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  7. Muss es glei in Fahrzeugbrief eingetragen werden??

Muss es glei in Fahrzeugbrief eingetragen werden??

Themenstarteram 16. August 2005 um 16:04

Hallo so Fahrwerk und Felgen würden heute vom TÜV abgenommen..muss ich das jetz glei auf der zulassungsstelle in Fahrzeugschein+Brief eintragen lassen??? Oder hat das auch zeit??

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16 Antworten
am 16. August 2005 um 16:06

bei mir steht drin : bei der nächsten Gelegenheit ;)

In der Regel steht drin "Bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle"

Themenstarteram 16. August 2005 um 16:09

naja der TÜV prüfer sage " das schreiben hier mitführen oder mal eintragen lassen"

Aber nen Kumpel sagte Fahrwerk SOFORT!!!!!!!!!!!! in Fahrzeugschein..der TÜV prüfer wollte den garnie vom hoff lassen ^^!!!

Jetzw eis ich nie was nun hier los ist!!!

hast die wahl entweder den schriebs mitführen oder glei zur zulassung fahrne und es dort fest eintragen lassen und wisch mitführen

ich würde noch etwas warten damit wie ichs ja selbst tue bides ist ja zugelassen

Auf dem SChreiben was du bekommen hast steht normalerweise drauf ob man die Änderungen bei Gelegenheit oder sofort eintragen lassen muss...

Themenstarteram 16. August 2005 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von F-16

Auf dem SChreiben was du bekommen hast steht normalerweise drauf ob man die Änderungen bei Gelegenheit oder sofort eintragen lassen muss...

ne steht nix drauf :)

ich hab mein Gewindefahrwerk, Porschefelgen und Adapterplatten eintragen lassen und auf meinem schrieb stand drauf: Zur sofortigen berichtigung der Fahrzeugpapiere bitte sofort beim Straßenverkehrsamt vorlegen!!!

willste noch zeugs eintragen?

wenn ja, dann würde ich ncoh warten, den nötigne schrieb aufheben, und dann zusammen eintragen lassen.

--> sparst gebühren!

wenn du das auto verkaufen willst, dann würde ich alles in den brief eintragen lassen.

Themenstarteram 17. August 2005 um 9:42

Also hab jetz ma nachgeschaut{ {< es steht drin das ichs sofort eintragen soll!!! Was kann mir pasieren wenn ichs erst in 2 wochen mache??? Sprich Polizei kontrole!!!

dann fährst du ohne BE rum... sprich du bist gefickt! Oder kannst gefickt werden...

Du musst SOFORT los und das umtragen lassen!

also bei meinen tüvbestätigungen steht:

änderungen zu den angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen zulassungsbehörde bei deren nächsten befassung mit den papieren zu melden

und die ssteht bei mir bei jeden tüvabnahme

hab bisher auch nur fahrwerk eintragen lassen in den schein alles andere kommt dann auf einmal

@ M4d.-.M4x Lass ihn doch, gibt ja Leute die stehen auf sowas!? :D

Themenstarteram 17. August 2005 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von M4d.-.M4x

dann fährst du ohne BE rum... sprich du bist gefickt! Oder kannst gefickt werden...

Du musst SOFORT los und das umtragen lassen!

LOL da steht drin das mein Fahrzeug wieder der allgemein BE enspricht!! Wie kannst du da son mis erzählen??? Es is abgenommen würden! Betrieberlaubniss erloschen weils ni im FS steht aber vom TÜV abgenommen...bitte wenn du keien Ahung hast da lass es lieber.....Die legen mir sicher glei die karre still oder und ich muss es vom TÜV abnehemn lassen lol..wo ich ja schon ma abnem lassen war lol so geil^^

am 17. August 2005 um 12:59

Also Jungs,

ein Blick ins Gesetz hilft auch hier:

§ 19 (3) StVZO

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen (Nr. 1b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist.

Ergänzend dazu dann noch Absatz 4

Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1b den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält (...) die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Fazit also:

Erstmal ruhig Blut, mit der TÜV-Bescheinigung kann dir nicht viel passieren. Lass es beim nächsten Mal eintragen wenn du mal zum Strassenverkehrsamt musst oder in der Nähe bist.

Ein Freund von mir macht das Jahren so. Er hat einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf. Da die Aussendienstler immer nur so silberne Einheits-Passats bekommen, macht er sich selber immer andere Felgen und Reifen drauf, die er dann vom TÜV ohne Probleme abnehmen lässt. Da das Fzg aber ein Leasing-Fzg ist und er den Brief gar nicht hat, kann er die Felgen auch nicht eintragen lassen. Er hat aber immer die TÜV-Bescheinigung dabei und hat auch noch nie Probleme damit gehabt.

Wahrscheinlich könnte man dir aufgrund irgendeiner Verwaltungsvorschrift ein kleines Ordnungsgeld abnehmen weil du es noch nicht hast umtragen lassen. Aber sowas kostet nie mehr als 10 oder 15 EUR. Auf keinen Fall aber bekommst du irgendwas aufgebrummt wegen Erlöschung der Betriebserlaubnis so wie ein schreiender Vorredner hier fälschlicherweise behauptete.

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