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Nach eintragung neuer Fahrzeugschein nötig??

VW
Themenstarteram 28. September 2004 um 20:24

Brauche ich unbedingt nach der Eintragung von einem Fahrwerk einen neuen KFZschein??

WOllte eigentlich eine KOPIE von meinem BRief ins Auto legen und den ZEttel ins auto legen den man vom TÜV bei jeder eintragung mit bekommt.

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19 Antworten

Re: Nach eintragung neuer Fahrzeugschein nötig??

 

Zitat:

Original geschrieben von Bertie86

Brauche ich unbedingt nach der Eintragung von einem Fahrwerk einen neuen KFZschein??

WOllte eigentlich eine KOPIE von meinem BRief ins Auto legen und den ZEttel ins auto legen den man vom TÜV bei jeder eintragung mit bekommt.

ist kein problem, hab ich seit zwei jahren so ;)

nur wenn du demnächst sowieso zum amt musst um den wagen irgendwie um/ab zu melden oder sonst was damit zu machen, dann solltest du es eintragen lassen!

Du musst halt immer nur das Protokoll vom TÜV, wo deine Eintragung bestätigt wird, mitführen. Ich würde dir raten eine beglaubigte Kopie des ganzen zu machen, da bei einem Verlust oder Beschädigung des ganzen die Eintragung quasi nicht mehr vorhanden ist (kannst dir a ber einen Nachdruck beim TÜV für 2 Euro holen).

Ich hab damals Felgen/Fahrwerk eintragen lassen, denn die ca. 12 Euro war es mir wert nur den Schein zu haben.

Ich war damals auch beim TÜV und es stand nur drin das ich es eintragen muss, wenn ich das Auto ab- und wieder anmelde. Bei meinem Kumpel( Corrado) stand drin, sofortige Änderung des Fahrzeugsschein erforderlich. Bei ihm wurden jedoch auch seine größte Reifenkombi gestrichen, vielleicht auch wegen dem!?!

MfG golfgtspezial

Wenn Dinge gestrichen werden müssen, dann muss das normalerweise direkt erfolgen.

Bei "normalen" Eintragungen bei der nächsten Möglichkeit! ;)

Bei Motorumtragung musst du auch sofort hin, wegen der Steuer.

Ich ließ das letzte Mal was im letzten Jahr eintragen und musste direkt zum Straßenverkehrsamt. Das Thema hatten wir hier ja schon öfter und ich vermute fast, dass sich das entweder in 2004 geändert hatte, oder das das auf Bundesländerebene geregelt ist. Bei mir ging es um die Eintragung von "normalen" Sachen wie Fahrwerk, Lenkrad, etc. und auch um den Kat, was ja logisch ist, dass der direkt eingetragen werden muss...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Ich ließ das letzte Mal was im letzten Jahr eintragen und musste direkt zum Straßenverkehrsamt. Das Thema hatten wir hier ja schon öfter und ich vermute fast, dass sich das entweder in 2004 geändert hatte, oder das das auf Bundesländerebene geregelt ist. Bei mir ging es um die Eintragung von "normalen" Sachen wie Fahrwerk, Lenkrad, etc. und auch um den Kat, was ja logisch ist, dass der direkt eingetragen werden muss...

naja...

Ich hab 2004 mein Fahrwerk erst eintragen lassen und muss nicht direkt hin ;)

Also eher die Schiene mit den Bundesländern ;)

Zitat:

Original geschrieben von Reality

naja...

Ich hab 2004 mein Fahrwerk erst eintragen lassen und muss nicht direkt hin ;)

Also eher die Schiene mit den Bundesländern ;)

Eben! Ich schrieb ja, dass ich letztes Jahr eintragen ließ und direkt hin musste. Vielleicht ist das hier (in RLP) auch inzwischen so, dass man das nicht mehr muss. Wäre ja schon besser, irgendwie.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Eben! Ich schrieb ja, dass ich letztes Jahr eintragen ließ und direkt hin musste. Vielleicht ist das hier (in RLP) auch inzwischen so, dass man das nicht mehr muss. Wäre ja schon besser, irgendwie.

2002 - Felgen und das vorherige Fahrwerk - ebenfalls nicht direkt hingemusst ;)

liegt wohl doch an den unterschiedlichen Regionen! ;)

Ich hab mir 12 zusätzliche PS eintragen lassen und mußte "unverzüglich" den Schein ändern, hatte keine Auswirkung auf Steuer oder Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

Ich hab mir 12 zusätzliche PS eintragen lassen und mußte "unverzüglich" den Schein ändern, hatte keine Auswirkung auf Steuer oder Versicherung.

Hätte aber haben können, je nach Versicherung...

gibt ja da unterschiede. Wenns ein §19(2) ist, daqnn muss man es unverzüglich machen. Ansonsten bei der nächsten erfassung des kfz

Zitat:

Original geschrieben von toxic21

gibt ja da unterschiede. Wenns ein §19(2) ist, daqnn muss man es unverzüglich machen. Ansonsten bei der nächsten erfassung des kfz

Das musste ich alles sofort eintragen lassen:

- Lenkrad

- Fahrwerk

- G-Kat statt U-Kat

Naja, egal. Ist ja drin. Mal sehen, was beim nächsten Mal kommt....

Wie sieht das eigentlich bei meinem aus??

Habe ja einen 90PS G-Kat motor drinne und genau dieser motor kommt in ne Karosserie vom Gti!

Geh ich da in der Versicherung hoch oder bleibt alles beim alten??

Gruß Jackme

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