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Motorumbau,eintragen?

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 14. September 2016 um 15:09

Hey zusammen ich bin neu hier,

Ich habe mit einem Kumpel ein streitgespäch in dem es um einen umbau geht von einem golf 3.

Vorher war ein 2E motor in dem cabrio jetzt war er der Meinung er müsse ein 2l 16v einbauen mit der Aussage ich müsse mir keine gedanken machen weil man muss das ja nicht umtragen lassen bei TÜV. Wenn wer mir weiter helfen könnte wäre es echt nett danke im vorraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@trixi1262 schrieb am 15. September 2016 um 13:15:36 Uhr:

Beim Renault war statt 90 pS, ein ATM mit 75 PS drin, hat bei der Kontrolle nie einer nach gekräht.

Nicht auffallen und legal sein sind aber zwei verdammt unterschiedliche Paar Schuhe ;)

Mein ABD im Polo sieht äußerlich auch nahezu identisch aus, wie der AAU.

Aber bau mal nen Unfall und erwisch nen Gutachter, der sich zufällig auskennt.

Viel Spaß :D

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Muss man nicht, aber dann bist du illegal unterwegs ;)

... die "Betriebserlaubnis" erlischt und Du fährst ohne Versicherungsschutz.

Themenstarteram 14. September 2016 um 17:46

Okay danke für die Bestätigungen von euch den er ist der felsenfesten Überzeugung das man es nicht machen muss

Zitat:

@ProjektGolf16 schrieb am 14. September 2016 um 19:46:01 Uhr:

Okay danke für die Bestätigungen von euch den er ist der felsenfesten Überzeugung das man es nicht machen muss

Klar :D

Der einzige Motortausch, der legal nicht eingetragen werden muss, ist der gegen den gleichen Motor.

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 14. September 2016 um 21:29:08 Uhr:

Zitat:

@ProjektGolf16 schrieb am 14. September 2016 um 19:46:01 Uhr:

Okay danke für die Bestätigungen von euch den er ist der felsenfesten Überzeugung das man es nicht machen muss

Klar :D

Der einzige Motortausch, der legal nicht eingetragen werden muss, ist der gegen den gleichen Motor.

Ich glaube kleiner geht auch, oder liege ich da falsch ?

...jupp - liegst Du falsch, darfst Du auch nicht.

Die "Betriebserlaubnis" gilt speziell für Dein Fahrzeug in der Serienausstattung zu dem Zeitpunkt der Herstellung.

- Du musst sogar einen Umbau von ABD auf AEX oder ADY auf AGG usw. abnehmen lassen.

Beim Renault war statt 90 pS, ein ATM mit 75 PS drin, hat bei der Kontrolle nie einer nach gekräht.

Rumpfmotor war allerdings der Selbe, optisch kein Unterschied.

Ich glaube was von K7M auf dem Block

PS:

Habe gerade gesehen, das der Block bei XXX Fahrzeugen verbaut ist, auch bei Dacia;)

Zitat:

@trixi1262 schrieb am 15. September 2016 um 13:15:36 Uhr:

Beim Renault war statt 90 pS, ein ATM mit 75 PS drin, hat bei der Kontrolle nie einer nach gekräht.

Nicht auffallen und legal sein sind aber zwei verdammt unterschiedliche Paar Schuhe ;)

Mein ABD im Polo sieht äußerlich auch nahezu identisch aus, wie der AAU.

Aber bau mal nen Unfall und erwisch nen Gutachter, der sich zufällig auskennt.

Viel Spaß :D

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 15. September 2016 um 19:48:47 Uhr:

Zitat:

@trixi1262 schrieb am 15. September 2016 um 13:15:36 Uhr:

Beim Renault war statt 90 pS, ein ATM mit 75 PS drin, hat bei der Kontrolle nie einer nach gekräht.

Nicht auffallen und legal sein sind aber zwei verdammt unterschiedliche Paar Schuhe ;)

Mein ABD im Polo sieht äußerlich auch nahezu identisch aus, wie der AAU.

Aber bau mal nen Unfall und erwisch nen Gutachter, der sich zufällig auskennt.

Viel Spaß :D

Ich hatte den Wagen so gekauft mit der Angabe ,es wäre der 90 PS !

Aufgefallen ist es dann, als ich den Zahnriemen hab wechseln lassen,der 75iger Riemen passt nicht auf den 90iger und umgekehrt.

Hatte die Teile anhand der Papiere gekauft,was natürlich nicht stimmte !

Einer der Zahnriemen ist ein Zahn länger ,als der andere !:mad:

Der originale 90iger ist zu kurz, passte nicht.:confused:

nicht eintragen geht nur mit nem motor dessern hubraum, kw und abgasnorm gleich bleibt.

da wird keiner einen zwingen das eintragen zu lassen steht ja kein motorkennbuhstabe im schein.

bei wechsel von diesel zu benzin oder umgekehrt muss es dann wieder eingetragen werden

alles andere ist einzutragen und bei mehr leistung auch die bremse mit umbauen sonst wirds nichts mit eintragen

Hier mal was aus dem MT-Renault Forum.

 

User-Tokiido

 

II (M)

Hi...

 

 

also :

 

Andere Kolben....sprich andere Verdichtung

1.6 9.0 -1 beim 1.6e 9.5-1 also relativ wenig unterschied !!!

 

Andere Nockenwelle .... und dadurch anderer Zahnriemen und spannrolle !!!

 

Steuergerät ist das SELBE !!!!!

B.-Einspritzung ,alles DASSELBE !!!!!

 

sonst alles gleich ...

Hab bei meiner Mutter die ZKD gemacht und mir vom Schrott nen K7M F 703 (1.6 E) Nockenwelle geholt ..

Hat mich 80 € gekostet...

Gleich nen andern Zahnriemen drauf und alles wieder zusammen ...

Geht sehr gut ....hat im mittleren und leicht im Oberen Drehzahlbereich zugelegt....

 

so denne

mfg Tom

Da soll nun Jemand einen Unterschied finden !:confused:

Auf die Gefahr hin, dass ich mich widerhole:

Nur weil es schwer zu entdecken ist, ist noch lange nicht erlaubt.

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 15. September 2016 um 21:39:25 Uhr:

 

Nur weil es schwer zu entdecken ist, . . .

. . . ist`s noch lange nicht erlaubt.

. . . und schon gar nicht erlaubt ist es sich erwischen zu lassen :D :D :D

wer mit`m 45-PS Auto bei 185 angehalten / geblitzt wird . . . . :o

da sollte man wenigsten den größeren Motor erstmal eintragen lassen und dann mit den kleinen "Optimierungsarbeiten" beginnen :D

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 15. September 2016 um 21:39:25 Uhr:

Auf die Gefahr hin, dass ich mich widerhole:

Nur weil es schwer zu entdecken ist, ist noch lange nicht erlaubt.

Habe ich geschrieben, das dies erlaubt ist ?

Und auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole:

Du siehst doch,was der Unterschied beider Motoren ist, das kann selbst ein Sachverständiger von Außen nicht sehen, außer er baut den Motor auseinander und stellt fest, das die Nockenwelle und dessen Zahnrad falsch ist.

Und ich glaube kaum,wenn es keinerlei Auffälligkeiten gibt, wird ein Sachverständiger/Gutachter sich bei einem 1000,00 € Auto die Mühe machen, die Karre zu zerlegen !

Da muss es schon deutliche Hinweise zu Schindluder, oder Beweggründe geben, das dort tiefer nachgebohrt wird.

Aber:

Es ist und bleibt trotz allem verboten und muss vom TÜV abgenommen und eingetragen werden !;)

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