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Nach 8 Wochen Getriebeschaden. Händler will nicht zahlen/reparieren.

BMW 5er E61
Themenstarteram 22. Juni 2014 um 7:39

Hallo zusammen.

Mein Cousin hat sich etwa zur gleichen Zeit nen E61 gekauft wie ich.

Allerdings nen LCI 525d Automatik mit um die 100000 km.

Nach 4 Wochen wollte das Getriebe nicht mehr so wie es sollte.

Damit ist er dann zum Händler (Fähnchenhändler).

Die ließ nen Ölwechsel machen mit Filter, wobei der Filter schon erhebliche Ablagerungen hatte. Mehr als Normal wäre.

Na und wie es auch kommen musste, war der Fehler nicht weg. Ergebnis: Getriebeschaden.

Dem Händler ist aber ne Rep oder austausch zu teuer, und will einfach das Auto zurück nehmen und in den Export schieben.

Soweit so gut. Aber es wurde schon in das Auto Investiert. 4 neue Sommerreifen, Beide Thermostate und ne AHK.

Wurde zwar alles selber gemacht, aber kosten sind ja doch entstanden.

Reifen 600

AHK 300

Thermostate 100

 

Wer übernimmt jetzt diese kosten? Der Händler? Oder mein Cosin?

Grundsätzlich will er das Auto ja auch nicht abgeben, aber der Händler verweigert einfach die Reparatur. Na und und jetzt steht das Auto....

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2014 um 12:02

Also juristisch versammeln sich hier ganz schön viele trübe Tassen... :D , obwohl das Ganze nun schon so oft durchgekaut wurde.

(Entschuldigt bitte mein kleines Späß'le... :p)

1. Da es sich bei dem Verkäufer um einen Händler und beim Käufer um eine Privatperson handelt (nehme ich jetzt zumindest mal an), gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung einschließlich der Beweislastumkehr. Dahingehend scheint das Allen soweit klar zu sein.

2. Allein der Käufer entscheidet, ob er den Wagen zurückgeben möchte oder nicht. Der Händler hat da keinerlei Mitspracherecht.

3. Lehnt der Verkäufer eine Reparatur ab oder bleibt ein zweiter Reparaturversuch erfolglos, kann der Käufer den Wagen auf andere Art und Weise reparieren lassen und die Kosten beim Verkäufer einfordern.

* * * * *

Ergo ergeben sich folgende Möglichkeiten für den Käufer:

1. Er lässt das Fahrzeug professionell bei BMW reparieren, zahlt eine Menge Geld voraus und hofft, dass beim Händler was zu holen ist. Dauer bis zum vollstreckbaren Titel etwa 3 bis 6 Monate.

2. Der Käufer beschafft sich ein gebrauchtes Getriebe und lässt es kostengünstig in einer freien Werkstatt einbauen. Der Rest bleibt wie unter Punkt 1 beschrieben, also mit den Kosten in Vorkasse gehen und dann hoffen, dass was zu holen ist.

3. Der Käufer entscheidet sich das Fahrzeug zurückzugeben.

* * * * *

Den Zweiflern hier sei gesagt, dass der Händler für eine Verbesserung der Sache ebenso aufkommen muss wie der Käufer bei einer Verschlechterung der Sache. Bei einer Wandflung / Rückgabe sind nämlich die Leistungen beider Parteien zurückzugewähren, in der Regel Auto gegen Geld. Dabei wird in der Regel eine Verschlechterung der Sache in Abzug gebracht (zum Beispiel die gefahrenen Kilometer oder bis dahin fabrizierte Unfallschäden, Kratzer udgl...).

Dem entsprechend ist aber auch eine Werterhöhung auszugleichen. Manchmal die neue Bereifung, manchmal das aufgerüstete Navi oder oder oder.

Es wird also faktisch gegengerechnet. Die gefahrenen Kilometer gegen den werterhöhenden Faktor, wobei das im Ganzen natürlich Verhandlungssache bleibt. Ein paar Hunderter hin oder her, eine einvernehmliche Einigung bedarf natürlich auch entsprechendes Entgegenkommen - von beiden Seiten...

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am 22. Juni 2014 um 7:57

Denke dein Cousin bleibt auf den Kosten sitzen. Also... Räder und AHK abschrauben. Eba verkaufen und gut ist.

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 8:14

Räder runter ist schlecht. Irgendwas sollte ja drauf sein.....

Ahk wäre noch möglich. Die konnte man ja auf nen anderen montieren.

Vorrausgesetzt es wird wieder nen e61.

Und wenn nicht?

Aber es kann doch wohl nicht sein das er auf den Kosten sitzen bleibt!!!!!!!!!!!

Es ist ja nicht seine Schuld das die Karre im A***** ist.

am 22. Juni 2014 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

Räder runter ist schlecht. Irgendwas sollte ja drauf sein.....

Ahk wäre noch möglich. Die konnte man ja auf nen anderen montieren.

Vorrausgesetzt es wird wieder nen e61.

Und wenn nicht?

Aber es kann doch wohl nicht sein das er auf den Kosten sitzen bleibt!!!!!!!!!!!

Es ist ja nicht seine Schuld das die Karre im A***** ist.

Aber der Fähnchenhändler kann das auch nicht voraus sehen. Außer es war arglistige Täuschung. Aber dann ist seine Pflicht das Fahrzeug zurück zu nehmen. Was er ja auch macht. Was bis dahin reingesteckt wird ist denke ich mal nicht sein Problem. Bei den Reifen könnte er euch kulanter weise entgegen kommen.

Seid doch froh, das er ihn direkt zurücknehmen will. Das geht bisweilen nicht so einfach.

AHK abmontieren, alte Räder von eBay drauf und ab damit.

am 22. Juni 2014 um 9:28

mir wird gerade nicht klar, wieso der händler für die kosten nach dem kauf aufkommen soll, die ja mit ihm oder dem schaden nix zu tun haben.

und wenn man sich das ding hätte vergolden lassen, das ist dann nicht seine sache.

ich wäre froh, daß er es zurücknehmen will und würde die sache danach abhaken.

am 22. Juni 2014 um 9:32

So sehe ich das auch. Rücknahme ist meist nur nach Monaten langen Rechtsstreit bzw nach hunderten von Anwaltbriefen und Fristsetzungen möglich. So eine schnelle und problemlose Rücknahme ist selten.

Mal ehrlich auf die paar hundert Euronen ist gut und gerne verzichtet. Ich wäre froh der Händler hätte meinen zurück genommen. Hätte auch 100 Euro abstrich in kauf genommen.

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 11:20

Ihr habt ja schon recht.

Aber die Mein Cosin fordert ja keine Rücknahme. Er möchte lediglich nen Funktionsfähiges Auto, so wie es auch verkauft wurde.

Wenn er selber eine Rücknahme fordern würde, sähe die Sache schon anders aus.

Und wir sprechen hier ja auch nicht um 100 euro. Sind ja schon insgesamt 1000€.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

Ihr habt ja schon recht.

Aber die Mein Cosin fordert ja keine Rücknahme. Er möchte lediglich nen Funktionsfähiges Auto, so wie es auch verkauft wurde.

Wenn er selber eine Rücknahme fordern würde, sähe die Sache schon anders aus.

Und wir sprechen hier ja auch nicht um 100 euro. Sind ja schon insgesamt 1000€.

Hmmm verstehe das schon ABER ist es wenn es so schon anfängt nicht manchmal besser so zu seinem Glück zu finden, wie mit biegen und brechen?

Andere Mütter haben auch schöne Töchter und andere Autohändler auch schöne Autos.

am 22. Juni 2014 um 12:02

Also juristisch versammeln sich hier ganz schön viele trübe Tassen... :D , obwohl das Ganze nun schon so oft durchgekaut wurde.

(Entschuldigt bitte mein kleines Späß'le... :p)

1. Da es sich bei dem Verkäufer um einen Händler und beim Käufer um eine Privatperson handelt (nehme ich jetzt zumindest mal an), gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung einschließlich der Beweislastumkehr. Dahingehend scheint das Allen soweit klar zu sein.

2. Allein der Käufer entscheidet, ob er den Wagen zurückgeben möchte oder nicht. Der Händler hat da keinerlei Mitspracherecht.

3. Lehnt der Verkäufer eine Reparatur ab oder bleibt ein zweiter Reparaturversuch erfolglos, kann der Käufer den Wagen auf andere Art und Weise reparieren lassen und die Kosten beim Verkäufer einfordern.

* * * * *

Ergo ergeben sich folgende Möglichkeiten für den Käufer:

1. Er lässt das Fahrzeug professionell bei BMW reparieren, zahlt eine Menge Geld voraus und hofft, dass beim Händler was zu holen ist. Dauer bis zum vollstreckbaren Titel etwa 3 bis 6 Monate.

2. Der Käufer beschafft sich ein gebrauchtes Getriebe und lässt es kostengünstig in einer freien Werkstatt einbauen. Der Rest bleibt wie unter Punkt 1 beschrieben, also mit den Kosten in Vorkasse gehen und dann hoffen, dass was zu holen ist.

3. Der Käufer entscheidet sich das Fahrzeug zurückzugeben.

* * * * *

Den Zweiflern hier sei gesagt, dass der Händler für eine Verbesserung der Sache ebenso aufkommen muss wie der Käufer bei einer Verschlechterung der Sache. Bei einer Wandflung / Rückgabe sind nämlich die Leistungen beider Parteien zurückzugewähren, in der Regel Auto gegen Geld. Dabei wird in der Regel eine Verschlechterung der Sache in Abzug gebracht (zum Beispiel die gefahrenen Kilometer oder bis dahin fabrizierte Unfallschäden, Kratzer udgl...).

Dem entsprechend ist aber auch eine Werterhöhung auszugleichen. Manchmal die neue Bereifung, manchmal das aufgerüstete Navi oder oder oder.

Es wird also faktisch gegengerechnet. Die gefahrenen Kilometer gegen den werterhöhenden Faktor, wobei das im Ganzen natürlich Verhandlungssache bleibt. Ein paar Hunderter hin oder her, eine einvernehmliche Einigung bedarf natürlich auch entsprechendes Entgegenkommen - von beiden Seiten...

am 22. Juni 2014 um 12:25

und wieder was gelernt...

ist die gewährleistung uneingeschränkt oder schließt sie gewisse schäden bzw. teile aus?

am 22. Juni 2014 um 14:17

Die Gewährleistung ist keine umfassende Garantie und schließt eigentlich Verschleißmängel soweit aus. Nun kann man sich natürlich wieder streiten, da eigentlich alles an einem Fahrzeug dem Verschleiß unterliegt. Auch Motor, Getriebe und dergleichen. Sieht der Gesetzgeber jedoch etwas differenzierter.

Entscheidend ist hierbei unter anderem die 6-monatige Beweislastumkehr, da der Gesetzgeber automatisch davon ausgeht, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war. Der Verkäufer kann versuchen den Gegenbeweis anzutreten, aber das ist meist teuer bis unmöglich.

Allerdings zieht auch der Gesetzgeber eine Grenze, wenn auch keine gesetzlich festgelegte. Was bei einem Fahrzeug mit bis zu 180.000 Km Laufleistung noch halbwegs problemlos über die Bühne geht, kann bei einer Laufleistung von 250.000 Km und mehr dann schon ein Schuss in den Ofen werden.

Es ist also nicht in Stein gemeißelt... :D

Da kann der festsitzende Bremssattel also durchaus unter die Gewährleistung fallen, die Bremsbeläge allerdings definitiv nicht. Auch eine defekter Klimakompressor, ein Anlasser oder eben das Getriebe selbst fallen bei entsprechender Laufleistung unter die Gewährleistung, während man auf den Kosten von neuen Stoßdämpfern, Glüh-oder Glühkerzen in der Regel sitzenbleiben wird.

Man muss es also immer etwas differenziert entsprechend Alter und Laufleistung des Fahrzeuges betrachten.

am 22. Juni 2014 um 14:38

Kommt aber immer darauf an was im Kaufvertrag steht. Wenn der Verkäufer sich als Privatpersonen angegeben hat oder im Auftrag verkauft, dann siehts eher dunkel mit Gewährleistung aus.

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 15:26

Ne der Verkäufer ist schon als Händler im KV eingetragen.

Na dann soll er den Händler mal am besten Schriftlich zur Nachbesserung Auffordern und sollte er dem nicht nachkommen ab zum Getriebefuzzi. Sicherlich muss er erstmal in Vorleistung gehen, aber die Chancen stehen ja recht gut das er die Kohle wiederbekommt.

Was mich noch Interessieren würde.

Wie wird bei so einer Rücknahe die Wertminderung ermittelt. Pro gefahren km 30 Cent oder woran wird sowas fest gemacht?

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