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Mwst. Vollkasko

Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 13:07

Guten Tag,

ich hatte vor ca. 2 Monaten leider einen verschuldeten Unfall (Vollkasko).

Dabei ist das gegnerische Fahrzeug mir in die Linke Seite reingefahren - Achse gebrochen und somit fahrunfähig.

Ca. ein Monat später kam der Gutachter und hat sich das angeschaut, laut ihm ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Reparaturkosten ohne Mwst. 7197 mit Mwst. 8584 Euro

Wiederbeschaffungswert ohne Mwst. 10731 mit Mwst. 11000 Euro

Restwert 6362 Euro

Kurz darauf habe ich meinen 3er an nen Unfallhändler verkauft, nach 1 Monat kam das Geld von der Versicherung, ausbezahlt wurden aber nicht die vollen 11.000 Euro sondern 10.700 also mir wurden Mwst. abgezogen, ist das richtig so?

Lg.

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16 Antworten

:confused::confused::confused:

Die oben genannten zahlen passen aber gar nicht zu der Auszahlung der Versicherung. Wie viel Geld hat der Verkauf des Fahrzeuges eingebracht?

Die wird nur bezahlt wenn bei Rep angefallen, hier wurde nicht rep. -Ich dachte immer bei wirtschaftlich Total ist der Restwert tiefer wie die Rep. kosten.

Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 13:25

Reparaturkosten ohne Mwst. 7197 mit Mwst. 8584 Euro

Wiederbeschaffungswert ohne Mwst. 10731 mit Mwst. 11000 Euro

Restwert 6362 Euro

 

So sorry, so dürfte es sein. Die 6362 Euro habe ich vom Händler bekommen, die Versicherung will abzüglich 300 Euro Selbstbeteiligung aber nur 4030 Euro auszahlen also Mwst. abgezogen, wieso?

Deine Zahlen vom Wiederbesshaffungswert sind verwirrend 10731 + MwSt. = 12769,89

Die MwSt bekommst du erst von der Versicherung wenn du dort eine Rechnung von der Neuanschaffung eines Fahrzeuges einreichst.

Da vermutlich differenzbesteuert, sind es eben nicht 19% auf alles, sondern nur auf den Gewinn.

Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 13:38

Zitat:

@martinb71 schrieb am 13. Dezember 2017 um 14:34:33 Uhr:

Deine Zahlen vom Wiederbesshaffungswert sind verwirrend 10731 + MwSt. = 12769,89

Die MwSt bekommst du erst von der Versicherung wenn du dort eine Rechnung von der Neuanschaffung eines Fahrzeuges einreichst.

Also nur durch nen Händler Ankauf kriege ich die 300 Euro oder wie?

Bei Privat nicht?

Ja weil du ja auch nur beim Händler MwSt. zahlst

Nur wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst und eine Rechnung vorlegen kannst, die die MwSt. gesondert ausweist, bekommst du diese noch erstattet. Dann ergibt die Summe "Versicherungsleistung+Selbstbeteiligung+Restwertaufkäufer" 11.000,- €.

Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 13:51

Will mir eh die kommende Zeit einen E46 zulegen, dann wäre es ja garnicht so verkehrt zum Händler zu gehen ..

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Dezember 2017 um 14:45:22 Uhr:

Nur wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst und eine Rechnung vorlegen kannst, die die MwSt. gesondert ausweist, bekommst du diese noch erstattet.

Nein, die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden, da im Gutachten von einem differenzbesteuerten Fahrzeug ausgegangen wird. Es reicht also aus, eine Händlerrechnung für ein Gebrauchtfahrzeug einzureichen.

Aber Vorsicht: die vollen 269 Euro bekommst du nur, wenn das Ersatzfahrzeug mindestens 11.000 Euro kostet.

Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 14:20

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 15:09:25 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Dezember 2017 um 14:45:22 Uhr:

Nur wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst und eine Rechnung vorlegen kannst, die die MwSt. gesondert ausweist, bekommst du diese noch erstattet.

Nein, die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden, da im Gutachten von einem differenzbesteuerten Fahrzeug ausgegangen wird. Es reicht also aus, eine Händlerrechnung für ein Gebrauchtfahrzeug einzureichen.

Aber Vorsicht: die vollen 269 Euro bekommst du nur, wenn das Ersatzfahrzeug mindestens 11.000 Euro kostet.

Was ne Abzocke ..

Zitat:

 

Was ne Abzocke ..

Wieso Abzocke - es gilt das Bereicherungsverbot. Wer keine Mwst abführt, kann auch keine verlangen.

Abzocke?

Dann lass doch mal hören: hat der Gutachter einen Preis angesetzt, den ein Händler für ein vergleichbares Fahrzeug nimmt oder den niedrigeren "von Privat" Preis?

Bei meinem VK-Totalschaden vor ein paar Monaten war es so, dass der vom (Versicherungs-)Gutachter aufgeführte WBW weit über dem lag, was ich zu dem Zeitpunkt ohne Unfall für das Auto bekommen hätte. O-Ton: "ich schaue nur nach Händlerpreisen, Sie müssen sich nicht auf den Privatmarkt verweisen lassen".

Nein, das hat mit Bereicherungsrecht (§§812ff BGB) nichts zu tun. Sonst dürfte es auch keine Neuwertentschädigung geben. Wir sind in der Kasko. Es gilt das, was vereinbart wurde.

In aller Regel ist vereinbart, dass die MwSt dann gezahlt wird, wenn sie anfällt.

Sie fällt an, wenn sie im Rahmen einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung ausgewiesen wird.

Ganz einfach. Über Sinn und Unsinn brauche man glücklicherweise nicht zu reden, da die Parteien, also der TE und der Versicherer dies genauso vereinbart haben. Sie hätten auch vereinbaren können, dass er bei einem Vollkaskoschaden einen Müsliriegel bekommt.

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