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Nach 3 Monaten ummelden
Hallo ich habe eine allgemeine Frage,
Ich bin wohnhaft in Frankfurt bin aber beruflich in Bonn.
So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.
Mir wurde gesagt das ich das Auto ummelden soll, festen Wohnsitz habe ich in Bonn nicht. Ist das möglich.
In der Fahrschule wurde auch immer was von 3 Monaten erzählt.
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:37:13 Uhr:
Frankfurt oder ist FF und was ich fragen habe war F. Kann sein das der zwischen durch mal entstempelt worden ist oder sowas.
Nö, kann auch nicht sein. Entweder hast du dich verguckt oder du erzählst uns was vom Pferd. So langsam reift in mir die Überzeugung zu Zweiterem...
@Taxidiesel: wenn das Fahrzeug noch zu StVZO-Zeiten zugelassen wurde, dann gibt es einen Bestandsschutz. Ansonsten ist keine Ausnahme möglich, wenn du das so lassen willst, heißt das: auf keinen Fall auffallen
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41 Antworten
Wo wohnst du in Bonn? Hotel?
Der Hauptwohnsitz ist der Ort, der den Kern Deines privaten Lebensumfeldes bildet. Den legst Du selbst fest. Auch bei einem Haupt- und einem Zweitwohnsitz (der oft eine Zweitwohnungssteuer als Dank für die Anwesenheit erwartet).
Zumindest die Sache mit den 3 Monaten ist Unsinn; WENN du umziehst, DANN musst du dich selbst und danach dein Auto unverzüglich ummelden. Meines Wissens gibt es eine allgemein akzeptierte Frist von 2 Wochen, dazu habe ich aber gerade nix verbindliches zur Hand.
In deinem Fall sehe ich das anders. Du bist einer von Millionen Berufspendlern und hast deinen Lebensmittelpunkt offensichtlich in Frankfurt. Da würde ich gar nix ummelden.
Das Fahrzeug ist bei natürlichen Personen (keine Gewerbetreibenden) am melderechtlichen Hauptwohnsitz anzumelden. Wenn es nur den in Frankfurt gibt, dann ist das halt so. Ob das bei solchen Wohnverhältnissen (5 zu 2 Tagen) auch melderechtlich richtig ist, soll mal hier kein Thema sein...
Okay. Aber was mir gesagt wurde ist das es keine Voraussetzung ist in der Stadt angemeldet zu sein um ein Auto anzumelden.
Wenn überhaupt, dann müsste das die Zulassungsstelle F eintragen. Ich kenne allerdings nicht die Lesart des zuständigen hessischen Ministeriums für den § 46 FZV. Aber beim nächsten Mal würde ich einfach auf die Adresse im Ausweis verweisen und dass die Halterangaben in den Fahrzeugpapieren dazu passen.
Noch kurz bzgl. Frist zum Ummelden eines Fahrzeugs. Das Gesetz kennt keine starre Frist, sondern spricht von "unverzüglich". Zwei Wochen wie hier erwähnt könnten da grad noch drunter fallen, 3 Monate sind jedenfalls nicht unverzüglich.
Ist auch eine Führerschein frage sogar, meinte der Polizist
Der hatte anscheinend einen etwas übereifrigen Tag. Du wohnst da wo Dein Privatleben ist. Ich nehmen mal an, dass Du arbeitest um zu Leben und nicht anders herum. Da ist es dann auch egal, ob wo Du dich länger aufhältst. Der Hauptwohnsitz bleibt damit uffm Dörp.
Zitat:
Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.
Wo genau wohnst du eigentlich in der Woche bzw wenn du nicht am WE nach Frankfurt fährst?
Du solltest vielleicht mal klären, ob du nicht einen Wohnsitz in Bonn anmelden müsstest (so etwas zu unterlassen trotz rechtlicher Verpflichtung kann auch teuer werden). Und dann wäre ggf auch eine Ummeldung des Autos nötig. Aber das hat natürlich erstmal nichts mit der Anmeldung deines Kfzs zu tun.
5 Tage Firmen WG und falls ich Wochenende fahre.
Der geht mir auf den Senkel, permanent werde ich darauf angesprochen und auch angehalten.
Spricht mich sogar mit Namen an wenn der mich Anhält.
Herr xxx geben Sie mir bitte die Fahrzeugpapiere und Führerschein.
Frag ihn mal nach seinem Namen und seiner konkreten Dienststelle.
Dienststelle ist die neben dem Büro
Dann würde ich mich mal beim Dienststellenleiter über ihn beschweren. Das hat ja was von verdachtsloser Verfolgung.
Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 18:06:28 Uhr:
5 Tage Firmen WG und falls ich Wochenende fahre.
Da spricht aber schon einiges dafür, dass du mal dem Einwohnermeldeamt einen Besuch abstatten solltest.
Das mit dem Auto ist aber trotzdem Blödsinn, solange du da nicht gemeldet bist, brauchst du so oder so nix umzumelden. Und selbst wenn du das Ummelden deiner Person verpasst haben solltest (ob es so ist kann ich nicht zu 100% sagen, da kenne ich die Bestimmungen nicht gut genug), dann wäre das zwar eine OWi, würde ggf auch eine Geldstrafe kosten, mit Straßenverkehr und Führerschein hätte es aber auf gar keinen Fall etwas zu tun.