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Nach Gebrauchtwagenkauf mit Kennzeichen/Zulassung des Verkäufers nach Hause fahren
Hallo Guten Tag
Wenn ich von jemandem einen Gebrauchtwagen kaufe, kann ich dann mit seinem Nummernschild nach Hause fahren ?
weil es das Auto von einer anderen Stadt
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23 Antworten
Ja.
Und du brauchst die Bleche auch nicht abmontieren und mit zum ummelden mitnehmen
Zitat:
@alex22 schrieb am 6. Mai 2023 um 13:02:34 Uhr:
Wenn ich von jemandem einen Gebrauchtwagen kaufe, kann ich dann mit seinem Nummernschild nach Hause fahren ?
weil es das Auto von einer anderen Stadt
Wenn es noch bzw. wieder auf irgendjmd. zugelassen ist schon. Allerdings kann sich der Verkäufer rechtl. in die Nesseln setzen, wenn er das Auto noch auf sich angemeldet übergibt.
Ob du sein Kennzeichen komplett übernehmen kannst, sagt dir die Zulassungsstelle.
Lies mal z. B. https://www.adac.de/.../ wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug heimfahren willst.
notting
Zitat:
@alex22 schrieb am 6. Mai 2023 um 13:02:34 Uhr:
...
Wenn ich von jemandem einen Gebrauchtwagen kaufe, kann ich dann mit seinem Nummernschild nach Hause fahren ?
...
Ja, weil es das einfachste und unkomplizierteste Verfahren ist, mit überschaubarem Risiko für den Verkäufer und den Käufer. Deswegen machen es fast alle so.
Alle anderen Verfahren machen mehr Probleme:
- gemeinsamer Behördenbesuch mit Terminvereinbarung
- Bezahlung ohne Papiere zu bekommen
- Papiere aushändigen ohne Bezahlung zu bekommen
- Abmeldung und der Käufer springt ab oder zahlt nicht
- keine Probefahrt mehr möglich
- umständliche und kostenintensive Beschaffung eines Kurzzeitkennzeichens und einer Versicherung
Und ist der Verkäufer fleissiger MT Leser, dann wird er den immer wieder kommenden Rat befolgen wollen das Auto bloss nicht angemeldet zu übergeben sondern vor Übergabe abzumelden.
Muss man halt miteinander reden.
Und die Empfehlung kann man einem Verkäufer auch nur weiterhin geben,wenn er nachfolgende Probleme mit Ummelde-unwilligen Käufern vermeiden möchte.
Die Ausrede Liste der Erwerber ist lang,weshalb die Ummeldung noch nicht vollzogen werden konnte.
Es kommt halt drauf an ...
Erste Punkt, wer ist der Käufer ... völlig dubiose Person, keine Wohnsitz in DE u.s.w. dann lässt man es lieber,
Ist es aber der vernünftige Käufer, mit Wohnsitz DE, Bauchgefühl sagt auch alles ok... kann man schon mal drünber nachdenken, den Wagen zugelassen zu verkaufen..
Der zweite wichtigste Punkt.. vernünftig KV + Zusatzdokumente Meldung an Versicherung und Amt (gleich absenden)+ evtl. eine Kopie/Foto vom Perso Käufer ...Sollte es einem dann doch mal erwischen, oder Bußgeldbescheid nach verkauf eintrudeln, ist das schnell geklärt ..
So ist es mir mal passsiert , 4 Wochen nach verkauf kam ein Verwarngeldbescheid wegen Geschwindigkeit ... dachte auch erst Mist, jetzt hat es mich erwischt. Hatte im ersten Schritt eine Mail mit dem Anhang KV geschickt ... nie wieder was von gehört ...
Zitat:
@tartra schrieb am 7. Mai 2023 um 11:55:23 Uhr:
Es kommt halt drauf an ...
Erste Punkt, wer ist der Käufer ... völlig dubiose Person, keine Wohnsitz in DE u.s.w. dann lässt man es lieber,
Ist es aber der vernünftige Käufer, mit Wohnsitz DE, Bauchgefühl sagt auch alles ok... kann man schon mal drünber nachdenken, den Wagen zugelassen zu verkaufen..
Der zweite wichtigste Punkt.. vernünftig KV + Zusatzdokumente Meldung an Versicherung und Amt (gleich absenden)+ evtl. eine Kopie/Foto vom Perso Käufer ...Sollte es einem dann doch mal erwischen, oder Bußgeldbescheid nach verkauf eintrudeln, ist das schnell geklärt ..
So ist es mir mal passsiert , 4 Wochen nach verkauf kam ein Verwarngeldbescheid wegen Geschwindigkeit ... dachte auch erst Mist, jetzt hat es mich erwischt. Hatte im ersten Schritt eine Mail mit dem Anhang KV geschickt ... nie wieder was von gehört ...
Nach zwei mal ärger (Verzögertes Ummelden) mache ich das jetzt anders:
Ich mache einen Separaten Vertag mit dem Käufer, in dem er eine "Sicherheitsleistung von 300Euro" in Bar hinterlegt, wenn er das Fahrzeug angemeldet mitnehmen möchte (und auch nur wenn der Käufer Vertrauenswürdige erscheint ..).
In dem Vertrag wird festgehalten, bis zu welchem Termin das Fahrzeug umgemeldet werden muss. Jeder Tag Verspätung führt zu einem Abzug von 30Euro.
Schriftlich ist dort auch hinterlegt das ich das Geld (wenn ..) nach Bestätigter Um/ Abmeldung innerhalb von X Tagen auf das Konto des Käufers überweisen muss!
Lehnt der Käufer das AB, wegen mangelnden Vertrauen etc., dann kann ich ihm das Fahrzeug auch NICHT Angemeldet ÜBERGEBEN, wegen mangelndem Vertrauen!
MfG Günter
Auch eine Idee. Zum Glück hatte ich noch nie Probleme, ich habe aber auch in letzter Zeit nichts verkauft.
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 7. Mai 2023 um 19:32:48 Uhr:
...
Ich mache einen Separaten Vertag mit dem Käufer, in dem er eine "Sicherheitsleistung von 300Euro" in Bar hinterlegt, wenn er das Fahrzeug angemeldet mitnehmen möchte...
Kann man machen, aber mir würde es ziemlich strange vorkommen. Sagst du es den Interessenten wenigstens, bevor sie kommen? Glaube, ich würde dann weder an- noch abgemeldet bei dir kaufen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Mai 2023 um 19:03:20 Uhr:
Ja.
Und du brauchst die Bleche auch nicht abmontieren und mit zum ummelden mitnehmen
Danke für die Information
Zitat:
@notting schrieb am 6. Mai 2023 um 19:35:46 Uhr:
Zitat:
@alex22 schrieb am 6. Mai 2023 um 13:02:34 Uhr:
Wenn ich von jemandem einen Gebrauchtwagen kaufe, kann ich dann mit seinem Nummernschild nach Hause fahren ?
weil es das Auto von einer anderen Stadt
Wenn es noch bzw. wieder auf irgendjmd. zugelassen ist schon. Allerdings kann sich der Verkäufer rechtl. in die Nesseln setzen, wenn er das Auto noch auf sich angemeldet übergibt.
Ob du sein Kennzeichen komplett übernehmen kannst, sagt dir die Zulassungsstelle.
Lies mal z. B. https://www.adac.de/.../ wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug heimfahren willst.
notting
Danke für die Information
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 7. Mai 2023 um 20:16:59 Uhr:
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 7. Mai 2023 um 19:32:48 Uhr:
...
Ich mache einen Separaten Vertag mit dem Käufer, in dem er eine "Sicherheitsleistung von 300Euro" in Bar hinterlegt, wenn er das Fahrzeug angemeldet mitnehmen möchte...
Kann man machen, aber mir würde es ziemlich strange vorkommen. Sagst du es den Interessenten wenigstens, bevor sie kommen? Glaube, ich würde dann weder an- noch abgemeldet bei dir kaufen.
Klar sage ich ihm das vorher!
Was du machst ist mir völlig egal!
Ich werde ein Fahrzeug NICHT vorher abmelden, damit dann doch niemand zum FEST Vereinbarten Termin erscheint .., mich durch das abmelden "erpressbar" machen ..müssen sie wieder anmelden, wenn ich den jetzt nicht kaufe ..!
Wenn, Probefahrt, dann Bezahlen und dann abmelden oder du gehst auf meinen Vorschlag ein!
Aber eines passiert mir GARANTIERT nicht mehr, das ich ein angemeldetes Fahrzeug verkaufe und dann noch blöd angemacht werde, wenn ich frage warum das Fahrzeug nach 2Wo. immer noch nicht um/ abgemeldet wurde, obwohl von 2-3Tagen gesprochen wurde ..!!
Die 300Euro die habe ich dann .. und wer das nicht möchte, kann das Fahrzeug nicht angemeldet mitnehmen.
MfG Günter
Kein Problem für mich wenn du das so machst. Halt ohne mich dann.
Die Lösung heißt ikfz. Wenn man einen aktuellen Personalausweis mit PIN hat, das zu kaufen die Auto nach 2015 zuletzt zugelassen wurde und die heimische Zulassungsstelle das mitmacht (hier ist die Engstelle, meine macht es frecherweise nicht), kann man den Wagen online ohne Wartezeit ummelden. Die Kennzeichen bleiben am Auto, man bekommt die neuen Papiere dann per Post zugeschickt.