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Muss man Inspektionen bei Mercedes machen

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 20. Juli 2016 um 7:08

Muss man bei einem Leasing Vertrag die fälligen Inspektionen direkt bei Mercedes machen lassen oder darf man das auch bei anderen - bzw. freien Fachwerkstätten durchführen lassen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juli 2016 um 8:22

Da meine Frau Geschäftsführerin einer großen KFZ Werkstatt ist (möchte es dort machen lassen) habe ich nachgefragt - warum gleich "ob ich klamm" bin. Es ging mir nur um die Frage ob es erlaubt ist. Es ist schade dass man hier teilweise solche Aussagen dann bekommt - habe ich schon öfters festgestellt im Forum hier. Kann man nicht einfach eine Frage beantworten?

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am 20. Juli 2016 um 8:15

Zitat:

@lauraundlukas schrieb am 20. Juli 2016 um 09:08:10 Uhr:

Muss man bei einem Leasing Vertrag die fälligen Inspektionen direkt bei Mercedes machen lassen oder darf man das auch bei anderen - bzw. freien Fachwerkstätten durchführen lassen?

:D wie immer kannst du machen was du willst, da es ja kaum noch ein Serviceheft gibt und damit alles elektronisch vermerkt wird, kann es also sein, wenn du den Wagen zurück gibst, dass Daimler den Kopf schüttelt und du auf jeden fall Fragen beantworten mußt.

Ich könnte mir vorstellen dass es Abzug gibt.

Wenn du schon so klamm bist, dann fahr eben keinen Daimler:D:cool:, oder bist du ein Schwabe, dann verstehe ich dich, du mußt nur aufpassen dass du nicht wegen zu großem Geiz nach Schottland ausgewiesen wirst.:):)

Ich wünsche dir knitterfreie Fahrt und immer so fahren dass Gummi unten und Kopf oben ist..;)

Themenstarteram 20. Juli 2016 um 8:22

Da meine Frau Geschäftsführerin einer großen KFZ Werkstatt ist (möchte es dort machen lassen) habe ich nachgefragt - warum gleich "ob ich klamm" bin. Es ging mir nur um die Frage ob es erlaubt ist. Es ist schade dass man hier teilweise solche Aussagen dann bekommt - habe ich schon öfters festgestellt im Forum hier. Kann man nicht einfach eine Frage beantworten?

Genau!

Kannst Du - hat mit Mercedes nichts zu tun, sondern mit der Regel "solange Fachwerkstatt und nach Werksvorgabe, keine Probleme bei Gewährleistung/Garantie".

Wichtiges Wort: S O L A N G E. Danach bist Du bei allen Kulanzleistungen des Werks "raus", ebenso wird es keine Möglichkeit der Garantieverlängerung geben. Kurz gesagt: Das hat beim Gebrauchtwagenverkauf erhebliche Nachteile, die möglicherweise teuer erkauft werden.

Da muß die Abrechnung durch den "Fremdbetrieb" schon extrem günstig sein, daß ich das auf mich nähme.

Weiterer Gedanke: Hat eine freie Werkstatt ungehinderten Zugang zu den erforderlichen Updates/Auslesemöglichkeiten/neuesten Werksanweisungen? Ich bezweifle das. Damit ist das Auto also nach Inspektion "nicht auf neuestem Stand"- bei Leistungen, die "neben" der Inspektion miterledigt werden, was wiederum Gebrauchtwagenkäufer nicht so mögen.

Wenn das Auto erst mal fünf Jahre oder älter ist und aus zweiter oder dritter Hand abgegeben werden soll, mag das anders sein. Bei einem Ersthandauto in den ersten Lebensjahren käme für mich nur Werksservice beim Vertragshändler/(Niederlassung) in Frage.

Markus

Zitat:

@lauraundlukas schrieb am 20. Juli 2016 um 10:22:11 Uhr:

Da meine Frau Geschäftsführerin einer großen KFZ Werkstatt ist (möchte es dort machen lassen) habe ich nachgefragt - warum gleich "ob ich klamm" bin. Es ging mir nur um die Frage ob es erlaubt ist. Es ist schade dass man hier teilweise solche Aussagen dann bekommt - habe ich schon öfters festgestellt im Forum hier. Kann man nicht einfach eine Frage beantworten?

Manche wollen witzig sein, möglichst auf Kosten von anderen - einfach nicht beachten.

Du musst in den Leasingvertrag schauen und da in die AGBs. Ich habe nur eine alte Version aus 2008 vorliegen, da wurde damals bei Mercedes von "anerkannten Betrieben" gesprochen. Ich bin mir nicht sicher, ob man die Urteile im Hinblick auf Garantie und Werkstattbindung auch auf das Leasing übernehmen kann - vermutlich nicht. Letzten Endes kommt es aber immer auf den Leasinggeber an. Sixt bietet mit seinen Servicepaketen die Wartung bei ATU an, somit gibt es keine allgemeine Bindung bei Leasingfahrzeugen an eine Mercedes-Werkstatt.

Zitat:

@triuemphel schrieb am 20. Juli 2016 um 10:32:56 Uhr:

Kannst Du - hat mit Mercedes nichts zu tun, sondern mit der Regel "solange Fachwerkstatt und nach Werksvorgabe, keine Probleme bei Gewährleistung/Garantie".

Die Frage des TE ging nicht um Gewährleistung oder Garantie - da gibt es ja schon genug einschlägige Urteile, dass ein Garantieanspruch nicht an der Wartung in einer Vertrags/Hersteller-Werkstatt festgemacht werden darf. Wüsste jetzt nicht, was Garantie mit den AGBs eines Leasinggebers zu tun hat.

Hi,

Zitat:

@GPX8888 schrieb am 20. Juli 2016 um 10:35:45 Uhr:

Du musst in den Leasingvertrag schauen und da in die AGBs. Ich habe nur eine alte Version aus 2008 vorliegen, da wurde damals bei Mercedes von "anerkannten Betrieben" gesprochen. Ich bin mir nicht sicher, ob man die Urteile im Hinblick auf Garantie und Werkstattbindung auch auf das Leasing übernehmen kann - vermutlich nicht. Letzten Endes kommt es aber immer auf den Leasinggeber an. Sixt bietet mit seinen Servicepaketen die Wartung bei ATU an, somit gibt es keine allgemeine Bindung bei Leasingfahrzeugen an eine Mercedes-Werkstatt.

da einem beim Leasing das Auto nicht gehört, sondern eben der Leasing-Gesellschaft, bestimmt diese auch, wo und wie Inspektionen/Reparaturen zu erledigen sind. Daher ist obige Antwort IMHO die einzig richtige...

Gruß

Fr@nk

In der Tat ist es bei Leasingfahrzeugen entscheidend was im Leasingvertrag steht, bzw. der Leasinggeber vorgibt.

Alles andere ist ins blaue geraten. Ich hatte schon Fahrzeuge von den verschiedensten Leasinggebern (Firmenfahrzeuge aus dem Flottenmanagement) und das variiert extrem stark.

In der Regel ist man bei Leasing an die Hersteller Werkstatt gebunden, ausser bei Dingen wie Steinschlag oder Unfallreperatur wenn man der Unfallverursacher ist (sprich Schuld hat). Dann haben die meisten Leasinggeber Verträge mit diversen Werkstätten oftmals via Eurogarant.

Also in den Vertrag schauen, ggf. Leasinggeber anrufen und nachfragen. Alles andere ist Glaskugel.

Also selbst wenn deine Frau in einer Werkstatt arbeitet, ein Daimler gehört beim Daimler gewartet, übrigens steht es so in der Art in deinem Leasingvertrag. Und wenn sie GF ist, dann sollte' die 150,- Ersparnis kaum in der Haushaltskasse spürbar sein!

Die meisten Händler berechnen dir wenigstens eine Wartung bei der Rückgabe!

Es gibt bei der C-Klasse übrigens sehr günstig ein Service-Paket, das sollte man in jedem Fall abschließen und es geht auch eine ganze Zeit nach Leasingbeginn!

Gehe mal zu deinem Händler.

Laut agb reicht eine nach herstellervorgabe durchgeführte Inspektion/Service aus, egal wo sie gemacht wird.

am 20. Juli 2016 um 14:52

Kann ich mir fast nicht vorstellen, der Wagen ist praktisch unverkäuflich aus 1.Hand und dann nicht bei Mercedes Checkheft gepflegt, würde ich niemals kaufen. Da kein stiller Rückrüf oder andere Verbesserung gemacht wurde.

Ist aber so. Ein drei Jahre alter leasingrückläufer wäre ja auch maximal für drei Ölwechsel und eine Durchsicht bei Mercedes. Sehe da kein Problem.

Zitat:

@martin_theone schrieb am 20. Juli 2016 um 17:38:50 Uhr:[/i. Ein drei Jahre alter leasingrückläufer wäre ja auch maximal für drei Ölwechsel und eine Durchsicht bei Mercedes.

Stimmt nur wenn du nicht mehr als max. 25.000km pro Jahr fährst, denn Assyst 1 x pro Jahr oder alle 25.000km je nachdem was zuerst erreicht wird ...................

Mercedes-Benz Leasingvertrag? Dann definitiv (logischerweise) Inspektionen nur bei Mercedes durchführen lassen!

Leasingvertrag bei XY = fragen was dort im Vertrag vorgeschrieben ist.

Und ja, ein Wagen der nach drei Jahren 75.000km gelaufen hat und drei Assyst nicht bei Mercedes durchgeführt bekommen hat, ist nicht so gut verkäuflich (für ein Mercedes Autohaus unverkäuflich) wie ein regulär gewarteter Wagen.

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