- Startseite
- Forum
- Auto
- Opel
- Astra, Cascada & Kadett
- Astra J & Cascada
- muss mir opel die kosten für meinen mietwagen ersetzen?
muss mir opel die kosten für meinen mietwagen ersetzen?
Hallo ich hab letzte woche meinen astra j mit tacho fehlern zum foh gebracht . wollte von ihm einen leihwagen haben hatte keinen da. habe mir dann einen privat genommen . am nachsten tag rufte mich der service mitarbeiter an und sagte der fehler sei nicht aufzufinden aber mein auto würde ich nicht wieder bekommen die wasser pumpe sei defekt . das nach 22000 km . würde alles über garanti laufen mein auto war allso mit wochenende 6 tage weg. jetzt habe ich nach gefragt und wurde an den kundendiest abgewiesen die sehr unfreundlich sind und kaum versteht . sitze jetzt auf 380 euro kosten mietwagen und ein auto was sich jetzt noch schlechter fahren lässt als vorher was kann ich tun danke für eure unterstütung
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von STan.X
Ich bekomme für jeden Werkstattaufenthalt einen Ersatz- oder Vorführwagen. Mobilo von Mercedes-Benz.
Und was hat das konkret mit dem Astra J zu tun?
Ähnliche Themen
12 Antworten
Ich würde meinen das es eine freiwllige Leistung deines Foh ist und du keinen Anspruch darauf hast. Sowas klärt man aber auch vorher.
In wie fern läuft der Wagen jetzt schlechter als vorher?
i.d.R. ist es bei Gewährleistungsarbeiten so, dass Dir bei einem voraussichtlichen Werkstattaufenthalt von mehr als 24 h ein Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bei einem Aufenthalt von 6 Tagen also kostenloses Ersatzfahrzeug - schau in Deine Service- und Garantiebedingungen, ob diese Leistung eine Kulanzleistung ist oder Bestandteil der Garantie/Gewährleistung. Wenn letzteres der Fall sein sollte, müsste Dir jemand, FOH o. Opel, die Kosten rückerstatten, wenn Kulanzleistung dan cést la vie und du bleibst drauf hängen. Problem dürfte grundsätzlich sein, dass Du nur schlecht nachweisen können wirst, dass Dein FOH über die 6 Tage hinweg keinen Ersatzwagen da hatte... Außerdem hast Du sicherlich nicht nach der Nachricht, dass der Wagen länger als besagte 24 h in der Werkstatt bleiben muss, nochmals explizit eine Ersatzwagen angefragt, oder?! Denn Du hattest ja schon einen auf Deine eigene Kappe gemietet. Auch hier musst Du Dir leider vorwerfen lassen, dass Du ja Dein Begehren nich noch einmal wiederholt hast...
Zitat:
Original geschrieben von dema5590
Hallo ich hab letzte woche meinen astra j mit tacho fehlern zum foh gebracht . wollte von ihm einen leihwagen haben hatte keinen da. habe mir dann einen privat genommen . am nachsten tag rufte mich der service mitarbeiter an und sagte der fehler sei nicht aufzufinden aber mein auto würde ich nicht wieder bekommen die wasser pumpe sei defekt . das nach 22000 km . würde alles über garanti laufen mein auto war allso mit wochenende 6 tage weg. jetzt habe ich nach gefragt und wurde an den kundendiest abgewiesen die sehr unfreundlich sind und kaum versteht . sitze jetzt auf 380 euro kosten mietwagen und ein auto was sich jetzt noch schlechter fahren lässt als vorher was kann ich tun danke für eure unterstütung
hallo danke für eure antworten . habe bei jedem telefonart nach gefragt waren insgesamt 3 . und es war ein garantie fall. auto lässt sich jetzt schlechter fahren kuplung lässt sich schwerer treten gänge gehen ganz schwer rein . und das esp leuschtet auch wieder kurz auf
war grade am auto tacho fehler sind wieder da was freu ich mich
Vorab eine Frage. Was muss ich mir unter "tacho fehlern" vorstellen?
Zu deiner Frage nach Kostenübernahme des Leihwagens.
Die Herstellergarantie umfasst kein Leihfahrzeug, wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss.
Jeder Opel Neuwagen hat jedoch, als kostenlose Beigabe, in den ersten 12 Monate die Leistungen des Opel Mobilservice. Dieser zahlt einen Leihwagen im Falle einer Panne, nicht aber ein Werkstattersatzfahrzeug.
Das ist mir herstellerübergreifend auch nicht anders bekannt. Solange ein Fahrzeug noch aus eigener Kraft den rettenden Hof der Vertragswerkstatt erreicht, gibt es von keiner "Mobilitätsgarantie" ein kostenloses Leihfahrzeug. Wird es dorthin "geschleppt" schon, für die gesamte Dauer der Reparatur.
Insofern ist ein Werkstattersatzfahrzeug eine freiwillige Leistung des Händlers, auf die man keinen Anspruch hat.
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Das ist mir herstellerübergreifend auch nicht anders bekannt. Solange ein Fahrzeug noch aus eigener Kraft den rettenden Hof der Vertragswerkstatt erreicht, gibt es von keiner "Mobilitätsgarantie" ein kostenloses Leihfahrzeug. Wird es dorthin "geschleppt" schon, für die gesamte Dauer der Reparatur.
Insofern ist ein Werkstattersatzfahrzeug eine freiwillige Leistung des Händlers, auf die man keinen Anspruch hat.
Ich bekomme für jeden Werkstattaufenthalt einen Ersatz- oder Vorführwagen. Mobilo von Mercedes-Benz.
Zitat:
Original geschrieben von STan.X
Ich bekomme für jeden Werkstattaufenthalt einen Ersatz- oder Vorführwagen. Mobilo von Mercedes-Benz.
Und was hat das konkret mit dem Astra J zu tun?
Es ist die Antwort auf das Zitat - Stichwort Hersteller übergreifend.
Zitat:
Original geschrieben von STan.X
Ich bekomme für jeden Werkstattaufenthalt einen Ersatz- oder Vorführwagen. Mobilo von Mercedes-Benz.
Mobilo zahlt das Leihauto nur bei "technischen Pannen/ Startproblemen aufgrund technischem Defekt, sowie bei Fahrunfähigkeit aufgrund Kleiner Missgeschicke (z. B. Schlüsselverlust), Unfall, Vandalismus und Teilediebstahl."
Wenn du bei mit deinem Benz selber in die Werkstatt rollst, bekommst du das Leihauto vom Händler auf Kulanz und der bekommt von Mobilo gar nichts rückerstattet.
Zitat:
Original geschrieben von dema5590
war grade am auto tacho fehler sind wieder da was freu ich mich
Was gibt es denn da zu freuen??? Weil Du dann mal ein anderes Auto fahren darfst??
Naja, ich freu mich eher wenn nix ist, dann muss ich keine teure Zeit opfern.
Das klingt stark nach "Rachegelüsten" wie einer der von jemanden überholt wurde und der Überholende 10 min später tot im Straßengraben liegt.
Die Ironie sollte eigentlich schon raus lesen können?
Meiner Meinung nach zahlt die Garantie (sofern diese einen Leihwagen abdeckt) nur den Wagen vom FOH, da dieser ja zu anderen Konditionen vermietet wird, wie von anderen Autovermietern.
Wie schon gesagt wurde, normalerweise klärt man das vorher ab. Wenn ich meinen H zur Inspektion oder Reapratur hinbringe, krieg ich den Leihwagen für 12€ am Tag...das ist schon nen deutlicher Unterschied zu anderen Vermietern.