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Muss ich mein gebrauchten zurück nehmen ?

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 22:46

Hallo

Ich hoffe das Thema gehört hier rein,habe leider nichts anderes passendes gefunden.

Ich habe einen Opel Zafira A cng mit 190.000 km für 1000 Euro verkauft.

Ich habe neue bremsen drauf gemacht flexrohr geschweißt ölwanne abgedichtet Zahnrienmen komplett gewechselt.

Dann ist auch noch der simmerring undicht geworden und somit habe ich mich entschieden das Auto zu verkaufen. Denun Käufer habe ich drauf hingewiesen das der simmerring undicht ist und es steht im Kaufvertrag.

Jetzt meint er es wäre nicht der simmerring sondern das lenkgetriebe das so viel Öl verliert und überhaupt wären noch die ankerbleche kaputt die bremsschläuche stark verrostet die gastank Zufuhr undicht.

Er will das ich das Auto zurück nehme anderen falls droht er mit Anwalt.

Mir waren außer der ölverlust keine Mängel bekannt bin auch absoluter leihe,was soll ich nun tun ?

Beste Antwort im Thema

Hier stellt sich die Frage nachdem Kaufvertrag.

 

Welchen hast du benutzt und ob du in diesem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast. Ein Scan in dem die Personen bezogene Daten zensiert sind würde am besten helfen.

 

Im allgemeinen ist es aber in letzter Zeit eine Masche um noch ein paar Euro aus dem Verkäufer zu quetschen.

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Hier stellt sich die Frage nachdem Kaufvertrag.

 

Welchen hast du benutzt und ob du in diesem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast. Ein Scan in dem die Personen bezogene Daten zensiert sind würde am besten helfen.

 

Im allgemeinen ist es aber in letzter Zeit eine Masche um noch ein paar Euro aus dem Verkäufer zu quetschen.

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 23:02

Euros will er keine raus quetschen, gibt mir die Möglichkeit jeden Monat hundert Euro zurück zu bezahlen obwohl er mir es Auto sofort wieder bringt.

Aber ich will das Auto ja nicht zurück da ich es verkauft habe,ölverlust wusste er ja das es um die 500 Euro kostet auch,nur jetzt kommt der ölverlust vom lenkgetriebe und das wäre ihm zu teuer.

Bremsleitung und so Kleinigkeiten wären ihm egal.

 

Ich kuck ob ich es hin bekomme den Kaufvertrag hoch zu laden .

Also erstmal du musst das Auto nicht zurück nehmen auch ein Gericht kann dich da erstmal nicht zu verdonnern, vielleicht aber die beste Lösung, erstmal steht da die Nachbesserung an das heißt du musst die Mängel beseitigen, Google Mal nach Gewährleistung dann weißt du was da auf dich zukommen kann.

 

Wenn der Vertrag dann noch korrekt ist, hast du wohl Glück und er Pech gehabt.

 

Zudem steht da auch noch der Punkt Verschleiß oder Mangel an... Bei so einem Auto auch nicht klar.

 

Hier kannst du mal schauen wie da so geurteilt wurde:

 

Edit: Link war falsch

 

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

am 31. Januar 2017 um 1:22

Gewährleistung, bei Privatverkauf ???

am 31. Januar 2017 um 1:29

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 31. Januar 2017 um 00:09:40 Uhr:

Also erstmal du musst das Auto nicht zurück nehmen auch ein Gericht kann dich da erstmal nicht zu verdonnern, vielleicht aber die beste Lösung, erstmal steht da die Nachbesserung an das heißt du musst die Mängel beseitigen, Google Mal nach Gewährleistung dann weißt du was da auf dich zukommen kann.

Wenn der Vertrag dann noch korrekt ist, hast du wohl Glück und er Pech gehabt.

Zudem steht da auch noch der Punkt Verschleiß oder Mangel an... Bei so einem Auto auch nicht klar.

Hier kannst du mal schauen wie da so geurteilt wurde:

Edit: Link war falsch

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Die Urteile aus deinem Link beziehen sich auf gewerbliche Verkäufer, der TE ist Privatverkäufer und hat die Sachmangelhaftung rechtlich ausgeschlossen.

mach einfach nix, mal abgesehen davon, dass Du die bekannten Defekte bei Beschädigungen rein geschrieben hast... es könnte den Anschein erwecken, dass ansonsten alles in bester Ordnung ist. Aber egal: keine Gewährleistung, keine Garantie.... folglich keine Nachbesserung, keine Rücknahme, kein Rabatt. Sag´ ihm, er soll sich einen Anwalt nehmen und Dich persönlich in Ruhe lassen. Wenn er nicht gerade einen Abzockeranwalt hat, sagt ihm der schon, dass es aussichtslos ist.

Moin,

Also ... Solange du den Käufer nicht belogen hast - also wusstest das es am Lenkgetriebe auch Ölverlust gibt und du dies bewusst verheimlicht hast - sollte dir wenig passieren können. Schlussendlich weiß man das zwar nie, aber ich würde erst einmal entspannt bleiben und nix machen.

LG Kester

Hat er dich schriftlich aufgefordert, Mängel zu beseitigen? Meist erfolgt ja nur ein Telefonat. Seine Forderungen muss er aber schriftlich ankündigen. Wenn du dann nicht reagierst, kann er zum Anwalt gehen. Kann er zwar auch gleich, bleibt dann aber ziemlich sicher auf seinen Kosten sitzen, falls du einknickst. Du kannst also getrost seine Klage abwarten.

Die wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht stattfinden, da euer Kaufvertrag eine Sachmangelhaftung im oberen Absatz ja schon ausgeschlossen hat. Garantien wurde auch nciht gegeben -> gekauft wie gesehen.

1.000 € für einen Zafira mit 190.000 km finde ich nciht viel. Für unseren Touran haben wir mit 331.000 km noch 2.500 € bekommen. Wobei, der war (fast) mängelfrei und mit neuer Kupplung.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 31. Jan. 2017 um 02:29:25 Uhr:

Die Urteile aus deinem Link beziehen sich auf gewerbliche Verkäufer, der TE ist Privatverkäufer und hat die Sachmangelhaftung rechtlich ausgeschlossen.

Das mit den nur gewerblichen war mir nicht klar wird aber auch nirgends vom ADAC erwähnt, hätte eher getippt das ein Großteil gewerblich ist aber gut, das mit dem Ausschluss war zu dem Post Zeitpunkt nicht klar da der Vertrag später rein editiert wurde.

 

@TE

 

Da schließe ich mich den anderen an du solltest aus dem Schneider sein.

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 15:25

Also

Ich bedanke mich erstmal für eure Meinungen.

Ich denke auch so ,da ich keine weiteren Mängel gewusst habe.

Er sagt jetzt halt das Öl kommt nicht vom simmerring sondern vom lenkgetriebe und die ankerbleche sind defekt,alleine der defekt wäre ein Grund das Auto sofort still zu legen.

Er wollte das Auto heute zurück bringen was ich verneinte.

Jetzt will er mim Anwalt vor gehen wegen betrug .

Ein Glück hab ich eine rechtschutz.

am 31. Januar 2017 um 19:26

Zitat:

@Vukelic schrieb am 31. Januar 2017 um 16:25:51 Uhr:

 

Ein Glück hab ich eine rechtschutz.

Die wirst du vermutlich gar nicht benötigen, denn ich denke du wirst nie etwas von seinem Anwalt hören.

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