinung, daß garantie freiwillig gegeben werden kann, aber gewährleistung ist immer bei kauf von einem händler ( 1 jaht ). sieht man ja z.b. auch bei ebay, daß man es sonst ausschließen muß, da man privatmann ist. aber egal, wir reden hier eigentlich über den motorschaden. warst du denn schon beim anwalt ?

ich glaube nicht, daß man da einen Präzidenzfall brauch, außerdem müsste das ein anwalt wissen und nicht die "normalos" wie wir sie sind.

guck doch mal, ob du ein rechtsverdreher forum findest :)

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