Muss ich rechtlich gesehn für 2. Klimaservice noch mal zahlen wenn der erste fehlerhaft war ?
Guten Tag,
Ich habe an meinem BMW Klimaservice machen lassen, beim heimfahren von der Werkstatt hat die Kühlung auch wunderbar funktioniert.
2 Tage später bei der Fahrt zur Arbeit habe ich sofort gemerkt, dass trotz Klimaanlage mit zugeschaltetem Kompressor und Lüftung auf höchster Leistung keinerlei Kühleffekt mehr vorhanden war und nur warme Luft aus der Anlage kam ...
Ich bin daraufhin noch mal zur Werkstatt gefahren und die haben dann festgestellt, dass ein spröder Schlauch Ursache für die mangelhafte Kühlung war.
Der Schlauch wurde ersetzt, der Klimaservice nochmals gemacht und nun läuft alles perfekt.
Das Problem ist jetzte jedoch nur, dass ich nun 70€ für den ersten Klimaservice zahlen soll.
Für den 2. Klimaservice soll ich nochmal 190€ ((70€ Klimaservice + 120€ für den neuen Schlauch/Arbeitskosten)) zahlen, also insgesamt 260€.
Ist das rechtens ??
Ich bin der Meinung, dass der erste Arbeitsgang für 70€ mangelhaft ausgeführt bzw schlecht nachgeschaut wurde ob etwas undicht ist und ich deshalb dann nur 190 € zahlen sollte ... schließlich hätte man ja dann auch gleich den Schlauch tauschen können so dass mir ein erneuter Service erspart geblieben wäre ??
Danke für die Hilfe und LG
Beste Antwort im Thema
Was für scheinheilige aussagen hier getroffen werden ist schon allerhand.
Wir Mechaniker sind auch nur Menschen.
Hatte kürzlich einen Fall mit einem Ford Fussion.
Anlage leer defekten Schlauch erneuet, Anlage evakuiert und jetzt kommts für alle Klugscheisser.
Beim evakuieren wird Unterdruck in die Anlage gezogen. So nun sucht sich der unter eitdruck lebende Mechaniker eine günstige Gelegenheit aus zB Mittagspause, dreht die Absperrhähne zum Klimageräz ab und wartet die Mittagspause ab. Nach dem Essen keinen Vaccuumverlust auf den Uhren vermerkt also ok die Anlage ist dicht und wird befüllt.
So und jetzt herrscht aber Überdruck Anlage.
Und der kann unter bestimmten Vorraussetzungen im Gegensatz zur Unterdruckmessung ganz andere Folgen haben , nämlich den schleichenden Verlust von Kältemittel innerhalb von zwei Tagen. So wars auch bei meinem Ford Fussion, bei dem Zusätzlich noch ein O-Ring am Kompressor lätschich war.
Für die versteh nix nochmal: Wenns ihn reinzieht isser dicht wenns ihn rausdrückt eben nicht.
und mit der ganzen Rechtsanwaltsmaloche fallt ihr vor Gericht meistens hinten runter, weil hier weder fahrlässig noch grobfahrlässig gehanelt wurde, sondern eine ganz normalePrüfung durchgeführt wurde.
Seid doch mal ehrlich:
Wenn ich einen durchgescheuerten Schlauch gefunden habe , ist davon auszugehen, daß dieser für den K-Mittel rlust zuständig war, wenn noch irgendwelche Kleinigkeiten dazukommen muß man halt ne gütlice Einigung finden.
Und solche Nummern wie lass Dir mal den chulungsnachweiss zeigen, sonst dürfen die das garnicht machen!
Also bitte. Wenn zu us die KFZ Innung jährlich ins Haus schneit und Betriebsprüfungen ,macht, gibts immer einen der den Nachweis hat, wer letztendlich macht is wurscht aber damit könnt Ihr uns nicht an den Kittel
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23 Antworten
frag einen anwalt .... ich würds nicht zahlen
Hej,
- für Material ( Schlauch) Ja, Arbeitslohn und 2 Befüllung Nein.
- zum Klimaservice gehört auch eine Dichtheitsprüfung,
- ein Kühlmittelschlauch wird nicht in 2-3 Tagen so undicht!
- welche Menge an Kühlmittel hat den beim 1. und 2. Mal gefehlt?
- der bei meinem gemachte Kl.- Service war so schlampig mit Teile-Wechsel auf
Rechnung der nicht erfolgte. Ich war dann noch 2x in der NL zur ordnungsgemäßen
Rep., o. Rechnung.
- Es war auch der letzte für den Schrauber und Meister.
- für mich aber auch der letzte bei dieser Firma.
Das kommt darauf an. Wenn der Grund für den 1. Klimaservice bereits eine leere Anlage war (Kältemittel komplett entwichen) hätten sie die Anlage überhaupt nicht mehr neu befüllen dürfen (gesetzliche Bestimmung!!!!) und zuerst nach undichtigkeiten suchen müssen (im Idealfall Abdrücken mit Stickstoff und leckscuhe mit elektronischem lecksuchgerät).
Wenn sie sie dennoch einfach nur befüllt haben haben sie 1. gegen geltendes recht verstoßen (sehr hohe Bußgelder) und zum 2. war es grob fahrlässig auch dir gegenüber weil ihnen hätte klar sein müssen dass die neue Füllung auch schnell wieder weg ist. Zahle das Ersatzteil und die Arbeitsleistung, den Klimaservice nicht. Notfalls anwalt einschalten.
Noch ein Hinweis : wenn sie einen kältemittelschlauch gewechselt haben müssen sie unbedingt den filtertrockner gegen einen neuen austauschen bevor sie die Anlage evakuieren und neu befüllen, sonst drohen sehr teuere folgeschäden (kompressorschaden).
Lass dir am besten mal von dem Mitarbeiter, der das gemacht hat, seinen sachkundenachweis für kälteanlagen vorzeigen. Dieser ist bei arbeiten an kfz-kältemittelanlagen zwingend vorgeschrieben. Offenbar hat er sich jedoch über alle Bestimmungen hinweg gesetzt, was mich Zweifeln lässt ob er diesen überhaupt besitzt. In diesem fall hast du sehr gute Chancen Gegen die Werkstatt vorzugehen, denn dieser Mitarbeiter hätte sich an der Anlage niemals vergreifen dürfen.. das war schlichtweg Pfusch auf deine kosten.
MfG
Also die 2. Klimaservice Rechnung werde ich nun nicht bezahlen und habe es auch der Werkstatt heute telefonisch mitgeteilt, Mitarbeiter am Telefon meinte nur Er gibt das so weiter und würde sich gegebenfalls noch mal melden ... bin ich mal gespannt
Die Rechnung fürn Schlauch + Arbeitsstunden habe ich heute überwiesen ...
Ursache für die Entweichung war ein Riss an der Verschraubung vom Schlauch welcher vom Kondensator zum Kompressor führt, handelt es sich in dem Fall um einen Kältemittelschlauch weshalb Filter gewechselt werden muss ?
Auf der Rechnung stehn nur 6,50€ Für Kleinmaterial, also keine Ahnung ob da ein Filter mit einberechnet ist ?
Werde ich dann da auch noch mal Anfragen, ob ein neuer Filter mit verbaut wurde ...
Ansonsten muss ich dazu sagen, dass ich bei der Werkstatt schon länger bin und bis jetzte auch immer sehr zufrieden war, gerade auch von der Qualität und den Preis von ausgeführten arbeiten.
Dies ist jetzte das erste Problem in 6 Jahren, weshalb ich jetzte nicht unbedingt auch noch wegen besagter Sachkundeprüfung etc nachfragen will, außer Sie stellen sich dann jetzt im nachhinein doch noch quer und wollen dass ich die Rechnungen komplett bezahle ...
Ist halt auch etwas ärgerlich wenn man sich mit seiner Werkstatt, mit der man bis jetzte immer sehr gut ausgekommen ist und sehr zufrieden war rumstreiten muss ...
Der filtertrockner kostet ab 20 Euro aufwärts, als original Ersatzteil nochmal ein gutes Stück mehr.
Der Filtertrockner ist, wie der Name es bereits vermuten lässt eine Filterlement welches auch trockengranulat enthält welches im System vorhandene Feuchtigkeit bindet. Das ist wichtig für eine reibungslose Funktion und um den Komprossor zu schützen.
Dieses Granulat hat die Eigenschaft sich mit Feuchtigkeit voll zu ziehen bis es voll ist. Sobald man die Anlage öffnet kommt mit der Umgebungsluft auch Feuchtigkeit ist System, das Granulat saugt sich voll. Ein neuer Filtertrockner ist ist in weniger als 20 minuten bereits vollständig gesättigt und das mach er solange bis das System wieder geschlossen und die Feuchtigkeit rausgezogen würde. Um es kurz zu machen, das Teil war ja bereits schon zu einem kleinen Teil gesättigt, nach Austausch der Leitung war es mit Sicherheit voll und nicht mehr in der Lage weitere feuchtigkeit zu binden.
Bei JEDEM Eingriff ins System gehört das Teil ausgetauscht, empfohlen wird der Wechsel zusätzlich bei jedem 2. Klimaservice (wenn man sich an die Intervalle hält wäre das aller 4 Jahre).
Viele Kompressorschäden lassen sich auch Feuchtigkeit im System zurückführen und wären vermeidbar gewesen.
mondeonrider .... sehr gute antwort ... 1A *
Zitat:
Original geschrieben von Jerry678
Ich habe an meinem BMW Klimaservice machen lassen, beim heimfahren von der Werkstatt hat die Kühlung auch wunderbar funktioniert.
Den entscheidenden Teil habe ich markiert.
Der Klimaservice ist somit ordnungsgemäß durchgeführt worden.
... zu welchem Zeitpunkt danach ein anderer oder neuer Defekt auftaucht, ist vollkommen unerheblich aus Sicht des "Rechts".
Dass hier niemand nochmal den Kram bezahlen will, ist klar - das will überhaupt keiner.
Aus Werkstattsicht sieht es nur leider so aus wie von mir hervorgehoben.
Daher gibt es zwei Meinungen und es bedarf eines Schlichters (Anwalt!) ... und keines Beraters (Forum), der Dir eh nur Deine eigene Meinung bekräftigt.
Ab zum Anwalt oder bezahlen, das ist hier kein Rechtberatungsforum.
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von Incognito
Der Klimaservice ist somit ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Nein ist er nicht. Ich Verweise hier nochmals auf meinen ersten Post zu diesem Thema. Die Werkstatt hätte die Anlage niemals einfach nur neu füllen dürfen und das Sage nicht nur ich sondern der Gesetzgeber. Der Mitarbeiter hätte dies wissen müssen da er ohne entsprechenden Sachkundenachweis nie hätte an der Anlage rumwerkeln dürfen. Falls er im Besitz ist hat er sich schlicht nicht darum geschert, dafür kann Jerry678 aber nichts. War er nich im Besitz des Sachkundenachweis und wusste es daher nicht ist es ebenfalls nicht Jerry's Schuld. Fakt ist in einer Werkstatt mit geschulten Mitarbeitern (Pflicht für arbeiten am AC System) hätte so etwas nicht passieren dürfen, denn es war von vorn herein klar das die Anlage nicht dicht sein konnte und ebenso dass das Kältemittel binnen kürzester zeit wieder entweichen musste. Schlecht für Jerry, schlecht für den Ruf der Werkstatt und schlecht für uns alle (R134a ist ein starkes Treibhausgas, aus diesem Grund ist ja auch der Sachkundenachweis Pflicht)
Was für scheinheilige aussagen hier getroffen werden ist schon allerhand.
Wir Mechaniker sind auch nur Menschen.
Hatte kürzlich einen Fall mit einem Ford Fussion.
Anlage leer defekten Schlauch erneuet, Anlage evakuiert und jetzt kommts für alle Klugscheisser.
Beim evakuieren wird Unterdruck in die Anlage gezogen. So nun sucht sich der unter eitdruck lebende Mechaniker eine günstige Gelegenheit aus zB Mittagspause, dreht die Absperrhähne zum Klimageräz ab und wartet die Mittagspause ab. Nach dem Essen keinen Vaccuumverlust auf den Uhren vermerkt also ok die Anlage ist dicht und wird befüllt.
So und jetzt herrscht aber Überdruck Anlage.
Und der kann unter bestimmten Vorraussetzungen im Gegensatz zur Unterdruckmessung ganz andere Folgen haben , nämlich den schleichenden Verlust von Kältemittel innerhalb von zwei Tagen. So wars auch bei meinem Ford Fussion, bei dem Zusätzlich noch ein O-Ring am Kompressor lätschich war.
Für die versteh nix nochmal: Wenns ihn reinzieht isser dicht wenns ihn rausdrückt eben nicht.
und mit der ganzen Rechtsanwaltsmaloche fallt ihr vor Gericht meistens hinten runter, weil hier weder fahrlässig noch grobfahrlässig gehanelt wurde, sondern eine ganz normalePrüfung durchgeführt wurde.
Seid doch mal ehrlich:
Wenn ich einen durchgescheuerten Schlauch gefunden habe , ist davon auszugehen, daß dieser für den K-Mittel rlust zuständig war, wenn noch irgendwelche Kleinigkeiten dazukommen muß man halt ne gütlice Einigung finden.
Und solche Nummern wie lass Dir mal den chulungsnachweiss zeigen, sonst dürfen die das garnicht machen!
Also bitte. Wenn zu us die KFZ Innung jährlich ins Haus schneit und Betriebsprüfungen ,macht, gibts immer einen der den Nachweis hat, wer letztendlich macht is wurscht aber damit könnt Ihr uns nicht an den Kittel
Nochmal zur nachschulung : wenn du ein kundenfahrzeug vor dir stehen hast wo kein Gramm Kältemittel mehr drin ist schreibt der Gesetzgeber vor das du diese Anlage NICHT befüllen darfst denn es ist klar das dort eine undichtigkeit vorliegt. Also Fehlversuche... und jetzt Rate dochmal warum man eine überdruckprüfung macht.... eben, weil es bei Überdruck entwichen ist das flüchtige Kältemittelzeugs. Ergo, Stickstoff ran, mal 15 Bar drauf gegeben und den Lecksucher angeschmissen. Und nicht ich evakuiere mal, warte 5 min bei Unterdruck .. Aha könnte dicht sein und rein das Zeugs.
Also, bevor du an deinem Pausenbrot knapperst Stickstoff rein, von mir aus auch 20bar und dann ab zur Pause.
Und zudem, es ist Wurscht ob irgendjemand den Nachweis hat sondern es muss jeder einzelne der so etwas macht einen haben bzw es darf nur derjenige dies tun der einen hat. So solltest du das beim Lehrgang auch gelernt haben.
Hast du bereits eine undichtigkeit repariert, so wie du es beschreibst und danach ist noch eine andere undichtigkeit unentdeckt geblieben dann ist es freundlich ausgedrückt einfach Pech (der Gesetzgeber schreibt dennoch vor neufüllung eine zusätzliche Prüfung vor aber lassen wir das mal unbeachtet)
Im vorliegenden fall des TE hat die Werkstatt aber einfach die restlos leere Anlage nur gefüllt und gut ohne nach undichtigkeiten zu suchen. Genau das ist es worum es hier geht. Denn hätten sie es getan so hätten sie den undichten kältemittelschlauch gleich entdeckt und nicht erst nach einer sehr fragwürdigen neubefüllung einer von vornherein undichten Anlage.
An welcher Stelle steht eigentlich, dass vor dem ersten Klimaservice ein Riss im Verschlauchungssystem vorhanden war?
Ich lese nur, dass der Riss die Ursache für den zweiten Schaden ist.
Gruß, Frank
ich ging aus irgendeinem Grund davon aus das er beim Klimaservice war weil die Anlage nicht mehr funktionierte. Es liegt also nahe das in diesem fall die undichtigkeit schon vorher bestand denn irgendwo muss das Zeug ja hin sein. Bei einer dichten Anlage dauert es viele jahre bis zu viel Zeug da raus ist. Jetzt ist die frage wieviel sie beim 1. Service noch abgesaugt haben, wenn da quasi nichts mehr drin war dann hätten sie einen drucktest machen MÜSSEN ! Punkt!
Jetzt muss ich aber auch nochmal nachfragen :
@TE:
- hat die Anlage vor dem ersten Service überhaupt noch funktioniert?
- Wieviel Kältemittel Haben sie beim 1. Service berechnet, kannst du das auf der Rechnung nachvollziehen
Die Anlage hat vor dem ersten Service überhaupt nicht ordentlich gekühlt, bzw kam nur warme Luft aus der Anlage, so dass kein Nennenswerter Kühleffekt erreicht wurde ... mit offenem Fenster fahren war da deutlich kälter als mit Klimaanlage ...
Bei der ersten Befüllung wurde fürs Kälte und Kontrastmittel 5 Einheiten ( Keine Ahnung ob eine Einheit einen Liter entspricht ?? ) berechnet, genau so wie beim 2. Service bei dem auch 5 Einheiten auf der Rechnung stehen.
Also gehe ich mal stark da von aus, dass die Anlage leer oder ziemlich leer war wenn beide male gleich viel befüllt wurde.
Also wird das schon passen was MondeoRider geschrieben hat.
Hierfür auch noch mal großes Danke an MondeoRider für die Hilfe und Tipps
Danke an "joebleifuss" für seine richtige praxisnahe Beschreibung.Falls die WS behauptet der Dichtigkeitstest wurde erfolgreich durchgeführt, kann der TE alle Forderungen in den Wind schreiben.
Es kann nur um Kulanz noch gehen.