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MPPSK Alternative? Und eine Frage zum AHK nachrüsten

BMW 4er F33 (Cabrio)
Themenstarteram 30. Oktober 2022 um 20:06

Servus,

ich bin derzeit auf der Suche nach einem 440i Cabrio ohne OPF, idealerweise mit MPPSK. Dazu soll es am besten einen Adaptiven Tempomaten haben, das M-Sportpaket, ein Headup Display und eine Anhängerkupplung.

Schwierig diese Kombination zu finden. Deshalb stehe ich vor der Frage auf was ich am besten verzichten kann, bzw. was ich am leichtesten Nachrüsten kann. Besonders schwierig ist es die Kombination MPPSK und Anhängerkupplung zu finden.

Da es das MPPSK so ja nicht mehr bei BMW gibt frage ich mich ob man dazu eine Adäquate Alternative finden kann. Soundtechnisch mit Klappe zu alltagstauglich (Lautstärke ähnlich der Performance Abgasanlage) und mit offener Klappe geht die Party ab.

Dazu braucht es vermutlich eine Abgasanlage und eine passende Software? Kommt man da legal in die Richtung?

Alternativ stehe ich vor der Frage was es alles braucht um eine Anhängerkupplung nachzurüsten? Eine Google Suche hat ergeben, dass es wohl nicht mehr wie früher ist, einfach nur die AHK anzubauen und anzuschließen. Sie muss wohl auch noch einprogrammiert werden?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß, Tobi

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25 Antworten

Hi, zur Auspuffanlage bzw . MPPSK und deren Alternativen ist dieses Forum bis zum Stehkragen voll. Bitte mal die Suchfunktion nutzen. Die AHK zu montieren und den Kabelbaum zu verdrahten ist eine Sache. Das ganze dann zu codieren und damit ins Fahrzeugsystem zu integrieren eine andere Sache. Das ist bei BMW aber schon seit gefühlten Jahrzehnten so…

Auspuff Alternativen die Sinn machen sind Akrapovic Evolution oder für den schmalen Geldbeutel die Remus Anlage.

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 5:58

Zitat:

@heinho schrieb am 30. Oktober 2022 um 23:22:16 Uhr:

Hi, zur Auspuffanlage bzw . MPPSK und deren Alternativen ist dieses Forum bis zum Stehkragen voll. Bitte mal die Suchfunktion nutzen. Die AHK zu montieren und den Kabelbaum zu verdrahten ist eine Sache. Das ganze dann zu codieren und damit ins Fahrzeugsystem zu integrieren eine andere Sache. Das ist bei BMW aber schon seit gefühlten Jahrzehnten so…

Kann ich das denn bei BMW codieren lassen? Oder auch wo anders? Das nachrüsten würde ich selber erledigen. Aber codieren kann ich nicht.

Ja, zu MPPSK findet man unendlich viel. Das ist aber auch das Problem, die richtigen Antworten auf die Fragen sind kaum zu finden. ??

Codieren kann´s jeder Codierer - manche sind da sicherlich fitter, als mancher Servicetechniker selbst.

Zitat:

@Shibi_ schrieb am 30. Oktober 2022 um 21:06:13 Uhr:

 

Da es das MPPSK so ja nicht mehr bei BMW gibt frage ich mich ob man dazu eine Adäquate Alternative finden kann. Soundtechnisch mit Klappe zu alltagstauglich (Lautstärke ähnlich der Performance Abgasanlage) und mit offener Klappe geht die Party ab.

Dazu braucht es vermutlich eine Abgasanlage und eine passende Software? Kommt man da legal in die Richtung?

 

Gruß, Tobi

Um es kurz zu machen (auf die Suchfunktion wurde ja schon verwiesen): Nein, sonst wäre es auch nicht verboten worden. Es gibt legale Anlagen, die kommen aber nicht an das MPPSK ran.

Zu deiner Frage oben: Die AHK ist sicherlich das Ausstattungsmerkmal, welches du ohne große Bastelei am Besten nachrüsten lassen kannst.

Alternative zum MPPKS: Fällt mir keine ein, die ich persönlich auf mein Fahrzeug lassen würde. Ich bin jetzt beim B58 nicht ganz im Thema, aber wird das MPPSK tatsächlich generell nicht mehr angeboten oder schränkt sich der Verbau auf Vor-OPF-Fahrezeuge (also bis irgenwann 2018) ein?

Da wäre eine Idee, das Kit ggfs. im Ausland (Österreich, Schweiz) verbauen und hier abnehmen zu lassen. Allerdings ist das Problem die Lautstärke der Auspuffanlage. Und auch wenn es abgenommen wird, läuft man Gefahr, dass eine Übertretung der Emissionen festgestellt wird und man zurückbauen muss (aber das haben alle MPPSK-Fahrer).

Das MP ESD für meinen N55 verbleibt mir ja auch verwehrt aus demselben Grund, allerdings darf ich das MPPK auch ohne MP ESD fahren - beim B58 bildet das ganze zulassungstechnisch eine Einheit.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 31. Oktober 2022 um 08:04:39 Uhr:

Zu deiner Frage oben: Die AHK ist sicherlich das Ausstattungsmerkmal, welches du ohne große Bastelei am Besten nachrüsten lassen kannst.

Alternative zum MPPKS: Fällt mir keine ein, die ich persönlich auf mein Fahrzeug lassen würde. Ich bin jetzt beim B58 nicht ganz im Thema, aber wird das MPPSK tatsächlich generell nicht mehr angeboten oder schränkt sich der Verbau auf Vor-OPF-Fahrezeuge (also bis irgenwann 2018) ein?

Da wäre eine Idee, das Kit ggfs. im Ausland (Österreich, Schweiz) verbauen und hier abnehmen zu lassen. Allerdings ist das Problem die Lautstärke der Auspuffanlage. Und auch wenn es abgenommen wird, läuft man Gefahr, dass eine Übertretung der Emissionen festgestellt wird und man zurückbauen muss (aber das haben alle MPPSK-Fahrer).

Das MP ESD für meinen N55 verbleibt mir ja auch verwehrt aus demselben Grund, allerdings darf ich das MPPK auch ohne MP ESD fahren - beim B58 bildet das ganze zulassungstechnisch eine Einheit.

Wieso? M-PP-ESD und PPK250 ergeben am N55 F3x-Serie doch 83dB. (E9x waren 95dB!, beim N53 85dB) Das sollte in EU zulässig sein.

Die Lautstärke vom MPPSK wird natürlich nicht erreicht...

Der MP ESD hat dasselbe Problem, wie das MPPSK - beide sind bereits im Neuzustand grenzwertig, weswegen BMW diese freiwillig nicht verkauft. Ein Verbot gab es ja nicht.

 

Du darfst ja nicht vergessen, dass Anlagen auch altern und dann etwas lauter werden. Und die Grenzwerte müssen seit 2018 m.W. in allen Fahrsituationen eingehalten werden.

Moin,

 

Die einzige Anlage die ich kenne, die noch lauter als die M Performance ist und sich super anhört und legal ist, ist die Anlage von DD Customs aus Hamburg für M2/M3/M4.

 

Für den 440i lässt sich bestimmt auch was machen, frag da mal nach, super nette Jungs.

Eine Akrapovic wäre für mich das Maß der Dinge - allerdings fehlt dann immernoch die Leistungssteigerung. Ich verzichte auch lieber auf Lautstärke, die uns alle in Verruf bringt und hab dafür lieber die Mehrleistung.

Angesichts der Problematik, dass schon die werkseitige Auspuffanlage grenzwertig ist, so dass sie nicht mehr von BMW verkauft wird in Deutschland, würde ich auch nicht zur DD Customs-Lösung greifen.

Also beim M4 kriegst du eine Dezibel Erhöhung im Fahrzeugschein bei U1, aber auch ohne Erhöhung werden die Dezibel mit Klappe zu eingehalten inkl. Toleranz.

 

Was hat denn ein 440i bei U1 im Fahrzeugschein stehen?

 

 

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 31. Oktober 2022 um 09:43:50 Uhr:

Eine Akrapovic wäre für mich das Maß der Dinge - allerdings fehlt dann immernoch die Leistungssteigerung. Ich verzichte auch lieber auf Lautstärke, die uns alle in Verruf bringt und hab dafür lieber die Mehrleistung.

Angesichts der Problematik, dass schon die werkseitige Auspuffanlage grenzwertig ist, so dass sie nicht mehr von BMW verkauft wird in Deutschland, würde ich auch nicht zur DD Customs-Lösung greifen.

@Volkan33, das ist doch unerheblich. Die Anlagen für den N55 bzw. B58 haben es ja anscheinend ursprünglich geschafft, dass diese ein Technisches Gutachten zur Änderungsabnahme bekommen. Allerdings wurden diese vor der Verschärfung zur Einhaltung der Lautstärke-Emissionsgrenzwerte 2018 (VO Nr. 53, VkBl, Heft 5, S. 214 f.) erstellt und anscheinend sind diese in Frage stehenden Anlagen so grenzwertig, dass diese von BMW seit 2018 peu-a-peu vom Markt genommen werden (im Anhang Bsp. zum N55). Beim B58 wurde das MPPSK etwas länger verkauft, aber anscheinend bekommt man es gleichfalls aktuell nicht mehr in Deutschland offiziell von BMW.

Und selbst wenn man es bekommt und es auch vom TÜV so abgenommen wird, hat man als Halter keinen Schutz davor, dass später bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass das Fahrzeug zu laut ist und deshalb das zulässige Fahrtgeräusch wieder hergestellt werden muss. Und übrigens, das ist keine reine Gängelung von Sportschalldämpfern & Co., sondern das kann jeden Fahrzeughalter treffen, wenn seine Anlage gealtert ist und dementsprechend die Grenzwerte überschreitet. Nur ist in diesem Fall einfach aufgrund des Alters eine neue Anlage fällig, bei den MP ESD oder MPPSK-Anlagen scheinen schon neue Anlagen grenzwertig zu sein. Und wer gerade die Anlage von B58 kennt, weiß das das nicht an den Haaren herbeigezogen ist.

Im dümmsten Fall bekommt man also noch ein MPPSK oder einen MP ESD (bspw. im Ausland teurer, als es hier einmal gekostet hat), lässt es sich noch eintragen und wird dann angehalten. Was machst du denn dann? Eine neue Anlage hast du ja, aber die Grenzwerte werden in deinem Einzelfall doch überschritten - super, bleibt nur die Rückrüstung auf den Serientopf. Das geht aber nicht beim MPPSK, da die Anlage teil des Ganzen ist und du dir sicherlich nicht die Einzelabnahme leisten können wirst. Also verlierst du auch deine Leistungssteigerung und darfst die Anlage wieder an den Nächsten verkaufen.

Danken wir an dieser Stelle den Knallerbsen, die es auch heute noch nicht lassen können in Wohngebieten und Innenstädten den Gasfuß still zu halten.

...und höhere "Dezibel-Erhöhung" möchte ich zum heutigen Tag mal sehen, wer die als N55- oder B58-Fahrer eingetragen bekommt.

Hast vollkommen recht, danken wir echt den Knallerbsen die uns das versaut haben.

 

 

 

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 31. Oktober 2022 um 10:20:49 Uhr:

@Volkan33, das ist doch unerheblich. Die Anlagen für den N55 bzw. B58 haben es ja anscheinend ursprünglich geschafft, dass diese ein Technisches Gutachten zur Änderungsabnahme bekommen. Allerdings wurden diese vor der Verschärfung zur Einhaltung der Lautstärke-Emissionsgrenzwerte 2018 (VO Nr. 53, VkBl, Heft 5, S. 214 f.) erstellt und anscheinend sind diese in Frage stehenden Anlagen so grenzwertig, dass diese von BMW seit 2018 peu-a-peu vom Markt genommen werden (im Anhang Bsp. zum N55). Beim B58 wurde das MPPSK etwas länger verkauft, aber anscheinend bekommt man es gleichfalls aktuell nicht mehr in Deutschland offiziell von BMW.

Und selbst wenn man es bekommt und es auch vom TÜV so abgenommen wird, hat man als Halter keinen Schutz davor, dass später bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass das Fahrzeug zu laut ist und deshalb das zulässige Fahrtgeräusch wieder hergestellt werden muss. Und übrigens, das ist keine reine Gängelung von Sportschalldämpfern & Co., sondern das kann jeden Fahrzeughalter treffen, wenn seine Anlage gealtert ist und dementsprechend die Grenzwerte überschreitet. Nur ist in diesem Fall einfach aufgrund des Alters eine neue Anlage fällig, bei den MP ESD oder MPPSK-Anlagen scheinen schon neue Anlagen grenzwertig zu sein. Und wer gerade die Anlage von B58 kennt, weiß das das nicht an den Haaren herbeigezogen ist.

Im dümmsten Fall bekommt man also noch ein MPPSK oder einen MP ESD (bspw. im Ausland teurer, als es hier einmal gekostet hat), lässt es sich noch eintragen und wird dann angehalten. Was machst du denn dann? Eine neue Anlage hast du ja, aber die Grenzwerte werden in deinem Einzelfall doch überschritten - super, bleibt nur die Rückrüstung auf den Serientopf. Das geht aber nicht beim MPPSK, da die Anlage teil des Ganzen ist und du dir sicherlich nicht die Einzelabnahme leisten können wirst. Also verlierst du auch deine Leistungssteigerung und darfst die Anlage wieder an den Nächsten verkaufen.

Danken wir an dieser Stelle den Knallerbsen, die es auch heute noch nicht lassen können in Wohngebieten und Innenstädten den Gasfuß still zu halten.

...und höhere "Dezibel-Erhöhung" möchte ich zum heutigen Tag mal sehen, wer die als N55- oder B58-Fahrer eingetragen bekommt.

Beim G30 wurde mit dem MPPSK die Lautstärke wohl angehoben (Standgeräusch U1: 72 db(A); Fahrgeräusch U3 86 db(A)) - mal zum Vergleich. Vielleicht ist das aktuell nicht mehr möglich... Vom F3x B58 habe ich die Daten leider nicht.

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