Muss die Inspektion taggenau erfolgen?
Unser Corsa F verlangt Im Oktober nach Inspektion. Zeitgleich soll ein VL Schaden behoben werden. Laut Werkstatt könnte die Freigabe der VK einige Tage dauern.
Wie lange darf man bei Opel den Termin der Inspektion überziehen?
Gibt es da Kulanzregeln?
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42 Antworten
Unser Corsa F hat am 08.10.2020 die Ablieferungsinspektion erhalten und müsste ja demzufolge wieder am 08.10.2021 eine erhalten.
Da auch zusammen damit ein VK-Schaden behoben werden soll, jedoch erst heute Bilder für den KVA erstellt werden konnte, wird vermutlich morgen der KVA erst an die Versicherung übermittelt.
Erfahrungsgemäß dauert es ja ein paar Tage bis da eine Zusage erfolgt.
Gibt es seitens Opel Kulanz bei km/Zeit für die Inspektionen?
Konnte bisher nichts finden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kulanz Zeit/km bei Garantie?' überführt.]
Warum rufst du nicht einfach bei Opel an?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kulanz Zeit/km bei Garantie?' überführt.]
Telefonische Antworten bringen doch im Ernstfall sowieso nichts.
Bisher waren auch schriftliche Anfragen egal mit welchem Inhalt immer so beantwortet, dass man sich an einen Händler wenden solle..
Es muss doch da offizielle Angaben zu geben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kulanz Zeit/km bei Garantie?' überführt.]
@Schweinesohn
Ich würde den Termin vor Ablauf der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten einhalten.
Oder ist es die 1. jährliche Inspektion??
Dann sollte man es mit dem Serviceberater besprechen.
Überziehen darf und sollte man bei keinem Hersteller, wenn es die letzte Inspektion innerhalb der Gewährleistungsfrist ist.
Also es handelt sich um die 1. Inspektion. Vor Ort sagte man meiner Expartnerin es sei kein Problem, aber daran wird sich im Zweifel wohl niemand erinnern.
Wir wollen halt vermeiden 2. getrennte Termine legen zu müssen wenn es irgendwie möglich ist.
Ich hatte gestern den ersten Kundendienst und lag 2 Wochen hinter dem Termin.
Nachdem ich gleich die Winterreifen aufziehen ließ,
gab's deswegen keine Probleme.
Was heisst gab keine Probleme?
Es geht ja um die Garantie…
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 28. September 2021 um 19:34:17 Uhr:
Was heisst gab keine Probleme?
Es geht ja um die Garantie…
@Schweinesohn
Ihr habt doch 24 Monate Werksgarantie auf Neufahrzeuge.
Termin geben lassen und schriftlich bestätigen lassen, das die Inspektion später erfolgt mit dem anderen Werkstattauftrag.
Spätestens dann sollten die in der Annahme wach werden, ob es Probleme gibt mit der Garantie.
Oder ist das Fahrzeug älteren Datums als 12 Monate??
Hier bei MT dann "wasserfest" ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kulanz Zeit/km bei Garantie?' überführt.]
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 28. September 2021 um 19:19:49 Uhr:
... aber daran wird sich im Zweifel wohl niemand erinnern..
und damit schon selbst beantwortet
[edit: Themen von MT zusammengeführt]
Wie gesagt 1. Inspektion. Also nicht älter als 12 Monate.
Es muss doch etwas Offizielles dazu geben. So wie es eben auch AGB oder Garantiebedigungen etc gibt
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kulanz Zeit/km bei Garantie?' überführt.]
PS: Das Fahrzeug wurde mit 5 Jahren Flex Garantie ausgestattet.
Dort steht in den Bedingungen
„Eine Überschreitung der Hersteller-Kilometervorgabe von bis zu 3.000 km bzw. der Hersteller-Zeitvorgabe von bis zu drei Monaten ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht.“
Was bedeutet das? Überziehen geht aber ein Anspruch besteht nicht?
Das klingt ja maximal händlerfreundlich formuliert. Wirklich rechtssicher wird dir das nur ein Fachanwalt für Vertragsrecht interpretieren können.