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Muss der Händler das Auto auf Unfall prüfen? Händler verkauft Auto als Unfallfrei aber, ....

Themenstarteram 15. November 2011 um 13:40

Hallo zusammen,

muss ein Händler ein Auto das er verkauft überprüfen ob es schonmal einen Unfall hatte?

Darf der Händler einfach das Auto als Unfallfrei verkaufen ohne dies überprüft zu haben?

Folgende Situation:

Händler verkauft Audi, es stellt sich herraus das dieser einen Unfall hatte. Festgestellt durch den Autoschlüssel bei Audi (wurde im System vermerkt)

Aber der Händler hat das Auto als Unfallfrei verkauft.

 

Wie ist hier die Sachlage?

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13 Antworten

Wenn der, der die Karre an den Händler verkauft hat dem nichts von dem Unfall gesagt hat, was soll der da machen? Es ist niemand dazu verpflichtet, erstmal ein Gutachten vor dem Verkauf anfertigen zu lassen.Wußte der Händler das aber, ist der Vertrag hinfällig und der Händler u.U. sogar Schadenersatzpflichtig.

Themenstarteram 15. November 2011 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn der, der die Karre an den Händler verkauft hat dem nichts von dem Unfall gesagt hat, was soll der da machen? Es ist niemand dazu verpflichtet, erstmal ein Gutachten vor dem Verkauf anfertigen zu lassen.Wußte der Händler das aber, ist der Vertrag hinfällig und der Händler u.U. sogar Schadenersatzpflichtig.

Wird natürlich schwer dem das Nachzuweisen oder? Ist der da nicht verpflichtet das zu überprüfen oder?

Der wird dir seinen Vertrag präsentieren wo nichts vom Unfall drinsteht.Allerdings ist es natürlich möglich, daß er sich dann seinerseits an den Verkäufer wendet.Irgendein Schotterplatzhändler überprüft da garantiert nichts, ist nun mal das Risiko bei der Sache.

Wichtig ist hier die Schuldfrage: konnte der Händler nach allgemein üblicher Sachlage erkennen, dass das Auto einen Unfall hatte.

Ich würde sagen, wenn es ein Audi Händler ist und er dies über den s.g. Schlüssel sehr leicht nachprüfen kann, dann hat er Schuld.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

Wichtig ist hier die Schuldfrage: konnte der Händler nach allgemein üblicher Sachlage erkennen, dass das Auto einen Unfall hatte.

Ich würde sagen, wenn es ein Audi Händler ist und er dies über den s.g. Schlüssel sehr leicht nachprüfen kann, dann hat er Schuld.

Das würde ich allerdings auch sagen, hier KANN er es überprüfen und müßte es auch.

Ich habe schon einmal ein Auto MIT Gutachten gekauft und später hat sich herausgestellt, dass ich seit Monaten einen Unfallwagen unterm Hinter hatte...

Es heißt ja immer:

"Mir ist nichts bekannt..."

"Wir haben den unfallfrei eingekauft..."

Wenn man ganz sicher gehen will, sollte man den Wagen selber durchchecken lassen...lieber 40€ investiert, als hinterher auf einem Haufen zu sitzen. Vom ganzen Rattenschwanz inkl. Anwalt, Geld und Streß usw. ganz zu schweigen.

Was mir passiert ist bei einem VW Händler: Audi 80 mit dem ausdrücklichen Hinweis auf einen Unfallschaden ( sogar mit Bildern ) in Zahlung gegeben, hatte ich mir auch bestätigen lassen. Was macht der? Verkauft die Karre als " unfallfrei ". So kann es auch gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Golf1Liebhaber

das dieser einen Unfall hatte.

um was für einen unfall handelt es sich?

nur weil z.b. die stoßstange wegen eines einparkschadens nachlackiert wurde, ist das auto nicht gleich ein unfallwagen...

wenn das auto ein "richtiger" unfaller ist, steht es dir frei - völlig egal ob der händler von dem unfall wusste/wissen konnte - den vertrag rückgängig zu machen und das auto zurückzugeben...

Wenn das Fahrzeug bei einem Betrieb gekauft wurde, der das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" hat, dann an eine Kfz-Schiedsstelle wenden.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

um was für einen unfall handelt es sich?

nur weil z.b. die stoßstange wegen eines einparkschadens nachlackiert wurde, ist das auto nicht gleich ein unfallwagen...

Nicht 'kein Unfallwagen' mit 'unfallfrei' verwechseln. Ähnlicher Wortlaut aber unterschiedliche Bedeutung!

Ist ein Wagen 'unfallfrei' dann darf der nicht mal einen Steinschlag auf einer ausgetauschten Windschutzscheibe gehabt haben und erst recht keine nachlackierte Stossfängerabdeckung nach einem Einparkschaden.

'Unfallwagen' bedeutet (da hast Du völlig recht), der Wagen war in einem Unfall verwickelt, der einen erheblichen Schaden an der Struktur des Wagens hatte.

btw.: Der Händler haftet für seine Angaben, steht im KV, der Wagen sei 'unfallfrei' ist das ein Grund zur Wandlung. Wenn man zum VK geht um einen Preisnachlas auszuhandeln: Ein Gutachter stellt dann den Minderwert wegen des Unfalls fest. Bei einer getauschten WSS ist dieser allerdings 0€ ... und dann bekommt man auch nix.

Abseits vom Auto muss man m.E. hier erstmal von kaufmännischer Sorgfaltspflicht sprechen. demnach müsste der ein Auto einkaufende Händler mit zumutbaren Mitteln und Wegen prüfen, ob der Wagen dem versprochenen Zustand entspricht. Neben einer ordentlichen Sichtprüfung (Spaltmaße, Verformungen etc), dem obligatorischen Lacktest (einseitige Verfärbungen, die auf unterschiedliches Alter hinweisen) auch Lackdicke (Spachtelmasse) und Fahrzeughistorie testen.

 

Dies ist ihm m.E. zumutbar. Wird aber wahrscheinlich idR nicht gemacht, da verlässt sich der Kaufende auf den Verkaufenden und gibt dann Ball dann nach vorne an seinen Kunden weiter. Mutmaßlich ist es zu lästig und die nachgewiesenen Fehlurteile des Zustands sind zu selten, als dass ein möglicher Schaden geringer zu bewerten ist, als die Arbeit, die man sich macht. Daraus ableitend könnte man dem verkaufenden Händler die Frage stellen, ob er das gecheckt hat und mit ihm eine Vertragsstrafe vereinbaren, falls es sich als falsch heraus stellt.

 

Nach meiner Einschätzung wird dies einen Unterschied ausmachen, ob ich beim "großen" Markenhändler aus seinem Gebrauchtwagenbestand oder beim kleinen "Dealer" aus dem alten Baucontainer kaufe.

 

Gruß

 

Stefan

am 31. Januar 2013 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Was mir passiert ist bei einem VW Händler: Audi 80 mit dem ausdrücklichen Hinweis auf einen Unfallschaden ( sogar mit Bildern ) in Zahlung gegeben, hatte ich mir auch bestätigen lassen. Was macht der? Verkauft die Karre als " unfallfrei ". So kann es auch gehen.

Das ganze bei der Polizei anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Das ganze bei der Polizei anzeigen.

Für das Ausgraben dieses uralten Threads sollte man dich mal anzeigen ;) Ich mach hier mal zu, der TE wird wohl inzwischen gehandelt haben ;)

Gruß Tecci

MT-Moderation

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