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  7. Motorschaden nach 1,5 Monaten vom Vertragshändler gekauft. Muss er haften?

Motorschaden nach 1,5 Monaten vom Vertragshändler gekauft. Muss er haften?

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 10:37

Haben am 23.08.07 einen Golf 3 Cabrio,BJ.1996,1.6,101PS mit 93.000km gekauft.

Nach der Probefahrt wurde das FSE (Drossel) neu gemacht, weil er ausging, bzw. rukelte. Außerdem haben wir gesagt, das er komplett durchgeschaut werden sollte.

Nun, am 07.10.07 böse Geräusche, Leistungsabfall. Wurde zu der Vertragswerkstatt abgeschleppt.

Fazit:

Motorschaden

Grund:

Eine Torxschraube von den Drosselklappen hat sich gelöst und ist durch den Ansaugkanal, an dem Ventil vorbei in den Brennraum gelangt und hat den 1. und 4. Zylinder beschädigt.

3 von 4 Drosselklappen sind locker und haben unter den Torxschrauben ein Spiel von 0,1-0,6mm!!!

 

Die Car Garantie lehnt die Übernahme des Schadens ab, als auch der Vertragshändler! Obwohl wir ein Jahr Garantie, bzw. Gewährleistung haben, bzw. dies in meinen Augen ein grober Mangel ist, der eindeutig beim Kauf schon da war, da die Schrauben normaler Weise festgeklebt sind, bzw. sich auch nicht in knapp 1 1/2 Monaten lösen!

Der Werkstattmeister bestätigte uns auch das wir dafür nichts können, keine Manipulation durch uns stattgefunden hat und das er dies schon 3 Mal in seiner Laufbahn gesehen hat.

Frage:

-Muß der Händler nun die Kosten übernehmen? Wegen Verkauf mit groben Mangel?

-Muß VW die Kosten übernehmen? Wegen Fabrikationsfehler (nicht sichern/einkleben der Schrauben)?

Wer noch weitere Tipps, oder anregungen hat, bitte antworten, danke sehr.

Viele Grüße an die Gemeinde

Basti

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10 Antworten

Hi,das Problem bei den Motoren ist eigentlich recht bekannt,wenn es gerade mal nach 2 Monaten passiert ist,würde ich zum Anwalt latschen......Wie du ja gesagt hast du hast 1 Jahr Gewährleistung auf die ganze Sache,also muss dir das der Händler i9nnerhalb eines Halben Jahres beweisen das du dran Schuld bist!:D LOL nun sag mir mal wie er das anstellen soll?

Also in meinen Augen klarer Fall das es der Händler tragen muss,aber der Anwalt wird dir mehr sagen;)

Moin,

bin zwar kein Experte, aber solange ich weiß liegt die Beweispflicht bei dir.

Sprich du musst beweisen das die Schraube beim Kauf schon locker war.

Sonst könnte ja jeder ein Auto kaufen und so einen Fehler provozieren (Schraube lösen)...

CKD

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 11:01

Bild mit 0,6mm Spiel

In der Werkstatt aufgenommen...

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 11:03

Bild Kolben....

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 11:04

Bild Drosselklappe 0,6mm Spiel mit der fehlenden Schraube....

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von ckd

Moin,

bin zwar kein Experte, aber solange ich weiß liegt die Beweispflicht bei dir.

Sprich du musst beweisen das die Schraube beim Kauf schon locker war.

Sonst könnte ja jeder ein Auto kaufen und so einen Fehler provozieren (Schraube lösen)...

CKD

-Wenn aber doch alle Muttern und Schrauben, welche in Richtung Motor gehen selbstsichernd, beziehungsweise geklebt sein müssen und dies hier nicht der Fall ist?

-2 Gutachter, mit denen ich gerade telefoniert habe, sagten, dass es nach so kurzer Zeit auch nicht sein könnte, das sich die Schrauben lösen, auch wenn sie nicht geklebt wären....Ergo, es muß vorher gewesen sein!

Moin,

wie weiter oben schon gesagt, innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum muss der Händler beweisen, das der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Und das kann er in 99,5% der Fälle eben nicht! Sprich also erst mit Deiner Rechtsschutzversicherung (Du hast hoffentlich eine...) und gehe dann zu einem Anwalt.

Der Händler muss entweder a) den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis (abzüglich einer Wertminderung für die von Dir gefahrenen Kilometer) erstatten, b) den Schaden kostenlos beheben (dafür hat er 3 Versuche) oder c) ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz beschaffen.

Lass Dich von dem Verkäufer also nicht ins Bockshorn jagen und sage ihm klipp und klar was auf ihn zukommt! Die meisten knicken dann ein und sind plötzlich seeehr freundlich und bereit zu verhandeln...:p

Gruß,

Andre

Heissen die Teile wirklich (auch) Drosselklappe? Ich dachte das wären Die Schaltklappen für die Ansaugkanäle?

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus

Heissen die Teile wirklich (auch) Drosselklappe? Ich dachte das wären Die Schaltklappen für die Ansaugkanäle?

Da könntest Du naürlich auch recht haben. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von ckd

Moin,

bin zwar kein Experte, aber solange ich weiß liegt die Beweispflicht bei dir.

Sprich du musst beweisen das die Schraube beim Kauf schon locker war.

Sonst könnte ja jeder ein Auto kaufen und so einen Fehler provozieren (Schraube lösen)...

CKD

Genau das ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie - während der Garantie liegt die Beweispflicht beim Garantiegeber (Hersteller, Versicherung, etc.), während der Gewährleistung (normalerweise) beim Kunden - also bei Dir.

Der Händler muß 1 Jahr Gewährleistung geben, da kommt er nicht drum herum - selbst eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag wäre ungültig. Und im ersten halben Jahr hat er die Beweispflicht dem Kunden gegenüber.

Zwar ist das mit den Schrauben ein bekanntes Problem bei dem Motor, aber der Händler muß es nicht zwingend kennen. D.h. selbst bei der gründlichsten Durchsicht wäre es ihm wohl nicht aufgefallen.

Mich würde mal interessieren warum die CarGarantie die Übernahme ablehnt, denn dass der Schaden von Dir nicht verschuldet wurde sollte klar sein. Die einzige Begründung die ich mir vorstellen könnte wäre die evtl. fehlende Inspektion vor dem Kauf, denn bei diversen Garantieversicherungen ist die Voraussetzung. Aber auch das ist eher ein Problem des Händlers und nicht Deins. Nimm Dir notfalls einen Anwalt, der wird dem Händler und der Versicherung schon klar machen dass einer der beiden zahlungspflichtig ist.

 

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