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Mundschutz beim Autofahren
https://www.adac.de/news/autofahren-mundschutz/
ADAC: Gesicht muss trotz Maske erkennbar bleiben
Was bedeutet das fürs Autofahren? ADAC Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass das Gesicht von der Maske nicht so verdeckt wird, dass er nicht mehr erkennbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro.
Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Xentres schrieb am 13. Apr. 2020 um 11:50:59 Uhr:
[....]dann ist man ja im Fahrzeug auch im öffentlichen Raum.
Echt jetzt?
Das Fahrzeug bewegt sich im öffentlichen Raum. Du als Insasse befindest Dich in einem geschlossenen Raum.
Ergo im Auto keine Maske (Ausnahmen mag es geben) und beim Verlassen desselben Maske auf.
239 Antworten
Wenn man im Auto sitzt, sollte man während der Fahrt die Maske gar nicht tragen, denn dort nützt sie im Hinblick auf den Schutz für andere sowieso nichts und für den ohnehin geringen Eigenschutz auch nicht.
Wenn man allein im wirklich geschlossenen Auto sitzt, dann macht das Tragen der Maske als Infektionsschutz keinen Sinn. Hat man Passagiere dabei, so sollten alle einen Mundschutz tragen, weil sie alle eng beieinander sitzen. Bei Kontrollen sollte man die Türen und Scheiben geschlossen halten, wenn die Kontrollperson keinen Mundschutz trägt.
Da man die Mund-Nase-Schutzmasken nicht wirksam tragen kann ohne sie aufzusetzen, erübrigen sich solch "naheliegende" Fragestellungen wie der Eingangsbeitrag, weil der Gesundheitsschutz Vorrang hat. Davon abgesehen fährt man mit und ohne Schutzmaske regelkonform im Sinne der StVO.
Und das Thema gehört verschoben ins Corona-Forum ...