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Muss der Nachname im Brief korrekt sein?

Themenstarteram 18. Oktober 2023 um 20:30

Hallo,

wenn ich ein Fahrzeug privat verkaufen möchte, sich aber mein Nachname durch Hochzeit mittlerweile geändert hat, muss ich diesen dann im Brief noch erst ändern lassen bevor ich daa Auto verkaufen kann?

Ode reicht irgendeine Bescheinigung?

Grüße

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48 Antworten

Nein

Hättest Du schon längst ändern müssen,nachdem Du den Namen geändert hast.

Wenn ZB1 und 2 beim Namen übereinstimmen, melde ab und verkaufe den so.

Themenstarteram 18. Oktober 2023 um 21:40

Fahrzeugschein wurde geändert, weil Umzug.

Brief nein, weil Bank.

Egal. Schreib in den Kaufvertrag, dass die Papiere auf den Mädchennamen xyz lauten. Ist so problemlos gültig.

Haben wir vorletzte Woche beim Verkauf des Fahrzeuges meiner Frau genau so gemacht.

Der Name muss in ZB1 und 2 geändert werden.

Lediglich bei Anschriftenänderung genügt die Berichtigung in der ZB1

Wenn in der ZB1 Dein neuer Name steht und in der ZB2 der alte,dann solltest Du das vor der Abmeldung berichtigen lassen

Blödsinn. Keiner fragt bei Ummeldung danach.

Du musst es ja wissen

Folgende Änderungen von Fahrzeugdaten oder von Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach den Nummern 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

1.Änderungen von Angaben zum Halter sowie Änderungen der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten und zum regelmäßigen Standort des Fahrzeuges nach § 6 Absatz 5 Nummer 4 und 5,

Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ist bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen.

Da sich der Name geändert hat,muss die ZB2 auch geändert sein.

Die reine Änderung des Namens in der ZB1 ist so nicht vorgesehen und ich als Käufer hätte keine Lust beim ummelden eine Diskussion anzufangen,weshalb die Fahrzeugdokumente nicht korrekt sind.

Von den Vorschriften mal abgesehen.

Wen interessiert bei der Ummeldung der Nachnahme vom Vorbesitzer?

Du wirst nicht stutzig, wenn in das ZB1 und 2 zwei verschiedene Personen stehen?

Ein Geburtsdatum steht nicht mit drin, zur eindeutigen Identifizierung.

Adressenänderung ist eine Sache, hier geht es aber um die Namensänderung!

Eine rechtsgültige Auskunft erteilt dir deine Zulassungsstelle :)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Okt. 2023 um 07:40:36 Uhr:

Du wirst nicht stutzig, wenn in das ZB1 und 2 zwei verschiedene Personen stehen?

Nein.

Denn in allen Kaufverträgen wird die Personalausweisnummer eingetragen.

Sowohl im Perso, als auch im Führerschein stehen immer beide Namen. Geburtsname und aktueller Name. Von daher keine Verwirrung.

 

Nochmals zu der Frage, was hat der abweichende Nachname bei der Ummeldung zu heißen?

Ich sehe da überhaupt kein Problem drin.

 

Du weißt es doch besser als ich.

Wenn ich eine Fahrzeug ummelde, mit ZB I, ZB II, Kennzeichen und meinen ganzen Sachen - was tut der Vorhaltername zur Sache?

Nix.

Hab grad ein FZG abgemeldet was wo der Halter nicht meinen Namen und erst recht nicht mein Geschlecht hat.

Ihr macht euch zu viel nen Kopp.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Okt. 2023 um 00:18:24 Uhr:

Folgende Änderungen von Fahrzeugdaten oder von Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach den Nummern 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

Auch das ist doch wischi waschi.

Stell dir vor ich habe letzte Woche geheiratet.

Jetzt mache ich einen online Termin bei meiner Zulassungsstelle, den bekomme ich in 5 Wochen.

Das Auto wird aber in 2 Wochen verkauft.

 

Damit erübrigt sich eh der Passus.

Da bist Du nicht der einzige,der die FZV für Wischi Waschi hält.

Und dann heulen, wenn's Geld kostet

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