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MwSt. Probleme nach Unfall

Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 8:45

Hey Community!

Folgendes Anliegen:

Ich hatte vor ca. einem Monat einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war.

Mein Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 8.300€.

Nun habe ich selber bei der Autosuche noch 1.700€ draufgelegt und suche demnach einen Wagen bis 10.000€.

Ich verstehe nun aber folgendes nicht.. Wie sieht es denn aus wenn ich ein Auto vom Autohaus kaufe, dessen MwSt. aber nicht ausweisbar ist?

Mein Anwalt schrieb folgendes:

"... sofern Sie beim Händler ein günstigeres Fahrzeug kaufen, erhalten Sie auch Mehrwertsteuer erstattet.

Sollte es sich dabei allerdings um ein (gebrauchtes) Fahrzeug handeln, dass der Händler selbst von einer Privatperson gekauft hat, bezeichnet man dieses als differenzbesteuert.

Sie erhalten dann nur die Mehrwertsteuer erstattet, die in dem Kaufpreis enthalten ist. Diese betrifft nur die Gewinnmarge des Händlers und wird in der Regel auf 2,4 % geschätzt. Die übrige Differenz zu 8300 EUR erhalten Sie dann nicht mehr."

Was ist also wenn ich mir einen Wagen kaufen wollen würde, der 10.000€ kostet, dessen MwSt. aber nicht ausweisbar ist? Bekomme ich dann trotzdem 8300€ von den gegnerischen Versicherung?

Mir ist nicht klar was differenzbesteuert bedeutet.

Ich danke schonmal für eure Hilfe!

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18 Antworten

Differenzbesteuert bedeutet, dass ein Händler einen Wagen für 5000 € kauft, 1000 € Gewinn draufschlägt und nur auf die 1000 € nochmal MwSt. anfallen. Da der Händler aber keine Gewinnrechnung offen legen wird, geht man in der Rechtsprechung von 2,4 % des Kaufpreises aus. Im Beispiel also 144 € anstelle der wirklichen 190 €.

Was du aber eigentlich gerne hättest, sind 19% von 6000 €, also 1140 €, fallen aber bei Gebrauchtkauf von privat gar nicht und beim Händler eben nur mit 2,4 % an, außer du kaufst einen Neuwagen, einen Firmenwagen oder einen Leasingrückläufer.

In deinem Fall bedeutet das, dass du nur den Betrag abzgl. MwSt. bekommst und MwSt. nur anteilig, sofern sie angefallen ist. Du bekommst also 6975 € direkt und 2,4% aus den 10000 €, also 240 € nach Einreichung der Kaufrechnung.

Zitat:

@tschulia schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:45:47 Uhr:

 

Was ist also wenn ich mir einen Wagen kaufen wollen würde, der 10.000€ kostet, dessen MwSt. aber nicht ausweisbar ist? Bekomme ich dann trotzdem 8300€ von den gegnerischen Versicherung?

Ja, ob MwSt. ausweisbar ist oder nicht, spielt keine Rolle, auch ein Kauf von privat ist möglich.

Siehe BGH VI ZR 91/04.

Was mich jetzt erst mal wundert ist dass du ein Auto mit nem WBW von 8300€ hatte welches Regelbesteuert ist. Ist denn dieses KFZ überhaupt noch mit ausgewiesener MwSt regional zu bekommen. Wenn nicht müsste der Gutachter das Gutachten ändern und du musst dich nicht mehr mit der Steuer herum ärgern

Zitat:

Mein Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 8.300€.

Und in welcher Höhe ist darin Mehrwertsteuer enthalten, was steht dazu genau im Gutachten?

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. Oktober 2015 um 11:14:16 Uhr:

Differenzbesteuert bedeutet, dass ein Händler einen Wagen für 5000 € kauft, 1000 € Gewinn draufschlägt und nur auf die 1000 € nochmal MwSt. anfallen. Da der Händler aber keine Gewinnrechnung offen legen wird, geht man in der Rechtsprechung von 2,4 % des Kaufpreises aus.

Die Nichtnennung des Steuerbetrages bei Differenzbesteuerung hat nichts mit dem Willen des Händlers zu tun. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf die Höhe dieser Steuer nicht explizit ausgewiesen werden.

Es ist nur der Hinweis "Differenzbesteuerung" erlaubt.

O.

am 19. Oktober 2015 um 14:20

Such dir einen Händler der dir die 19% MWST in einer Rechung ausweist, die geht an die Versicherung und das kriiegste zurück.

Das klappt aber nur, wenn es ein ehemaliges Firmenfahrzeug oder Leasingrückläufer ist, sonst kann und wird kein Händler 19% MwSt. ausweisen.

am 19. Oktober 2015 um 16:10

nein

ich habe mal einen 5 Jahre alten Focus gekauft den der Kunde beim Toyota Autohaus gegen einen neuen in Zahlung gab und der Händler konnte mir ganz problemlos die 19% MWST ausweisen.

Das halte ich für ein Gerücht oder einen unfähigen Händler, weil er so seinen Gewinn um ca. 17% des Kaufpreises beschneiden würde.

am 19. Oktober 2015 um 16:17

Jetzt gehts aber langsam los, ich hab das Ding selbst so letzten November gekauft !

War Voraussetzung das ich ihn kaufe. Man muss halt auch ma leingestehen wenn man unrecht hatte, Lüge zu unterstellen ist da ganz schelchter Stil..

Der Händler will Toyota Neuwagen verkaufen und den Ford loswerden, kann auch daran gelegen haben..

Wenn er die MwSt. ausweist, muss er sie an das FA abführen, sprich bei 10.000 € 1.900 €. Das macht man nicht einfach so, wenn man den Wagen sonst für den gleichen Preis differenzbesteuert verkaufen kann und nur noch 240 € an das FA zahlt...

Das macht nur Sinn, wenn bereits beim Ankauf des Händlers MwSt. angefallen ist, die er gegenrechnen kann. Und das klappt nur beim Ankauf von Gewerbe (Firmenfahrzeug) oder Leasingrückläufer.

Woher weisst du, dass das kein Leasingrückläufer ist?

am 19. Oktober 2015 um 16:24

Das weiss ich nicht, aber 5 Jahres Leasing ist doch selten oder ?

Ist es überhaupt möglcih das der Toyota Händler nem Ford händler den Leasingrückläufer abkauft bzw dem Leasingnehmer ?

Ich hab halt so viel mehr von der Versicherung bekommen, ähnlich wie hier der Te ,darum gings mir.

Selten, aber nicht unmöglich.

 

Möglich ist auch, daß der Händler das in Kaufpreis einkalkuliert hatte und den Wagen vom Hof haben wollte.

 

Oder er hat dir eine Rechnung mit MwSt. gegeben, aber selber ohne MwSt. gebucht.

am 19. Oktober 2015 um 16:29

Letzteres kmomt mir am warscheinlichsten vor, ka ob das legal war, aber ich war ja nicht derjenige ders gemacht hat.

Der Kaufpreis war nicht billig ,aber Preiswert da 8 fach bereift (mit Neuwertigen reifen), mit Gasanlage und 2 Jahre Garantieversicherung und Checkheftgepflegt.

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