ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muntere Knöllchenparade - ist das rechtens?

Muntere Knöllchenparade - ist das rechtens?

Themenstarteram 7. März 2007 um 18:21

Servus miteinander,

als ich vergangenen Samstag abends in mein Auto stieg, musste ich feststellen, dass der Wischer schmiert. Der Grund, war einfach - ein Knöllchen.

Damit weiß ich jetzt auch, dass Gedächtnistraining mir Geld gespart hätte. TÜV und AU waren im Dezember fällig, nicht wie ich dachte im März. Zu viele Autos :D

Was mich aber direkt stutzig gemacht hatte, war das Fehlen einer Aufforderung zur Vorführung des Wagens mit durchgeführter HU und es waren auch gleich 2 Knöllchen. Eine für für die AU, eine für die AU+HU.

Heute, ganze vier Tage später, habe ich schon wieder 2 Knöllchen am Auto, erneut wegen HU und AU (diesmal nur jeweils), diesmal aber mit dem Zettel, der mich um die Vorführung des Wagens mit neuer Plakette bittet.

 

Ich habe hier nun vor mir vier Strafzettel, von vier verschiedenen Beamten (!), die im Doppelpack im Abstand von 2 Werktagen ausgestellt wurden.

Einmal vom 3. HU und AU+HU, und einmal von heute AU und HU.

1. Ist es rechtens, AU und HU getrennt mit Ordnungsgeld bei Verzug zu ahnden? (Fahrzeug hat zwar einen U-Kat mit jährlichem Intervall, m.W. bekomme ich trotzdem keine HU, wenn ich die AU nicht packte)

2. Gehe ich recht in der Annahme, dass die hiesige Polizeiinspektion zwei (bzw. drei) der Strafzettel zurücknehmen muss?

Was mir bei der Sache sehr sauer aufstößt und mich ein wenig an bewusste Schröpfung denken lässt ist die Tatsache, dass beide Doppelpacks die exakt gleiche Ausstellungszeit notiert haben.

Einer der ersten beiden Strafzettel hat ja als "Tatkonkretisierung" den Text "AU + HU - Plaketten zeigen 12\06". Damit wären ja rein rechtlich beide Tatbestände, so sie getrennt zu ahnden sind, abgedeckt, und man könnte der Gier (so es diese ist) ein Schnippchen schlagen :D

 

Also, wer kennt sich mit der Materie aus?

Ähnliche Themen
53 Antworten
am 7. März 2007 um 18:29

1. Ja, ist Ok. Ob das nun Tateinheitlich zu sehen ist, will ich mal vermuten.

Manche wissen aber garnicht, was das ist und schreiben zwei...

2. Wenn man dir an Tag 1 7 Tage Zeit gibt das zu machen kann man dir nicht an Tag 4 noch mal einen Strafzettel geben. Danach schon.

Hingehen, Sachvortrag halten. Dann nehmen die schon was zurück...

Wieso bekomm ich keine HU ohne AU? Das geht ohne Probleme.

AU ist getrennt von der HU zu sehen.

 

Tatbestand 218 bzw. 186 heißt das dann.

 

Würde sagen, 1x den HU+AU und 1x HU + 1x AU mußt du zahlen.

Wieso beim 1. Mal nochmal AU dabei ist... Da würd ich Widerspruch einlegen.

 

Und laß HU+AU machen. Sonst kommt noch der nächste vorbei. ;)

Themenstarteram 7. März 2007 um 18:50

@ zipfleklatscher

Ich würde ja auch sagen, dass es sich hier um tateinheitliche Unterlassung handelt. Der Punkt des schlichten Vergessens der voneinander abhängigen (!) Untersuchungen ist für mich definitiv tateinheitlich. Ich habe nicht erst die AU und dann die HU vergessen :D

Zudem gab es erst heute eine Fristsetzung, über *kruschtel* ähh, bis zum 18.

Die Frage ist, MÜSSEN sie es zurücknehmen, oder werden sie vermutlich? ;)

 

@ haschee

Wie, einmal HU-AU und jeweils noch einzeln?

Obwohl alle vier Strafzettel in einem Zeitraum von 4 Kalendertagen ausgestellt wurden, soll ich für beide vergehen jeweils doppelt zahlen?

Und natürlich bekommt der AU und HU. Vermutlich dieses Wochenende, wenn ich bis dahin wieder guten Gewissens das Bett verlassen kann :)

Würde ich sagen.

Du hattest beim 1. Mal keine Fristsetzung, also im Prinzip auch nichts mit dem du gegen das 2. Mal argumentieren könntest.

Momentan hast du vom 2. Mal ne Vorführpflicht bis zu nem bestimmten Termin.

 

Das ist keine Tateinheit.

Zählt jeweils extra.

Wenn du noch länger wartest, bei der HU bekommst du schon nach 4 Monaten Punkte, bei der AU erst nach 8 Monaten.

am 7. März 2007 um 19:14

HU und AU sind in meinen Augen Tateinheitlich zu sehen, der ja irgendwie der zweite Entschluss fehlt.

Aber egal. Was solls.

am 7. März 2007 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Würde ich sagen.

Du hattest beim 1. Mal keine Fristsetzung, also im Prinzip auch nichts mit dem du gegen das 2. Mal argumentieren könntest.

Momentan hast du vom 2. Mal ne Vorführpflicht bis zu nem bestimmten Termin.

 

Das ist keine Tateinheit.

Zählt jeweils extra.

Wenn du noch länger wartest, bei der HU bekommst du schon nach 4 Monaten Punkte, bei der AU erst nach 8 Monaten.

Nicht das erste und das zweite mal sondern der verstoß HU und AU sind Tateinheitlich zu sehen.

Ein Knöllchen kann sicher nicht dazu führen, dass Du jetzt legal mit überzogener AU und fehlender HU durch die Gegend rutschen kannst.

Du beginnst jede Fahrt mit dem neuen Vorsatz ein Auto ohne gültige HU und ohne gültige AU im Straßenverkehr zu bewegen.

Wenn ich meinen Gurt nicht anlege, muss ich auch jedes Mal neu bezahlen.

Bringe Deinen Wagen zur HU und AU und gut ist es.

Themenstarteram 7. März 2007 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Würde ich sagen.

Du hattest beim 1. Mal keine Fristsetzung, also im Prinzip auch nichts mit dem du gegen das 2. Mal argumentieren könntest.

Momentan hast du vom 2. Mal ne Vorführpflicht bis zu nem bestimmten Termin.

Das ist keine Tateinheit.

Zählt jeweils extra.

Wenn du noch länger wartest, bei der HU bekommst du schon nach 4 Monaten Punkte, bei der AU erst nach 8 Monaten.

Moment, das heißt theoretisch könnten die mir ohne Fristsetzung in beliebigen Intervallen Knöllchen dranpappen?

Das man für das gleiche Vergehen binnen effektiv zwei Werktagen (Samstagmittag und Mittwochmorgen) doppelt bestraft werden kann entspricht nicht meinem Rechtsempfinden und ist imo keine annehmbare Frist zur Beseitigung des Mangels, die aber sicher eingeräumt werden muss.

Und ich habe bestimmt nicht vor, die AU vier Monate lang zu überziehen. Eigentlich wollte ich ja nicht mal die bisherigen zwei Monate :eek:

 

@ zipfelklatscher

Persönlich sehe ich auch das erste und zweite Mal tateinheitlich, da es sich um das gleiche Unterlassungsvergehen handelt und keine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt wurde.

@ madcruiser

Ich wollte einen Kommentar zur Sache, keine Moralpredigt. Trotzdem Danke.

Edit: Woher nimmst du eigentlich die Behauptung, dass Auto wäre zwischen der Ausstellung der Strafzettelpakete im Straßenverkehr bewegt worden? Tatsächlich ist dies nämlich nicht der Fall!

am 7. März 2007 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

 

@ zipfelklatscher

Persönlich sehe ich auch das erste und zweite Mal tateinheitlich, da es sich um das gleiche Unterlassungsvergehen handelt und keine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt wurde.

Darauf könnte ich mich einlassen...

also AU und HU ist bestimmt nicht einheitlich.

Termine können unterschiedlich sein und kann unabhängig voneinander durchgeführt werden.

 

Zeitabstand:

Ok, der Abstand zwischen den Samstag und Mittwoch ist zwar relativ gering, aber es sind immerhin auch zwei volle Werktage Zeit das in Ordnung zu bringen.

Daher ist das meiner Ansicht nach ein neuer Verstoß.

Themenstarteram 7. März 2007 um 20:08

@ haschee

Bist du dir sicher?

Meines Wissens bekomme ich, trotz jährlichen AU Intervalls, keine HU ohne AU. Demzufolge führt eine Vorführung zur HU zwangsweise zur AU oder Stillegung.

Berührt das rechtlich nicht den Sachverhalt Tatmehrheit?

Edit: Natürlich sind die Termine die selben! [/edit]

Und wenn ich nicht krankgeschrieben wäre, sondern berufstätig wäre es mir in den zwei Tagen zwar sehr wohl möglich gewesen, dass Auto nicht zu verwenden, nicht jedoch es zur AU oder HU vorzuführen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es hier eine gesetzliche Frist geben muss, in der der Mangel zu beseitigen ist. Das dürfte sicherlich im Rahmen dessen liegen, was ich beim zweiten Male niedergeschrieben bekommen habe. Das sind in diesem Falle sieben Werktage ohne Samstage.

@ zipfelklatscher

Hoffentlich sind die hiesigen Gesetzeshüter ähnlicher Meinung ;)

Wenn es dir nicht möglich ist die HU ond AU machen zu lassen darfst du eben das Auto nicht benützen.So einfach ist das.Wenn es zeitliche Probleme gibt,Auto in eine Werkstatt und mit einem Leihwagen fahren.

Themenstarteram 7. März 2007 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wenn es dir nicht möglich ist die HU ond AU machen zu lassen darfst du eben das Auto nicht benützen.So einfach ist das.Wenn es zeitliche Probleme gibt,Auto in eine Werkstatt und mit einem Leihwagen fahren.

Dankesehr.

Abgesehen von der nicht nachvollziehbaren Argumentation (Fahrten mit einem Auto ohne gültige Plaketten sind eben nicht verboten) bitte ich dich doch, wenigstens mal zu lesen, bevor du IRGENDETWAS schreibst.

am 7. März 2007 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von haschee

also AU und HU ist bestimmt nicht einheitlich.

Termine können unterschiedlich sein und kann unabhängig voneinander durchgeführt werden.

Dann natürlich nicht.

Wenn aber der gleiche Termin, dann schon.

Ein Tatentschluss.

"Ich fahr nicht hin"

Würde ich sagen...

ANsonsten hat Sir Donald völlig Recht...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muntere Knöllchenparade - ist das rechtens?