MTEC H7 Lampen
Achtung!!! MTEC H7 Lampen
Wer hat hier im Forum alles diese E-Mail erhalten?
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Sehr geehrte Kunden von Xenonwhite.de
Sie kennen mich aus den bisherigen Newslettern von Xenonwhite.de .
Ich moechte Ihnen zuerst mitteilen, dass ich mich aus diversen Gruenden von
Xenonwhite.de getrennt habe.
Meine Mailadresse tom@xenonwhite.de wird somit nicht mehr von mir
beantwortet / gelesen.
Doch ich bleibe Ihnen weiterhin erhalten und habe unter
http://www.Fuers-Auto.de einen neuen KFZ-Zubehoer-Shop gegruendet, in dem
der Fokus auf Information (z. B. ein Lampenguide) und klaren legalen
Hinweisen liegt. Das Produktsortiment besteht vorwiegend aus den
hochklassigen Artikeln von Philips, die ich weit unter dem Preis ueblicher
lokaler KFZ-Haendler anbiete.
Ergaenzt wird das Sortiment mit vielen weiteren Angeboten aus dem Bereich
KFZ-Zubehoer.
Schauen Sie doch einfach mal rein, vielleicht ist auch etwas fuer Sie dabei.
Jetzt zu etwas sehr WICHTIGEM.
Sollten Sie die MTEC Super White in H7 erworben haben, ist dies fuer Sie
besonders interessant.
Schauen Sie sich das Pruefzeichen auf der Lampe bitte einmal genau an.
Sollte es so aussehen wie in diesem Bild ->
http://www.tspaeth.de/lupo/mtec/h7_e_fake.jpg , so haben Sie eine nicht
e-zertifizierte Lampe erhalten. Denn nach dem Pruefzeichen fehlt die
Pruefziffer.
Ob dies ein Versehen von MTEC war oder keine Pruefziffer vorliegt, ist mir
nicht bekannt.
Aber Fakt ist, dass die Lampen so nicht legal sind. Dies duerfte so gut wie
alle MTEC Super White H7 betreffen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie bitte an Xenonwhite.de .
Ich gehe davon aus, dass der jetzt dafuer Verantwortliche bald Stellung dazu
nehmen wird.
Mit freundlichen Gruessen,
Thomas Spaeth
ehemals Xenonwhite.de
jetzt Fuers-Auto.de
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So nun is dies ja nicht alles! Kurze Zeit darauf habe ich diese email erhalten:
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Hallo Xenonwhite.de Kunden,
eventuell haben Sie eine Mail von einem anderen Anbieter bekommen, der die richtige Markierung der Zulassungprüfnummer der MTEC H7 anzweifelt.
Sie können versichert sein, dass ihre Lampen zugelassen sind. Die Markierung ist an den MTEC H7 richtig angebracht. Der andere Anbieter hat ein sehr altes Bild von einer US Lampe verwendet, die bei uns nicht im Programm ist.
Die 3 Prüfziffern befinden sich ordnungsgemäß hinter dem E13 Prüfzeichen und die Lampen sind auch ordnungsgemäß geprüft.
Die Prüfziffer ist hier zu sehen (roter Kreis): http://xenonwhite.de/bilder/H7pruf.jpg
Die Unklarheiten wären damit beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
xenonwhite.de
Christian Kern
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So nun ist meine Frage, wer hat alles die MTEC H7 Lampen mit dem Falschen Prüfzeichen verbaut? (Bitte nachschauen) Kann man sich sicher sein das dieses sogenannte Prüfzeichen auf den neuen Lampen zugelassen ist? Meiner Meinung nach wohl eher net!
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9 Antworten
Hab die selben Mails bekommen!
Meine Birnen haben keine Prüfungnummer, wie in der ersten Mail beschrieben.
Verbaut habe ich sie nicht mehr, da sie mir von der Ausleuchtung her zu schwach sind.
Werde versuchen die zurück zu schicken und mir meine Kohle wieder zu holen.
Gruß Thomas
Ich habe diese mails zwar nicht bekommen da ich die Mtec Lampen über nen BMW fahrenden Kumpel, der zurzeit im Urlaub ist, bei Xenonwhite.de gekauft habe...
Aber mich würde viel mehr interessieren was nun ist wenn die unzulässigen Mtec Lampen von Xenonwhite geliefert worden sind?
Und der aktuelle Chef ja meint das alle ausgelieferten die Zulässigen sind...
Werden die Unzulässigen dann einfach in Zulässige umgetauscht bzw. gibt es dann das Geld zurück?
So wie es ja damals auch schon ein Problem mit den weißen Standlichtlampen gab wo auch die Hersteller Firma einfach eine E-Prüfnummer von einer uneingefärbten Lampe benutzt hat...
Mfg
Marcel
Hallo zusammen,
hab die mail nicht bekommen, doch was heißt das jetzt genau? sind die nun zugelassen oder nicht?
Gruß
famix
Es kommt nun darauf an...
Wenn du diese hast mit dem Aufdruck Bild dann sind die Lampen nicht erlaubt weil hinter dem E-Prüfzeichen eine Prüfzahlzahl fehlt. (Und 2 KUmpels und Ich sind im besitz dieser Lampen)
Die anderen wo hinter dem E-Zeichen die Nr. ist und alles eingestanzt ist sind normalerweise erlaubt. Also diese Bild 2 .
Außer das da der Hersteller wie ein anderer hersteller damals bei den Standlichtlampen auch eine Prüfnummer genommen hat die eigentlich nicht zu diesen Lampen gehört...
Aber das weiß ich nicht und ich will da auch niemandem etwas unterstellen.
Mfg
Marcel
so hab mal nachgeschaut, hab wohl die nicht erlaubten Mtec Lampen!
bin grad ziemlich wütend, weil der Verkäufer mir versichert hatte die Lampen seien erlaubt!
Das sind also nicht die Originalen Mtec Lampen richtig?
Gruß
famix
Habe die Mails auch bekommen, aber da ich nur die Standlichtbirnen bei meinem Vater verbaut habe, mache ich mir da keine Gedanken, prüft sowieso niemand nach...
Gruß,
Torti
Also diese Diskussion hat ja wohl nur akademischen Wert...
Wenn mir ein Händler eine Lampe mit E-Nummer verkauft (und noch bestätigt, dass er nie andere verkauft hat), dann wird dir NIEMAND daraus einen Strick drehen. Das zu hinterfragen, wird KEIN Richter im Ernstfall vom Endverbraucher verlangen.
Es zeigt mir eher wieder, was für "interessante" Leute in diesem Business unterwegs sind: Die Kundendatenbank bei Ausscheiden mitzunehmen?! Das würde ich nicht gerade per Rundschreiben kundtun!
Gruß, Timo
Zitat:
Original geschrieben von famix
Das sind also nicht die Originalen Mtec Lampen richtig?
Gruß
famix
Also ob es keine Originalen sind kann ich nicht sagen. Sollen halt die sein für den US-Markt...
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Es zeigt mir eher wieder, was für "interessante" Leute in diesem Business unterwegs sind: Die Kundendatenbank bei Ausscheiden mitzunehmen?! Das würde ich nicht gerade per Rundschreiben kundtun!
Gruß, Timo
Ich weiß nur das Tom sich damals schon besser für uns Kunden eingesetzt hat als das Problem mit den Standlichtlampen auftauchte und auch hier im Forum mit uns darüber geredet hat und uns immer Informiert hat als er daten über das damalig Gutachten raus bekam.(So habe ich das zumindest Empfunden)
Und daher finde ich es nicht schlimm,eher netter, das eruns nun darauf aufmerksm macht das er nicht mehr bei der alten Firma ist und uns gleich noch sagt das es schon wieder Probleme mit den Lampen gibt...
Und es ist auch Vertrauenerweckender wenn er zu den Fehlern steht...
Als das dann mit Bildern von einer anderen Lampe die wohl kaum einer hat zu sagen das alle erlaubt sind...
Aber das ist nun natürlich ansichtssache... Und im Normalfall gehört sich das auch nicht unbedingt.
Mfg
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Also diese Diskussion hat ja wohl nur akademischen Wert...
Wenn mir ein Händler eine Lampe mit E-Nummer verkauft (und noch bestätigt, dass er nie andere verkauft hat), dann wird dir NIEMAND daraus einen Strick drehen. Das zu hinterfragen, wird KEIN Richter im Ernstfall vom Endverbraucher verlangen.
Es zeigt mir eher wieder, was für "interessante" Leute in diesem Business unterwegs sind: Die Kundendatenbank bei Ausscheiden mitzunehmen?! Das würde ich nicht gerade per Rundschreiben kundtun!
Gruß, Timo
Moin,
rein rechtlich gesehen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn es tatsächlich mal zu einem Rumms kommen sollte und es wird geprüft, was eher unwahrscheinlich ist, aber dann bist Du im Erklärungsnotstand, oder hast Du es schriftlich, das die Glühlampen zulässig sind?
Ich würde das nicht so einfach abtun. Hatte so ein Problem mal mit einem Auspuffendtopf auf dem eine Nummer eingeschlagen war, die aber nicht stimmte. Mir hatte der Verkäufer auch garantiert das der erlaubt wäre, mündlich, das Ende vom Lied war 1 Punkt in Flensburg und eine Vorführung beim TÜV.