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Motorschaden nach Erneuern der Zylinderkopfdichtung

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 2. Juni 2011 um 20:39

hallo zusammen,

habe vor ca. 2 Wochen eine neue Zylinderkopfdichtung in mein Auto (Golf 3, Bj. 95, 1,6l 75 Ps Benziner) reinbekaumen. Dabei ist auch der Zylinderkopf geplant worden.

Gestern sprang er dann nicht mehr an und hat beim Versuch ihn zu starten mit etwas Gas deutlich klackernde Geräusche von sich gegeben. Habe ihn wieder zur gleichen Werkstatt gebracht, die auch shcon die ZK erneuert hat. Diagnose: Motorschaden.

Meine Frage: Kann der Motorschaden mit der alten Repratur zsammenhängen??? Mein Auto hat erst 130T km gelaufen und in den zwei Wochen bin ich höchstens 150 km gefahren. was ratet ihr mir zu machen???

Kann mir nicht vorstellen, dass das alles ein Zufall ist.

Vielen Dank schon mal vorab.

Beste Antwort im Thema

Sowas ist mir auch schon passiert !

Hab das alles selber gemacht und grob bei 150 km nach Vollgas ein nettes klackern gehabt , Resultat war ein Pleullagerschaden !

Wer war jetzt schuld ? Niemand !

Der Motor hatte vorher eine defekte Kopfdichtung wodurch Kühlwasser in den Zylinder gelangte und der dann einen Wasserschlag erlitt , der Pleullagerschaden war da nur ein erklärbarer Folgeschaden , neue Lagerschalen rein und die Sache war erledigt bei mir !

Wäre auch passiert wenn das eine Werkstatt gemacht hätte , aber da ich die Vorgeschichte ja kannte , mußte hier Niemand zum Rechtsanwalt !

Also immer langsam mit den Pferdchen , Werkstätten sind nicht immer böse !

Vielleicht erst mal selber an die Nase packen wenn man keine Ahnung hat !

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....könnte ein Fehler beim Zahnriemen gemacht wurden sein. Aber laß dir den angeblichen Motorschaden noch von einem anderen bestätigen....die Werkstatt die dir die kopfdichtung gewechselt hat solltest du nur noch Fragen wie sie sich eine Schadensregulierung vorstellt...denke mir aber auch das da nicht viel bei rauskommt....die sagen dir das dein AEE/AEA-Motor einfach zu alt ist...:mad::mad::mad:

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 20:53

danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist, dass er schon dort steht. Die Zahnriemen haben Sie mit erneuert, angeblich sei der Fehler nicht daraus resultierend (laut Werkstatt). Habs nicht genau verstanden was Sie mir alles gesagt haben außer dass sie Späne in der Ölwanne gefunden haben und sogar relativ große. Finde aber dass ein Golf nach 130Tkm kein Motorschaden haben dürfte.

Eine Schadensregelung wird sehr wahrscheinlich nur mit Hilfe

eines gerichtlich anerkannten Gutachters möglich sein.

Es muß sozusagen "amtlich" festgestellt werden was für ein Schaden

eingetreten ist und wie er entstanden ist.

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 21:12

Kann man das überhaupt noch nachvollziehen? Das Auto ist ja wieder bei der alten Werkstatt und die haben da auch schon einiges wieder zerlegt.

Haltet ihr das denn für wahrscheinlich, dass der Schaden aus der Reparatur resultiert oder kann das bei 130Tkm auch mit Pech so passieren?

Ein regelmäßig gewarteter Motor hat nach der Laufleistung normalerweise keinen Motorschaden.

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 21:31

Ich würde sagen er ist regelmäßig gewartet (zumindest in den letzten Jahren), wenn du darunter eine jährliche Inspektion verstehst mit Ölwechsel. Aber irgendwie war das Auto schon immer ein Montagsauto :-(

am 2. Juni 2011 um 21:35

In alten Büchern kann man nachlesen, dass eine Kopfüberholung bei gebrauchten Motoren Schäden am Kurbeltrieb nach sich ziehen kann. Als Begründung wird der höhere Kompressionsdruck nach der Überholung angegeben.

Wieviel wurde beim Planen des Kopfes abgenommen? Könnte sich dadurch die Verdichtung erhöht haben, was mehr Last auf die bereits etwas ausgenudelten Lager im Kurbeltrieb brachte? Du sprachst von "klackern"...

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 21:41

Davon hatte ich auch schon gehört, aber ich weiß nicht wieviel die weggenommen haben. Muss da mal nachfragen nochmal.

Hatte zuvor schon 2-3 mal einen unrund laufenden Motor, wenn er Motor kalt. Da war die Leerlaufdrehzahl deutlich niedriger und es hat im Fahrzeug alles geruckelt. Hatte sich immer so angefühlt als ob er gleich absäuft. Das Problem hatte sich aber nach ca. 2km gegeben.

War der Kopf denn so verzogen, dass er geplant werden mußte oder war das eine reine Vorsichtsmaßnahme?

am 2. Juni 2011 um 21:53

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Eine Schadensregelung wird sehr wahrscheinlich nur mit Hilfe

eines gerichtlich anerkannten Gutachters möglich sein.

Es muß sozusagen "amtlich" festgestellt werden was für ein Schaden

eingetreten ist und wie er entstanden ist.

Wobei es nicht hilft, wenn er jetzt zu einem Gutachter läuft und sich das Verschulden der Werkstatt bescheinigen lässt. Verwerten lässt sich nur ein Gutachten, dass durch einen im Zuge eines Gerichtsverfahrens durch den Richter bestellten Gutachter erstellt wurde.

Ob sich das Theater bei einem Golf 3 lohnt?!

Vielleicht sollte man nochmal etwas Druck bei der Werkstatt machen, weil die Vermutung ja doch nicht abwegig ist, dass bei der Erneuerung der ZKD was falsch gelaufen ist (die angesprochenen möglichen Probleme durch höhere Kompression mal unberücksichitgt).

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 21:53

Der ist geplant worden wegen Kühlwasserverlust. Laut Werstatt waren da wohl sichtbare Macken drin. Hatte damals das Gefühl, dass der Schaden schon deutlich war. Habs selber aber nicht gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von progphunk

 

Wobei es nicht hilft, wenn er jetzt zu einem Gutachter läuft und sich das Verschulden der Werkstatt bescheinigen lässt. Verwerten lässt sich nur ein Gutachten, dass durch einen im Zuge eines Gerichtsverfahrens durch den Richter bestellten Gutachter erstellt wurde.

Das was du schreibst stimmt so leider nicht.

Ich hatte vor einigen Jahren ein ähnliches Erlebnis wie

der TE.

Und es war absolut richtig einen gerichtlich anerkannten Sachverständigen hinzuzuziehen.

Und zwar vor dem Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

am 2. Juni 2011 um 22:11

Yo!

Sorry, hab mich in all den teils wirren BGH-Urteilen verfangen und das falsch herausgelesen. Auch ein im Vorfeld erstelltes "privates" Gutachten ist verwertbar. Nur: Die Kosten werden in der Regel nicht ersetzt.

Wenn der TE den eventuellen Prozess gewinnt kann er

auch die Kosten des Gutachtens geltend machen.

Wichtig ist halt das es ein gerichtlich verwertbares ist.

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