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Muss ich die Feinstaubplakette aufkleben?

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 6:40

Moinsen,

muss ich die FSP aufkleben?

Ich finde nur Strafen für das führen eines KFZ das gegen die Regelung verstößt.

Da steht aber nichts, dass die Plakette auch geklebt sein muss.

Gibt's da was?

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2012 um 8:25

Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? :D

Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.

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Ja, da gibt es was.

am 19. Juni 2012 um 6:54

Sie muß befestigt werden. Wie das geschehen soll, steht nicht im Gesetz.

Als ich noch mit einem solchen Ding durch die Umweltzone gefahren bin, hatte ich es mit Tesa-Film befestigt. Inzwischen fahre ich ja ohne sowas.

am 19. Juni 2012 um 6:55

Muss definitiv nicht geklebt werden. Gibt ja einige die sich dem Mist verweigern.

am 19. Juni 2012 um 8:06

Das Anbringen der Plakette an der WIndschutzscheibe ist in der Verordnung zur Kennzeichnung geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.html

Allerdings wirst du kein Knöllchen bekommen wenn du angehalten wirst und die Plakette vorzeigen kannst. Und falls du im ruhenden Verkehr einen Bußgeldbescheid erhälst bezieht sich dieser auf § 41 StVO / gem. Ziff. 153 BKAT s.

Dem kannst du einfach widersprechen indem du angibst:

"Nur die Teilnahme am Verkehrmit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes wird gem. Ziff. 153 BKAT sanktioniert. Die Anbringung der fraglichen Plakette wird aber in dem in § 41 Abs. 2 Nr. 6 b StVO nicht genannten § 3 Abs. 2 S. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10.10.2006 geregelt, und die fehlende Anbringung unterfällt gerade nicht dem Bußgeldtatbestand"

 

Damit bist du raus - ich habe auch keine Plakette angebracht, da es erstens einfach Sch**ße aussieht und 2. das Sichtfeld dadurch eingeschränkt wird. ;)

am 19. Juni 2012 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Sie muß befestigt werden. Wie das geschehen soll, steht nicht im Gesetz.

Als ich noch mit einem solchen Ding durch die Umweltzone gefahren bin, hatte ich es mit Tesa-Film befestigt. Inzwischen fahre ich ja ohne sowas.

Doch, das ergibt sich aus folgendem Text:

Zitat:

(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Quelle: BGBl, Teil1, Nr. 46, § 3

Aber für dich reicht es, eine zu Kaufen und ins Handschuhfach zu legen. Die Politessen brauchen ja nur dein Kennzeichen eingeben und dann sehen die auf ihrem Display, das du eine im Handschuhfach hast.

MFG Thomas

am 19. Juni 2012 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75 [/

.....................und 2. das Sichtfeld dadurch eingeschränkt wird. ;)

Vor allen Dingen bei der Anbringung unten rechts.:D:D

MFG Thomas

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 8:11

Gut dann lass ich die weiter draußen.

Ich leg die Plakette immer ins Fenster, wenn ich in einer Umweltzone parke. Ansonsten bin ich da nicht so häufig, als das es sich lohnen würde, die dauerhaft anzukleben.

Bin gerade so froh, dass ich die alte vom Vorbesitzer losgeworden bin :D

am 19. Juni 2012 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Muss definitiv nicht geklebt werden. Gibt ja einige die sich dem Mist verweigern.

Du musst auch keine haben. Du musst auch nicht in eine Umweltzone einfahren. Das kannst du alles verweigern.

am 19. Juni 2012 um 8:16

Ist doch eindeutig gesetzlich geregelt: Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)

§ 3 Kennzeichnung

(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Nur mit Tesafilm angebracht ist dies nicht der Fall!

am 19. Juni 2012 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Sie muß befestigt werden. Wie das geschehen soll, steht nicht im Gesetz.

Als ich noch mit einem solchen Ding durch die Umweltzone gefahren bin, hatte ich es mit Tesa-Film befestigt. Inzwischen fahre ich ja ohne sowas.

Doch, das ergibt sich aus folgendem Text:

Zitat:

(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Quelle: BGBl, Teil1, Nr. 46, § 3

Aber für dich reicht es, eine zu Kaufen und ins Handschuhfach zu legen. Die Politessen brauchen ja nur dein Kennzeichen eingeben und dann sehen die auf ihrem Display, das du eine im Handschuhfach hast.

Bei mir reicht ein Blick auf meinen Schwerbehindertenausweis, der sich in meiner Geldbörse befindet. Deswegen habe ich an/in keinem unserer Autos eine solche Plakette - obwohl sie mit Baujahren 1992, 1999, 2004 und 2011 selbstverständlich alle die grüne bekommen würden.

am 19. Juni 2012 um 8:25

Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? :D

Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Ist doch eindeutig gesetzlich geregelt: Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)

§ 3 Kennzeichnung

(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Nur mit Tesafilm angebracht ist dies nicht der Fall!

Na logisch.Aber das sind so die Legenden, die hier ewig rumgeistern genau wie die Freds dieser ganzen Revolutionäre die das Ding nicht drankleben - Wahnsinn, jetzt habt ihr es ihnen aber gegeben....:o Das Ding ist so blödsinnig wie die ganze Verordnung - aber ich hab die Dinger so dran das sie lesbar sind und mich nicht stören.Ich habe nämlich keinen Nerv auf überflüssigen Schriftverkehr.Außerdem soll mir mal einer ein Erfassungsgerät zeigen wo hinterlegt ist daß das jeweilige Fahrzeug eine Plakette hat...:rolleyes:.

am 19. Juni 2012 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schrieben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? :D

Den SBA hatte ich ja auch nicht immer. Deswegen gab es auch eine Zeit davor.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.

Ich habe mit Tesafilm operiert, als die Voraussetzungen mit dem SBA noch nicht gegeben waren. Nie Probleme mit gehabt.

am 19. Juni 2012 um 8:35

Ja dann hast du halt Glück gehabt. Soll auch Leute geben, die haben keinen SBA und keine Plakette geklebt und waren in Umweltzonen ohne erwischt zu werden. Auch Glück gehabt. Soll auch Menschen geben, die gegen Rechtsfahrgebot auf der Autobahn verstossen. Wurden alle nicht erwischt und haben somit Glück gehabt. Ändert nichts daran, dass alles widerrechtlich gemacht wurde und entsprechend geahndet werden kann. Und nicht mit der vorgesehenen Klebefläche angebrachte Plaketten können eben auch geahndet werden.

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