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MwSt-Auszahlung nach Vollkasko-Regulierung vs. Abwrackprämie

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 10:51

Hallo,

ich habe zwar schon fleißig gelesen, aber ein Fall wie der Folgende wurde noch nicht diskutiert:

1.) Mein Bruder hat seinem relativ jungen Honda Jazz einen Totalschaden zugefügt.

Die Vollkasko-Versicherung hat ausbezahlt, natürlich netto. Die MwSt. wird nachträglich ausgezahlt, wenn er nachweist, dass er das Geld für ein neues Auto ausgegeben hat. So ist das ja auch üblich.

2.) Er plant, sich einen neuen Honda Jazz (dt. Neuwagen) zu kaufen.

3.) Mein Vater dagegen will seinen 12 Jahre alten Clio verschrotten lassen, um die Abwrackprämie nutzen zu können und einen neueren Wagen zu kaufen.

4.) Wir hatten innerhalb der Familie eigentlich geplant, den Neuwagenkauf meines Bruders mit dem Verschrotten des Clios zu kombinieren, indem offiziell mein Vater den Neuwagen für meinen Bruder kauft und anmeldet. Dann würde mein Vater natürlich die Abwrackprämie bekommen (weil Neuwagen gekauft und Clio verschrottet) und könnte es für den Erwerb eines Gebrauchten für sich nutzen.

Das sind die Fakten.

Meine Frage kann man sich an dieser Stelle fast schon denken.

Zahlt die Versicherung die MwSt. aus, obwohl mein Vater und nicht mein Bruder im Kaufvertrag steht? Zum Beispiel indem wir nachweisen, dass es sein Geld ist, dass für den Kauf genutzt wird. Oder auf irgendeine andere Weise? Oder geht das einfach so, weils innerhalb der Familie ist? Oder keine Chance?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte!

Danke im Voraus!

martin2k

Beste Antwort im Thema

Jaaaaaaaaaaa doch und jetzt erklär mir doch endlich, wo der finanzielle Vorteil sein soll, wenn es kein Betrug oder wahlweise ein Steuervergehen ist?

-Papi meldet sein Scheingewerbe an.

-Täuscht einen Verkauf an den Sohn vor, indem er eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt stellt.

-Sohn hat beispielsweise einen Steuerabzug von 1500 EUR bei seiner Totalschadenabrechnung hinnehmen müssen. (Vorausgesetzt, sein Wagen ist tatsächlich noch regelbesteuert am Markt, sonst sind wir nämlich max. irgendwo im dreistelligen Bereich)

Er reicht die Rechnung für  den Ersatzwagen mit ausgewiesenen 2500 EUR MwSt bei der Versicherung ein.

Das erste was der SB denkt: "Namensgleichheit bei Käufer und Verkäufer, unprofessionelle Rechnung: da forsch ich nach." Aber das ist eine andere Sache.

 

-Angenommen, die RG wird akzeptiert:

Sohn bekommt die 1500 EUR erstattet.

 

Und was macht Papi jetzt? Richtiiiiiig. Er führt die Steuer aus dem ersten Geschäft, das sein sagenhaftes Gewerbe getätigt hat, an das Finanzamt ab.

 

Volltreffer: richtig was gewonnen.

 

Weißt Du was: behalt diesen Quatsch doch einfach für Dich.

 

 

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41 Antworten
am 16. Februar 2009 um 11:15

Ich denke, das sieht schlecht aus. Aber evtl. sollte Dein Bruder den neuen Gebrauchtwagen Deines Vaters auf seinen Namen anmelden.

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 11:56

Eine mögliche Lösung, die wir uns überlegt haben:

1.) Mein Vater kauft den Neuwagen und er hält damit die Abwrackprämie.

2.) Mein Bruder kauft ihm den Wagen als Gebrauchtwagen ab.

Nun ist die Frage: Wird die MwSt. von der Versicherung auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat ausbezahlt? Denn dann ist ja keine Mehrwertsteuer im Kaufvertrag ausgewiesen!

 

Ich denke JA

Norbert

am 16. Februar 2009 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von saugutePerson

Ich denke JA

Norbert

Ich denke Nein. :D, da in diesem Fall ja keine Mehrwertsteuer anfällt.

Gruß

Frank

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 12:16

Meine Recherche in anderen Foren hat bislang zwei Standpunkte dazu ergeben:

1.) Nein, denn es wurde ja keine MwSt. direkt gezahlt.

2.) Ja, denn die MwSt. wurde indirekt gezahlt, nämlich beim Kauf durch den Vorbesitzer. Und Gebrauchtwagenpreise orientieren sich ja nunmal an den Bruttopreisen von Neuwagen (abzüglich Wertverlust; Und auf ein Produkt kann ja nicht zwei mal die MwSt. erhoben werden).

 

Wenn ich weiteres dazu finde, werde ich berichten.

Über weitere Beiträge würde ich mich natürlich freuen.

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 13:13

PS: Dem moralischen Rechtsempfinden nach ist es doch eigentlich "unfair", wenn bei Kauf von privat nicht ausbezahlt wird, oder? Denn die Versicherung ist doch dafür da, mir den Schaden komplett, gleichwertig zu ersetzten. Gleichwertig bedeutet aber nunmal einen Gebrauchten zu kaufen, denn der Totalschaden war auch ein Gebrauchter. Anderenfalls würde ich doch dazu gezwungen werden, einen Neuwagen zu kaufen und somit neues Geld zu investieren, um die MwSt. ausbezahlt zu bekommen. Kann doch nicht sein, dass Sie mich zwingen, mehr Geld auszugeben nur damit die vereinbarte Leistung der "Schadenserstattung" komplett vollzogen wird. Aus dem Bauchgefühl heraus muss das doch jeder als ungerecht empfinden.

Zitat:

Original geschrieben von martin2k

PS: Dem moralischen Rechtsempfinden nach ist es doch eigentlich "unfair", [...]

Moin,

mal ne Gegenfrage: Findest Du es denn moralisch fair wenn Dein bruder eigentlich ungerechtfertigt einen Leistung in Anspruch nehmen will die Ihm rein rechtlich nicht zusteht´, nämlich die Prämie für die er die Vorraussetzungen nicht erfüllt?

Gruss

Marcus

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 13:40

die nimmt mein Vater in Anspruch und sie steht ihm vollkommen zu!

Das ist hier aber auch nicht das Thema (kannst mir gerne ne PN schreiben). Back to topic bitte... wir sind momentan bei der MwSt-Auszahlung im Falle einer Ersatzbeschaffung, wie sie der Versciherer zur Auszahlung der MwSt. verlangt ... nur ist das leider schwierig/unmöglich mit einem Kaufvertrag mit vollständig ausgewiesener MwSt.

Denn

1. entweder kauft man von privat, dann steht überhaupt keine MwSt im Kaufvertrag

2. oder man kauft beim Händler, aber da gibts auch nur den Differenzbesteuerungsbetrag: Händler kauft Gebrauchten für 9000€ und verkauft für 10000€. Dann zahlt er für die 1000€ Wertschöpfung/Gewinn MwSt., und nur die steht auf der Rechnung ... und die ist weit entfernt von der erwarteten MwStAuszahlung vom Versicherer.

Lösungen: Man kauft einen Gebrauchten und verliert bis zu 19% des Autowertes vor dem Unfall. Oder man kauft einen Neuwagen/Vorführwagen/etc., was mit erheblichen Mehrkosten/Investitionen verbunden ist.

Oder gibt's noch eine andere Möglichkeit?

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von martin2k

die nimmt mein Vater in Anspruch und sie steht ihm vollkommen zu! (...)

falsch, denn Dein Vater kauft keinen Neu- oder Jahreswagen, sondern später mal einen gebrauchten....

Oder würde es die Konstellation auch ohne Abwrackprämie geben? Eher nicht....

Fraglich ist (hab mich damit nicht beschäftigt, aber das kam im Finanzierungsforum schon auf) ob zusätzlich zur Halteridentität für die Abwrackprämie auf der Käufer der neue Halte sein muss.

Sprich: Kaufvertrag auf Bruder, Halter=Vater.

Dazu müsste aber die Prämienregelung geklärt werden.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von martin2k

Eine mögliche Lösung, die wir uns überlegt haben:

 

1.) Mein Vater kauft den Neuwagen und er hält damit die Abwrackprämie.

2.) Mein Bruder kauft ihm den Wagen als Gebrauchtwagen ab.

 

Nun ist die Frage: Wird die MwSt. von der Versicherung auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat ausbezahlt? Denn dann ist ja keine Mehrwertsteuer im Kaufvertrag ausgewiesen!

es gibt Versicherungen da muss nur der Betrag nachgewiesen

werden, nicht die Steuer an sich (Kasko).

Einfach mal bei der Versicherung anrufen und fragen ....

 

 

Zitat:

Original geschrieben von martin2k

1. entweder kauft man von privat, dann steht überhaupt keine MwSt im Kaufvertrag

2. oder man kauft beim Händler, aber da gibts auch nur den Differenzbesteuerungsbetrag: Händler kauft Gebrauchten für 9000€ und verkauft für 10000€. Dann zahlt er für die 1000€ Wertschöpfung/Gewinn MwSt., und nur die steht auf der Rechnung ... und die ist weit entfernt von der erwarteten MwStAuszahlung vom Versicherer.

Wie die Abwrackprämie genau abgewickelt wird, weiß ich nicht. Aber ich gehe davon aus, dass hier der "Verschrotter" und der Käufer des Neuwagens schon identisch sein müssen, sonst wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Bei der Kasko-Versicherung kommt es nicht auf den Kaufvertrag an, sondern nur auf die Rechnung.

Diese muss einen Mehrwertsteuerbetrag ausweisen, der dann bei der Abwicklung berücksichtigt werden kann.

Formal korrekt ist die Abwicklung nur, wenn die Rechnung für das Ersatzfahrzeug auch auf den Versicherungsnehmer, der die Kasko Zahlung beansprucht hat, ausgestellt ist.

Bei einem nachträglichen Verkauf des Wagens Vater <--> Sohn läge zwar ein Kaufvertrag aber eben keine Rechnung vor.

Daher wäre das also nicht hilfreich.

Für den vorliegenden Fall heißt das, dass die Abwrack-Prämie und die MwSt.Nachzahlung nicht kombinierbar sind.

Ob das aber für Deine Gesellschaft genau so gilt oder auch anders gehandhabt wird, wird nur ein Anruf mit dem zuständigen SB klären.

Vielleicht hast Du eine Chance, wenn Du darlegst, dass es spezielle Gründe für den Kauf "über" Deinen Vater gibt aber Du den Wagen tatsächlich bezahlst und es auch Dein Wagen sein wird.

Gruß

Hafi

 

am 16. Februar 2009 um 20:15

Ggf könnte der Vater ein Gewerbe (natürlich nicht KFZ-Händler) mit USt Verpflichtung anmelden, den Wagen kaufen und anschließend zum gleichen Preis steurneutral verkaufen und das Gewerbe abmelden. Ich weiß nur nicht ob die Vorsteuer ohne GmbH/AG noch voll in Ansatz gebracht werden kann. Da sollte mal was geändert werden. Wäre aber USt-rechtlich formell nicht zu beanstanden. Ob ein Gewerbe Auswirkungen auf die Abwrackprämie hat kann ich nicht sagen. Falls nicht sind die 20euro für die Gewerbeanmeldung bestimmt nicht fehl investiert.

Jawoll!

Traumhafte Idee!!

Kaum Aufwand. Vor allem wenn man hinterher demm Finanzamt, der IHK, der Handwerkskammer, der Gewrbeaufsicht, der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und wer weiß noch wem alles erklärt, dass das alles nur war, um die 500 EUR MwSt zu erschleichen.

 

Ich lach mich kaputt. Machst Du sowas?

Dann wundert mich nix mehr...

 

 

am 16. Februar 2009 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Ggf könnte der Vater ein Gewerbe (natürlich nicht KFZ-Händler) mit USt Verpflichtung anmelden, den Wagen kaufen und anschließend zum gleichen Preis steurneutral verkaufen und das Gewerbe abmelden. Ich weiß nur nicht ob die Vorsteuer ohne GmbH/AG noch voll in Ansatz gebracht werden kann. Da sollte mal was geändert werden. Wäre aber USt-rechtlich formell nicht zu beanstanden. Ob ein Gewerbe Auswirkungen auf die Abwrackprämie hat kann ich nicht sagen. Falls nicht sind die 20euro für die Gewerbeanmeldung bestimmt nicht fehl investiert.

Warum etwas einfach machen wenn es auch kompliziert geht.

Gruß

Frank, somit wäre der Monat April vergeben. Ups falscher Thread. :D

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