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Muss ich mein Auto in Österreich anmelden??

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 17:52

Guten Abend zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bin seit August 2007 in Deutschland nicht mehr wohnhaft, mein Auto läuft über meine Mutter als Zweitwagen, die in Deutschland wohnt.. Jetzt hat mir ein Arbeitskollege erzählt, dass ich gar nicht in Österreich damit fahren dürfte, weil der Autostandort ja in Österreich ist und ich mein Auto dort hin ummelden müsste, (was ich aber nicht will). Ich denke mir halt, weil ich nur der Fahrer bin, dass ich das nicht tun muss, weil die Versicherung ja nicht über mich läuft. Ich wohne nähe der deutsch-österreichischen Grenze in Oberbayern (Salzburger Raum)

Ich hoffe mir kann jemand helfen,

Vieln Dank

MFG

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13 Antworten
am 17. Januar 2008 um 17:58

wie es in østerreich ist weiss ich nicht genau. auskunft kann da das zollamt geben. hier in norwegen z.b. darfst du das auto ein jahr fahren , vorausgesetzt es ist auf dich zugelassen. danach musst du importieren da du sonst sofort in einer kontrolle das auto los bist und satte strafe zahlst

 

gruss

am 19. Januar 2008 um 2:55

melde doch zweitwohnsitz in deutschland an und fahr regelmäßig zu mutti zu besuch.

Ein Zweitwohnsitz reicht nicht. Das Auto muss dort angemeldet sein, wo es den regelmäßigen Standort hat. Die Frage ist letztlich, wie hoch das Risiko ist, erwischt zu werden und wer einem dann etwas nachweisen kann.

Ich wohne seit Juli 2006 in der Toskana, habe aber auch noch einen Wohnsitz in Berlin und fahre bisher unbehelligt mit deutschem Kennzeichen herum. Mein Dorfpolizist interessiert sich (auch auf Nachfrage) nicht dafür und die Carabinieri, die mich mal kontrolliert hatten, haben mich auch nicht auf mein deutsches Kennzeichen angesprochen. Nach einer Weile habe ich meine deutsche Versicherung darüber informiert, wo ich wohne und für die ist es auch okay.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Österreicher da unangenehmer sind, aber du musst letztlich wissen, ob du das Risiko eingehst oder nicht. Im Grunde würde man dir anlasten können, gegen entsprechende Zulassungsgesetze verstoßen zu haben und eventuell dadurch die dortige Kfz-Steuer hinterzogen zu haben.

Bei mir wird sich das Problem bald erledigen, da ich ein neues Auto bestellt habe und das dann in Italien angemeldet wird.

Themenstarteram 19. Januar 2008 um 12:37

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Es geht ja hauptsächlich um die Kfz Steuer. Aber ich werde mir 2009 sowieso ein neues Auto kaufen und dies dann gleich in Österreich anmelden.

Aber das Auto ist ja auf meine Mutter angemeldet als Zweitwagen und sie bekommt ja alle Rechnungen etc. Ich weiß ja auch nicht was ich jetzt tun soll, weil ummelden halte ich für sinnlos wegen den ganzen Gebühren...

Weiß jemand wie das ist mit den Prozenten?? Muss ich in Österreich von vorne anfangen oder übernimmt die neue Versicherung diese

Vielen Dank

und schönes WE

MFG

Da musst du mal ne österreichische Versicherung kontaktieren. In Italien werden nur die letzten 5 Jahre anerkannt, aber ich will da noch mal stärker nachhaken.

am 20. Januar 2008 um 15:38

servus,

wenn du in D noch eine adresse hast, kannst du das auto weiterhin in D angemeldet

lassen. natürlich mußt du dann auch zum tüv usw. nach deutschland fahren. habe grad letzte woche mit einem bundesbürger gesprochen, der das so handhabt und bei uns

sogar den hauptwohnsitz hat. alleine die steuer macht schon sehr viel ersparnis aus.

versicherung ist auch günstiger.

normal fängst du in der 9 -er stufe an. wenn du jedoch schadensfreie zeiten aus D

nachweisen kannst, so wirst du sicher niedriger eingestuft.

und wegen autokauf: kauf das auto als re-import in A, melde es in D an und du

hast eine große ersparnis. z.B. - 20% mwst.- mindest. 6% nova + deutsche mwst.

der einstandspreis ist in A nämlich um etliches niedriger als in D.

gruß w.

Zitat:

Original geschrieben von Faettay

Aber das Auto ist ja auf meine Mutter angemeldet als Zweitwagen und sie bekommt ja alle Rechnungen etc. Ich weiß ja auch nicht was ich jetzt tun soll, weil ummelden halte ich für sinnlos wegen den ganzen Gebühren...

Ich würd´s so lassen wie es ist! Glaube die können dir NICHTS!!!

Es ist nicht dein Auto (Zusassungsmäßig). Bist nur nur Nutzer.

Man kann dem Halter doch nicht vorrschreiben, das Auto da zuzulassen hat wo es am meisten benutzt wird.

Vergleiche mal Firmenwagen oder Transportfahrzeuge (z.B.LKW).

Die sind meist am Hauptfirmensitz zugelassen und kurven überall rum.

Solange die deutschen Behörden ihre Steuer und die Versicherung ihre Post zustellen können gibts da kein Problem!

am 1. Februar 2008 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von DTI-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Faettay

Aber das Auto ist ja auf meine Mutter angemeldet als Zweitwagen und sie bekommt ja alle Rechnungen etc. Ich weiß ja auch nicht was ich jetzt tun soll, weil ummelden halte ich für sinnlos wegen den ganzen Gebühren...

Ich würd´s so lassen wie es ist! Glaube die können dir NICHTS!!!

Es ist nicht dein Auto (Zusassungsmäßig). Bist nur nur Nutzer.

Man kann dem Halter doch nicht vorrschreiben, das Auto da zuzulassen hat wo es am meisten benutzt wird.

Vergleiche mal Firmenwagen oder Transportfahrzeuge (z.B.LKW).

Die sind meist am Hauptfirmensitz zugelassen und kurven überall rum.

Solange die deutschen Behörden ihre Steuer und die Versicherung ihre Post zustellen können gibts da kein Problem!

Klaro - den Deutschen ist das egal. Aber die Österreicher wollen die Kohle schliesslich haben. Und die werden, wenn es ihnen auffällt, Ärger machen. Sie können Dich natürlich nicht zwingen, den Wagen umzumelden (schliesslich gehört er Deiner Mutter), aber sie können Dir die Nutzung des Fahrzeugs in Ö untersagen - und Steuern für die Zeit nachfordern, den Du den Wagen nachweisbar in Ö genutzt hast (was allerdings faktisch unmöglich ist).

Auch bei Firmen ist das nicht völlig egal. Sonst würden die Stadtwerke ihre Busse in Polen zulassen oder AVIS/Europcar und Co. die deutsche Flotte in Rumänien oder was weiss ich wo.

Alex

am 26. Januar 2010 um 15:05

can you give me the name of the versicherung so das kan ich mich melden??danke

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von DTI-Fahrer

 

Ich würd´s so lassen wie es ist! Glaube die können dir NICHTS!!!

Es ist nicht dein Auto (Zusassungsmäßig). Bist nur nur Nutzer.

Man kann dem Halter doch nicht vorrschreiben, das Auto da zuzulassen hat wo es am meisten benutzt wird.

Vergleiche mal Firmenwagen oder Transportfahrzeuge (z.B.LKW).

Die sind meist am Hauptfirmensitz zugelassen und kurven überall rum.

Solange die deutschen Behörden ihre Steuer und die Versicherung ihre Post zustellen können gibts da kein Problem!

Klaro - den Deutschen ist das egal. Aber die Österreicher wollen die Kohle schliesslich haben. Und die werden, wenn es ihnen auffällt, Ärger machen. Sie können Dich natürlich nicht zwingen, den Wagen umzumelden (schliesslich gehört er Deiner Mutter), aber sie können Dir die Nutzung des Fahrzeugs in Ö untersagen - und Steuern für die Zeit nachfordern, den Du den Wagen nachweisbar in Ö genutzt hast (was allerdings faktisch unmöglich ist).

Auch bei Firmen ist das nicht völlig egal. Sonst würden die Stadtwerke ihre Busse in Polen zulassen oder AVIS/Europcar und Co. die deutsche Flotte in Rumänien oder was weiss ich wo.

Alex

Da würde mich die Quelle für die Aussage aus dem österreichischen Recht interessieren, da ich hier selber mit lettischen Kennzeichen herumfahre. Bin aber auch weniger als die hälfte des Jahres in Deutschland.

Herzlichen Dank im Voraus!

Zitat:

Original geschrieben von lucapaolo

can you give me the name of the versicherung so das kan ich mich melden??danke

Toll,

wieder einmal eine zwei Jahre alte Leiche ausgegraben. :confused:

ist zwar nur das Steuerrechtliche und für D

"§ 3 KraftStG-2002

besagt, dass ausländische Personenkraftfahrzeugen und ihre Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr von der Kfz Steuer befreit sind.

Die Steuerbefreiung entfällt aber , "wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben"

"Wird das im Ausland zugelassene Fahrzeug durch einen Inländer benutzt, ist es grundsätzlich und ab dem 1. Tag steuerpflichtig. Ausnahmen von dieser Steuerpflicht bestehen nur für die Fälle, wenn

* die Benutzung ausschießlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z. B. Werkstattfahrt),

* sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet

* das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird."

ansonsten noch dies hier zitiert:

"Es gibt Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen (im konkreten Fall z.B. KFZ-Steuer f. PKW, Abkommen mit CZ), hierbei ist es erlaubt, das Fahrzeug in D kurzfristig (man spricht von 2 Wochen) zu bewegen. Eine regelmäßige Nutzung bzw. dauerhafter Standort ist dennoch untersagt.

Es gibt Länder ohne diesem Abkommen (z.B. IT, HU). Hier ist jedwede Nutzung/Bewegung ein Steuervergehen."

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