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nach fast 10 Monaten Strafzettel aus der Schweiz
Ich bin letztes Jahr auf der Rückfahrt vom Urlaub (Ende August 2006) in der Schweiz geblitz worden. Jetzt habe ich den Strafzettel (Anfang Juni 2007) zugeschickt bekommen.
Ist der noch gültig ? In Deutschland existiert doch eine Frist (glaube 4 Monate) aber wie sieht mit dem Ausland aus?
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25 Antworten
Wehe du bezahlst den nicht!!!
Aus Geldstrafen und Geldbußen zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz kann auch hier vollstreckt worden; es besteht ein entsprechendes Abkommen.
Allerdings erst ab 70 €.
allerdings doch nimmer 3monate nach der Tat...
Endlich mal was aktuelles - das meist im Internet über dieses Thema ist nicht mehr aktuell
Das Problem beim nicht bezahlen ist, dass wenn du dann das nächste mal in die Schweiz fahren solltest und an der Grenze in eine Kontrolle kommst wird auch sofort für den Strfzettel kassiert!!!!!
hier mal der konkrete absatz.
Vorsicht bei Wiedereinreise in das Urlaubsland
Aber auch wenn das Vergehen nicht sofort geahndet wird und der Strafzettel per Post kommt, gibt es manchmal gute Gründe zu zahlen - wenn man die Verkehrswidrigkeit tatsächlich begangen hat. Dank der immer engeren Vernetzung der Strafregister können Zufallskontrollen mitunter dramatische Folgen haben. Einige Länder setzten nicht nur auf Zufallskontrollen im Verkehr, sondern kontrollieren bei der Wiedereinreise gezielt, ob eventuelle Knöllchen noch nicht bezahlt sind. So wird diese Kontrolle in den Niederlanden an Flughäfen und der Grenze durchgeführt. Wer dann noch offene Rechnungen hat, muss sie entweder begleichen oder darf nicht einreisen. Die Schweizer haben noch ganz andere Methoden entwickelt: Sie kontrollieren die Meldezettel in den
Hotels und gleichen so unbezahlte Bußgelder ab. Wer dort nicht gezahlt hat, kann schon mal von der örtlichen Polizei aus dem Hotelbett geklingelt werden.
Daher gilt, wer noch einmal im jeweiligen Land Urlaub machen will, sollte sich überlegen, ob er nicht doch besser zahlt.
Darum geht es ja eigentlich nicht. Es geht eher um die Frist. In Deutschland liegt die bei 3Monaten, danach ist der Strafzettel verjährt. 10 Monate ist echt heftig.
Sind das in Deutschland nicht 6 Monate für die Verjährung?
Zitat:
Original geschrieben von lifeseek
Aus Geldstrafen und Geldbußen zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz kann auch hier vollstreckt worden; es besteht ein entsprechendes Abkommen.
Nur mit Österreich --- mit den anderen Ländern nicht.
Wegen dem gleichen Fall habe ich mich mal erkundigt.
In der Schweiz verjähren solche Delikte angeblich erst nach 3 Jahren.
Da die Tat ja in der Schweiz begangen wurde gilt wohl auch deren Recht. Bei nicht bezahlen steigt der Betrag bis ein Titel in Abwesenheit erwirkt wird.
Der eigentliche Betrag steigt dann auf ein mehrfaches.
Da sich die EU einigt und angeblich Forderungen die bis 3 Jahre zurückliegen verfolgt werden sollen, würde ich mir sehr gut überlegen ob ich das nicht lieber bezahle.
Für mich stellte sich die Frage nicht da ich die Schweiz im Urlaub kaum umgehen konnte. Waren ja auch "nur" ca. 78 Euros.
Auf jeden Fall ist man zu schnell gefahren und wurde erwischt. Die Schuld liegt nunmal nicht bei den Schweizern sondern einzig beim Fahrer.
Aber bevor ich mir hier im Forum "Rat" suche würde ich mir verbindliche Rechtsauskunft einholen. Am einfachsten kann man als ADAC-Mitglied einfach mal bei dem Verein anrufen.
Wenn man selber nicht Mitglied ist kennt man ja vielleicht jemanden der das für einen macht.
Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
Da sich die EU einigt und angeblich Forderungen die bis 3 Jahre zurückliegen verfolgt werden sollen, würde ich mir sehr gut überlegen ob ich das nicht lieber bezahle.
Die Schweiz ist aber kein EU-Mitglied.
Das ist richtig, trotzdem ist ein Abkommen mit der Schweiz im Gespräch. Das hat nichts mit der EU zu tun. Wenn es denn kommt werden vielleicht auch ältere Strafzettel eingetrieben werden, wer weiß?
Es ist schon ein Unterschied ob man jetzt z. B. 100 Euro bezahlt oder in 2 Jahren 400.
Viele Länder kontrollierten zudem schon an der Grenze ob offene Strafzettel vorliegen. Da kann es schnell passieren das man an der Grenze festgehalten wird bis man bezahlt hat.
Wenn man die nächsten Jahre nicht mehr in die Schweiz fährt kann man das Risiko vielleicht eingehen. Aber man kann auch ruhig für eigene Fehler bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
trotzdem ist ein Abkommen mit der Schweiz im Gespräch.
Davon weiß ich nichts; es ist aber gut möglich.
Zitat:
Wenn es denn kommt werden vielleicht auch ältere Strafzettel eingetrieben werden, wer weiß?
Das kann eigentlich nicht sein. Ein Gesetz kann niemals rückwirkend erlassen werden, d.h. es muß zum Zeitpunkt der Tat bereits gelten. (So wird es jedenfalls bei der geplanten EU-Regelung sein.)
Zitat:
Es ist schon ein Unterschied ob man jetzt z. B. 100 Euro bezahlt oder in 2 Jahren 400.
Viele Länder kontrollierten zudem schon an der Grenze ob offene Strafzettel vorliegen. Da kann es schnell passieren das man an der Grenze festgehalten wird bis man bezahlt hat.
Das Risiko, erwischt zu werden, ist vorhanden --- aber nicht riesengroß.
Das muß man sich halt überlegen.
Zitat:
Wenn man die nächsten Jahre nicht mehr in die Schweiz fährt kann man das Risiko vielleicht eingehen.
Dann auf jeden Fall.
Zitat:
Aber man kann auch ruhig für eigene Fehler bezahlen.
Warum sollte man, wenn man nicht unbedingt muß?
Sowas ähnliches ist mir in den USA passiert... 20 Dollar wegen Parken in nicht zulässigem Bereich...
Naja... da wir nen Mietwagen hatten und am nächsten Tag eh nach Haus fliegen wollten, dachte ich.... weg damit.... nach 5 Monaten bekam ich Post aus den USA.... Plötzlich wollten die knapp 90 Euro haben... *schock*
Bei Nichtbezahlen, kann man das Pech haben, daß einem die erneute Einreise verweigert wird.
Bezahls lieber. sonst kriegste hinterher vielleicht wirklich noch Stress.