1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Muss die Teilkasko zahlen??

Muss die Teilkasko zahlen??

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 11. Februar 2004 um 14:16

Einem Kollegen ist heute an der Arbeit folgendes passiert:

Er wollte sich heute nach dem Dienst beim benachbarten Reifenhändler 4 neue Sommerreifen aufziehen lassen; er macht sowas lieber rechtzeitig bevor der gr. Ansturm losgeht. Deswegen hatte er gestern abend die Alus schon ins Auto geladen und sie dann heute morgen also direkt mitgenommen. Als er dann Feierabend hatte geht er zum Parkplatz und da war der Schreck groß: das Auto war offen und die Felgen waren weg. Nix angerührt, gleich die Polizei gerufen. Die kamen, haben alles aufgenommen und gesagt, daß das Auto zu 90% per "schloßstich" (was immer das ist??) geöffnet wurde; damit würde die ZV aufgehen und deswegen ist auch die DWA nicht angesprungen.

Mein Kollege hat dies dann danach seiner Versicherung gemeldet, da die TK ja für Einbruch+Schäden verantwortlich ist. Aber jetzt kommts: die wollen nicht zahlen, weil die Räder ja nicht montiert waren sondern nur im Kofferraum lagen!! Kann das so stimmen?? Ich hoffe ihr könnt mir bzw. für meinen Kollegen einen Rat geben, denn wenn das stimmen würde wäre es ja echt eine Sauerei, wozu hat man denn eine TK?

Gruß und Danke Chuck

Ähnliche Themen
17 Antworten

Normal ist eine Sonderausstattung (da gehören auch Alus dazu) bis zu einem gewissen Betrag mitversichert.

Müßte im Vertrag stehen.

Desweiteren muß die TK auch zahlen, wenn dir die Alus aus der Garage gestohlen werden (hat mir vor kurzem mal mein Versicherungsberater erzählt).

Zitat:

Original geschrieben von Wolfi22

Desweiteren muß die TK auch zahlen, wenn dir die Alus aus der Garage gestohlen werden (hat mir vor kurzem mal mein Versicherungsberater erzählt).

Da zahlt die HAUSRAT......nicht die Fahrzeugversicherung

--------------------------------------------

Es kann durchaus sein, daß die Versicherung nicht haftet....genauso wie eine liegendgelassene Kamera, Lederjacke etc nicht haftet.....

Wenn die Felgen montiert gewesen wären, dann ja, aber so zählt es als "Gepäck".........ist aber ein wenige Zwiespältig die Angelegenheit....evlt. zahlen die trotzdem, kommt auf die Argumente an...

MFG

Ja es ist eindeutig in der Versicherung geregelt, dass 1 Satz Reifen mit Felgen mitversichert sind ( montiert ), von daher stimmt das, ABER

Gegenstände jeglicher Art sind im abgeschlossenem Kofferraum mitversichert IMMER.

Es ist dabei völlig egal, ob es sich um ein Strickjacke einen Ziegelstein oder Felgen handelt.

Daher sollte man auch immer ( wenn man was im Auto lässt ) alles in den Kofferraum packen, da es im Fahrerraum nicht versichert ist, dort könnte es sogar noch passieren, dass die Versicherung gar nicht zahlt ( Beschädigungen am Auto ), da es Verleitung zum Diebstahl ist.

Aber definitiv ist der Kofferrauminhalt mitversichert, es steht auch in jeder Versicherung-Police drin.

Von Versicherung zu Versicherung ist nur der Höchstwert der mitversichert ist unterschiedlich, der sich direkt mit der Fahrzeugaustattung bezieht ( steht aber auch in der Police ).

Guck mal rein, meistens steht da so was.

Wenn der Wert von Zusatzgeräten ( Radio, Verstärker, NAVI, oder oder ) xx Euro übersteigt ( meistens so um die 1000-2000- Euro )muss man den Wert mit einem Aufschlag versichern.

Aber diese Klausel bezieht sich "NUR" auf die am Fahrzeug angebrachten Teile.

Davon ist der Kofferrauminhalt befreit, da er nicht zur Fahrzeugausstattung gehöhrt.

Quasi haben sie, die Versicherungleistung abgelehnt, mit genau der Begründung, die DIR den Versicherungsschutz bietet.

Es handelt sich nicht um ein Fahrzeugteil, sondern um einen Gegenstand, der im Auto transportiert wurde, lass dich nicht abwimmeln, die wollen nur Geld einsparen.

Den Wagen meiner Mutter hatten sie auch mal ausgeräumt.

Geklaut wurde eine alte Lederjacke, Warndreieck und eine Sporttasche ( Kofferraum ) und eine billige Fotokamera ( im Handschuhfach ).

Wurde auch alles, bis auf die Fotokamera ersetzt, da die nichts im Fahrzeugraum zu suchen hatte.

Schlimm wäre es, wenn er die Felgen z.B. auf der Rucksitzbank gelagert hätte ( selbst wenn sie durch eine Decke abgedeckt gewesen wären und die hinteren Scheiben verdunkelt wären ), aber so ist es VERSICHERT.

Definitiv sind die Felgen weder über die Teilkasko noch über die Hausrat versichert. Felgen sind in der Teilkasko nur versichert, wenn diese am Fahrzeug montiert sind oder aus dem Keller oder Garage entwendet werden, wo sie über die Saison i.d.R. gelagert werden. Die Hausrat leistet hier nicht, da es sich bei Kfz- Zubehör nicht um Hausrat handelt. Man kann zwar den Diebstahl von Hausratgegenständen aus verschlossenen Kfz in die Hausratversicherung einschließen, allerdings sind hier nur Sachen wie Sonnenbrille, CD´s usw. gemeint.

Da diese Diebstähle von teuren Felgen aus dem Kofferraum sehr oft fingiert sind, weist der Versicherer daher schon ab. die Frage ist auch: Was haben Felgen über Nacht im Auto zu suchen? Hätte er sie eben einladen müssen bevor er losfährt.

@ jimmy007

Absoluter Quatsch, was du da schreibst! Im Kofferraum ist nur das übliche Kfz-Zubehör über die TK mitversichert. Also 1. Hilfe Kasten, Unfallkamera bis 30,- €, Reserverad, Radkreuz usw. Car- Hifi und Sonderausstattungen sind je nach Versicherung bis zu einem Höchstwert eingeschlossen (I.d.R. 2000,- €). Hausrat ist im Kofferraum oder Handschuhfach versichert (beides abschließbar!), wenn dieser Einschluss in der Hausratversicherung vorgenommen wurde, falls der entsprechende Versicherer dieses überhaupt anbietet. Viele Versicherer gehen dazu über Hausrat in Kfz bis 500,- € über die entsprechende Police anzubieten.

Themenstarteram 11. Februar 2004 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von darkman_berlin

Definitiv sind die Felgen weder über die Teilkasko noch über die Hausrat versichert. Felgen sind in der Teilkasko nur versichert, wenn diese am Fahrzeug montiert sind oder aus dem Keller oder Garage entwendet werden, wo sie über die Saison i.d.R. gelagert werden. Die Hausrat leistet hier nicht, da es sich bei Kfz- Zubehör nicht um Hausrat handelt. Man kann zwar den Diebstahl von Hausratgegenständen aus verschlossenen Kfz in die Hausratversicherung einschließen, allerdings sind hier nur Sachen wie Sonnenbrille, CD´s usw. gemeint.

Da diese Diebstähle von teuren Felgen aus dem Kofferraum sehr oft fingiert sind, weist der Versicherer daher schon ab. die Frage ist auch: Was haben Felgen über Nacht im Auto zu suchen? Hätte er sie eben einladen müssen bevor er losfährt.

Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann sagst du genau das Gegenteil zu dem was jimmy gesagt hat?

Klar, fingierte Betrügereien gibts immer wieder-mir wurde selbst schon sowas vorgeworfen als mein alter G2 mal ausgeräumt wurde; traurig aber wahr das man als ehrlicher Mensch sich dann sowas anhören muss.

Die Felgen waren zwar über Nacht im Wagen, wurden aber erst heute Vormittag zwischen 7h und 14h gestohlen-während mein Kollege in der Firma war und das Auto auf dem Parkplatz stand. Es waren übrigens die 17" Zoll Santa Monica's, also eigentlich Serienausstattung. Die Vers. meint wohl sie würden zahlen wenn die Felgen montiert gewesen wären aber nicht wenn sie sich im Kofferraum befinden würen. Gibt es da vielleicht auch irgendwelche Seiten im Netz wo man sich über sowas schlaumachen kannn?

Noch mal in Kurzfassung: Chucky, dein Freund geht leer aus!

Hallo zusammen,

Darkman_Berlin hat recht.

Nur wenn die Felgen, beim Diebstahl, am Auto montiert waren zahlt die Versicherung.

Gruß

Ossi

Mein Vorschlag: Dein Freund soll einfach in seine Vertragsbedingungen schauen - da steht drin, was versichert ist und was nicht...

Noch besser:

Du gehst zu deinem Versicherungsvertreter. Wenn das ein guter ist, kann der Dir dann auch genau sagen ob und wieviel die Versicherung zahlt. Ich habe mit diesem Weg bisher meine größten Erfolge erzielt. Das Risiko, dann als Versicherungsbetrüger hingestellt zu werden, ist damit ausgeschlossen.

am 12. Februar 2004 um 7:43

Ich bin Versicherungsmakler und habe auch früher mal ´ne eit in einer Schadensabteilung gearbeitet. Ihr könnt mir schon glauben.

Darkman_Berlin hat recht. Ich arbeite auch bei der Versicherung und kenne mich in Kraft-Schaden recht gut aus! Für die Felgen bekommt er garantiert nichts!

Da die Felgen im Kofferraum vermutlich zu sehen waren, zahlt da die Versicherung wohl nicht - wen man teure Felgen unbeaufsichtigt und sichtbar im Kofferraum lässt, wird das vermutlich als fahrlässig angesehen...

Nur wenn die geklauten Gegenstände von außen nicht ersichtlich waren, wird in der Regel gezahlt. Macht ja auch irgendwo Sinn, denn für irgendeinen achtlosen Mitmenschen, der sein High-End-Laptop unbeaufsichtigt und aus Bequemlichkeit auf dem Beifahrersitz liegen lässt, möchte ich keine Prämien mitzahlen...

Aber dennoch habe ich schon Mitleid mit dem Felgenklauopfer....

am 17. Februar 2004 um 7:34

Irgendwie scheinen es einige nicht zu verstehen. Die TK zahlt nur für Kfz- Zubehör, egal ob sichtbar oder nicht. Was ans Kfz gehört, muss auch fest am Kfz montiert gewesen sein, bevor es entwendet wird. Und Felgen gehören definitiv nicht in den Kofferraum, sondern auf die Achse oder in die Garage. Da braucht man keine Bedingungen zu wälzen. Erst recht sind da keine Notebooks oder Handys mitversichert. Das sollte sich aber mittlerweile schon herumgesprochen haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen