- Startseite
- Forum
- Auto
- Land Rover
- Muss ich das Ersatzfahrzeug bezahlen?
Muss ich das Ersatzfahrzeug bezahlen?
Guten Tag,
Zu meinem Problem :
ich habe im Jahr 2021 einen neuen Range Rover Sport mit 0 km gekauft. Das Fahrzeug hatte zunächst eine zweijährige Werksgarantie. Nach Ablauf dieser Garantie habe ich eine Anschlussgarantie für weitere drei Jahre abgeschlossen.
nach etwa 3,5 Jahren und nach ca. 40.000 km zeigt mein Fahrzeug wiederholt die gleiche Fehlermeldung an. Bisher musste ich für einen Ersatzwagen keine Kosten übernehmen. Nun tritt jedoch vermehrt das Problem auf, dass der gleiche Fehler immer wieder erscheint.
Die Werkstatt hat das Fahrzeug bereits mehrfach instand gesetzt, zuletzt innerhalb von acht Tagen. Nach nur drei Tagen im Fahrbetrieb trat der Fehler erneut auf, und das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Dies hat sich mittlerweile sechs Mal innerhalb von nur 3.000 km wiederholt. Trotz dieses anhaltenden Problems stellt mir die Werkstatt nun eine Rechnung für den Ersatzwagen aus.
Ich halte dies für unangemessen, da der Fehler offensichtlich nicht dauerhaft behoben werden konnte und weiterhin unter die bestehende Garantie fallen sollte. Zudem bin ich weiterhin gezwungen, die hohen Versicherungskosten für mein Fahrzeug zu tragen, obwohl ich es nicht nutzen kann.
Daher bitte ich um eine rechtliche Einschätzung: Bin ich tatsächlich verpflichtet, die Kosten für den Ersatzwagen zu übernehmen, obwohl die Ursache des Problems nicht behoben wurde und mein Fahrzeug noch unter Garantie steht?
Ich dankeVoraus für Ihre Rückmeldung.
6 Antworten
Hier gibt es keine Rechtsberatung..
Bitte den Anwalt deines Vertrauens kontaktieren
Moin, keine Rechtsberatung.
Was steht in Deiner Anschlussgarantie drinnen, ist das erwähnt oder nicht. Wenn nicht hast Du schlechte Karten.
Bist Du ADAC Rechtsschutzversichert? Dann frage da mal nach.
Auch der ADAC wird auf die Garantiebedingungen verweisen. Nur wenn es dort explizit drin steht, hast du einen Anspruch.
In deinem Fall ist das doch eine Frage des Kundenservice.
Hast du nach Erhalt der Rechnung LR mal darauf angesprochen wie die darauf kommen dir für unverschuldete mehrmalige identische Fehler in der Garantiezeit eine Rechnung für einen Ersatzwagen auszustellen?
Erst einmal, warum hatte der RRS nur 2 Jahre Garantie und nicht 3? War er schon als verkauft gemeldet oder eine Tageszulassung. Wenn er bei einem Vertragshändler gekauft wurde er hat ggf. eine Zusatzgarantie der Real Garant? Dort werden bei Anruf gleich nach Eintritt des Schadens ggf. max. 3 Tage Ersatzwagen übernommen. Steht auch so auf dem Vertrag. Wenn die Mobilität mit abgeschlossen wurde. Gibt es vielleicht einen Schutzbrief mit dem ADAC z.B. ADAC plus. Dann gibt es ggf. einen Ersatzwagen für max. 7 Tage. Dann muss der Schaden aber meisten ca. 50 km vom Wohnort eingetreten sein, damit die Klausel greift. Dort muss dann auch gleich angerufen werden. Gibt es vielleicht bei der Autoversicherung einen Schutzbrief? Bei dem Händler hat man eigentlich keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen, dass wäre dann vom Händler aus. Wenn er dieses machen würde. In diesem Fall wäre es schon sinnvoll. Aber das liegt dann am Spielraum des Händlers.
Wenn die lange Wartezeit auf einen Ersatzteilverzug liegt, dann kann der Händler ggf. eine Ersatzwagenanfrage beim Hersteller stellen. Wenn sich das Fahrzeug nur in der Diagnose und Reparatur befindet, ist es schwierig.
Warum wartet man immer erst bis eine Rechnung vom Händler kommt. Man muss dieses am besten gleich nach Schadenseintritt klären... oder während der Reparatur.
Da es sich auch um keine Garantie des Herstellers handelt, sondern um eine Zusatzgarantie. Dort gelten dann die Regeln wie abgeschlossen.
Moin.
Meinem Verkäufer hatte ich vor 6 Jahren bei meinem ersten Kauf eines LR geschrieben, dass ich vorher bei Mercedes IMMER kostenlos einen Ersatzwagen bekommen habe Daraufhin antwortete er mir ebenso per Mail, dass "seine Kunden ja auch IMMER einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen".
Das habe ich mir ausgedruckt und damit dann stets erfolgreich jede Rechnung für Ersatzwagen am Tresen im Autohaus zurückgewiesen.
Jetzt wurde mein neuer, zweiter Discovery in eine andere Werkstatt eingeschleppt. Weil diese zu wenig Werkstattmitarbeiter hatten blieb er dort sinnlos 5 Wochen - hätte auch in 3 Tagen erledigt werden können.
Laut LR-Mobilitätsgarantie gibt es einen Ersatzwagen aber nur für 3 Tage.
Kulanter Weise wurden mir aber alle Ersatzwagen für die vollen 5 Wochen erstattet.
Der Letzte -Audi A6 Avant- sollte pro Tag 183,71€ plus Zustellung plus Abholung kosten (plus MwSt?).
Da blieben dann noch über 1.000€ offen (?) und wurden mir von Europcar in Rechnung gestellt.
Aber auch das wurde dann nach meiner Rückfrage doch noch von LR komplett bezahlt.
Es kann ja auch nicht sein, dass der Kunde schuldlos ewig auf sein Auto wartet und dann auch noch sehen muss, wie er mobil bleibt bzw. viel zu hohe Kosten hat, weil LR nicht zu Potte kommt...