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Muß ich eine Rechnung bezahlen?
Hallo,
hab hier mal eine Frage...Wenn mein FFH mir etwas einbaut, aber der Fehler danach nicht weg ist, wie sieht das dann mit der Rechnung aus...Muß man die bezahlen? Akut habe ich jetzt das Problem, daß man mir eine neue software auf gespielt hat, einige Std. die Kabel gemessen hat und gefettet hat, aber die Fehler nicht weg sind. Es sind immer die selben Fehler die Angezeigt werden, denke mal es kann doch nicht sein, dass der Kunde für Sachen bezahlt, obwohl sein Problem nicht behoben ist. Weiß jemand wie hier die Rechtslage aussieht?
Gruß
Beste Antwort im Thema
@deepblue
@206driver
@FahrNurFord
Euer Auto springt nicht an und ihr schleppt es zur Werkstatt und gebt den Auftrag den Wagen zu reparieren, damit er wieder anspringt. Am Abend wollt ihr euer Auto wieder abholen. Dort teilt man euch mit, dass der Wagen zwar immer noch nicht anspringt, ihr aber für die erfolglose Fehlersuche 350 Euro zahlen müßt. So wie ich euch verstehe, bezahlt ihr und schleppt euer Auto wieder nach Hause. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Gruß
Tony
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28 Antworten
was wurde in der auftragsbestätigung schriftlich festgehalten?
mal ne Frage. Wenn Du krank bist, und zum Arzt gehst und er dich behandelt und Du
danach immer noch krank bist. Zahlst Du dann die Rechnung auch nicht???
(Für alle die nicht Privat sind, natürlich die Versicherung gemeint).
Könnt ihr nicht einfach mal eure sinnlosen Gegenfragen bleiben lassen?? Was hat denn ein Arzt mit dem Auto zu tun?! GARNICHTS!
Bei einer Krankheit weiß ich, dass sie von alleine wieder verschwindet. Man geht ja eigentlich nur zum Arzt, um etwas zu bekommen, damit man die Krankheit wieder schneller los ist.
Wo bitte kann man sowas mit einem Auto vergleichen?? Wenn ein Auto ein Problem hat, geht es nicht wieder von alleine weg wie eine Krankheit!
Die Frage, die der Threadsteller gestellt hat, hat mich auch schon mal beschäftigt. Wenn die Werkstatt den Fehler nicht findet (warum auch immer), dann kann es meiner Meinung nach nicht sein, dass der Kunde dafür bezahlen muss.
Ich gebe das Auto in die Werkstatt um den Fehler finden zu lassen UND diesen bereinigen zu lassen! Ich zahle für das BEREINIGEN EINES FEHLERS, nicht für eine evtl. sinnlose Suche. Es gibt ja auch Werkstätten, die - auf gut bayrisch - einfach zu blöd sind einen Fehler zu finden...
PS: @Deep, überdenke du lieber mal deine Grammatik. Unter anderem scheint die Satzzeichensetzung nicht deine Stärke zu sein.
@Magirus
Ich denke Du meinst den Kundenauftrag u. nicht die Auftragsbestätigung, oder? Also ich unterschreibe normal den Kundenauftrag, nicht die Auftragsbestätigung.
Moin,
wie schon geschrieben wurde kommt es auf den Vertrag an, den Du geschlossen hast.
Wennim Auftrag steht "Wechsel Teil XY", dann schuldet die Werkstatt nur den Teiletausch.
Steht dort drin "Behebe Fehler XY", dann schuldet die Werkstatt die Behebung des Fehlers und erst wenn dies geschehen ist, hat sie einen Anspruch darauf auch hierfür vergütet zu werden.
Gruß
Krümel
Interessant. Ich wusste gar nicht, dass Krankheiten wie Krebs wieder von alleine verschwinden!
Meiner Meinung nach muss die Rechnung bezahlt werden, da vom Gegenüber eine Leistung erbracht wurde. Dabei sollte unerheblich sein, ob der Fehler behoben wurde oder nicht.
Einfach mal in die Werkstatt fahren und das Thema ansprechen, und nicht immer sofort auf sturr schalten.
Vielleicht kann man ja was aushandeln, mehr Prozente zum Beispiel, oder eine kostenlose Nacharbeit oder was auch immer, man sollte nur freundlich aber bestimmend dabei bleiben.
Wenn dich jemand anschnauzt, willst du dem ja auch nix mehr schenken.
Nur die komplette Rechnung ohne Rücksprache zu ignorieren ist sicherlich keine Lösung. Manchmal braucht man halt 2 Versuche.
Zitat:
Original geschrieben von deepblue2000
mal ne Frage. Wenn Du krank bist, und zum Arzt gehst und er dich behandelt und Du
danach immer noch krank bist. Zahlst Du dann die Rechnung auch nicht???
(Für alle die nicht Privat sind, natürlich die Versicherung gemeint).
Das kann man nicht vergleichen. Mit Ärzten oder auch Rechtsanwälten schließt man einen Dienstvertrag. Es wird die Ausführung einer vereinbarten Tätigkeit geschuldet, im Mittelpunkt steht nicht der Erfolg der Tätigkeit.
Mit einer Werkstatt wird ein Werkvertrag geschlossen. Die Werkstatt schuldet einem den Erfolg des vereinbarten Werkes. Diese Werk ist je nach Auftrag die Beseitigung eines Fehlers oder konkret der Austausch eines Teiles.
Häufig läuft es aber so ab, dass die Werkstatt den Fehler suchen soll und dann sagt: "Teil xy ist kaputt, der Austausch kostet 100 €" (Angebot) Woraufhin der Kunde sagt, dass das Teil ausgetauscht werden soll. (Annahme) Schon hat man einen Werkvertrag, der nur den Austausch des Teiles schuldet ohne, dass der Fehler beseitigt sein muss.
Auch wenn die Werkstatt den Fehler nicht findet, hat sie doch Aufwand gehabt. Die Mitarbeiter, die dort die Software aufspielen etc. arbeiten ja auch nicht umsonst.
Dementsprechend muss meiner Meinung nach auch die Rechnung bezahlt werden.
Dass die Werkstatt die Zeit (und damit dein Geld) sinnlos verbrät, ist ein ganz anderes Problem. Das kannst du dadurch beheben, dass du dir eine kompetente Werkstatt suchst.
Gruß,
FnF
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
Interessant. Ich wusste gar nicht, dass Krankheiten wie Krebs wieder von alleine verschwinden!
Meiner Meinung nach muss die Rechnung bezahlt werden, da vom Gegenüber eine Leistung erbracht wurde. Dabei sollte unerheblich sein, ob der Fehler behoben wurde oder nicht.
Falsch, das unterscheidet den Werktvertrag vom Dienstvertrag, bei dem einen ist der Erfolg geschuldet, bei dem anderen nicht.
Aber wie schon gesagt, beim Werkvertrag kommt da vorallem auf die Art der Auftragsvergabe an.
zB Fehler A beseitigen oder man geht zur Werkstatt, die sagt, da könnte ein Softwareupdate den Fehler A beheben und man sagt, dann machen sie das Softwareupdate, bei ersterem gilt, nicht zahlen, bei zweiterem gilt, man muss zahlen.
@Diabolomk dann vergiss aber nicht zu erwähnen, dass man der Werkstatt die Chance der Nachbesserung geben muss erst dann, hat man eine Handhabe. Also wie gesagt, zurück zur Werkstatt Situation vernüftig dalegen und gut.
Zur Beurteilung der Sachlage wäre es vielleicht hilfreich mitzuteilen, welche Fehler im Fehlerspeicher waren, welche Arbeiten durchgeführt wurden und welche Fehler anschließend im Fehlerspeicher waren.
Wenn man dann noch weiß, was im Auftrag steht (stand) , ist eine Aussage eher möglich, als so ein allgemeines Rumgerate.
@deepblue
@206driver
@FahrNurFord
Euer Auto springt nicht an und ihr schleppt es zur Werkstatt und gebt den Auftrag den Wagen zu reparieren, damit er wieder anspringt. Am Abend wollt ihr euer Auto wieder abholen. Dort teilt man euch mit, dass der Wagen zwar immer noch nicht anspringt, ihr aber für die erfolglose Fehlersuche 350 Euro zahlen müßt. So wie ich euch verstehe, bezahlt ihr und schleppt euer Auto wieder nach Hause. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Gruß
Tony
Zitat:
ihr aber für die erfolglose Fehlersuche 350 Euro zahlen müßt. So wie ich euch verstehe, bezahlt ihr und schleppt euer Auto wieder nach Hause. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Vielleicht habe ich auch nur was falsch verstanden.
Wenn ich Hilfe und Beratung will, dann sollte ich die Randbedingungen möglichst genau beschreiben.
Wenn ich das nicht will dann verzichte ich darauf und muss mich halt den üblichen Allgemeinplätzen wie
RA einschalten etc. begnügen
Im übrigen glaube ich auch nicht, dass der TE den Wagen nach bezahlen wieder nach Hause geschleppt hat ???
Darüberhinaus verstehe ich auch nicht welche Hilfe der Beitrag gebracht hat, dass er so viele Danke erhält.
In dem Fall scheint doch gar nichts eingebaut worden zu sein, abgesehen von dem Software-Update. Insofern würde ich den Wagen wieder zur Werkstatt bringen und darauf hinweisen, dass die bisherigen Versuche leider keinen Erfolg gebracht haben. Ist doch i.O. wenn die Werkstatt bei unklarem Fehlerbild erstmal Kontakte überprüft und ein Software-Update durchführt - besser, als auf Verdacht irgendwelche Teile auszutauschen für die der Kunde dann bezahlen muss. Selbstverständlich muss man am Ende den gesamten Aufwand der Werkstatt bezahlen, aber ich würde eben auch erst bezahlen, wenn die Probleme behoben worden sind.
Hast du denn überhaupt noch mal mit der Werkstatt gesprochen?