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MPU Verjährung (Verjährungsfrist)

Themenstarteram 30. November 2017 um 0:31

Hallo Motortallk freunde,

ich hätte eine frage

und zwar ein Arbeitskollege von mir hat vor 14 Jahren also 2004 sein FS wegen Btm abgeben müssen.

Die MPU hat er bis dato nicht gemacht weil ihn das Geld fehlt.

In den 14 Jahren wo er kein FS hat ist er 3 x mal ohne FS erwischt worden

einmal 2005 - 20010 und einmal Januar 2017

er hat keine Drogen Delikte seit 2004,er ist sauber bis auf die oben genannten 3x ohne FS

jetzt ist die frage bekommt er sein FS 2019 ohne die MPU?denn die 15 Jahre werden voll ??

es gibt ja die Verjährung von 15 Jahren?? oder muss er trotzdem die Mpu machen??

BITTE beim Thema bleiben kommen Sie nicht mit warum er 3x ohne FS gefahren ist etc

er bereut alles und er bereut auch das er jemals gekifft hat aber man kann die zeit nicht mehr zurück drehen

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort

Beste Antwort im Thema

Tja, da Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dazu führt das neue Einträge in die Akte kommen ist die "Verjährung" aktuell 15 Jahre nach Rechtskraft des letzten Vergehens , also 2032. Nach jedem Eintrag beginnt die Frist neu zu laufen.

Die Chance 2019 den Schein ohne MPU wiederzubekommen hat er sich mit dem Schwarzfahren selbst versaut.

Also entweder bis 2032 Sauber bleiben, auch wenn es Ihm schwerfällt oder die MPU in Angriff nehmen. Aber Die dürfte nicht so ganz einfach werden. Da steht eine doppelte Fragestellung im Raum. Einmal die Drogen und einmal wegen dem Schwarzfahren.

Ganz nebenbei sehe Ich die Gefahr das er bei weiteren Verstößen dem Knast immer näher kommt. Die Intervalle des Erwischt werdens lassen vermuten das er ständig mit dem Auto fährt, denn 3x ohne Schein und jedes Mal erwischt werden ist wenig Glaubhaft.

Mit der Kohle die die Strafbefehle wegen dem Schwarzfahren gekostet haben hätte er auch die MPU machen können.

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Zitat:

Eine richtige Verjährungsfrist gibt es in dem Sinne aber nicht, da Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich nicht verjähren können. Vielmehr handelt es sich um eine Löschung des Eintrags aus der Akte, die anschließend nicht weiterverwendet werden darf. Lässt sich der Betroffene im Straßenverkehr fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen, beginnt im sechsten Jahr eine MPU-Verjährungsfrist, die 10 Jahre dauert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Führerschein neu beantragt werden. Die MPU zu umgehen und den Führerschein sofort wiederzubekommen ist nicht möglich, es gibt keine rechtlichen Mittel um seinen Führerschein auf anderem Wege wiederzuerlangen.

Tja, da Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dazu führt das neue Einträge in die Akte kommen ist die "Verjährung" aktuell 15 Jahre nach Rechtskraft des letzten Vergehens , also 2032. Nach jedem Eintrag beginnt die Frist neu zu laufen.

Die Chance 2019 den Schein ohne MPU wiederzubekommen hat er sich mit dem Schwarzfahren selbst versaut.

Also entweder bis 2032 Sauber bleiben, auch wenn es Ihm schwerfällt oder die MPU in Angriff nehmen. Aber Die dürfte nicht so ganz einfach werden. Da steht eine doppelte Fragestellung im Raum. Einmal die Drogen und einmal wegen dem Schwarzfahren.

Ganz nebenbei sehe Ich die Gefahr das er bei weiteren Verstößen dem Knast immer näher kommt. Die Intervalle des Erwischt werdens lassen vermuten das er ständig mit dem Auto fährt, denn 3x ohne Schein und jedes Mal erwischt werden ist wenig Glaubhaft.

Mit der Kohle die die Strafbefehle wegen dem Schwarzfahren gekostet haben hätte er auch die MPU machen können.

Wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder ,,nur,, der Führerschein ?

am 30. November 2017 um 6:55

Ich sehe die Unterbrechung der Verjährung genau so wie meine Vorschreiber.

Es wird bei der Führerscheinerlaubnisstelle (Strassenverkehrsamt) nachgefragt. Die können sich den Punktestand in Flensburg anschauen.

Zusätzlich wird beim Strassenverkehrsamt des vorigen Wohnsitzes nachgefragt.

Da das Strassenverkehrsamt länderbezogen arbeitet, hatte man früher ( der mir bekannte Fall liegt 4 Jahre zurück ) eine Chance bei Umzug in ein anderes Bundesland, wenn man im aktuellen Bundesland schon 1 Mal umgezogen war.

Die haben wenn man innerhalb der Verjährungsfrist umgezogen ist nur die Voradresse geprüft und beim dortigen zuständigem Strassenverkehrsamt nach der Akte gefragt.

Ich vermute aber, das diese Lücke inzwischen auch geschlossen ist.

Ich sehe da kaum eine Chance.

Aber Versuch macht Kluch und ist nicht strafbar so lange man alle Fragen ordnungsgemäss beantwortet.

Die Kosten für die Anmeldung bei der Fahrschule dürften aber verloren sein wenn es nicht klappt.

Die Alternative ist noch innerhalb der EU den Führerschein neu zu machen - dann allerdings korrekt mit Wohnsitzwechsel und der entsprechenden Wartefrist.

Auch nicht unbedingt zu empfehlen, denn spätestens wenn die Umschreibefrist nach Wiedereinwanderung in D abgelaufen ist wird das Konstrukt Ihm um die Ohren fliegen.

es kommt sehr darauf an, ob in Verbindung mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch eine Sperrfrist verhängt wurde.

Richtig ist, dass die Folgestraftaten die Tilgung des ersten Entzugs der Fahrerlaubnis nach der Drogenfahrt hemmen. Aber ohne Sperrfrist würden diese Taten nach 5 Jahren getilgt, mit Sperrfrist nach 10+5 Jahren.

Zu beachten ist noch, dass der Verstoß aus 2017 nach neuem Recht begangen wurde, also die Tilgung der Altfälle nicht mehr hemmt. Ohne Sperrfrist werden also im nächsten Jahr weder der Entzug der Fahrerlaubnis noch die ersten beiden Fahrten ohne Fahrerlaubnis noch zu verwerten sein und daher eine Neuerteilung MPU-frei möglich. Nur der Verstoß aus 2017 bleibt dann noch eingetragen und der reicht für sich vermutlich nicht für eine MPU.

Er soll sich einen Registerauszug aus Flensburg besorgen, da steht die Tilgungsfrist drin. Kostet nur eine Briefmarke.

Zitat:

@Abi61 schrieb am 30. November 2017 um 01:31:34 Uhr:

Hallo Motortallk freunde,

ich hätte eine frage

und zwar ein Arbeitskollege von mir hat vor 14 Jahren also 2004 sein FS wegen Btm abgeben müssen.

Die MPU hat er bis dato nicht gemacht weil ihn das Geld fehlt.

In den 14 Jahren wo er kein FS hat ist er 3 x mal ohne FS erwischt worden

einmal 2005 - 20010 und einmal Januar 2017

er hat keine Drogen Delikte seit 2004,er ist sauber bis auf die oben genannten 3x ohne FS

jetzt ist die frage bekommt er sein FS 2019 ohne die MPU?denn die 15 Jahre werden voll ??

es gibt ja die Verjährung von 15 Jahren?? oder muss er trotzdem die Mpu machen??

BITTE beim Thema bleiben kommen Sie nicht mit warum er 3x ohne FS gefahren ist etc

er bereut alles und er bereut auch das er jemals gekifft hat aber man kann die zeit nicht mehr zurück drehen

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort

Wer etwas bereut, der kann auch die MPU machen und muss sich nicht über irgendwelche Verjährungen Gedanken machen. Wenn er das Geld dafür nicht hat, dann hat er sowieso kein Geld zum Autofahren. Da gibt es jetzt 2 Optionen:

- Fahrrad mit 0% finanzieren lassen

- Geld verdienen

Letzteres ist die eindeutig bessere Wahl. Aber da ich sowieso davon ausgehe, dass du ein MT Troll bist (siehe die Aktion mit dem ADAC von dir), kannst du auch einfach den nächsten unterhaltsamen Thread aufmachen.

Mal ganz nebenbei, der Sinn einer MPU ist deinem Kollegen schon bekannt oder? Nach deiner Beschreibung was er so abgeliefert hat die letzten Jahre hat exakt genau so ein Mensch die MPU zu machen und wird sie (ich beziehe mich auf seine Taten die du hier beschrieben hast) nicht bestehen. Völlig zu Recht übrigens. Er sollte erstmal ganz andere Dinge regeln bevor er sich Sorgen um seinen FS macht!!!!

Soweit mir bekannt sind die Fahrten ohne FE Straftaten und nicht nur Ordnungswidrgkeiten. Hat er noch weitere Straftaten (Diebstahl, Betrügereien ....) begangen? Jedenfalls sprechen alle Fälle dafür, dass eine charakterliche Unzuverlässigkeit vorliegt und er zum Verantwortlichen führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet ist. Man geht davon aus, dass er sich auch in Zukunft nicht an Gesetze und Regeln halten wird. Dass dem nicht so ist, könnte nur durch eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) festgestellt werden.

Ich verstehe nicht, warum er sich nicht selbst direkt bei der Führerscheinstelle er bekommt dort die "amtliche" Auskunft und auch die Möglichkeiten aufgezeigt, wie er zu seiner Fahrerlaubnis kommen kann

die Frage, die gestellt wurde, war ob die Vortaten verjährt sind und ob er zur MPU muss. Fernab aller moralischen Aspekte (in diesem Forum wird jeder Parksünder zur MPU geschickt) gibt es darauf nur die Antwort, dass es sein kann, aber nicht muss.

Er braucht für die Antwort nicht zur Führerscheinstelle, dazu reicht ein Registerauszug aus Flensburg. Ich finde es immer wieder toll, dass viele Leute von "Ratgebern" hier im Forum zum Anwalt, Führerscheinstelle oder sonstwohin geschickt werden. Nur weil die Leute es selber nicht wissen, trotzdem meinen hier schreiben zu müssen und konsequent ausschließen, dass es jemand anders hier wissen könnte, Im Ergebnis sind die Threads zugemüllt und die richtigen Antworten findet keiner mehr heraus.

Themenstarteram 30. November 2017 um 14:44

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. November 2017 um 06:29:34 Uhr:

Wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder ,,nur,, der Führerschein ?

ihn wurde die Fahrerlaubnis entzogen und MPU Angeordnet

Themenstarteram 30. November 2017 um 14:47

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2017 um 14:45:03 Uhr:

die Frage, die gestellt wurde, war ob die Vortaten verjährt sind und ob er zur MPU muss. Fernab aller moralischen Aspekte (in diesem Forum wird jeder Parksünder zur MPU geschickt) gibt es darauf nur die Antwort, dass es sein kann, aber nicht muss.

Er braucht für die Antwort nicht zur Führerscheinstelle, dazu reicht ein Registerauszug aus Flensburg. Ich finde es immer wieder toll, dass viele Leute von "Ratgebern" hier im Forum zum Anwalt, Führerscheinstelle oder sonstwohin geschickt werden. Nur weil die Leute es selber nicht wissen, trotzdem meinen hier schreiben zu müssen und konsequent ausschließen, dass es jemand anders hier wissen könnte, Im Ergebnis sind die Threads zugemüllt und die richtigen Antworten findet keiner mehr heraus.

Diese Registerauszug die Beantragt man also in Flensburg?? und was steht da drin?? ich meine was bringt die

Registerauszug ?

Themenstarteram 30. November 2017 um 14:49

Zitat:

@hkelbi1 schrieb am 30. November 2017 um 14:36:26 Uhr:

Soweit mir bekannt sind die Fahrten ohne FE Straftaten und nicht nur Ordnungswidrgkeiten. Hat er noch weitere Straftaten (Diebstahl, Betrügereien ....) begangen? Jedenfalls sprechen alle Fälle dafür, dass eine charakterliche Unzuverlässigkeit vorliegt und er zum Verantwortlichen führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet ist. Man geht davon aus, dass er sich auch in Zukunft nicht an Gesetze und Regeln halten wird. Dass dem nicht so ist, könnte nur durch eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) festgestellt werden.

Ich verstehe nicht, warum er sich nicht selbst direkt bei der Führerscheinstelle er bekommt dort die "amtliche" Auskunft und auch die Möglichkeiten aufgezeigt, wie er zu seiner Fahrerlaubnis kommen kann

Danke für die Antwort

Nein er hat keine weitere Straftaten er ist seit 2004 sauber bis auf den genanten 3 x ohne FS

Themenstarteram 30. November 2017 um 14:52

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. November 2017 um 06:22:36 Uhr:

Tja, da Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dazu führt das neue Einträge in die Akte kommen ist die "Verjährung" aktuell 15 Jahre nach Rechtskraft des letzten Vergehens , also 2032. Nach jedem Eintrag beginnt die Frist neu zu laufen.

Die Chance 2019 den Schein ohne MPU wiederzubekommen hat er sich mit dem Schwarzfahren selbst versaut.

Also entweder bis 2032 Sauber bleiben, auch wenn es Ihm schwerfällt oder die MPU in Angriff nehmen. Aber Die dürfte nicht so ganz einfach werden. Da steht eine doppelte Fragestellung im Raum. Einmal die Drogen und einmal wegen dem Schwarzfahren.

Ganz nebenbei sehe Ich die Gefahr das er bei weiteren Verstößen dem Knast immer näher kommt. Die Intervalle des Erwischt werdens lassen vermuten das er ständig mit dem Auto fährt, denn 3x ohne Schein und jedes Mal erwischt werden ist wenig Glaubhaft.

Mit der Kohle die die Strafbefehle wegen dem Schwarzfahren gekostet haben hätte er auch die MPU machen können.

Bist du dir sicher das er bis 2032 warten muss??was ist mit der Löschung nach 15 Jahren??

Zitat:

@Abi61 schrieb am 30. November 2017 um 15:52:31 Uhr:

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. November 2017 um 06:22:36 Uhr:

Tja, da Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dazu führt das neue Einträge in die Akte kommen ist die "Verjährung" aktuell 15 Jahre nach Rechtskraft des letzten Vergehens , also 2032. Nach jedem Eintrag beginnt die Frist neu zu laufen.

Die Chance 2019 den Schein ohne MPU wiederzubekommen hat er sich mit dem Schwarzfahren selbst versaut.

Also entweder bis 2032 Sauber bleiben, auch wenn es Ihm schwerfällt oder die MPU in Angriff nehmen. Aber Die dürfte nicht so ganz einfach werden. Da steht eine doppelte Fragestellung im Raum. Einmal die Drogen und einmal wegen dem Schwarzfahren.

Ganz nebenbei sehe Ich die Gefahr das er bei weiteren Verstößen dem Knast immer näher kommt. Die Intervalle des Erwischt werdens lassen vermuten das er ständig mit dem Auto fährt, denn 3x ohne Schein und jedes Mal erwischt werden ist wenig Glaubhaft.

Mit der Kohle die die Strafbefehle wegen dem Schwarzfahren gekostet haben hätte er auch die MPU machen können.

Bist du dir sicher das er bis 2032 warten muss??was ist mit der Löschung nach 15 Jahren??

15 Jahre nach dem letzten Delikt ..... 2017 (fahren ohne Fahrerlaubnis) + 15 Jahre = 2032 ..... was gibt es denn da nicht zu verstehen?

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