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Nach einem Jahr Unfallschaden entdeckt
Nach einem Jahr Unfallschaden entdeckt
hallo zusammen,
ich habe ein problem, ich habe vor ca. 1 jahr einen gebrauchten golf beim vw-händler gekauft. laut vertrag "UNFALLFREI" jetzt hat der tüv bei einen wertgutachten festgestellt das es sich um einen unfallwagen handelt.
weiss jemand wie hoch der schaden sein muss, damit ich noch ein recht auf wandlung habe oder wo ich mir online erstmal rat holen kann ohne gleich einen juristen zu beauftragen??
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51 Antworten
nachdem es ein versteckter mangel wahr kannst du den wagen eigentlich sofort zurückgeben und dein kaufpreis zurückverlangen. Da es schon ein schwerwiegender mangel ist.
Wenn der Händler allerdings das irgendwo im vertrag vermerkt hatte dann schaut es allerdings schlecht aus.
Du solltest sofort mal kontakt mit deinem anwalt aufnehmen um weitere vorgehen besprechen. Allerdings kannst du auch eine minderung beantragen.
Wie heisst es so schön offene mängel sind sofort zu rügen und versteckte sofort nach entdecken.
mfg
viel glück
PS. halt uns am laufenden
Es gelten 2 Jahre Gwährleistungspflicht des Verkäufers. Ausnahme: bei gebrauchten Sachen kann (wenn im Vertrag so geschrieben) diese auf 1 Jahr begrenzt werden.
Du hast halt das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kauf wenn keine Nacherfüllun erfolgt, Preisminderung, Schadensersatz für Folgeschäden.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Es gelten 2 Jahre Gwährleistungspflicht des Verkäufers. Ausnahme: bei gebrauchten Sachen kann (wenn im Vertrag so geschrieben) diese auf 1 Jahr begrenzt werden.
Du hast halt das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kauf wenn keine Nacherfüllun erfolgt, Preisminderung, Schadensersatz für Folgeschäden.
Es geht hier nicht um einen Garantie/Gewährleistungsfall, sondern Betrug/Vertrags"nicht"erfüllung. Je nachdem ob er es gewusst hat (wovon ich bei einem VW-Vertragshändler ausgehe).
Zitat:
Original geschrieben von Hansderdritte
Es geht hier nicht um einen Garantie/Gewährleistungsfall, sondern Betrug/Vertrags"nicht"erfüllung. Je nachdem ob er es gewusst hat (wovon ich bei einem VW-Vertragshändler ausgehe).
Doch, der Vorschaden ist ein ganz normaler Sachmangel nach 434 BGB. Es gelten die entsprechenden Rechte nach 437BGB, die ich aufgezählt habe. Die unterstellte Arglistigkeit der Täuschung spielt zB bei der Verjährung 438BGB eine Rolle.
Nur scheidet Nacherfüllung hier aus.
Einen Unfallschaden kann man nicht weg bekommen, egal was man da alles austauscht....
MfG Timo
Es käme ggf. auch arglistige Täuschung in Betracht. Dass kann ggf. Fristen komplett aushebeln...
Gruss
Holger
... wahrscheinlich und deshalb auch gleich der Rücktritt möglich. Aber es gibt auch Unfallschäden, die kann man komplett reparieren, man muss es ihnen zumindestens die Möglichkeit des Nacherfüllen anbieten. Wenns sie es nicht können, dann Rücktritt.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Es gelten 2 Jahre Gwährleistungspflicht des Verkäufers.
Das hat mit 2 Jahren Gewährleistung gar nix zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Hansderdritte
Es geht hier nicht um einen Garantie/Gewährleistungsfall, sondern Betrug/Vertrags"nicht"erfüllung. Je nachdem ob er es gewusst hat (wovon ich bei einem VW-Vertragshändler ausgehe).
Und in der deutschen Rechtsprechung geht man davon aus, dass ein Händler einen Unfallschaden erkennen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Chris1968
Das hat mit 2 Jahren Gewährleistung gar nix zu tun.
Und in der deutschen Rechtsprechung geht man davon aus, dass ein Händler einen Unfallschaden erkennen muss.
Aha, dann sag uns doch bitte welcher Paragraph aus welchem Gesetz hier passt.
Und das Erkennes des Schadens hängt immer vom Einzelfall ab, längst nicht jeder Schaden ist spontan zu finden. Solche pauschalen Aussagen sind unzutreffend, vor allem die Arglistigkeit ist schwer zu beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Aha, dann sag uns doch bitte welcher Paragraph aus welchem Gesetz hier passt.
Und das Erkennes des Schadens hängt immer vom Einzelfall ab, längst nicht jeder Schaden ist spontan zu finden. Solche pauschalen Aussagen sind unzutreffend, vor allem die Arglistigkeit ist schwer zu beweisen.
- § 463 BGB
- Ist nicht pauschal, sondern ein Urteil vom OLG Köln
Aber da wir hier keine Rechtsberatung machen, sollte m.mitter mal mal Kontakt mit dem Händler aufnehmen und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.
463 lol, 0815 jwd vielleicht noch, aber egal es wurde ja alles gesagt was man braucht.
Am besten erstmal dem Händler vorlegen, was Sache ist.
Kommt auch drauf an, was da als Unfallschaden deklariert wurde. Verbeulter Kotflügel hat nicht so wahnsinnig gute Chancen auf Erfolg.
Aber wie schon gesagt, bevor da alle Welt eingeschaltet wird, erstmal den Händler damit konfrontieren.
Wenn dieser abwimmelt kann man immernoch zum Anwalt gehen.
Senci
P.S. Lasst Euch von einigen minderqualifizierten Beiträgen hier nicht erschrecken. Einige können oder wollen einfach nicht sachlich diskutieren
@pdm80
Ähm..., auch wenn Dein Weltbild zusammenbricht, aber Chris1968 hat Recht.
[URL=bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb_alt/__463.html ]§463 BGB[/URL]
Gruß
Antares
463 BGB Vorkaufrechtes:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__463.html
Hat also gar nichts zu tun mit dem Fall hier. Das "alt" in deinem link deutet dezent darauf hin, dass es sich um die alte Ausgabe des BGB handelt bis 31.12.2001, welche NICHT mehr gilt. Aber auch der alte 463 bezog sich auf Sachmängel beim Kauf.
Mein Weltbild bricht von Paragraphen nicht zusammen, ich hoffe deines jetzt auch nicht