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Mwst nach fiktiver rechnung ausbezahlen lassen

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 8:04

Ich hatte meinen Unfall vor 5 Wochen von der gegnerischen Versicherung "Fiktiv" abrechnen/zahlen lassen und mir den Betrag (ohne Mwst) auf mein konto überweisen lassen. Jetzt hab ich das Unfallauto verkauft.

Der Autohändler meinte, das ich mir die Mwst jetzt trotzdem ausbezahlen lassen kannen (weil ich mir ein neues auto gekauft hab, und den verunfallten verkauft hab) stimmt das??? kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.....

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von thefrog81

 

der verunfallte wagen war/ist aber KEIN totalschaden! er war noch verkehrssicher und fahrtüchtig.

das spielt dann aber keine rolle?!

Nein, das spielt keine Rolle.

Es kann dich niemand zu einer Reparatur zwingen - der ursprüngliche Zustand (unfallfreies Fahrzeug) kann auch durch eine Ersatzbeschaffung wieder hergestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von thefrog81

der ursprüngliche zustand, also ein unfallfreies auto, ist dadurch doch auch wiederhergestellt worden, indem ich mir ein neues auto gekauft hab?!

Ja, siehe oben.

Hast du jetzt für die Ersatzbeschaffung Mehrwertsteuer bezahlt oder nicht?

Darauf kommt es an - und nur dann, wenn auch Mehrwertsteuer bezahlt wurde, kannst du diese (maximal für die Höhe der Reparaturkosten) bekommen.

 

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Sehr interessante Fragestellung. Ich würde das nicht von vorneherein negativ beurteilen wollen.

Normalerweise kriegst Du die USt nach Vorlage der Reparaturrechnungen. Damit weist Du nach, daß Die USt angefallen ist.

Zitat:

BGB § 249 - Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) ....

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Die Frage ist ja hierbei, ob die Anschaffung des Ersatzwagens wie eine "Reparatur" zu werten ist. Also quasi eine Ersatzbeschaffung als Instandsetzung gilt. Vom Gefühl her würde ich sagen, das müsste gehen, der Händler hätte also recht. Ich kann Dir's aber leider nicht stichhaltig begründen.

Vielleicht ist ein Jurist hier unterwegs, der einen Hinweis geben kann.

Schau Dir mal das Urteil des BGH VI ZR 312 / 08 dazu an.

Super KSV. Das trifft es doch genau.

Im Urteil heißt es:

Zitat:

Es stehe deshalb im Einklang mit dem Restitutionsprinzip, die Umsatzsteuer nur zu ersetzen, wenn sie zur Wiederherstellung des früheren Zustands eingesetzt werde. Dies gelte auch für den Fall, dass die Wiederherstellung durch Ersatzbeschaffung erfolge. Werde eine gleichwertige Sache als Ersatz beschafft und falle dafür Umsatzsteuer an, sei die Umsatzsteuer im angefallenen Umfang zu ersetzen, wobei der Geschädigte allerdings nur die Kosten für die wirtschaftlich gebotene Wiederherstellung verlangen könne.

Umsatzsteuer soll nur noch ersetzt werden, wenn und soweit sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich anfällt, d.h. wenn und soweit sie der Geschädigte zur Wiederherstellung aus seinem Vermögen aufgewendet oder er sich hierzu verpflichtet hat.

Sie soll hingegen nicht mehr ersetzt werden können, wenn und soweit sie nur fiktiv bleibt, weil es zu einer umsatzsteuerpflichtigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei einem Fachbetrieb oder einem anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer im Sinne des § 2 UStG nicht kommt. Wird eine gleichwertige Sache als Ersatz beschafft und fällt dafür Umsatzsteuer an, so ist die Umsatzsteuer im angefallenen Umfang zu ersetzen. Fällt für die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache - etwa beim Kauf von Privat - keine Umsatzsteuer an, ist sie auch nicht zu ersetzen.

Wenn ich das Urteil jetzt richtig verstehe, kann der TE die USt, die sich aus dem Gutachten ergibt, durch Vorlage der Rechnung für den Neuwagen nachfordern. Ich gehe mal davon aus, daß bei der Ersatzbeschaffung eine zumindet höhere USt angefallen ist, als im Gutachten.

Wichtig erscheint mir dabei allerdings, dass bei dem anzuschaffenden Ersatzfahrzeug die USt. auch tatsächlich anfällt, also ausgewiesen werden kann.

Bei einem Kauf eines Autos aus Privathand ist dies doch nicht mehr möglich.

Der Wagen muss neu oder durchgehend betrieblich genutzt gewesen sein, sonst ist die USt. weg.

Oder nicht?

Moin,

es ist so wie oben beschrieben, habe ich dieses Jahr gehabt.

Ende März meinen Corsa Totalschaden gefahren, ein Gutachter hat festgestellt, dass der Repa Wert über den Zeitwert des PKW lag.

Die Vollkasko hat nach Gutachten Netto (ohne Mst und Restwert) ausgezahlt (abzüglich der SB). Nach Kauf eines Ersatz KFZ beim Händler, habe ich die anteilig (abzüglich Restwertsumme) errechnete Mst. (laut Gutachten) im nachherrein ersetzt bekommen, nachdem ich die Kopie der Rechnung an die Vers. geschickt habe.

Ein Pole hat zum Restwert das KFZ gekauft. Wurde vom Gutachter ins Netz gestellt.

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 11:43

erstmal danke für die vielen antworten! *daumenhoch* ;-)

also die angefallenen "neuen" kosten sind höher als die im gutachten.

der verunfallte wagen war/ist aber KEIN totalschaden! er war noch verkehrssicher und fahrtüchtig.

das spielt dann aber keine rolle?! ersatzbeschaffung = ersatzbeschaffung?

der ursprüngliche zustand, also ein unfallfreies auto, ist dadurch doch auch wiederhergestellt worden, indem ich mir ein neues auto gekauft hab?!

am 6. Juni 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von thefrog81

 

der verunfallte wagen war/ist aber KEIN totalschaden! er war noch verkehrssicher und fahrtüchtig.

das spielt dann aber keine rolle?!

Nein, das spielt keine Rolle.

Es kann dich niemand zu einer Reparatur zwingen - der ursprüngliche Zustand (unfallfreies Fahrzeug) kann auch durch eine Ersatzbeschaffung wieder hergestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von thefrog81

der ursprüngliche zustand, also ein unfallfreies auto, ist dadurch doch auch wiederhergestellt worden, indem ich mir ein neues auto gekauft hab?!

Ja, siehe oben.

Hast du jetzt für die Ersatzbeschaffung Mehrwertsteuer bezahlt oder nicht?

Darauf kommt es an - und nur dann, wenn auch Mehrwertsteuer bezahlt wurde, kannst du diese (maximal für die Höhe der Reparaturkosten) bekommen.

 

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 17:47

Mehrwertsteuer hab ich gezahlt beim neuen auto.

Werd der Versicherung was schreiben + Kaufvertrag vom Neuwagen.

Vielen Dank Euch allen für die vielen Beiträge!!!!!

Grüße und allzeit gute (unfallfreie)fahrt!!!! :-)

Moin,

he Frog, wenn ein KFZ noch fahrbereit ist, kann dieser trotzdem ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, wenn der Reparaturwert höher ist als der Zeitwert. So wie Du geschrieben hast, wurde das KFZ als Totalschaden abgerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

...

wenn ein KFZ noch fahrbereit ist, kann dieser trotzdem ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, wenn der Reparaturwert höher ist als der Zeitwert.

...

Bei einem alten Mondeo reicht eine gebröselte Stoßstange vollkommen aus um den zum wirtschaftlichen Totalschaden zu machen.

Ist leider so.

Die Autos haben einen schlechten Marktwert und die Stoßstangen sind teuer.

Fahrbereit kann der trotzdem sein.

Die Versicherungen sind in solchen Fällen i.d.R fein raus.

Man bekommt nur sehr kleines Geld und dafür gibts dann irgendwelche Gurken, die man erst einmal wieder aufbauen muss.

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