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MPU Ersttäter
Hey Leute,
bei einer gesamt Sperrfrist i.H.v. 14 Monaten (Alkohol 0,72 Bak) mit Unfall, Ersttäter, 20 Jahre alt, außerhalb der Probezeit und keine anderen Punkte in Flensburg o.Ä.
Was glaubt wir wie wahrscheinlich eine MPU Auflage ist? Lese im Internet ganze Zeit dass es bei Ersttätern erst ab 1,6 Promille zutrifft.. stimmt das so? Hat einer hier Erfahrung?
Ansonsten läuft meine Sperrfrist nämlich im Dezember diesen Jahres ab.
Ich danke für jede Antwort.
Lg Gorki
Beste Antwort im Thema
Tja, wie schlägt man sich nun weiter durch?? Ich als relativ gelassener Xc90 Fahrer denke gorki ist unfähig ein Auto zu benutzen und sollte auf unbestimmte Zeit vonm Straßenverkehr fern gehalten werden.
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55 Antworten
Ergänzung; In Berlin..
Ich weiß nicht, ob dies eine Rolle spielt..
Hallo Gorki,
willkommen zurück
Ach ja, Berlin wissen wir: https://www.motor-talk.de/.../19-joehriger-7-autos-t6477199.html?...
Hey NdLimit, grüß dich
Die BAK allein löst da noch keine MPU aus. Der Tatablauf hingegen kann - aber muss nicht - Fahreignungszweifel begründen und diesbezüglich eine Gutachtenauflage bei der Neubeantragung zur Folge haben. Das wäre aber keine MPU in Richtung Alkohol, sondern wäre vielmehr im Bereich der Frage der charakterlichen Eignung zu verorten. Genaues wirst Du erst wissen, wenn Du die Neuerteilung beantragt haben wirst.
Habe mir schon ein Pychologisches Gutachten besorgt Paul, die besagt dass keine Zweifel an meiner Fahreignung besteht.. Vielleicht hilft das ja schon sehr?
Kann man versuchen. Falls es angefordert wird, sollte es aber aktuell sein.
Wie ist die Sache von damals den nun Ausgegangen?
Naja hoffe dass gar keine MpU verlangt wird
Zitat:
@grilli9 schrieb am 21. Februar 2019 um 23:20:06 Uhr:
Wie ist die Sache von damals den nun Ausgegangen?
14 monate
14 Monate was? FE-Entzug? Bewährung?
Tja, wie schlägt man sich nun weiter durch?? Ich als relativ gelassener Xc90 Fahrer denke gorki ist unfähig ein Auto zu benutzen und sollte auf unbestimmte Zeit vonm Straßenverkehr fern gehalten werden.
In der Regel ist bei 0,72‰ als Ersttäter keine MPU fällig, aber das kann die Behörde trotzdem anordnen falls sie begründete Zweifel an der Fahreignung hat. Aber wenn der Schein wiedererteilt wird reichen die nächsten 10 Jahre 0,5‰ auch ohne Auffälligkeiten für eine MPU da Wiederholungstäter.
Ab 1,6‰ hat die Behörde keinerlei Handlungsspielraum mehr, da ist die MPU fix vorgeschrieben.
Vor einigen Jahren meinten einige Behörden und Bundesländer die MPU ab 1,1‰ generell zu verlangen, aber dafür haben Sie was auf die Finger bekommen und so ist es eher Unwahrscheinlich das eine MPU verlangt wird, aber nicht Unmöglich.
Aber in der Führerscheinbehörde arbeiten Menschen die man fragen kann wie die Lage ihrer Meinung nach aussieht, wie die Tendenz ist.
Unabhängig was die MPU spricht würde ich mir in dieser Situation persönlich selbst die Auflage erteilen, die Finger vom Alkohol zu lassen wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich anschliessend noch fahren muss.
Damit sollten sich eventuelle "Folgeprobleme" von vorn herein schon vermeiden lassen.
Zitat:
@Maverick Zero schrieb am 22. Februar 2019 um 09:02:17 Uhr:
Unabhängig was die MPU spricht würde ich mir in dieser Situation persönlich selbst die Auflage erteilen, die Finger vom Alkohol zu lassen wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich anschliessend noch fahren muss.
Damit sollten sich eventuelle "Folgeprobleme" von vorn herein schon vermeiden lassen.
Ich glaube, Belehrungen darüber, dass sich Alkohol und Autofahren nicht vertragen, hat der TE schon zur Genüge bekommen. Die sind entweder angekommen oder nicht. Sollten sie nicht angekommen sein und der TE zur MPU geladen werden, stehen die Chancen auf eine FS-Neuerteilung natürlich schlecht. Das ist aber erstmal nicht das Thema. Zumal der TE auf dem anderen Thread durchaus den Eindruck macht, als hätte er seine Lektion gelernt.
Wie schon andere User gesagt haben: Ob MPU angeordnet wird oder nicht, weiß der TE erst nach seinem Antrag auf FE-Neuerteilung. Meiner Meinung nach stehen die Chancen, dass er darum herumkommt, gar nicht mal so schlecht, es sei denn, es kommen besondere Umstände wie zB Fahrerflucht hinzu. Aber die Behörden haben halt doch einen gewissen Entscheidungsspielraum. Ich fürchte, da hilft wirklich nur Abwarten.