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Motorschaden. Golf zurück geben

VW Golf 7 (AU/5G)

Kann man den Vertrag wandeln ??????

Vertragshändler Gottfried Schulz Essen. Golf, 14 Monate alt. 30 000 km Motorschaden. 7 Tage Reparatur Werkstatt. Vertragshändler Gottfried Schulz Essen, bietet 3 Tage einen Leihwagen an, Bravo. Jetzt nach 3 Wochen, wieder Motorschaden. Schadensort ist Wuppertal, wo der Kollege Beruflich aktiv ist. Nach 2,5 Stunden, Vertragshändler Gottfried Schulz Wuppertal hat keinen Leihwagen, Gottfried Schulz Essen wäre zuständig. Wofür bietet VW eine Mobilgarantie an, wenn sie ihr versprechen nicht einlöst.

Heute morgen dann Vertragshändler Gottfried Schulz Essen. Leihwagen, gibt es nicht, weil Vertragshändler Gottfried Schulz Wuppertal den Wagen stellen muss. Mit dem Zug nach Wuppertal.

Nach 2,5 Stunden vor Ort Vertragshändler Gottfried Schulz Wuppertal. Ob der Kollege mittlerweile einen Leihwagen hat, weiß ich nicht. Deshalb hätte ich nie ein Fahrzeug gekauft in so einem Laden. Wofür gibt es Sixt und Europcar, wenn die Service Arbeiter bei dem Vertragshändler Gottfried Schulz keine Ahnung haben. Es ist doch eine Frechheit, dass Vertragshändler Gottfried Schulz unter einander nicht kommunizieren kann. Außerdem, warum geht ein Motor nach 1000 km schon wieder kaputt. Motor wurde noch getauscht. Oder wurde nur der Zylinderkopf getauscht. Fusch ? Aber das wird jetzt ein Privat Sachverständiger klären. Die Stunden würde ich auch dem Händler in Rechnung stellen.

Dieses unfachmännische verhalten, kenne ich nicht von meinen Vertrauenshändler aus Wuppertal-Cronenberg.

Kann man den Wagen nicht zurück geben. Das Vertrauen zu diesen Händler ist doch beschädigt.

Mfg Volker

Beste Antwort im Thema

Warum sollte Dir hier jemand verbindliche juristische Tipps geben?

Für die Wandlung gibt es einschlägige Regelungen im BGB, die Dein Kollege unter optionaler Hinzuziehung eines Juristen sicherlich in Erwägung ziehen kann.

Und so häufig plakativ den Händler namentlich zu erwähnen ist auch nicht gerade professionell und erzeugt bei so manchem wie mir "a Gschmäckle".

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Fragst Du einen Juristen und erhältst eine verbindliche Antwort. So einfach funktioniert das im richtigen Leben.

Edit: Mein Vertrauensverhältnis zum Kunden wäre auch geschädigt, wenn mich dieser öffentlich durch den Dreck ziehen würde.

Zweimal in so kurzer Zeit einen Motorschaden? Da stimmt doch was nicht? Wenn dein Vertrauen in den Händler beschädigt ist, reicht es doch den Händler zu wechseln.

Warum sollte Dir hier jemand verbindliche juristische Tipps geben?

Für die Wandlung gibt es einschlägige Regelungen im BGB, die Dein Kollege unter optionaler Hinzuziehung eines Juristen sicherlich in Erwägung ziehen kann.

Und so häufig plakativ den Händler namentlich zu erwähnen ist auch nicht gerade professionell und erzeugt bei so manchem wie mir "a Gschmäckle".

Also das ist ja ziemlich aergerlich

doch ich wuerd erst mal das Problem loesen , dass kann doch nicht sein in kuerzester Zeit zwei gleiche Schaeden.

Das ist doch erstrangig alles andere bringt doch jetzt nicht.

Hast doch Garantie drauf.

Beschwerde dich doch erst mal bei der VW Kundenbetreuung dann weitersehen

Alle die bisher geantwortet haben, haben zu 100 % recht

Klar kannst Du das Auto zurück geben. In der Regel zahlt man Dir den Händlereinkaufswert.

VW hat drei Versuche dein Auto in einen mangelfreien Zustand zu versetzen. Erst danach besteht die Möglichkeit der Wandlung.

Danke euch allen für eure Kommentare. Aber warum soll man einen Händler nicht beim Namen nennen. Ihn hat es doch auch nicht interessiert, wie mein Kollege sich fühlt. Natürlich hat VW ein gutes Recht, auch zu erfahren, was passiert ist. Das werden wir auch klarstellen. Letztendlich gibt es ja auch genug zufriedene Kunden, sonst würden sie ja auch nicht so viel verkaufen.

Nur was nützt eine Mobilgarantie, wenn man dann doch auf die Bundesbahn angewiesen ist.

Zitat:

@Ivco schrieb am 16. September 2015 um 10:49:21 Uhr:

Kann man den Vertrag wandeln ??????

Vertragshändler Gottfried Schulz Essen. Golf, 14 Monate alt. 30 000 km Motorschaden. 7 Tage Reparatur Werkstatt. Vertragshändler Gottfried Schulz Essen, bietet 3 Tage einen Leihwagen an, Bravo. Jetzt nach 3 Wochen, wieder Motorschaden. Schadensort ist Wuppertal, wo der Kollege Beruflich aktiv ist. Nach 2,5 Stunden, Vertragshändler Gottfried Schulz Wuppertal hat keinen Leihwagen, Gottfried Schulz Essen wäre zuständig. Wofür bietet VW eine Mobilgarantie an, wenn sie ihr versprechen nicht einlöst.

Heute morgen dann Vertragshändler Gottfried Schulz Essen. Leihwagen, gibt es nicht, weil Vertragshändler Gottfried Schulz Wuppertal den Wagen stellen muss. Mit dem Zug nach Wuppertal.

Nach 2,5 Stunden vor Ort Vertragshändler Gottfried Schulz Wuppertal. Ob der Kollege mittlerweile einen Leihwagen hat, weiß ich nicht. Wofür gibt es Sixt und Europcar, wenn die Service Arbeiter bei dem Vertragshändler Gottfried Schulz keine Ahnung haben. Es ist doch eine Frechheit, dass Vertragshändler Gottfried Schulz unter einander nicht kommunizieren kann. Außerdem, warum geht ein Motor nach 1000 km schon wieder kaputt. Motor wurde noch getauscht. Oder wurde nur der Zylinderkopf getauscht. Aber das wird jetzt ein Privat Sachverständiger klären. Die Stunden würde ich auch dem Händler in Rechnung stellen.

Dieses unfachmännische verhalten, kenne ich nicht von meinen Vertrauenshändler aus Wuppertal-Cronenberg.

Kann man den Wagen nicht zurück geben. Das Vertrauen zu diesen Händler ist doch beschädigt.

Mfg Volker

Mobgarantie greift nur wenn man liegen bleibt.

Zitat:

@seahawk schrieb am 16. September 2015 um 19:59:36 Uhr:

Mobgarantie greift nur wenn man liegen bleibt.

Ja gut er ist doch aber liegen geblieben mit einem Motorschaden!

Steht da nirgends.

Zitat:

@felix011 schrieb am 16. September 2015 um 19:12:30 Uhr:

VW hat drei Versuche dein Auto in einen mangelfreien Zustand zu versetzen. Erst danach besteht die Möglichkeit der Wandlung.

Zwei.

Ich hatte mit meinem Rapid 5 verschiedene Reparaturen in 4 Wochen. Ich habe immer einen Leihwagen bekommen und als ich nach der fünften Reparatur wandeln wollte, hat mein Händler sofort zugestimmt. So eine Häufung von Reparaturen hatte er auch noch nicht. Ich bekomme meinen Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung 0,67% vom Kaufpreis je 1.000 gefahrene Kilometer).

Weil alles gut abgewickelt wurde habe ich mein neues Fahrzeug auch wieder bei dem Händler gekauft.

Na ja, aber wenn er sich an die Kundenbetreuung wendet muß er erst mal 10 Wochen Zeit haben, da ist es für den Leihwagen zu spät. Außer er geht in Vorkasse, aber ob er dann die Kohle wiederbekommt ist fraglich.

Dann würde ich mir eher einen Leihwagen auf dem freien Markt holen, ist je nachdem was der Händler verlangt auch noch günstiger.

Das er den Händler beim Namen nennt, ist doch nicht tragisch, er behauptet doch nur nachvollziehbare Dinge. Will der Händler so nicht dastehen, muß er anders handeln. Wobei er für den Motorschaden wohl wenig kann, aber für den Ablauf des ganzen recht viel.

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