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Motorschaden T3 AAZ - INTEC-Motorgarantie lehnt ab!

VW T3
Themenstarteram 16. August 2011 um 18:22

Zunächst möchte ich mich kurz Vorstellen,

Ich heiße Maik, ü30, wohne in Osnabrück und besitze seit etwas über 2 Monaten eine VW T3. Eigentlich wollte nur meine Freundin den Bus (Wellenreiten, Biken, Urlaub,…) aber ich habe schnell gemerkt, das er mir ebenfalls viel Spaß bringt. Da ich beruflich Autoteile verkaufe und einen Freundeskreis habe der mich bei Reparaturen unterstützen wird, hoffe ich das ich den kauf nicht bereue.

Aktuell trübt ein kleineres Problem den Fahrspaß…

Motorschaden nach 2095 km (ab Umbau)

Die Kurbelwellenschraube wurde bei Zahnriemenwechsel nicht erneuert – daher gerissen – Kurbelwellenrad „nudelte“ die Kurbelwelle aus – Zahnriemen setzte über – der Rest ist selbsterklärend…

INTEC:

Neben einem Kaufvertrag (von Privat) erhielt ich einen Haufen Papiere – unter anderem eine Handelsrechnung des gebrauchten Motors (AAZ - 141.000 km) inkl. „INTEC- Gebrauchtteile-Garantie“ sowie der Rechnung des Motorumbaus eines KFZ-Meisterbetriebes.

Natürlich habe ich als Erstes versucht die INTEC-Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Die Schadensübernahme wurde abgelehnt. Aus den Bedingungen der Versicherung geht hervor das Garantieleistung lediglich den Reibungsverschleiß an Ölgeschmierten und dem Antrieb dienenden Teilen im inneren des Motors abdeckt… Die „Ölgeschmierten Teile“, wozu die Kurbelwelle, die Kolben, die Pleuel und auch die Ventile und die Nockenwelle gehören, sind bei dem Motorschaden in Mitleidenschaft gezogen worden. Dennoch kann hier nicht von einem „Reibungsverschleiß“ gesprochen werden.

Fazit:

Die Versicherung braucht kein Mensch!

Warum langweile ich die Nutzer dieses Forums mit meiner Geschichte?

Ich hoffe dass jemand einen Tipp für mich hat wie es nun weitergehen könnte.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Garantieabwicklung welche mir helfen könnte nicht zu 100% auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Vielleicht liest hier auch ein Jurist welcher mich in diesem Fall unterstützen würde.

PS.:

Ein 2,0l AGG-Motor ist auf dem Weg zu mir – vielleicht brauche ich hierbei nochmals Hilfe wenn es um die Elektrik geht. Vielleicht hat ja sogar jemand aus dem Umkreis von Osnabrück bereits einen solchen Motor verbaut und könnte zum Abgucken herhalten…

Danke vorab für euer Mitgefühl und vielleicht ja sogar für einen nützlichen Hinweis…

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19 Antworten

Hallo Mike ü30. :)

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass du drauf sitzen bleibst. Die Formulierung "oögeschmierte Teile" ist eindeutig. Das Kurbelwellenrad ist nicht ölgeschmiert. Zumindest nicht vom Werk aus. :)

Wenn die Schraube an dem Kurbelwellenrad beim Wechsel erneuert werden musste ist es der Fehler der einbauenden Werkstatt und die muss dafür gerade stehen. Ich frage mich nur gerade warum das Rad überhaupt runter musste beim Zahnriemen wechseln...

Fazit: Wenn überhaupt bekommst du was vom "KFZ-Meisterbetrieb". Die Gebrauchtwagengarantie würde ich nicht weiter ärgern mit dem Thema, im Gegenteil: Wenn sie wissen, dass du nix von denen willst könnte sich eine begrenzte Hilfsbereitschaft entwickeln um die Angelegenheit mit der Werkstatt schneller aus dem Weg zu räumen... Je nach Meister in der Werkstatt kanns aber auch sein, dass er nur auf Druck eines Anwalts reagiert.

Gruß

Alex ü30

zusträndig ist die Werkstatt, die den Zahnriemen gewechselt hat,wenn es unter der Hand gemacht wurde,Pech gehabt

Themenstarteram 17. August 2011 um 13:03

Hm..

Die Schwachstelle ist die Kurbelwellenschraube "N90577101". Diese Spezielle Schraube wurde (ACHTUNG Mythos…) bei der damaligen Produktion des Motors in der Güte 8.8 verbaut und sollte durch eine mit der Festigkeit 12.9 ersetzt werden. Leider (oder besser natürlich) finde ich hierüber nichts Schriftliches von der Volkswagen AG im Netz.

 

Fakt ist, dass es zum Austausch des Zahnriemens nicht nötig ist diese Schraube zu lösen. Dennoch ist (bei Fachleuten auch außerhalb von VAG) bekannt, das diese Schraube gegen die höherfeste ausgetauscht werden muss. Hier stellt sich für mich die Frage ob die Info vererbt wird, man so was in der Meisterschule lernt oder (besser wäre das) es irgendwo dokumentiert wird…

Letzteres würde mir, bei dem bevorstehenden Gespräch mit dem verantwortlichen KFZ-Meisterbetrieb, die Argumentation der Kostenbeteiligung vereinfachen…

 

Toll wäre eine Technische Produkt Information (TPI) von VAG oder etwas anderes offizielles wie Infos aus ESITronic, Autodata, Vivid etc…

Im Gutmann-Portal findet man zumindest schon mal was halbwegs offizielles hierzu (siehe Bild)

Ich werde am Samstag mal zur besagten Werkstatt fahren und versuchen einen fairen Kompromiss zu erlangen. Mein erster Gedanke ist das ich Motor und das restliche Material zahle, die Werkstatt die Arbeitsleistung unentgeltlich durchführt…

Das die INTEC-Versicherung zahlt ist ausgeschlossen. Vielleicht erstelle ich als Dankeschön eine SEO-optimierte „INTEC-FANSEITE“ um den Nutzen dieser Versicherung der breiten Masse zu verdeutlichen. Überspitzt könnten sie auch schreiben: „… wenn der Motor mit Kraftstoff betrieben wird zahlen wir nicht“ – kommt dasselbe bei raus.

Gutmann-info-aaz-motorschaden

Als Motor Instandsetzer würd ich in deinem Fall auch nicht zahlen,ist doch nicht deren Fehler wenn falsche Anbauteile verbaut werden, im Reperaturleitfaden von VW wird das aufgeführt das die Schrauben durch neue zu ersetzen sind, die Werkstatt kann sich auch rausreden,offiziell gibt es keinen AAZ im T3

mann, das ist vielleicht ein pech!

aber, die AAZ kurbelwellenradschraubenproblematik ist wohl bekannt!!!

mein G III hatte auch eine sich lösende schraube bei ca. 270.000km. ich fuhr in die (freie) werke, und während ich erkläfte winkte der meister grinsend ab; hör auf zu erklären, kenne ich, nicht mehr fahren, ....!!!

also, bekannt ist das sehr wohl!!

war es denn eine markenwerke, welche deinen riemen gewechselt hat?!

das wäre noch interessant, denn die müssten doch sowas schon wissen! falls es so wäre, würde ich da doch noch etwas nachhaken!!! vielleicht ergibt sich noch was zu deinen gunsten!!

lg und viel erfolg,

mathias

Moin,

auch auf einen Kompromiss mit der Werkstatt würde ich mich nur ungern einlassen. Mach dich auf jeden Fall mal bei einem Anwalt schlau was der dazu sagt. Ne Beratung ist immer kostenlos, falls du keine rechtsschutz hast.

Oder dir kann da sogar ein Kfz-Sachverständiger schon weiterhelfen.

Ich wünsche dir viel Glück.

Wenn das dein Bus ist auf dem Foto war ich glaub ich auch daran interessiert...

Gruß

Sven

Themenstarteram 17. August 2011 um 17:33

Hi Sven,

ja – es ist der Bus auf dem Foto…

Der Inhaber der Werkstatt hat gesagt dass er sich in dieser Sache nichts annehmen wird und schlussendlich aufgelegt. Ich war wirklich freundlich und habe versucht ihm meine Situation sachlich zu schildern. Außerdem bin ich durchaus Kompromissbereit (Ich das Material – er die Arbeit)…

 

Der Anwalt sagt, es müsse der Nachweis erbracht werden das die besagte Schraube im Sinne einer fachgerechten Instandsetzung bzw. Reparatur erneuert werden müsse. Sonst könnte ich an diesem Punkt nicht ansetzen. Die Beweislastumkehr bzgl. der gesetzlich geregelten Gewährleistung „dreht“ nach sechs Monaten. Somit habe ich den Beweis zu erbringen das die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Einen Sachverständigen (kann/will) ich nach erster Preisrecherche nicht zahlen.

Rechtsempfinden:

Bei dem neuen Motor habe ich bei eBäh einen von privat gekauft.

Vermutlich erfolgt der Einbau nach stundenlanger Internetrecherche und genauem Ablaufplan mit einem Kumpel bei ´ner Kiste Becks an einem Wochenende…

Wenn hier irgendwas kaputt gehen sollte ist mir klar dass es mein persönliches Pech sein wird

Aber:

Der Vorbesitzer hat aber eine Handelsrechnung des Autoverwerters über den Gebrauchtmotor, eine Gebrauchtmotorgarantie einer Versicherung sowie einer Einbaukostenrechnung über die durchgeführte Reparatur. (Auf der Teileliste ist übrigens neben Zahnriemen, Spannrolle und Nadellager KEINE „N90577101-Schraube“ aufgeführt)

Es kann doch nicht Gesetzeskonform sein das ich den Schaden zu 100% zu tragen habe…

Was wäre wenn man vier poröse Reifen bei einem Reifenfachhändler zum Einbau bringen würde und zwei Tage später zwei Tote dadurch resultieren – hat hier die Werkstatt auch keine Verantwortung?

Es kann eine Werkstatt doch nicht KFZ-Meisterbetrieb auf die Rechnung drucken ohne Verantwortung bei später auftretenden Schwierigkeiten zu übernehmen.

PS.:

Als Einleitung des Telefonates mit dem KFZ-Meister fragte ich ihn er die Problematik der Kurbelwellenschraube an AAZ-Motoren kennt was er bejahte…

du kannst ja einen sachverständigen um rat bitten wegen der schraube. evtl mal im vw autohaus nachfragen ob man darüber was schriftliches kriegne kann...

wenn du vorher mit ihm sprichst ob er dir bescheinigt dass das malör an der schraube lag, kriegst du das geld dafür über den anwalt wieder...klar du musst wohl erstmal in vorkasse gehen.

ich denke das ist die einzige chance einen ausgleich, reparatur oder ähnliches zu bekommen

p.s.

manchmal weis die kfz-versicherung um rat...

Eigentlich ist die Werkstatt dafür zuständig, geh mal zur Handwerkerinnung, die haben dort eine Schlichtungsstelle für das KFZ Handwerk und schilder denen dein Problem

am 17. August 2011 um 19:14

Ich sag es ungern, aber zum wechseln des Zahnriemens muss man die Kurbelwellenschraube nicht öffnen.

Man muss die KW-Schraube nur öffnen wenn man den Simmerring dahinter wechseln will.

Zum Zahnriemenwechsel langt es die Räder der ESP / Nockenwelle zu demontieren.

 

AGG Umbau habe ich grad hinter mir - inkl. Elektrik.

Wenn du Fragen hast kannst du gern bescheidsagen - vor Ort Hilfe wird aber nichts werden da ich in der Nähe von Stuttgart wohne.

Themenstarteram 17. August 2011 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Tank83

Ich sag es ungern, aber zum wechseln des Zahnriemens muss man die Kurbelwellenschraube nicht öffnen.

Das ist bekannt...

Zitat:

AGG Umbau habe ich grad hinter mir - inkl. Elektrik.

Wenn du Fragen hast kannst du gern bescheidsagen - vor Ort Hilfe wird aber nichts werden da ich in der Nähe von Stuttgart wohne.

Da war ich auch schon mal ne Zeit lang (Neckartailfingen...) Danke schonmal vorab für die angebotene Hilfe - vielleicht komme ich drauf zurück...

Themenstarteram 17. August 2011 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Günter T3

Eigentlich ist die Werkstatt dafür zuständig, geh mal zur Handwerkerinnung, die haben dort eine Schlichtungsstelle für das KFZ Handwerk und schilder denen dein Problem

Habe ich schon versucht - die nette Frau am Telefon meinte jedoch, dass sie im Auftrag der Werkstatt versuchen würden zu schlichten - nicht andersrum...

Trotzdem DANKE für den Tipp!

Themenstarteram 17. August 2011 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von fruttenalarm

du kannst ja einen sachverständigen um rat bitten wegen der schraube. evtl mal im vw autohaus nachfragen ob man darüber was schriftliches kriegne kann...

wenn du vorher mit ihm sprichst ob er dir bescheinigt dass das malör an der schraube lag, kriegst du das geld dafür über den anwalt wieder...klar du musst wohl erstmal in vorkasse gehen.

ich denke das ist die einzige chance einen ausgleich, reparatur oder ähnliches zu bekommen

Ich habe beruflich mit KFZ-Mechanikern zu tun und heute viele nach dieser Problematik gefragt - es kannte Jeder! Bislang habe ich als einzigst seriöse Quelle nur die Info von Gutmann. Ein Gutachter käme erst bei einem Beweissicherungsverfahren vor Gericht in Aktion. Ein Gutachten welches ich vorab beauftrage hat keine Gewichtung falls es vor Gericht geht uns ist zudem sehr teuer.

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