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Muss man km-stand und anderes beim verkauf angeben?

Themenstarteram 20. August 2012 um 21:33

hallo. möchte gern wissen ob man den KM stand bei einem KFZ, Motorrad oä. angeben muss oder reicht da, privatverkauf usw...`???

 

Frage aus dem grund, dass zb. das tacho nicht mehr geht und ich nicht 100prozent sein kann , wieviel km das teil gelaufen hat?

Ich verlasse mich da ja auch auf vorbesitzer und dieselbe frage ist bei unfällen??? wenn ich nicht genau weiss ob es nen unfall hatte und bestätige dass es in meinem besitz keinen unfall hat und ein unfall durch vorbesitzer nicht ausgeschlossen wird?? danke im vorraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn das Ding nur fünfstellig ist, steht im Vertrag 12.345 Kilometer - wie oft der über null gegangen ist, wird bei einem Privatverkauf kein Verkäufer als zugesicherte Eigenschaft in den Vertrag schreiben.

Ich sehe keinen Grund, mit der Frage ein Typenforum zu belästigen.

Hört hört! "Typenforum belästigen"

Take it Easy :)

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Ist doch wurscht, Privatverkauf ohne Gewährleistung, daher gekauft wie gesehen (Es sei denn bei Ebay). Und den Km Stand wirst du schätzen müssen...was stand auf dem Tacho als er ausfiel und wieviel bist du seitdem gefahren...Anders gehts ja nicht.

natuerlich musst du den KM stand nicht angeben.

hilft aber beim verkauf ;)

ne runtergeratzte kiste mit "120.000" kauft dir halt keiner ab.

@Chrysler88 "gekauft wie gesehen" gibts nicht mehr.

bei den ganzen tachodrehereien, sollte jeder 3x die dokumente studieren.

nachvollziehbare wartungen, tuevberichte, usw.

ansonsten halt: tachostand wie abgelesen.

das wird bei arglistiger täuschung auch nicht helfen.

egal ob beim jetzigen verkäufer oder bei einem der vorherigen.

 

 

 

am 20. August 2012 um 23:52

Ich bin mir nicht sicher aber ich meine das der Tacho von meinem alten Ford Ka nur bis 99.999km ging. Danach fängt es wieder bei null an. Frag doch mal im Ford Ka Forum nach wie es die Jungs anstellen, wenn die Blechkiste verkauft wird.

Wenn das Ding nur fünfstellig ist, steht im Vertrag 12.345 Kilometer - wie oft der über null gegangen ist, wird bei einem Privatverkauf kein Verkäufer als zugesicherte Eigenschaft in den Vertrag schreiben.

Ich sehe keinen Grund, mit der Frage ein Typenforum zu belästigen.

Hi,

die vertragsgestaltung zwischen privaten verkäufern ist mehr oder weniger völlig frei. Wenn du keinen KM stand angeben willst und der Käufer akzeptiert das mit seiner Unterschrift ist das völlig ok.

Würde ich als potentieller Käufer aber wahrscheinlich nicht tun ;)

kommt natürlich aufs Fahrzeug an,bei ner runtergerockten Winderschleuder ist der KM ziemlich egal,da kommt es nur auf den Zustand an und das sie hoffentlich ein paar Monate hält.

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. August 2012 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

Ist doch wurscht, Privatverkauf ohne Gewährleistung, daher gekauft wie gesehen (Es sei denn bei Ebay). Und den Km Stand wirst du schätzen müssen...was stand auf dem Tacho als er ausfiel und wieviel bist du seitdem gefahren...Anders gehts ja nicht.

hi.danke für die schnelle antwort. habe auch angegeben bei ca. "km" stehengeblieben und seitdem ca. "km" gefahren (ohne gewähr).

Themenstarteram 21. August 2012 um 6:08

hi. der käufer ist nett und ihm ist es egal, weil er weiss dass ich niemanden abzocke, aber es geht darum, dass ICH nicht die hand für die letzten vorbesitzer ins feuer legen kann und werde. ich meine, man hört immer wieder von leuten die es probieren nach nem jahr mit nem auto anzukommen und versuchen zu reklamieren oder mit anwälten drohen.

Werde es so machen.

-Tacho bei "km" stehen geblieben. Seit dem ca. "km" gefahren ( ohne gewähr).

- Ich bestäige, dass ich in meinem Besitz keinen unfall hatte, ein unfall durch vorbesitzer wird nicht ausgeschlossen!

- Privatverkauf und ter ausschluss garantie oder gewährleistung.

Wie ist das wenn ein auto wegen kratzern neu gelackt wurde? auch mit reinschreiben oder egal? und ist das andere so ok?

 

Danke im vorraus.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn das Ding nur fünfstellig ist, steht im Vertrag 12.345 Kilometer - wie oft der über null gegangen ist, wird bei einem Privatverkauf kein Verkäufer als zugesicherte Eigenschaft in den Vertrag schreiben.

Ich sehe keinen Grund, mit der Frage ein Typenforum zu belästigen.

Hört hört! "Typenforum belästigen"

Take it Easy :)

am 21. August 2012 um 7:53

Mal sehen.... Welche Bedeutung hat der Km-Stand für den Käufer? Richtig, er hat eine indizielle Wirkung. Dh der Käufer kann durch die Km-Stand einschätzen wieviel der Wagen schon hinter sich hat. Je mehr Laufleistung ein Fahrzeug hat, desto höher ist das Ausfallrisiko bzw. mit mehr Reparaturaufwand "könnte" zu rechnen sein, da ein höherer Verschleiß zu vermuten ist.

Im Umkehrschluss hat dieser Umstand nur auf den vereinbarten Kaufpreis auswirkung. Man könnte die Faustformel aufstellen je höher die Laufleistung desto niedriger wird der Kaufpreis liegen (ich glaub das nennt man umgekehrte Proportionalität).

Was man auf jeden Fall machen sollte ist die Eintragung dieses eher ungewöhnlichen Zustands in den Vertrag.

Und noch was: Das verschweigen des tatsächlichen Km-Stands ist eine Täuschung und gibt dem Käufer ein Anfechtungsrecht. Daher immer schön die Wahrheit sagen.

 

Und nun zum Typenforum: Falls es hier so eins gibt, dann sollte der ichtyos ganz schnell dahin gehen und am besten nie wieder rauskommen. Über den Inhalt was hier gepostet wird entscheidet glücklicherweise ein anderer.... Typenforum... Auf welchem Drogenspielplatz er wohl das wort aufgeschnappt hat???

Themenstarteram 21. August 2012 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass

Mal sehen.... Welche Bedeutung hat der Km-Stand für den Käufer? Richtig, er hat eine indizielle Wirkung. Dh der Käufer kann durch die Km-Stand einschätzen wieviel der Wagen schon hinter sich hat. Je mehr Laufleistung ein Fahrzeug hat, desto höher ist das Ausfallrisiko bzw. mit mehr Reparaturaufwand "könnte" zu rechnen sein, da ein höherer Verschleiß zu vermuten ist.

Im Umkehrschluss hat dieser Umstand nur auf den vereinbarten Kaufpreis auswirkung. Man könnte die Faustformel aufstellen je höher die Laufleistung desto niedriger wird der Kaufpreis liegen (ich glaub das nennt man umgekehrte Proportionalität).

Was man auf jeden Fall machen sollte ist die Eintragung dieses eher ungewöhnlichen Zustands in den Vertrag.

Und noch was: Das verschweigen des tatsächlichen Km-Stands ist eine Täuschung und gibt dem Käufer ein Anfechtungsrecht. Daher immer schön die Wahrheit sagen.

 

Und nun zum Typenforum: Falls es hier so eins gibt, dann sollte der ichtyos ganz schnell dahin gehen und am besten nie wieder rauskommen. Über den Inhalt was hier gepostet wird entscheidet glücklicherweise ein anderer.... Typenforum... Auf welchem Drogenspielplatz er wohl das wort aufgeschnappt hat???

hi. ich schreibe alles nach bestem wissen und gewissen in den vertrag. aber frage euch trotzdem. kann mir jemand meine fragen beantworten? der käufer unterschreibt das so, aber die frage ist ob es so ausreicht oder ob er was anfechten könnte, trotz der sachen die ich in den vertrag schreibe. weil ich ja fü+r keine vorbesitzer bürgen kann. danke im vorraus.

am 21. August 2012 um 9:28

Du kannst im Vertrag alles rein schreiben was du möchtest, wenn der Käufer diesen auch so unterschreibt. Natürlich sollte es dann auch der Richtigkeit entsprechen, denn wenn heraus kommt dass du hier was verschwiegen hast oder die Angaben nicht korrekt sind kann der Vertrag wegen Betrug angefochten werden.

 

am 21. August 2012 um 9:53

Man sollte sich das nicht so schwer machen. Wenn man ehrlich ist und alles angibt dann kann man einfach nicht mehr tun. Einen anfechtungssicheren oder insgesamt unangreifbaren vertrag wird man nur schwer hinkriegen. Sei ehrlich, schreib alles rein was du für wichtig hälst und lass es drauf ankommen.

Meine Güte, tagtäglich werden soviele Verträge geschlossen und nur ein bruchteil davon wird angegriffen, weil entweder der verkäufer bescheuert war oder weil der käufer nicht alle tassen im schrank hat. Es gibt solche, die erklären dir den Rücktritt wenn ein Blinker nicht funktioniert...

Es liegt also bei dir dir deine vertragspartner selbst auszusuchen und zu entscheiden, wie ehrlich du sein willst/kannst.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Du kannst im Vertrag alles rein schreiben was du möchtest, wenn der Käufer diesen auch so unterschreibt. Natürlich sollte es dann auch der Richtigkeit entsprechen, denn wenn heraus kommt dass du hier was verschwiegen hast oder die Angaben nicht korrekt sind kann der Vertrag wegen Betrug angefochten werden.

Richtig, so weit ich mich erinnere werden allerdings im Streitfall an Vollkaufleute bezüglich Form und Umfang eines zustande gekommenen Vetrages, strengere Maßstäbe als gegenüber einem beteiligten Nicht-Kaufmann, angelegt.

Hintergrund, der Vollkaufmann hat i.d.R. bezüglich irreführender Formulierungen eine höhere Sorgfaltspflicht.

am 21. August 2012 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von autogene

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Du kannst im Vertrag alles rein schreiben was du möchtest, wenn der Käufer diesen auch so unterschreibt. Natürlich sollte es dann auch der Richtigkeit entsprechen, denn wenn heraus kommt dass du hier was verschwiegen hast oder die Angaben nicht korrekt sind kann der Vertrag wegen Betrug angefochten werden.

Richtig, so weit ich mich erinnere werden allerdings im Streitfall an Vollkaufleute bezüglich Form und Umfang eines zustande gekommenen Vetrages, strengere Maßstäbe als gegenüber einem beteiligten Nicht-Kaufmann, angelegt.

Hintergrund, der Vollkaufmann hat i.d.R. bezüglich irreführender Formulierungen eine höhere Sorgfaltspflicht.

Völlig korrekt, aber als Privatperson darf man auch kein Betrug begehen, daher wird hier genauso hart geahndet.

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