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MwSt.-Erstattung Totalschaden / Bin glaube ich zu doof dafür

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 14:23

Hallo,

ich checke das mit der MwSt.-Erstattung nicht. Ich habe mehrere Threads hier zu dem Thema gelesen,

verstehe es aber trotzdem nicht....

Zur Geschichte:

Unser Passat hat gegen einen Bus verloren (selbstverschuldet). Der Gutachter unserer Versicherung (Vollkasko)

hat folgendes im Gutachten (Totalschaden):

Gutachten
Reparaturkosten ohne MwSt.18.825,10 €
Reparaturkosten mit MwSt.22.401,87 €
Wiederbeschaffungswert (Differenzbesteuert)13.000,00 €
Restwert mit MwSt.5.740,00 €

Die Versicherung hat folgende Rechnung aufgemacht:

Versicherung
Wiederbeschaffungswert12.682,93 € €
- Restwert5.740,00 €
- Sebstbeteiligung500,00 €
= Kaskoersatzleistung6.442,93 €

 

Den Betrag haben wir auch bekommen und das Wrack für 5.740€ an den Verwerter verkauft.

So weit, so gut.

Wir haben uns dann einen gebrauchten Passat beim Gebrauchtwagenhändler gekauft für 17.000,00€ (Netto 14.285,71€)

Den Kaufvertrag habe ich an die Versicherung geschickt mit der Bitte um Erstattung der MwSt. (2.714,29€) gebeten.

Heute bekommen wir ein Schreiben der Versicherung, indem Sie uns mitteilen, das uns 317,07€ MwSt. erstattet werden.

Wieso der Betrag? Muss es nicht der Ausgewiesene Betrag sein?

Als ich diese Zeilen schreibe und mir den Kaufvertrag ansehe, fällt mir auch auf, das die 2.714,29€ auf

dem Vertrag nicht als MwSt. stehen, sonder als USt. !?!?! Dahinter ist der Vermerk gedruckt "Regelbesteuerung bzw.

Option zur Regelbesteuerung". Was zum ***** soll das denn. Muss da nicht MwSt. stehen? :confused:

Kommt der erstattete Betrag der Versicherung event. durch die USt.-Ausweisung zustande?

Danke schon mal für Eure Hilfe,

der Nichtchecker :cool:

Beste Antwort im Thema

Da Du weder das Fahrzeug, noch den Schaden kennst: Wen juckt diese Empfindung?

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Guckt Du:

§ 25a UStG

Differenzbesteuerung:

 

KLICK

 

Die MwST ist beim Gebrauchtwagenhandel nur ausweisbar, wenn der Wagen mit MwSt angekauft wurde.

Dies ist bei Leasingrückläufern der Fall. Oder wenn der Wagen von einem Gewerbetreibenden angekauft wurde.

Ansonsten liegt der Handel der Differenzbesteuerung.

Salopp ausgedrückt wird nur die Differenz zwischen Ankaufspreis des Händlers und dem Verkaufspreis steuerpflichtig.

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 14:46

Danke Dir. Ok, verstehe.

D.h., ich bin da dem Händler ausgeliefert, weil ich ja nicht sagen kann, ob's ein Leasingrückläufer ist

oder der Wagen von einem Gewerbetreibenden angekauft wurde.

Ich kann nur vermuten, das es ein Leasingrückläufer ist, da der Erstbesitzer ein grosses Transportunternehmen

hier in Deutschland ist.

In diesem Fall müsste mir der Händler aber doch die MwSt. ausweisen, oder?

Ausgeliefert bist Du dem Händler nicht, Du hättest halt beim Kauf darauf achten müssen, dass die MwSt ausgewiesen werden kann.

Posthum lässt sich da nix mehr ändern.

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 15:04

Danke Dir. Lehrgeld gezahlt :(

Beim nächsten mal wissen wir es besser.

Wenn dir ein Schaden von 13000,00 (Restwert und SB mal außen vor) entstanden ist, warum soll dann die Versicherung mehr wie 15000 bezahlen?

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 15:14

Die Versicherung hat doch effektiv nur 6.442,93 € an mich gezahlt!? Oder lieg ich da auch wieder falsch...?

+ 5740,00 + 500,00 + 317,07 gibt doch 13000

Der Denkansatz ist der Falsche :p

Der Gutachter hat deinen alten Wagen eben nur Differenzbesteuert bewertet, daher hat dir die Versicherung ja auch nur die 317,07€ abgezogen. Dir fehlten also zum kompletten Ausgleich deines Schadens nur die 317,07. Den Rest hast du ja vorab bereits bekommen.

Jetzt hast du der Versicherung eine Rechnung des neuen eingereicht und bei diesem wurde 19% USt ausgewiesen (für den Endverbraucher ist das dann eben MWSt) und deshalb hat dir die Versicherung deine fehlenden 317,07 nacherstattet.

Du hattest doch nicht geglaubt das dir die Versicherung komplett die MWSt eines neuen Bezahlt? Da ist natürlich bei der "fehlenden" Summe Schluss :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 17:06

Zitat:

+ 5740,00 + 500,00 + 317,07 gibt doch 13000

Stimmt.

Zitat:

Du hattest doch nicht geglaubt das dir die Versicherung komplett die MWSt eines neuen Bezahlt? Da ist natürlich bei der "fehlenden" Summe Schluss

Ähhhmmm... doch, davon bin ich ausgegangen..... :rolleyes:

Jetzt ist aber alles klar. Danke Euch....

Da hast du aber richtig Glück, dass du nur einen Gebrauchten gekauft hast. Hättest ja auch einen neuen Rolls Royce kaufen können - so nach dem Motto, kriege ja die auf den Kaufpreis entfallende Mehrwertsteuer in voller Höhe zurück.

Zitat:

@Snowrisk schrieb am 28. Februar 2015 um 18:06:30 Uhr:

 

Ähhhmmm... doch, davon bin ich ausgegangen..... :rolleyes:

Jetzt ist aber alles klar. Danke Euch....

:)

Ja, das kommt von recht allgemein gehaltenen Beiträgen in Foren :)

Wenn da immer steht: "Du bekommst die Steuer des neuen erstattet" ist das nicht falsch, aber eben auch nicht vollständig richtig.

Aber dafür gibt's ja auch Foren :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 22:38

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Februar 2015 um 20:27:53 Uhr:

Da hast du aber richtig Glück, dass du nur einen Gebrauchten gekauft hast. Hättest ja auch einen neuen Rolls Royce kaufen können - so nach dem Motto, kriege ja die auf den Kaufpreis entfallende Mehrwertsteuer in voller Höhe zurück.

Ein Maserati stand noch zur Auswahl :D:D

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 28. Februar 2015 um 15:54:39 Uhr:

Ausgeliefert bist Du dem Händler nicht, Du hättest halt beim Kauf darauf achten müssen, dass die MwSt ausgewiesen werden kann.

Posthum lässt sich da nix mehr ändern.

Die Welt ist ungerecht! Da schreibt jemand, der den Erstbeitrag nicht richtig lesen hat können, was von Versäumnis, weil angeblich die MWSt = USt nicht ausgewiesen worden sei, obwohl im Beitrag genau das Gegenteil gestanden hat, und führt den TE in die Irre, dann bekommt er auch noch ein "Danke" von ihm

Ja, das mit dem Lesen und Verstehen ist nicht mehr so einfach wie früher

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