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MPU? Muss ich noch einen Drogentest machen?
Hey liebe Community,
Ich habe etwas Angst bezüglich einer Neuanmeldung eines Quads das ich mir zugelegt habe. Ich wurde vor c.a. 6 Jahren auf einem Straßenfest mit geringen Mengen Cannabis erwischt. Ich war zu Fuß unterwegs und hatte vorher auch noch nie Probleme am Steuer. Trotzdem wurde ich c.a. einen Monat später von der Führerscheinstelle zu einem Drogentest eingeladen. Da ich zu dieser Zeit am umziehen war und ich mein Fahrzeug bereits abgemeldet hatte rief ich also bei der Führerscheinstelle an und schilderte den Fall. Dort wurde mir mitgeteilt das diese Führerscheinstelle durch den Umzug nicht mehr für mich zuständig sei und der Fall an die Stelle in meinem neuen Wohnort weitergeleitet werden würde. Ich habe bis heute nie wieder etwas von irgendetwas gehört. Habe also nie eine neue Einladung für einen Drogentest bekommen und bin immernoch im besitzt meines Führerscheins.
Jetzt würde ich nach c.a. 6 Jahren gerne mein neues Quad anmelden und das auch noch bei der Stelle von der ich damals die Einladung zum Drogentest erhalten habe. Denkt ihr ich muss dort bei der Neuanmeldung einen Test absolvieren und ist das ganze schon eine MPU?
Wie sollte ich mich am besten verhalten?
LG und danke im vorraus
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12 Antworten
Ein Fahrzeug kannst du sogar ohne eine Fahrerlaubnis zulassen.
Das geschieht auch auf der Zulassungsstelle und nicht auf der Führerscheinstelle.
Und wenn du noch im Besitz der für das Quad zulässigen Fahrerlaubnis bist dann kannst du damit sogar fahren.
Voraussetzung ist allerdings dass du vor 6 Jahren keine Auflagen bekommen hast.
Zitat:
@Giga360 schrieb am 9. Juli 2021 um 21:52:54 Uhr:
Hey liebe Community,
Ich habe etwas Angst bezüglich einer Neuanmeldung eines Quads das ich mir zugelegt habe. Ich wurde vor c.a. 6 Jahren auf einem Straßenfest mit geringen Mengen Cannabis erwischt. Ich war zu Fuß unterwegs und hatte vorher auch noch nie Probleme am Steuer. Trotzdem wurde ich c.a. einen Monat später von der Führerscheinstelle zu einem Drogentest eingeladen. Da ich zu dieser Zeit am umziehen war und ich mein Fahrzeug bereits abgemeldet hatte rief ich also bei der Führerscheinstelle an und schilderte den Fall. Dort wurde mir mitgeteilt das diese Führerscheinstelle durch den Umzug nicht mehr für mich zuständig sei und der Fall an die Stelle in meinem neuen Wohnort weitergeleitet werden würde. Ich habe bis heute nie wieder etwas von irgendetwas gehört. Habe also nie eine neue Einladung für einen Drogentest bekommen und bin immernoch im besitzt meines Führerscheins.
Jetzt würde ich nach c.a. 6 Jahren gerne mein neues Quad anmelden und das auch noch bei der Stelle von der ich damals die Einladung zum Drogentest erhalten habe. Denkt ihr ich muss dort bei der Neuanmeldung einen Test absolvieren und ist das ganze schon eine MPU?
Wie sollte ich mich am besten verhalten?
LG und danke im vorraus
Also, du warst mit einer unerlaubten Substanz unterwegs. Allerdings, nicht mit einem KFZ. Dies berechtigt nicht ( meiner Meinung nach ) zu einer Anordnung einer MPU. Auch wäre in dem Fall der " Lappen " sofort und und an Ort und Stelle eingezogen worden. Weiterhin hat die Zulassungstelle mit der Stelle die die Fahrerlaubnis ausstellt nichts zu tun. Denn man darf auch ohne Fahrerlaubis ein KFZ zulassen. Grund, Halter ist nicht Fahrer. Und da du den Schein noch hast. Würde ich mir da überhaupt keinen Kopf machen.
Gruß MIFIA4
Die Führerscheinstelle kann schon eine MPU verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass man wegen Abhängigkeit oder Mißbrauch nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Als Beispiel: Du wirst auffällig, weil du mit 3 Promille in der Fußgängerzone lauthals obszöne Lieder singst. Kriegt die Führerscheinstelle davon Wind, kann sie eine MPU anordnen. Es besteht nämlich der dringende Verdacht, dass du ein Alkohoproblem hast (denn mit 3 Promille bist du sehr gut im Training, wenn du dich noch auf den Beinen halten kannst).
Dass du zu Fuß unterwegs warst und dein Auto zuhause in der Garage stand, ist dabei unerheblich. Also Alkoholabhängiger bist du zum Führen eines KFZ ungeeignet und der Verdacht der Alkoholabhängigkeit steht aufgrund der Vorgeschichte im Raum.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 9. Juli 2021 um 22:42:42 Uhr:
Die Führerscheinstelle kann schon eine MPU verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass man wegen Abhängigkeit oder Mißbrauch nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Als Beispiel: Du wirst auffällig, weil du mit 3 Promille in der Fußgängerzone lauthals obszöne Lieder singst. Kriegt die Führerscheinstelle davon Wind, kann sie eine MPU anordnen. Es besteht nämlich der dringende Verdacht, dass du ein Alkohoproblem hast (denn mit 3 Promille bist du sehr gut im Training, wenn du dich noch auf den Beinen halten kannst).
Dass du zu Fuß unterwegs warst und dein Auto zuhause in der Garage stand, ist dabei unerheblich. Also Alkoholabhängiger bist du zum Führen eines KFZ ungeeignet und der Verdacht der Alkoholabhängigkeit steht aufgrund der Vorgeschichte im Raum.
Oh man, und schon sind wieder die Spezialisten und Haarspalter da. Nur noch Kopfschüttel !!!
Man, lesen bildet, der Schein ist nach 6 ( ausgeschrieben sechs ) Jahren noch vorhanden . Also alles Schnee von Gestern. Anmelden und glücklich sein.
Ich weiß nicht, wer du bist und ob du meine Aussage verstanden hast, daher nochmal:
Wenn der Verdacht auf Mißbrauch von Drogen besteht, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Dass man beim Drogenfund nicht mit dem KFZ unterwegs war, spielt dabei keine Rolle.
Der Schein wird eben nicht sofort eingezogen. Weil es nicht in Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ steht. In Fällen, wo die Führerscheinstelle Zweifel an der Eignung hat, wird ein Nachweis verlangt, dass man geeignet ist, ein KFZ zu führen. Kann man diesen Nachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist erbringen, wird der Führerschein eingezogen.
Ob dieses Delikt dazu ausreicht, an der Eignung zu zweifeln, weiß ich nicht. Hab ich aber auch nichts zu gesagt.
Dass nach 6 Jahren noch was kommt, halte ich auch für unwahrscheinlich. Möglich wäre es aber, wenn Zweifel bestehen. mehr habe ich nicht gesagt. Die Aussage, dass es in Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ stehen muß, ist so eben nicht korrekt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 9. Juli 2021 um 22:42:42 Uhr:
Die Führerscheinstelle kann schon eine MPU verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass man wegen Abhängigkeit oder Mißbrauch nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Der Besitz einer Konsummenge Cannabis begründet nicht diesen Verdacht. Deswegen kann keine MPU angeordnet werden.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 9. Juli 2021 um 23:18:01 Uhr:
Wenn der Verdacht auf Mißbrauch von Drogen besteht, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Dass man beim Drogenfund nicht mit dem KFZ unterwegs war, spielt dabei keine Rolle.
Nicht wenn es nur um den bloßen Besitz von Cannabis geht.
Zitat:
@Giga360 schrieb am 09. Juli 2021 um 21:52:54 Uhr:
Jetzt würde ich nach c.a. 6 Jahren gerne mein neues Quad anmelden und das auch noch bei der Stelle von der ich damals die Einladung zum Drogentest erhalten habe. Denkt ihr ich muss dort bei der Neuanmeldung einen Test absolvieren und ist das ganze schon eine MPU?
Das war die Frage.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 9. Juli 2021 um 23:18:01 Uhr:
Ich weiß nicht, wer du bist und ob du meine Aussage verstanden hast, daher nochmal:
Wenn der Verdacht auf Mißbrauch von Drogen besteht, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Dass man beim Drogenfund nicht mit dem KFZ unterwegs war, spielt dabei keine Rolle.
Dann dürften aber ziemlich viele kein KFZ mehr führen dürfen. Ausserdem besteht ein Unterschied zwischen Besitz und Konsum. Da der TE zwar im Besitz war ( vermutlich geringe Menge, ansonsten grösser Ärger mit der Staatsmacht) sollte hier kein Problem mehr bestehen. Denn wenn nachgewiesener Konsum, dann Lappen sofort winke winke.
Die Antwort war dass der Besitz von Cannabis keine MPU zur Folge hat.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. Juli 2021 um 23:34:58 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 9. Juli 2021 um 23:18:01 Uhr:
Ich weiß nicht, wer du bist und ob du meine Aussage verstanden hast, daher nochmal:
Wenn der Verdacht auf Mißbrauch von Drogen besteht, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Dass man beim Drogenfund nicht mit dem KFZ unterwegs war, spielt dabei keine Rolle.
Dann dürften aber ziemlich viele kein KFZ mehr führen dürfen. Ausserdem besteht ein Unterschied zwischen Besitz und Konsum. Da der TE zwar im Besitz war ( vermutlich geringe Menge, ansonsten grösser Ärger mit der Staatsmacht) sollte hier kein Problem mehr bestehen. Denn wenn nachgewiesener Konsum, dann Lappen sofort winke winke.
Gut, da muß ich ehrlich passen. Wenn die Führerscheinstelle vom Besitz erfährt, ob sie dann prüft, ob auch Konsum vorliegt und ein entsprechendes Gutachten anfordert, keine Ahnung. Nach den Aussagen hier, eher nein.
Dass nach 6 Jahren da noch was kommt, ist natürlich auch sehr sehr unwahrscheinlich.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 9. Juli 2021 um 23:33:22 Uhr:
Zitat:
@Giga360 schrieb am 09. Juli 2021 um 21:52:54 Uhr:
Jetzt würde ich nach c.a. 6 Jahren gerne mein neues Quad anmelden und das auch noch bei der Stelle von der ich damals die Einladung zum Drogentest erhalten habe. Denkt ihr ich muss dort bei der Neuanmeldung einen Test absolvieren und ist das ganze schon eine MPU?
Das war die Frage.
Kann er, denn den Rest ( nach der Zeit ) interresiert keine Sau mehr.