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Muss Versicherung Unfall prüfen?

Themenstarteram 2. November 2020 um 6:21

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren.

Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Ich bin der Meinung, die Versicherung müsste prüfen, bevor ich meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehme, ob die Reparaturkosten nicht von dem Baustellenbetreiber übernommen werden muss.

Kann da jemand weiter helfen?

Beste Antwort im Thema

Wenn Du der Ansicht bist, der Baustellenbetreiber sei schuld - warum hast Du den Schaden nicht bei ihm angemeldet, sondern bei Deiner Versicherung?

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Wenn du deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmst ist natürlich die Selbstbeteiligung fällig, völlig unabhängig von der Schuldfrage (und dein Vertrag wird hochgestuft).

Anders sieht es nur aus, wenn du den Schaden ohne Beteiligung deiner Versicherung direkt beim Betreiber der Baustelle geltend machst. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass dieser zu 100 Prozent haftet.

Wenn du eine RSV hast solltest du dich anwaltlich beraten lassen, u.A. über das Thema "Quotenvorrecht".

Wenn Du der Ansicht bist, der Baustellenbetreiber sei schuld - warum hast Du den Schaden nicht bei ihm angemeldet, sondern bei Deiner Versicherung?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 07:31:42 Uhr:

Wenn Du der Ansicht bist, der Baustellenbetreiber sei schuld - warum hast Du den Schaden nicht bei ihm angemeldet, sondern bei Deiner Versicherung?

Eine sehr berechtigte Frage. Im Gegensatz zur Haftpflicht ist die Vollkaskoversicherung nicht dazu verpflichtet den Versicherungsnehmer vor finanziellen Schaden zu bewahren.

Ich hoffe Du hast einen Haufen Fotos gemacht.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 07:21:28 Uhr:

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren.

Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Ich bin der Meinung, die Versicherung müsste prüfen, bevor ich meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehme, ob die Reparaturkosten nicht von dem Baustellenbetreiber übernommen werden muss.

Kann da jemand weiter helfen?

Leider nein.

Was ist denn genau passiert?

Hier kommt es mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch auf den genauen Unfallhergang an.

Beim ausparken in eine nicht abgesicherte Baustelle zu fahren, ist schonmal perse schlecht ... je nach Situation grenzt das nämlich irgendwann sogar an Vorsatz. Anders wäre es, wenn du bspw. nachts auf der Bundesstraße über eine gefräste 20 cm Kante fährst, die keinerlei Beschilderung besitzt.

Wenn Du in die Baustelle hineingefahren bist, ist doch evtl. ein Schaden dort entstanden. Deine KFZ-Haftpflicht hat die Aufgabe, rechtmässige Schäden zu regeln, aber unberechtigte Schäden abzuweisen, notfalls vor Gericht.

Wenn die KH also der gleichen Meinung wie Du bist, hast Du zivilrechtlich bzgl. Deines Schadens sicher gute Chancen. :)

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 07:21:28 Uhr:

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Das ist doch völlig normal Du willst ja Geld von Deiner Versicherung. Vereinbart wurde eben diese Selbstbeteiligung.

Hast Du die Baustelle vor dem Ausparken (also auf dem Weg zum Auto) nicht gesehen? Oder war die "plötzlich" da?

die frage ist doch, hat er die baustelle beim EINparken nicht gesehen? und wenn ja, warum parkt man dann da?

und nein, wenn du deiner kasko den schaden meldest, prüft die gar nix, die zahlt deine rechnung - deine selbstbeteiligung

Was an der Absicherung hat denn deiner Meinung nach gefehlt?

Ein Absperrband um den geparkten Bagger, den du gerammt hast?

Oder eine Blinkleuchte neben der Palette Zement, wo du rein gefahren bist?

Oder hat dir der Bauarbeiter, den du umgebügelt hast, 'ne Beule ins Auto getreten?

Du schreibst ja nicht einmal, was passiert ist. Nur pauschal, dass andere Schuld an deinem Missgeschick sind.

Ich bin ja der Meinung, wenn man beim AUSPARKEN bei Schrittgeschwindigkeit?? etwas kaputt fährt, dann hat genau einer schuld: Man selber.

Wo bitte ist der Unterschied, ob es eine Baustelle ist, oder andere Gegebenheiten wie spielende Kinder, Fussgänger oder andere Autos?

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 07:21:28 Uhr:

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren. Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Dann musst du deine Ansprüche gegen den Betreiber der Baustelle geltend machen.

 

Deine Vollkasko-Versicherung hat mit diesem Schadenereignis nichts zu tun, sie regelt nur deine Ansprüche gegen deine Versicherung, aber keine Ansprüche gegen einen Dritten.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 07:21:28 Uhr:

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren.

Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Ich bin der Meinung, die Versicherung müsste prüfen, bevor ich meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehme, ob die Reparaturkosten nicht von dem Baustellenbetreiber übernommen werden muss.

Kann da jemand weiter helfen?

Wenn Deine Versicherung leisten soll, dann bist Du in jedem Fall mit der Selbstbeteiligung dabei.

Wenn Du eine Schuld beim Baustellenbetreiber siehst, musst Du diese auch bei ihm (bzw. seiner Versicherung) eintreiben. Insofern Musst Du entscheiden, welchen Weg Du gehen willst.

Dies ist unabhängig davon, wie es passiert ist. Sofern Deiner Meinung nach eine Absicherungspflicht verletzt wurde, musst Du das denen melden. Heißt natürlich nicht, dass etwas für Dich dabei herauskommt.

Themenstarteram 2. November 2020 um 11:55

@ hk_do,

ich werde bei einem Unfall im Jahr nicht hochgestuft.

Rechtsschutz habe ich und bin am Überlegen diese einzuschalten.

Da liegt die SB bei 150 € und wenn ich den Schaden der Versicherung melde dann beträgt die SB 300 €.

@ Civic Tourer,

ich habe den Baustellenbetreiber bereits eine Frist gesetzt die aber schon abgelaufen ist allerdings vermute ich das er die Sache aussitzen will und reagiert gar nicht.

@ onzlaught,

Bilder sind genügend vorhanden.

Der Unfall ist passiert, da Eisenträger auf dem Boden lagen und diese habe ich nicht gesehen beim rückwertigen ausparken.

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