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Muss ich den Leihwagen bezahlen???

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 13:48

Hallo!

Habe in August dieses Jahres mein Golf 6 bekommen.

Habe dann im September zu Werkstadt gebracht,

weil Geräusch aus dem Armaturentafel -mitte zu hören war.

Der wagen war 2 tage in der Werkstadt.

Dann habe ich mein wagen abgeholt.

Der Geräusch war aber trotzdem noch da.

Sie mir ein Termin in September gegeben.

Habe in September den wagen weg gebracht und sie haben mir dies mal einen Leihwagen

angeboten.

Habe nicht nein gesagt und 3 tage mit den Touran rum gefahren.

Nach 3 tage habe mein wagen abgeholt.

Der Geräusch ist immer noch da.

Habe die mir dann Termin für November gegeben, diesmal sollte mein wagen komplette Armaturentafel neu bekommen.

Und heute habe ich Brief bekommen wo ich den Leihwagen für 3 tage bezahlen sollte und zwar 110Euro.

 

Was soll ich nach ihre Meinung machen...

 

Danke

 

 

Beste Antwort im Thema
am 31. Oktober 2009 um 15:46

...kEINE Werkstatt MUSS den Wagen kostenlos zur Verfügung stellen, JEDE KANN das aber tun, reine Kulanzsache.

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Ja musst du. VW übernimmt die Kosten für den Leihwagen nur dann wenn du liegen bleibst und abgeschleppt werden musst.

am 31. Oktober 2009 um 13:59

Du hast 3 Tage einen Touran gehabt, da finde ich die 110€ als angemessen. Bezahl, und nächstes mal vorher fragen was ein Leihwagen kostet. Dann gibt es später keine bösen Überraschungen.

Leihwagen steht dir glaube ich nur zu, wenn dein Golf abgeschleppt wird und nicht mehr fahrbereit ist.

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von smilydog

Ja musst du. VW übernimmt die Kosten für den Leihwagen nur dann wenn du liegen bleibst und abgeschleppt werden musst.

Aber der Geräusch ist doch immer noch.

Ich bezahlen dann für nichts....

Ich habe meinen jetzt eine Woche beim :) gehabt.

Es waren zwar alles nur kleine Mängel, aber das hat EINE Woche gedauert. Als Leihwagen hab ich vom Händler einen A6 3,0 TDI Quattro bekommen. Kostenlos versteht sich.

Meiner war auch 2 Tage in der Werkstatt. Hat nichts gekostet, allerdings nur weil ich nen Aufstand vor der anderen Kundschaft gemacht habe. Auto hatte damals 900 Km drauf und hatte geruckelt.

Hallo,

ich hatte damals auch einen VW gekauft, der anfangs noch einige Mängel wie vibrierender Schaltknauf, hängende Türen hatte, daher liegen geblieben bin ich mit dem Wagen auch nicht.

Ich habe für den Leihwagen nie etwas zahlen müssen, finde aber auch das dies ein Service von VW sein sollte, wenn es noch Mängel am Fahrzeug gibt, die innerhalb der Garantie liegen.

Denke aber das es von Werkstatt zu Werkstatt verschieden ist, manche bieten guten Service, manche halt nicht.

Hatte diese Woche mal wieder das Problem das die Abgas-Check-Lampe anging (jetziger GolfIV). Das auslesen des Fehlerspeichers kostete je nach Werkstatt 85€, 50€, 22€ und in der letzten Werkstatt nichts, da sie dies zu ihrem Service zählten.

am 31. Oktober 2009 um 15:46

...kEINE Werkstatt MUSS den Wagen kostenlos zur Verfügung stellen, JEDE KANN das aber tun, reine Kulanzsache.

Ein Leihwagen steht dir nur zu, wenn die Mobilitätsgarantie greift.

Das bedeutet, wenn du nicht mehr Selbstständig in die Werkstatt kommst, so das dein Auto abgeschleppt werden muß. Dann bekommst du für ein paar Tage einen Leihwagen kostenlos. Aber auch halt nur für ein paar Tage, steht auch irgendwo wie lange.

 

Deshalb sollte man nie versuchen auf Teufel komm raus selbst noch in Werkstatt zu fahren. Na gut beim Kinstern kann man wohl nichts anderes machen, als selber fahren.

 

Ansonsten, sollte man so etwas immer schon beim Autokauf mit aushandeln, dass man immer einen Leihwagen bekommt, für Service, Inspektion usw. Machen wir auch immer so, und jetzt brauchen wir das beim Autokauf gar nicht mehr erwähnen. Liegt wohl aber aauch daran, dass wir nun nicht das erste Auto bei dem Händler gekauft haben.

 

Gruß

Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hast Du, wie meine Vorposter ja schon richtig geschrieben haben, in diesem Fall nicht.

Allerdings sehe ich es etwas kritischer, wenn man Dir nicht gesagt haben sollte, dass der Leihwagen pro Tag eben x EUR kostet ( = 110 EUR für 3 Tage). In diesem Fall hätte man Dich über die entstehenden Kosten aufklären müssen.

Ob das passiert ist, kannst nur Du oder Deine Werkstatt wissen. Wenn es passiert ist, musst Du den Leihwagen selbstverständlich bezahlen, auch wenn die Reparatur keinen Erfolg gebracht hat.

Hat man Dich nicht über die Kosten aufgeklärt und warst Du im guten Glauben, dass Dir der Leihwagen kostenlos angeboten wurde, würde ich auch nichts zahlen.

Grüße

am 31. Oktober 2009 um 18:01

Man bekommt einen Leihwagen - umsonst oder gegen Bezahlung - doch nur, wenn man einen "Vertrag" unterschreibt. Auf diesem Schrieb stehen dann auch die Modalitäten.

 

Gruß

 

joyfun

Zitat:

Als Leihwagen hab ich vom Händler einen A6 3,0 TDI Quattro bekommen. Kostenlos versteht sich.

Na toll. Ich hoffe, nach einer Woche A6 3.0 TDI Quattro gefällt Dir Dein Golf noch ... ;)

An alle die hier noch im Glauben sind ein Ersatzauto während der Reparatur sei kostenlos....prüft und vergleicht einfach mal die Stundenverrechnungssätze der verschiedenen Händler......oder träumt weiter :-)

Irgendwann ist die Garantie auch vorbei und dann.........

Grundsätzlich muss man vorher fragen, ob man für das Ersatzauto etwas bezahlen muss. Es kommt immer auf den Händler an und ist immer Kulanz, wenn man nicht irgendwo liegengeblieben ist. Außerdem sind 110 EUR ein wirklich humaner Kurs. Anderswo zahlt man 50 EUR und mehr pro Tag. Habe ich alles schon erlebt und auch gedacht es sei gratis.

am 1. November 2009 um 1:15

Sollte es in diesem Fall ganz korrekt statt "Leihwagen" nicht "Werkstattersatzwagen" heißen?

Da sind Preise ab 35€ pro Tag in der Kompaktklasse eigentlich die Regel. Wenn Du einen kulanten Verkäufer bzw. Händler hast, kannst Du sicher 'mal einen Wagen für eine verlängerte Tages-Probefahrt oder sogar mehrere Tage bekommen - das funktioniert aber nur, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich nicht benötigt wird.

Das Verkaufsgeschäft geht in einer Niederlassung immer vor und Kunden müssen nunmal auch mit Vorführwagen bedient werden können ...

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