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MwSt. auszahlen lassen?

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 5:56

Moin

Die Frage kam bestimmt hier schon des Öfteren mal auf und daher bitte ich jetzt schon einmal um Entschuldigung, dass ich die Suche nicht nehme. Aber verdammt… was gibt man da für Schlagwörter ein?

Jetzt zur Frage. Mir ist vor kurzem jemand ins Auto gefahren. Kostenvoranschlag ca. 1200,- € und habe das Geld von der gegnerischen Vers. bekommen. Habe den Schaden gestern beheben lassen und dies zu einem günstigeren Preis, da 2 Teile durch polieren repariert werden konnten und nicht neu lackiert werden mussten.

Dementsprechend ist die Rechnung niedriger.

Nun meinte mein Werkstattmensch, dass ich mir die MwSt. von der Vers. auszahlen lassen kann, wenn ich die Rechnung dorthin schicke. Ich habe aber etwas „Angst“, dass die Vers. wegen der günstigeren Rechnung ein Fass aufmacht.

Macht die das? Oder zahlt die, egal was für eine Differenz zwischen Kostenvoranschlag und tatsächlicher Rechnung ist, die MwSt. aus? Danke!

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Nein, keine Angst, die machen kein Fass auf.

 

reiche die Rechnung ein, dann bekommst du die MwSt. erstattet.

 

Gruss

 

Delle

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Nein, keine Angst, die machen kein Fass auf.

 

reiche die Rechnung ein, dann bekommst du die MwSt. erstattet.

 

Gruss

 

Delle

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 6:56

Klingt gut. :)

Danke!

am 15. Oktober 2008 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nein, keine Angst, die machen kein Fass auf.

 

reiche die Rechnung ein, dann bekommst du die MwSt. erstattet.

 

Gruss

 

Delle

Delle,

 

da wär ich mir aber nicht so sicher. Ich hab mal den link von Halbgott angeschaut, und danach hat die Versicherung nur aufgrund eines Kostenvoranschlages reguliert. So ein Kostenvoranschlag ist ja nicht so verbindlich wie ein Gutachten, da könnte die Versicherung schon stutzig werden. Man müßte ihnen dann schon irgendwie erklären, dass man nur eine minderwertige Teilreparatur gemacht hat - hätte man ein Gutachten, wär das einfacher.

 

Vielleicht ist es dem Sachbearbeiter bei der Versicherung aber den Aufwand auch nicht wert, und er zahlt kurzerhand die MwSt. aus.

Wenn ich den Grund Deiner Frage richtig interpretiere, so ist die Rechnung mit Mwst. höher als der KV-Netto ?

am 15. Oktober 2008 um 18:50

@sf18

Ich habe es so verstanden.

KV war 1200,-, Abrechnung mit Versicherung erfolgte nach KV.

Jetzige Rechnung ist geringer.

TE hat die Befürchtung, dass die Versicherung deshalb Probleme macht.

Gruß

Frank

Für die Versicherung ist der Fall mit der Auszahlung abgeschlossen. Somit hast du Glück gehabt, dass du etwas übrig hast. Ergo brauchst du dir die Mwst. nicht wiederholen, da du ja eh mehr raus hast!

Hallo TE,

wenn der Kostenvoranschlag ohne Mwst. höher liegt als die Rechnung incl. Mwst. hättest Du einen finanziellen Nachteil, wenn Du die Rechnung bei der Versicherung vorlegen würdest.

Gruss HCING

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 6:24

Also. Ich fasse kurz zusammen.

Eingereicht habe ich einen KV, der natürlich auch die MwSt. aufführt. Die MwSt. wurde von der Vers. allerdings nicht ausgezahlt, da ich den Schaden ja nicht nachweislich repariert habe lassen und daher auch nicht nachweislich ist, dass ich eine MwSt. abgeführt habe.

Jetzt habe ich den Schaden kostengünstiger als auf dem KV reparieren lassen. Habe jetzt also dementsprechend auch eine MwSt. abgeführt.

So ist die Lage.

Frage:

Zahlt die Vers. mir dir MwSt. aus oder nicht? Ich bin ja in dem Sinne nicht verpflichtet, den Schaden beheben zu lassen. Oder aber will die Vers. Geld zurück?

Die Versicherung muss die Mwst. nur auszahlen, wenn eine Rechnung vorgelegt wird, aus der ein Mwst.-Betrag ersichtlich ist.

Ab dem 1.8.2002 ist die Versicherung von der Auszahlung der Mwst. befreit (Gesetzesänderung), es sei denn, Du kannst eine Zahlung eines Mwst.-Betrages laut Rechnung nachweisen.

Hier aufpassen und meinen vorigen Beitrag berücksichtigen.

Gruss HCING

Wenn ich nochmal Zusammenfassen darf.

Der Kostenvoranschlag lag bei 1200 Euro inkl. 191,60 MWSt. . Die Versicherung zahlte aufgrund dieses KV an Dich 1008,40 Euro aus.

Jetzt ist das Fahrzeug für sagen wir mal 800,-- Euro inkl. 127,73 MWSt. repariert worden. Dafür liegt eine Rechnung vor.

Zwischen Auszahlung der Versicherung und tatsächlichem Rechnungsbetrag liegen also 208,40 Euro, die Du praktisch schon über hast.

Du willst aber noch mehr, und Dir die 127,73 MWSt. der Reparaturrechnung auch noch wiederholen.

Ganz ehrlich, wenn ich das so richtig verstanden habe, kann ich nur hoffen, dass die Versicherung Dir sowas sagt wie:

"Sie bekamen von uns 1008,40 Euro. Gezahlt haben Sie 800,00, also haben wir 208,40 zuviel an Sie überwiesen. Von dieser Summe ziehen wir die Ihnen zustehende MWSt. in Höhe von 127,23 ab, sodas eine Restsumme von 80,67 Euro offen bleibt, deren Rückzahlung wir bis...erwarten."

 

Nimm das Geld was Du hast, und freu Dich. Versuch nicht die Versicherung zu verarschen.

Nochwas, auch durch solche "Kavaliersdelikte" steigen die Beiträge für alle immer weiter.

 

Grüße

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 12:24

Die Zusammenfassung stimmt.

Es ist nicht mein Ziel die Vers. zu verarschen. Ich hätte ja eben auch alle Teile gänzlich reparieren lassen können anstatt z.B. die Seitenwand nur durch polieren den Schaden zu beheben.

Der Schaden in der Höhe ist ja entstanden. Also müssen wir darüber nicht diskutieren.

Und ganz ehrlich. Warum soll ich Geld verschenken. Ca. 100,- € haben oder nicht haben ist das Motto. Aber OK.

War ja nur eine Frage und die Antwort darauf habe ich erhalten. Über Gewissen und Beiträge müssen wir hier ja nicht diskutieren.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Nochwas, auch durch solche "Kavaliersdelikte" steigen die Beiträge für alle immer weiter.

Warum ?

Ausgezahlte Mehrwertsteuer kostet die Versicherung keinen Cent.

Auch die gemachte Rechnung ist ein wenig merkwürdig ?

Mehrwertsteuer oder auch amtlich "Vorsteuer" bezeichnet sind reine Verbrauchssteuern, betreffen also nur privat Endverbraucher. Unternehmen ("Firmen") sind "Vorsteuer-abzugsfähig", bedeutet, dass eine Firma gezahlte Mehrwertsteuer zurück bekommt. Zahlt eine Versicherung (ist eine Firma) warum auch immer Mehrwertsteuer, dann bekommt sie das nicht indirekt über die "angepasste" Prämien wider rein, sondern am Monatsende per Überweisung vom Finanzamt. Exakt die Mehrwertsteuer, die der Endkunde an die Werkstatt bezahlt hat und die Werkstatt an das Finanzamt abgeführt hat.

Außer ein wenig Verwaltungsarbeit in der Buchhaltung hat hier niemand einen Cent verloren (bezahlt) oder gewonnen (eingenommen) und genau so ist es auch gesetzlich vorgeschrieben.

Der gezahlte Mehrwertsteuerbetrag aus der Reparatur steht dem "Kunden" uneingeschränkt zu, denn er hat bisher von der Versicherung ausschließlich den Nettobetrag ("Warenwert") erstattet bekommen, die Mehrwertsteuer wurde ihm ja aus dem Gutachten herausgerechnet. Somit besteht immer noch ein Anspruch auf Zahlung der nun von ihm im Rahmen der Unfall-Reparatur bezahlten Mehrwertsteuer.

Dass hier eine geringere Rechnung als der Erstattungsbetrag eingereicht wird, hat keine Nachteile oder Rückzahlungspflichten zur Folge. Der Kunde hat Anspruch auf eine fachgerechte, ordnungsgemäße und vollständige Reparatur, somit auch Anspruch auf das Geld, was genau diese Reparatur auch kostet.

Wenn der Kunde nun eine "geringwertigere" Reparatur durchführen lässt, dann ist das sein Ding und ändert nichts an der Pflicht zur Erstattung einer "vollwertigen" Reparatur. Damit ist eine Nachberechnung mit eventueller Rückzahlung ausgeschlossen. Ansonsten wäre es ja der Versicherung möglich, den Gesamtbetrag zurückzufordern, wenn überhaupt nicht repariert wurde.

Rechnung einreichen und die bezahlte Mehrwertsteuer nachfordern.

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 16:53

Heh. Vielen Dank für diese umfassende Antwort!

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Warum ?

Ausgezahlte Mehrwertsteuer kostet die Versicherung keinen Cent.

Auch die gemachte Rechnung ist ein wenig merkwürdig ?

 

Mehrwertsteuer oder auch amtlich "Vorsteuer" bezeichnet sind reine Verbrauchssteuern, betreffen also nur privat Endverbraucher. Unternehmen ("Firmen") sind "Vorsteuer-abzugsfähig", bedeutet, dass eine Firma gezahlte Mehrwertsteuer zurück bekommt. Zahlt eine Versicherung (ist eine Firma) warum auch immer Mehrwertsteuer, dann bekommt sie das nicht indirekt über die "angepasste" Prämien wider rein, sondern am Monatsende per Überweisung vom Finanzamt. Exakt die Mehrwertsteuer, die der Endkunde an die Werkstatt bezahlt hat und die Werkstatt an das Finanzamt abgeführt hat.

 

Außer ein wenig Verwaltungsarbeit in der Buchhaltung hat hier niemand einen Cent verloren (bezahlt) oder gewonnen (eingenommen) und genau so ist es auch gesetzlich vorgeschrieben.

Selten so einen Quatsch gelesen!!!

1. Sind Versicherungen NICHT vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Selbst wenn sie es wären, ginge es nicht, denn

 

2. Es muss eine Rechnung, wenn sie bei der Vorsteuer geltend gemacht werden soll, auf den Steuerpflichtignen ausgestellt sein, der sie einreicht.

 

Die Rechnungen, die bei der Abwicklung eines Schadens anfallen, sind aber nicht auf die Versicherung, sondern natürlich auf den Auftraggeber, also den Geschädigten auszustellen. Also kann allenfalls dieser die Rechnungen einreichen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Das ist der Grund, warum Schäden, bei denen der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist, IMMER nur netto abgerechnet werden, auch wenn eine Reparaturrechnung erfolgt. Der Geschädigte zahlt die MwSt selbst und bekommt sie dann vom Finanzamt zurück.

 

Zahlt eine Versicherung die MwSt nach, stellt dies eine ganz normale Entschädigungszahlung dar, die auch ganz normal in die kombinierte Schaden-Kostenquote einfließt und damit auch die Prämie der nächsten Jahre mitbestimmt.

 

 

Hafi

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