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Muss ich für den Leihwagen zahlen????

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 21:26

Hallo,

ich hatte vor rund 2 Monaten einen Unfall. Ich bin gegen einen Bordstein gedonnert und der Wagen hatte fast einen Totalschaden.

In der Werkstatt musste man erst feststellen was kaputt war und ich konnte dann auch noch auf ein Teil aus China warten. Da war ich schon mit 500€ Selbstbeteiligung dabei, wegen dem Schaden.

Jetzt brauchte ich für die Zeit einen Leihwagen. Ich habe das neuere Modell, ein Mazda 2, genommen. Als dann mein Auto wieder fertig war, kam heute die Rechnung, der Versicherung. Ich muss 1.200€ bezahlen, also 700€ für den Leihwagen.

Das ärgert mich ziemlich. Hätte ich, abgesehen davon garnicht erst gegen den Bordstein zu fahren, irgend was anders machen können, damit mir die 700€ erspart geblieben wären?

Zwar bringt mir das jetzt nichts mehr, aber ich würde mich über antworten freuen, dann weiß ich es zumindest fürs nächste mal...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

Ich denk mal selbst wenn er die Kasko nicht in ANspruch nimmt, kann man vielleicht mit dem Autohaus auch bissl was aushandeln. Z.Bsp. ne Kaution und eine zu zahlende Kilometerpauschale. Wenn ich Kasko in Anspruch nehm, dann kann ich doch bestimmt sagen das man ein Leihwagen brauch. Die entstehende Summer so würde ich denken, wir dann bei der Hochstufung mit berücksichtigt. In der Not übergibst das nehm Anwalt (falls du Rechtsschutz hast zahlst ja nix) wenn du dich ungerechnet behandelt fühlst.

Was bitte schreibst du hier für einen Mumpitz ? :mad:

 

Kasko ist Vertragsrecht, da wird kein Rechtsanwalt bezahlt.

 

Wenn du -oder wer auch sonst-  sich ungerecht behandelt fühlt, dann kann man sich an seine Mamma wenden, da kann man sich dann ausheulen.

 

Mal im Klartext (auch und besonders für dich Kimi78)

 

Hier im Versicherungsforum kann man man hilfesuchend Fragen stellen.

 

Dann bekommt man auch eine Antwort. Von sogenannten Experten auf diesem Gebiet (je nach Themenbereich)

 

Meinung abgeben ist OK, dass sollte dann aber nicht so aussehen, wie ein profunder und richtiger Ratschlag.

 

Hat man keine Ahnung- so wie du Kimi78- dann hält man besser den Mund liest und lernt.

 

Meine persönliche Meinung dazu... :mad:

 

 

 

 

 

 

 

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Hallo,

hast du den Leihwagen selber genommen?!

So wie ich sehe, hast du einen Vollkasko schaden verursacht.

Du wirst dann auch in den Prozenten hochgestuft.

Gruß Dennis

Sorry wie jetzt ?

 

Du hast eine Rechnung von der Versicherung bekommen :confused:

 

Das geht schon mal gar nicht.

 

Und wenn du dir im Kaskoschaden einen Leihwagen nimmst, dann haftest du selbstverständlich auch für die Kosten als Auftraggeber.

 

Hat dir das vorher keiner erklärt ?

 

Sehr merkwürdig das ganze hier............

 

 

 

 

Ich denk mal selbst wenn er die Kasko nicht in ANspruch nimmt, kann man vielleicht mit dem Autohaus auch bissl was aushandeln. Z.Bsp. ne Kaution und eine zu zahlende Kilometerpauschale. Wenn ich Kasko in Anspruch nehm, dann kann ich doch bestimmt sagen das man ein Leihwagen brauch. Die entstehende Summer so würde ich denken, wir dann bei der Hochstufung mit berücksichtigt. In der Not übergibst das nehm Anwalt (falls du Rechtsschutz hast zahlst ja nix) wenn du dich ungerechnet behandelt fühlst.

kimi, regel doch du erstmal deinen versicherungswechsel?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

kimi, regel doch du erstmal deinen versicherungswechsel?

Entschuldige für meine Idee bzw Vorschlag. Ich bin immer davonausgegang das ein Forum auch dazu dient um zu einem Thema Meinungen und Rat einzuhoilen!?

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

kimi, regel doch du erstmal deinen versicherungswechsel?

Entschuldige für meine Idee bzw Vorschlag. Ich bin immer davonausgegang das ein Forum auch dazu dient um zu einem Thema Meinungen und Rat einzuhoilen!?

generell schon!

allerdings (nimms mir nicht uebel) sollte schon ein wenig mehr erfahrung/wissen dahinterstecken ?

ums vorweg zu nehmen, ich bin auch nicht vom fach und kann mich auch irren!

da der fall aber, gelinde gesagt, merkwuerdig ist, ist eine aussage eher schwerer moeglich.

vermuten/denken/glauben koennen wir alles !

wenn aber der wechsel des versicherunsträgers schon so viel fragen aufwarf, dachte ich, dass man sich erstmal auf eins konzentriert ;)

nix fuer ungut...

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

Ich denk mal selbst wenn er die Kasko nicht in ANspruch nimmt, kann man vielleicht mit dem Autohaus auch bissl was aushandeln. Z.Bsp. ne Kaution und eine zu zahlende Kilometerpauschale. Wenn ich Kasko in Anspruch nehm, dann kann ich doch bestimmt sagen das man ein Leihwagen brauch. Die entstehende Summer so würde ich denken, wir dann bei der Hochstufung mit berücksichtigt. In der Not übergibst das nehm Anwalt (falls du Rechtsschutz hast zahlst ja nix) wenn du dich ungerechnet behandelt fühlst.

Was bitte schreibst du hier für einen Mumpitz ? :mad:

 

Kasko ist Vertragsrecht, da wird kein Rechtsanwalt bezahlt.

 

Wenn du -oder wer auch sonst-  sich ungerecht behandelt fühlt, dann kann man sich an seine Mamma wenden, da kann man sich dann ausheulen.

 

Mal im Klartext (auch und besonders für dich Kimi78)

 

Hier im Versicherungsforum kann man man hilfesuchend Fragen stellen.

 

Dann bekommt man auch eine Antwort. Von sogenannten Experten auf diesem Gebiet (je nach Themenbereich)

 

Meinung abgeben ist OK, dass sollte dann aber nicht so aussehen, wie ein profunder und richtiger Ratschlag.

 

Hat man keine Ahnung- so wie du Kimi78- dann hält man besser den Mund liest und lernt.

 

Meine persönliche Meinung dazu... :mad:

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

Ich denk mal selbst wenn er die Kasko nicht in ANspruch nimmt, kann man vielleicht mit dem Autohaus auch bissl was aushandeln. Z.Bsp. ne Kaution und eine zu zahlende Kilometerpauschale. Wenn ich Kasko in Anspruch nehm, dann kann ich doch bestimmt sagen das man ein Leihwagen brauch. Die entstehende Summer so würde ich denken, wir dann bei der Hochstufung mit berücksichtigt. In der Not übergibst das nehm Anwalt (falls du Rechtsschutz hast zahlst ja nix) wenn du dich ungerechnet behandelt fühlst.

Sorry aber jetzt erzählst Du hier auch noch so einen Käse.

 

1. In Kasko gibt es grundsätzlich keinen Leihwagen.

Da ändert auch kein Anwalt was dran. Egal ob Rechtsschutz oder nicht.

Ausnahmen gibt es bei speziellen Kaskotarife mit Mietwagen oder wenn die Abwicklung in einer Partnerwerkstatt der Versicherung erfolgt. Hier bekommt der Kunde in der Regel einen Ersatzwagen gestellt.

 

2. Was hätte TE anders machen können?

Bei einem Kaskoschaden ist es immer sinnvoll, erst mit der Versicherung zu sprechen und sich über die Abwicklung aufklären zu lassen und erst dann Vereinbarungen mit der Werkstatt zu treffen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

Wenn ich Kasko in Anspruch nehm, dann kann ich doch bestimmt sagen das man ein Leihwagen brauch. Die entstehende Summer so würde ich denken, wir dann bei der Hochstufung mit berücksichtigt.

In der Not übergibst das nehm Anwalt (falls du Rechtsschutz hast zahlst ja nix) wenn du dich ungerechnet behandelt fühlst.

Dieses Posting ist von Anfang bis Ende derartig falsch und unsinnig, dass der Ersteller desselben froh sein muss, dass sein Name bereits automatisch vorgeblendet ist - sonst wäre der vermutlich auch noch falsch!

 

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

Wenn ich Kasko in Anspruch nehm, dann kann ich doch bestimmt sagen das man ein Leihwagen brauch

Klar kann ich das sagen, dass man einen Mietwagen (ein Leihwagen ist etwas anderes, als ein Mietwagen: Der Leihwagen kostet nämlich im Gegensatz zum Mietwagen nichts - vgl. hierzu Leihe und Miete im BGB) braucht.

Sagen kann ich viel - aber bevor ich etwas sage (oder schreibe) sollte ich nachdenken (so wie es dir vielleicht VOR diesem Posting gut getan hätte).

 

Zitat:

Original geschrieben von Kimi78

In der Not übergibst das nehm Anwalt (falls du Rechtsschutz hast zahlst ja nix) wenn du dich ungerechnet behandelt fühlst.

Frei nach Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die .......... halten."

 

1. Siehe Posting Delle: Hier gilt Vertragsrecht und damit wird kein Anwalt bezahlt - jedenfalls nicht von der Kaskoversicherung.

2. Voraussetzung für die Übernahme von Anwaltskosten in der Rechtsschutzversicherung ist ein behaupteter oder tatsächlicher Rechtsverstoss

der Gegenseite.

Vielleicht kann uns Versicherungsexperte Kimi mal kurz erklären: 1. Was damit gemeint ist und wenn er damit fertig ist gleich

2. Darlegen, WO denn hier ein Rechtsverstoss der Gegenseite begründet liegt.

 

Um es vorweg zu nehmen: Auch bei bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird hier kein Anwalt bezahlt!

Warum auch?

In der Kasko-Verwsicherung gibt es keinen Anspruch auf einen Mietwagen.

Wo hat also die Kaskoversicherung einen Rechtsverstoss begangen?

 

Lieber Kimi: Tue uns und dir einen ganz ganz grossen Gefallen: Verschone uns hier von deinen geistigen Ergüssen und poste künftig wieder im Fiat-Forum.

Herzlichen Dank hierfür!

 

 

Nochmal kurz:

Bei Haftpflicht (=jemand anders fährt dir rein) zahlt die gegnerische Versicherung.

Hier bei Kasko (du bist schuld) zahlt deine Versicherung.

 

Mietwagen gibts hier nur wenns im Vertrag steht.

"Premium-Select-Spezial-Deluxe-was auch immer"Tarife mit Werkstattbindung haben sowas meistens.

 

Also Versicherungsvertrag nehmen, durchlesen, mit Versicherung Kontakt aufnehmen und bei weiteren Fragen hier nochmal melden.

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