Motorschaden-was sagt ihr dazu??
Hallo...
bin ja auf eure Antworten gespannt:
Fahre einen Audi A3 1,8 T mit 180 PS Typ 8L. Erstzulassung 2001.
KM- Stand ca. 123.000 und musste zum Service (laut Anzeige).
Hab ich gemacht...die hatten mir gesagt das es erst bei 180.000 KM erforderlich ist den Zahnriemen zu wechseln.
1 Monat später ist der Zahnriemen gerissen- Folgen: Motorschaden und Turbo gerissen. Kosten ca. 6.500 €.
Was soll ich machen?Habe mir für diese Woche einen Termin beim Anwalt geben lassen..da stimmt doch was nicht. Wechsel erst bei 180.000 KM ist das normal??! Die Niederlassung sagte auch das sie den Zahnriemen nicht überprüft haben, weil das gar nicht geht, da es ja nur ein Gummiteil ist und Audi direkt bei meinem Motor die 180.000 KM vorgeschrieben haben. Also demzufolge keine Prüfung notwendig.
Reparieren werde ich ihn nicht, da hol ich mir lieber einen neuen.
Was sagt ihr dazu?
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roman1982
Hallo...
bin ja auf eure Antworten gespannt:
Fahre einen Audi A3 1,8 T mit 180 PS Typ 8L. Erstzulassung 2001.
KM- Stand ca. 123.000 und musste zum Service (laut Anzeige).
Hab ich gemacht...die hatten mir gesagt das es erst bei 180.000 KM erforderlich ist den Zahnriemen zu wechseln.
1 Monat später ist der Zahnriemen gerissen- Folgen: Motorschaden und Turbo gerissen. Kosten ca. 6.500 €.
Was soll ich machen?Habe mir für diese Woche einen Termin beim Anwalt geben lassen..da stimmt doch was nicht. Wechsel erst bei 180.000 KM ist das normal??! Die Niederlassung sagte auch das sie den Zahnriemen nicht überprüft haben, weil das gar nicht geht, da es ja nur ein Gummiteil ist und Audi direkt bei meinem Motor die 180.000 KM vorgeschrieben haben. Also demzufolge keine Prüfung notwendig.
Reparieren werde ich ihn nicht, da hol ich mir lieber einen neuen.
Was sagt ihr dazu?
Meines Wissens ist der Wechselintervall bei 180.000km. Und den sollte man auch einhalten...
Tja und was wenn der zahnriemen bei 124.000 KM reisst??
bin ja gar nicht bis 180.000 km gekommen...hast glaub ich falsch verstanden meinen text.
Zitat:
Original geschrieben von Roman1982
Tja und was wenn der zahnriemen bei 124.000 KM reisst??
bin ja gar nicht bis 180.000 km gekommen...hast glaub ich falsch verstanden meinen text.
Ups, Tipfehler ich meinte natürlich 120.000km. Sorry
Achso,ok.
das denk ich eigentlich auch...ich find das ne frechheit von der audi niederlassung..mal sehen was rauskommen wird...
Also, MEINER Meinung nach, gehören Zahnriemen alle 90.000km gewechselt.
Wird bei uns in der Familie und auch in der Regel in unserer Werkstatt bei allen Wagen so gemacht.
In deinem Fall, wenn du belegen kannst, dass dir versicherte wurde, dass der Wechsel erst nach 180.000km erfolgen soll, seh ich gute Aussichten auf Schadensersatz.
Belegen ist in diesem Fall allerdings schriftlich gemeint.
Ansonsten kannste die Karten zu machen und dir den Prozess sparen...
Zack die Bohne schade ums Auto...
Schau mal in deinen Unterlagen nach, wie der Wechselintervall ist, nur zu Sicherheit. Schlecht wärs nur, wenn sich nachher die gesamte Werstatt einig ist, daß sie dir gesagt haben, daß der Riemen runter muß und du es auf eigene Gefahr nicht wolltest. Klingt abwegig? Bei mir waren es nur fehlende Radbolzen... Bei der Schadenssumme bist du mit nem Anwalt gut beraten.
A3-Freunde zum Thema WechselnFolgendes Zitat möchte ich hervorheben:
Habe auch zunächst keine Info darüber gefunden und bekam irgendwann den Hinweis von Audi, daß man entweder alle 180000 oder alle fünf Jahre wechseln müsse. Aber immer mit der Bemerkung, daß "der gerne mal bei 110 bis 120000 reißt", was einen kapitalen Motorschaden zur Folge hätte...
und noch eins:
AUDI hat sich clever gegen die Kulanz bis 180t KM abgesichert und einfach seit, ich glaub, 2001, ins Serviceheft dazugeschrieben: alle 180TKM oder alle 5 Jahre.
A3-Freunde-Wiki
Befürchte da hast verschissen, der einzigste Angriffspunkt ist: Ist der Riemen generell nicht prüfbar??
Meinungen, und was sinnvoll ist, oder gar eine Frechheit ist, das ist leider total irrelevant, Audi hat sich wohl ausreichent abgesichert, nur die Frage ob halt die Aussage "Nicht prüfbar" richtig ist.
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Schau mal in deinen Unterlagen nach, wie der Wechselintervall ist, nur zu Sicherheit. Schlecht wärs nur, wenn sich nachher die gesamte Werstatt einig ist, daß sie dir gesagt haben, daß der Riemen runter muß und du es auf eigene Gefahr nicht wolltest. Klingt abwegig? Bei mir waren es nur fehlende Radbolzen... Bei der Schadenssumme bist du mit nem Anwalt gut beraten.
ich schreib mal aus meinem ServiceHeft ab:
Alle 180.000 km: Zusätzlich zum normalen Service gegen gesonderte Bezahlung
Zahnriemen für Nockenwellenantrieb: 4-Zylinder 5V 1,8 l Benzinmotoren a)
a) Verkürztes Wechselintervall bei verschiedenen Fahrzeugtypen beachten. Bitte informieren SIE sich bei ihrem Audi-Partner.
Zitat:
Original geschrieben von Skolem
A3-Freunde zum Thema WechselnFolgendes Zitat möchte ich hervorheben:
Habe auch zunächst keine Info darüber gefunden und bekam irgendwann den Hinweis von Audi, daß man entweder alle 180000 oder alle fünf Jahre wechseln müsse. Aber immer mit der Bemerkung, daß "der gerne mal bei 110 bis 120000 reißt", was einen kapitalen Motorschaden zur Folge hätte...
und noch eins:
AUDI hat sich clever gegen die Kulanz bis 180t KM abgesichert und einfach seit, ich glaub, 2001, ins Serviceheft dazugeschrieben: alle 180TKM oder alle 5 Jahre.
A3-Freunde-Wiki
Befürchte da hast verschissen, der einzigste Angriffspunkt ist: Ist der Riemen generell nicht prüfbar??
Meinungen, und was sinnvoll ist, oder gar eine Frechheit ist, das ist leider total irrelevant, Audi hat sich wohl ausreichent abgesichert, nur die Frage ob halt die Aussage "Nicht prüfbar" richtig ist.
Und 5 Jahre heißt im Klartext 2006, wenn ich das richtig verstehe?!
tust du nicht ( :
Es steht nur da, das diese Bermerkung im Serviceheft seit dem Jahr 2001 drinnesteht, ich schätz mal das wirkt sich sogar auf A3´s vor dem Baujahr 01 aus, macht man Service bei einem Nicht-Vertrags-Partner, verfällt eh jegliche Garantie, auch das steht im Serviceheft.
Wobei wenn ich das nochmal less... Bj 2001 ist ja der Totalschaden.... ja da sagt Audi: Hättest nach 5 jahren gewechselt... wobei dafür ist die Werkstatt verantwortlich... hm wobei im meinem Serviceheft steht nix von 5 Jahren sondern nur was von 180kkm... da ist die Frage, ob diese 5-Jahres-Regel bindend ist.... schwieriges Thema ( :
Hallo!
Ich kann auch jedem nur empfehlen den Zahnriemen (und da auch Wasserpumpe und die anderen Kleinteile, wenn der Zahnriemen schon mal herunten ist) alle 90.000 km zu tauschen!
Alles andere wäre mir ein zu großes Risiko, denn man kann ja nie wissen, ob der Zahnriemen jetzt wirklich 180.000 km hält.
Das mit der Beschränkung entweder bei 180.000 oder alle x-Jahre hab ich bei mir in der Beschreibung auch gelesen und deswegen hätte ich auch nie bis 180.000 km gewartet.
mfg, edc
(Bin gespannt wieviele noch sagen das die x-Jahre und 180.000 km zu knapp bemessen sind! Das sollte jetzt glaub ich klar sein, auch wenn man keinen Motorschaden hatte!)
Zitat:
Original geschrieben von Skolem
tust du nicht ( :
Es steht nur da, das diese Bermerkung im Serviceheft seit dem Jahr 2001 drinnesteht, ich schätz mal das wirkt sich sogar auf A3´s vor dem Baujahr 01 aus, macht man Service bei einem Nicht-Vertrags-Partner, verfällt eh jegliche Garantie, auch das steht im Serviceheft.
Wobei wenn ich das nochmal less... Bj 2001 ist ja der Totalschaden.... ja da sagt Audi: Hättest nach 5 jahren gewechselt... wobei dafür ist die Werkstatt verantwortlich... hm wobei im meinem Serviceheft steht nix von 5 Jahren sondern nur was von 180kkm... da ist die Frage, ob diese 5-Jahres-Regel bindend ist.... schwieriges Thema ( :
Maßgeblich ist doch, was bei ihm im Serviceheft drinsteht. Wenn er diese 5 Jahresklausel drin stehen hat siehts dumm aus, ansonsten wäre es ja über die 180.000km abgesichert
Ok, bevor wir weiterspekulieren sollte mal der Betroffene sein Service-Heft zur Hand nehmen und nachsehen ob da was drinn steht (bei mir Seite 13 linke Spalte: Alle 180.000km)
Dann ist die zweite Frage ob nachträgliche Eintragungen in einem Serviceheft auch für die (gleichen) Fahrzeuge mit "altem" Serviceheft gelten und wenn ja, wer ist verpflichtet sich darum zu kümmern, nämlich entweder der Besitzer ála "Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Audi-Partner", oder die Kfz-Werkstätten die ja Serviceheft so so grob alle ~15.000 km zu gesicht bekommen.
Sind wir uns da jetzt soweit einig??