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Motorschaden innerhalb eines Jahres - Wer zahlt?

Themenstarteram 16. April 2009 um 4:58

HI,

also ich kurzform:

Auto am 14.7.08 gekauft bei einem Händler auf seinen Hof. Am Samstag dann Motorschaden (Pleuellagerschaden=Kapitalschaden)!

Im Kaufvertrag steht nix von Auschluss von Sachmangelhaftung, allerdings ohne Garantien und Gewährleistungen. Dieser ist als "privater KFZ-Vertrag" gekennzeichnet und auch von einem Privatmann unterschrieben und nicht im Adresskopf der Händler.

Nun meine Fragen:

- Kann ich, da es innerhalb eines Jahres ist, vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen?

- Ist es rechtens, das beim Händlerverkauf Privatpersonen "zwischengeschaltet" werden?

Beste Antwort im Thema

was mir nicht so ganz einleuchtet...hier will man einen (evtl. selbst verursachten) schaden auf andere "abwälzen"...wer sagt denn, dass du in den letzten 9 monaten ordnungsgemäß damit umgegangen bist?

immer schön öl kontrolliert? stets warm gefahren und nie hochgedreht?

ich kann doch nach neun monaten nicht daherkommen und dem verkäufer die schuld zuweisen. mag evtl. bei einem neuwagen etwas anders aussehen, aber doch ganz sicher nicht bei einem gebrauchten, der schon x jahre und einige KM aufm buckel hat.

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27 Antworten
am 16. April 2009 um 6:09

Moin,

mal ganz abgesehen davon das dieses Thema nicht wirklich was mit KFZ Versicherung zu tun hat kann man die Antwort auf Deine Frage auch recht kurz fassen.

Im Rahmen der Sachmängelhaftung wirst Du da nichts mehr machen können. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf muss der Verkäufer Dir beweisen das der Schaden zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an Dich, also bei der Übergabe nach Kauf, noch nicht bestanden hat, also das KFZ Mängelfrei war. In Deinem Fall kommt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zum tragen: Das heißt Du musst dem Händler beweisen das der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an Dich, also bei der Übergabe nach Kauf, vorhanden war. Das wird Dir wohl nicht möglich sein.

In diesem Sinne… Du wirst wohl auf dem Schaden sitzen beliben und selber dafür löhnen müssen…

Mit welcher Begründung willst Du vom Vertrag zurücktreten?

Und ja, es ist legitim Fahrzeuge im Auftrag zu verkaufen...

Gruss

Marcus

Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, da kann er noch so viel in den Vertrag schreiben. Das würde nur funktionieren, wenn er selbst als Privatmann auftritt, was aber jeder Richter widerlegen würde, wenn festgestellt wird, daß er regelmäßig mit Autos handelt.

Ein anderes Problem ist allerdings in der Tat, daß der Wagen die ersten 6 Monate lief, dadurch tritt die Beweisumkehr ein, das hat ja driver2211 bereits erläutert.

Trotzdem würde ich da mal beim Händler nachfühlen, wahrscheinlich wird es aber nix.

Themenstarteram 16. April 2009 um 8:31

Danke für die Antworten.

Beim Händler habe ich schon angefragt, wurde stinkig..

Das mit der Beweislastumkehr habe ich verstanden. Der Sachverhalt, dass er als Privatmann einen Verkauf durchführt, ist das nicht gesetzeswidrig? ergo Vertrag nichtig -> Geld zurück

Oder ist das sogar egal, weil selbst wenn es so wäre, der Vertrag bleibt wie er ist und ich müsste den Schaden beweisen?!

am 16. April 2009 um 8:50

Moin,

selbst wenn er den Wagen als Privatmann auf nicht korrekte Art und Weise verkauft hat und der vertrag somit nichtig wäre… Was willst Du erreichen? Du hättest diesen Fehler bereits direkt nach dem Kauf anmahnen können und somit vom vertrag zurücktreten können bzw. einen neuen Vertrag aufsetzen lassen können. Zum jetzigen Zeitpunkt bringt Dir dieser „Schönheitsfehler“ nichts mehr. Du hast dieses Auto immerhin seit nunmehr 9 Monaten gefahren und nun einen Motorschaden mit dem Wagen erlitten… und willst jetzt auf einmal vom Vertrag zurücktreten? Wenn ich der Händler / Privatmann wäre zu dem Du mit diesem Anliegen kommst würde ich Dir folgendes sagen: kein Problem, ich wandle den Kaufvertrag und nehme das Fahrzeug zurück, und zwar in dem Zustand in dem ich es Dir verkauft habe und mindere den Kaufpreis entsprechend der gefahrenen Kilometer… Somit hast Du das Problem das Du das Fahrzeug in den Zustand versetzen musst in dem es war… Sprich, das muss ein gleichwertiger Motor rein, den Du auch dann bezahlen darfst. Merkst Du was ich Dir sagen will? Du hast in dem Fall, so gemein sich das auch anhört, einfach mal die sprichwörtliche Karte mit dem Goldenen A gezogen und zahlst jetzt die Rechnung.

Tut mir leid für Dich. Such Dir auf dem verwertet Markt nen gebrauchten Motor oder schlachte die Ruine. Und achte beim nächsten Mal darauf dass Du vom Händler kaufst und evt. Auch ne Gebrauchtwagenversicherung dazu abschließt.

 

Gruss

Marcus

Ich denke auch, daß es nix mehr bringt, da Du ja den Vertrag mehr oder weniger akzeptiert hast.

Und selbst wenn Du damit z.B. vor Gericht durchkämst bleibt immer noch die Beweislast bei Dir, daß der Motorschaden schon vorher bekannt war oder damit zu rechnen war.

Aber Rechtsberatung in einem Forum ist eh immer schwierig. Entweder suchst Du Dir einen guten Anwalt oder Du hakst das als 'Lebenserfahrung' ab.

was mir nicht so ganz einleuchtet...hier will man einen (evtl. selbst verursachten) schaden auf andere "abwälzen"...wer sagt denn, dass du in den letzten 9 monaten ordnungsgemäß damit umgegangen bist?

immer schön öl kontrolliert? stets warm gefahren und nie hochgedreht?

ich kann doch nach neun monaten nicht daherkommen und dem verkäufer die schuld zuweisen. mag evtl. bei einem neuwagen etwas anders aussehen, aber doch ganz sicher nicht bei einem gebrauchten, der schon x jahre und einige KM aufm buckel hat.

am 16. April 2009 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

was mir nicht so ganz einleuchtet...hier will man einen (evtl. selbst verursachten) schaden auf andere "abwälzen"...wer sagt denn, dass du in den letzten 9 monaten ordnungsgemäß damit umgegangen bist?

immer schön öl kontrolliert? stets warm gefahren und nie hochgedreht?

ich kann doch nach neun monaten nicht daherkommen und dem verkäufer die schuld zuweisen. mag evtl. bei einem neuwagen etwas anders aussehen, aber doch ganz sicher nicht bei einem gebrauchten, der schon x jahre und einige KM aufm buckel hat.

Du bist Deutschland...

Bei einem Gebrauchtwagen hat man nunmal das Risiko..

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

was mir nicht so ganz einleuchtet...hier will man einen (evtl. selbst verursachten) schaden auf andere "abwälzen"...wer sagt denn, dass du in den letzten 9 monaten ordnungsgemäß damit umgegangen bist?

immer schön öl kontrolliert? stets warm gefahren und nie hochgedreht?

ich kann doch nach neun monaten nicht daherkommen und dem verkäufer die schuld zuweisen. mag evtl. bei einem neuwagen etwas anders aussehen, aber doch ganz sicher nicht bei einem gebrauchten, der schon x jahre und einige KM aufm buckel hat.

Nein, das kannst Du auch nicht.

Nach 9 Monaten mußt Du beweisen, daß der Mangel bereits bestand als der Wagen übergeben wurde. Wird bei einem Motorschaden eher schwierig.

Passiert es innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler nachweisen, daß der Motorschaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Themenstarteram 16. April 2009 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

selbst wenn er den Wagen als Privatmann auf nicht korrekte Art und Weise verkauft hat und der vertrag somit nichtig wäre… Was willst Du erreichen? Du hättest diesen Fehler bereits direkt nach dem Kauf anmahnen können und somit vom vertrag zurücktreten können bzw. einen neuen Vertrag aufsetzen lassen können. Zum jetzigen Zeitpunkt bringt Dir dieser „Schönheitsfehler“ nichts mehr. Du hast dieses Auto immerhin seit nunmehr 9 Monaten gefahren und nun einen Motorschaden mit dem Wagen erlitten… und willst jetzt auf einmal vom Vertrag zurücktreten? Wenn ich der Händler / Privatmann wäre zu dem Du mit diesem Anliegen kommst würde ich Dir folgendes sagen: kein Problem, ich wandle den Kaufvertrag und nehme das Fahrzeug zurück, und zwar in dem Zustand in dem ich es Dir verkauft habe und mindere den Kaufpreis entsprechend der gefahrenen Kilometer… Somit hast Du das Problem das Du das Fahrzeug in den Zustand versetzen musst in dem es war… Sprich, das muss ein gleichwertiger Motor rein, den Du auch dann bezahlen darfst. Merkst Du was ich Dir sagen will? Du hast in dem Fall, so gemein sich das auch anhört, einfach mal die sprichwörtliche Karte mit dem Goldenen A gezogen und zahlst jetzt die Rechnung.

Tut mir leid für Dich. Such Dir auf dem verwertet Markt nen gebrauchten Motor oder schlachte die Ruine. Und achte beim nächsten Mal darauf dass Du vom Händler kaufst und evt. Auch ne Gebrauchtwagenversicherung dazu abschließt.

 

Gruss

Marcus

Danke Marcus, das du dir soviel Zeit genommen hast. Die anderen natürlich auch.

lebenserfahrung +1 würd ich mal sagen :(

Ok, nach vorne gucken.

Ich hab mal bei mobile/autoscout nach dem gleichen Modell mit Motorschanden gesucht. Dort waren die Preise von 2000-3000 angegeben, was ich selbst für viel erachte(?!).

Gibt es eine Platform speziell für solche Art von Wagen? Oder reichen da mobile/as24 aus?

am 16. April 2009 um 9:19

Hey..

mobile oder autoscout reichen aus..musste evt länger warten .. was verlangste den dafür un wie ist der Zustand?

Wieviel km hat der Wagen runtergehabt?

Evt zerlegen und verkaufen..

Oder alternativ diverse Gebrauchtfuzzis anfragen, ob sie einen Austauschmotor haben.

am 16. April 2009 um 9:27

Moin,

gerade jetzt, da die Abwrackprämie so aktuell ist würde ich als erstes mal bei den verwertern nach einem Motor suchen....

@TE

Ich hab mich ziemlich lange und ausführlich mit dem Thema Sachmängelhaftung / Gewährleistung beschäftigt. Und wenn ich helfen kann mache ich das auch gerne.

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Du bist Deutschland...

Bei einem Gebrauchtwagen hat man nunmal das Risiko..

ähm...wie meinen? genau das wollte ich damit doch sagen, dass man bei einem gebrauchtwagen das risiko trägt (zumindest ein stückweit bzw. ab einem gewissen punkt).

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Passiert es innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler nachweisen, daß der Motorschaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

ich glaube, mein Post wurde nicht ganz verstanden. ich weiss schon, das sich nach 6monaten die beweislast umkehrt. meine frage war eher rethorisch gemeint an den TE, weil mir seine versuchte vorgehensweise (schadensabwälzung auf jemand anderen) bei einem eigentlich so offensichtlich klaren stand nicht ganz einleuchtet. ;)

Themenstarteram 16. April 2009 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Hey..

mobile oder autoscout reichen aus..musste evt länger warten .. was verlangste den dafür un wie ist der Zustand?

Wieviel km hat der Wagen runtergehabt?

Evt zerlegen und verkaufen..

Ich hab ihn mal hierrein gesetzt. Bilder folgen heute Nachmittag.

http://www.motor-talk.de/marktplatz/alfa-147-1-6-2001-eco100-000-motorschaden-t2237266.html

 

@driver2211

Da das Auto nun mal von 4/01, wird es wohl zeitlich nicht mehr reichen, um es abwracken zu lassen. Und jetzt nochmal Geld rein pumpen mit ATM, wird sich doch kaum rechen. Oder wie war das gemeint?

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