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Nach 15 Jahren Führerschein zurück ohne MPU
Nach 15 Jahren Führerschein zurück ohne MPU stimmt das ich habe den Führerschein wegen Alkohol und Drogen verloren das ist aber 15 Jahre her kann ich denn Führerschein ohne MPU machen
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50 Antworten
https://www.bussgeldkatalog.org/.../
Das hättest Du auch selbst googeln können...
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 9. August 2024 um 19:22:44 Uhr:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../
Das hättest Du auch selbst googeln können...
Andere Leute von oben herab maßregeln und selbst zu dumm einen funktionierenden Link zu posten.
Respekt!
r
Ich würde mich lieber darauf verlassen, was man in der FEV zu diesem Thema findet (wenn man was findet).
Ein gut gemeinter Rat von mir:
Einfach mehr Mühe geben beim Schreiben, dann klappt’s vielleicht auch mit der MPU.
Speerfristen und Verjährungsfristen beachten.
5 Jahre Speerfrist + 10 Jahre Verjährung = 15 Jahre.
Ob du ihn neu machen musst? So wie ich es verstehe nicht, er müsste dir dann ausgehändigt werden.
Benutze doch bitte Satzzeichen.
Satzzeichen machen Posts wesentlich lesbarer.
Hast dich ja ordentlich weggeballert.
Wenn zwischendurch nicht mal ein Antrag gestellt wurde und nichts neues in den letzten 15 Jahren dazugekommen ist, sollte es hinkommen.
§11 FEV dürfte einschlägig sein. Aber ich würde mal im Verkehrszentralregister und Strafregister nachsehen, ob da noch was drin ist. Ich wüsste nicht, dass die was anderes abfragen. Und nicht bei der Führerscheinstelle beantragen, die damals den Entzug gemacht hat, also ggf. Landkreis oder Bundesland wechseln. Alkohol ist in Bayern eher etwas lockerer, Drogen eher streng.
Das ist ja paradox: Jemand nimmt Drogen und die Führerscheinstelle macht den Entzug.
Zitat:
@-5- schrieb am 9. August 2024 um 23:05:04 Uhr:
Das ist ja paradox: Jemand nimmt Drogen und die Führerscheinstelle macht den Entzug.
Ja.
Auch gut:
Deutschland ist, wenn du Fahrrad fahren musst, weil Dir dein Führerschein abgenommen wurde, weil du betrunken Fahrrad gefahren bist.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. August 2024 um 19:27:35 Uhr:
Ich würde mich lieber darauf verlassen, was man in der FEV zu diesem Thema findet (wenn man was findet).
Ich würde in §29 StVG nachlesen. Da würde man finden, dass der Entzug eine Tilgungsfrist von 10 Jahren hat, diese aber erst nach einer Anlaufhemmung von 5 Jahren zu laufen beginnt.
Aalso ja, wenn die 15 Jahre um sind, kann man seinen FS MPU-frei wieder beantragen. Die Prüfungen muss man allerdings neu machen.
Ich würde das jeweilige Jahr noch abwarten. Also Entzug 2009 und dann würde ich bis Frühjahr 2025 warten.
Dann darf dazwischen aber auch nichts vorgefallen sein. Eine Beantragung, die nicht zurück gezogen wurde und alles fängt von vorne an.
Mit etwas Pech auch jede andere Verfehlung, wovon die Wind bekommen haben. Das kann u.U. schon eine Kneipenschlägerei sein.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 10. August 2024 um 13:24:49 Uhr:
Ich würde das jeweilige Jahr noch abwarten. Also Entzug 2009 und dann würde ich bis Frühjahr 2025 warten.
Warum?
Löschungen erfolgen im Januar, einfach deswegen