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Nach 14 Jahren Airbag wechseln

Audi TT 8N
Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 19:30

Ein Thema das wohl demnächst viele betreffen wird:

Laut Serviceplan müssen alle Airbags nach spätestens 14 Jahren ausgewechselt werden. Bei den ersten Baujahren ist dies ja nun fällig.

Ich vermute jedoch, dass das sehr kostenintensiv ist. Andererseits spart man hier wohl an der falschen Stelle... Hat schon wer Erfahrungen diesbezüglich? Irgendwelche Ideen wie lang, wenn überhaupt, man denn unbesorgt den Wechselintervall überziehen kann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von simeonline

Ein Thema das wohl demnächst viele betreffen wird:

Laut Serviceplan müssen alle Airbags nach spätestens 14 Jahren ausgewechselt werden. Bei den ersten Baujahren ist dies ja nun fällig.

Hallo,

der Serviceplan ist in dem Punkt hinfällig und nicht auf dem neusten Stand.

Soll heißen die Airbags brauchen nicht nach 14 Jahren gewechselt werden.

Gruß

TT-Eifel

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Zitat:

Original geschrieben von simeonline

Ein Thema das wohl demnächst viele betreffen wird:

Laut Serviceplan müssen alle Airbags nach spätestens 14 Jahren ausgewechselt werden. Bei den ersten Baujahren ist dies ja nun fällig.

Hallo,

der Serviceplan ist in dem Punkt hinfällig und nicht auf dem neusten Stand.

Soll heißen die Airbags brauchen nicht nach 14 Jahren gewechselt werden.

Gruß

TT-Eifel

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel

Hallo,

der Serviceplan ist in dem Punkt hinfällig und nicht auf dem neusten Stand.

Soll heißen die Airbags brauchen nicht nach 14 Jahren gewechselt werden.

Gruß

TT-Eifel

und woher hast Du diese Info ?

Das wäre mir allerdinga auch neu, dass sie nicht mehr gewechselt werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von wetandi

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel

Hallo,

der Serviceplan ist in dem Punkt hinfällig und nicht auf dem neusten Stand.

Soll heißen die Airbags brauchen nicht nach 14 Jahren gewechselt werden.

Gruß

TT-Eifel

und woher hast Du diese Info ?

Hallo,

vom Hersteller der Design Ikone.

Gruß

TT-Eifel

Hallo,

 

meines Wissens wurde das Mal geändert mit der Mindesthaltbarkeit von Airbags und Gurtstraffern mit Gasgeneratoren.

Bei Audi glaube ich um 2004.

Im Reparaturleitfaden / Sicherheitsleitfaden für den TT 8N Stand 2005 steht bereits ausdrücklich drin, kein Wechselintervall.

 

Die prüfen nur noch, ob keine Fehler im Steuergerät abgelegt sind und ob die Abdeckungen der Airbags in Ordnung sind.

Bei den Gurten nur, ob die unbeschädigt sind, die Sperre und das Aufrollen funktioniert.

Ein Austauschgrund wäre z.B. noch eine Verschmutzung mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln.

Mehr kann man ohnehin nicht prüfen.

 

Vorher hatte man wohl noch nicht so viel Langzeiterfahrungen mit den Airbags und aus Haftungsgründen eine Austauschfrist festgelegt.

Man hatte hauptsächlich Bedenken, das sich die Treibstoffpellets im Gasgenerator chemisch verändern oder zerbröseln, was fatal für die Funktion wäre.

 

Grüße

 

Manfred

 

 

So ist es. Ein Wechsel ist definitiv nicht mehr erforderlich.

Hallo Manfred,

hoffentlich sind die Gründe für den Sinneswandel wirklich so harmlos und berechtigt. Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass die Bereitstellungskosten für eine große Zahl von Airbags für längst ausgelaufene Modelle eine nicht unbedeutende Rolle spielen.

Grüsse!

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

Hallo Manfred,

hoffentlich sind die Gründe für den Sinneswandel wirklich so harmlos und berechtigt. Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass die Bereitstellungskosten für eine große Zahl von Airbags für längst ausgelaufene Modelle eine nicht unbedeutende Rolle spielen.

Grüsse!

Genau das ging mir gerade auch durch den Kopf. Audi ist kein Hersteller, der Interesse dran hat ihre ausgelaufene Baureihen irgendwie am Leben zu erhalten.

Verpflichtet sich nicht AUDI für die Fahrzeuge XY-Jahre nach dem Auslauf der Serie die Ersatzteile herzustellen?

Hallo,

 

bekanntlich bezahlt der Kunde für alles, besonders, wenn es vorgeschrieben wird.

 

Wäre doch für die Werkstätten und Hersteller interessant, da hier nur Werkstätten so was machen dürfen und der Gebrauchtteile- bzw. freie Ersatzteilhandel verboten ist.

Entweder kauft der Kunde Neuteile samt Einbau oder ein anderes Auto wegen der Kosten.

Bei einer Familienkiste mit 6 Airbags und vier Gurtstraffern käme da sicher eine stolze Summe zustande.

 

Ich denke, der Austausch nach Frist ist einfach technisch unbegründet.

Sonst stände der Punkt schon auf der Prüfliste des deutschen TÜVs.

Ein Verein, der seine Kfz-Zwangs-Prüfdienstleistungen gerne deutlich ausweiten würde zur eigenen Gewinnoptimierung.

 

Einen vorsorgliche Austauschpflicht von Aufhängungs- / Lenkungs- / Bremsenteilen gibts auch nicht.

Die Funktion dieser Teile ist im Alltag sogar wichtiger als ein Airbag.

 

Eine 100% Garantie, das ein Airbag auslöst, wenn er gebraucht wird, gibts leider nicht. :p

 

Grüße

 

Manfred

 

 

 

 

 

 

Hallo,

die Frage ist, wer etwas vorschreibt. Da der Serviceplan im Ermessen des Herstellers verfasst ist, wird der Hersteller autonom die Vor- und Nachteile der Folgen abwägen.

Man stelle sich vor, die Regelung wäre nicht geändert worden und Kunden mit 14 Jahre alten Fahrzeugen, die vom Austausch betroffen wären, hätten sich bspw. mit dem vorliegenden herstellerspezifischen Problem an AutoBlöd gewandt. Das wäre durchaus geschäftsschädigend, weil Audis gesetzteren Alters schlagartig wertlos würden. Ich glaube nicht, dass ein Austausch auch nur von zwei Airbags im Markt durchsetzbar wäre. Jedenfalls nicht zu Preisen, die die Bereitstellungskosten in großer Zahl, bzw. die Herstell- und Einbaukosten decken würden. Solche Unwägbarkeiten müssten zudem bereits mit den Zulieferbetrieben zu Beginn des Lebenszyklus eines Modells ausgehandelt und (verteuernd) eingepreist werden. Das wiederum wirkt sich auf die Neuwagenpreis negativ aus. Bekanntlich gibt es nicht wenige Entscheidungen in Automobilunternehmen, die mehr von betriebswirtschaftlichen als von technischen Erwägungen domniert werden.

Anders sähe der Sachverhalt aus, wenn es gesetzliche Vorschriften gäbe, auf die sich Audi berufen könnte und die alle Hersteller beträfen. Dann wäre jedoch der Gesetzgeber der Buhmann. Dementsprechend ist eine solche Vorschrift nicht durchsetzbar.

Ich wollte das nur mal so einwerfen. Natürlich, nix Genaues weiß man nicht. ;)

Grüsse!

Hallo,

 

so zimperlich ist der Gesetzgeber nicht, wenn etwas nicht aus Steuern zu bezahlen ist sondern vom Autofahrer.

Man hat z.B. ziemliche viele ältere Autos mit roten oder gelben Plaketten einfach aus Städten ausgesperrt.

Einen Nutzen konnten sie bis heute nicht belegen, wozu auch. :(

So einfach ist das.

 

Grüße

 

Manfred

 

 

 

Hallo,

die vom Feinstaub-Aktionismus betroffenen Fahrzeuge sind zahlenmässig gar nicht vergleichbar. Der Aufruhr zum Thema Airbag wäre deshalb bedeutend größer.

Zuletzt bleibt da übrigens noch die "Hürde Brüssel". Franzosen, Italiener, Spanier etc. würden einer deutschen Gesetzesvorlage zum Airbag-Tausch mit Sicherheit die Rote Karte zeigen. ;)

Grüsse!

Is´ jetz´ gut? :D

Hallo,

 

gut, das nicht alle Europäer so bekloppt sind wie wir. :)

 

Grüße

 

Manfred

 

 

Hallo,

gut, dass Sprengstoff und Munition aus dem 2 WK heute noch hoch geht.

Da weiß man wenigsten, dass der nach 60-70 Jahren immer noch zündet.

Gruß

TT-Eifel

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