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Nach Händlerbesuch liegen geblieben

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 6. November 2011 um 11:59

Hallo liebe Leute!

Habe mal eine Frage ins weite Rund, wo ich mal eure Meinung zu bräuchte.

Zur Vorgeschichte ich habe mir vor 3 Monaten einen Audi A6 4B Avant mit nem 2.5 TDI und ner 5 Stufen Multitronic gekauft.

Da das Auto günstig war und mir alle Schwachstellen abgestellt schienen (Einspritzpumpe,Turbo,Steuergerät und Zahnriehmen neu) dachte ich das ich nichts falsch machen könnte.

Nun hatte ich ein Ruckeln und Schlagen beim runterschalten in der Multitronic zu verzeichen und fuhr guter Hoffnung zu einem VW/Audi Händlerbetrieb.

Dort gab ich in Auftrag das Getriebeöl+ Filter zu wechseln.

Nun holte ich gestern früh das Fahrzeug ab und fuhr los.

Das blöde ist ich kam gerade mal 20 km weit,den danach war das Getriebeöl draussen(Nehme an das die Ablassscgraube oder ähnliches nicht fest war)und bin liegen geblieben.

Habe mich dann vom ADAC zum Händler schleppen lassen(war nach 15 Uhr,keiner mehr da) und nun steht das Fahrzeug vor Ort.

Meine Frage ist nun,wenn das Getriebe oder ähnliches kaputt gegangen ist durch diese Aktion müsste doch der Händler dafür aufkommen oder etwa nicht, da das ja ganz klar ein verschulden vom Händler ist.

Das Problem was ich dabei sehe ich allerdings,der Händler weiss das die Multitronic eh schon ne Macke hatte und nun versuchen wird mir dne schwarzen Peter zu zuschieben.

Ich danke für eure Antworten!

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11 Antworten

wenn wie du sagst das öl rausgelaufen ist und das getriebe trocken lief ist das nix mit rausreden!

das ist dann eindeutig ein verschulden vom händler bzw werkstatt.

sebastian

Themenstarteram 6. November 2011 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Sebbo91

wenn wie du sagst das öl rausgelaufen ist und das getriebe trocken lief ist das nix mit rausreden!

das ist dann eindeutig ein verschulden vom händler bzw werkstatt.

sebastian

Ich danke für deine Einschätzung!

So sehe ich das nehmlich auch

Interessant wäre jetzt nur was mit dem Getriebe ist und ob das durch die Aktion nun zerschossen ist oder nicht.

Anderer Gedanke der sich mir nun stellt,ob der Händler(vielleicht ist das Getriebe nun ganz hinüber) eine 100% Abwicklung leisten muss oder ob ich als Kunde auch nur mit nem Pflichtteil rüberkommen muss.

Wenn du 5 Stufen hast dann hast du die Tiptronic, nicht die Multitronic. Nur so zur Info.

am 4. Januar 2013 um 23:47

Hallöchen, ich bin neu auf dem Forum und habe, glaub ich, ein riesiges Problem....:-/

Wir haben uns mit meinem Freund "gestern" einen Audi A6 vom Privathändler gekauft.

Er ist ein KFZ-Mechaniker und meinte, dass das Auto tip top wäre. (TÜV ist neu!!) Wir sind glücklich 300km gefahren um das Auto zu holen. Auf dem Rückweg war alles prima. Nach langem zurechtputzen sind wir schließlich zu einem Bekannten in eine Werkstatt gefahren um unser Prachtstück doch noch einmal kurz zu checken. Er machte den Motor an...die Motorhaube auf um meinte: verkauft das Ding, die Nockelwellen sind eingelaufen...wir -> schockiert noch zu einem anderen KFZ Mechaniker los, der leider auch noch meinte, dass das Getriebe kaputt wäre...voller Enttäuschung riefen wir den Händler an und baten ihn um Rücknahme. Dieser meinte nur frech: ich habe das Geld nicht mehr und das Auto lief gut bevor wir es anderen vorzeigten. Zwei weitere gute Freunde (keine Mechaniker...) sagten uns, dass es die besten Motoren sind und wir sorglos das Fahren genießen sollen. Auf dem Heimweg sind wir schließlich auf der Autobahn liegengeblieben: der Wagen ruckte bei ca. 160km/h ein paar Mal und dann ging der Motor aus...und nicht mehr an. Wir ließen uns abschleppen...und sitzen nun mit unseren Gedanken und wissen nicht weiter...Nachdem ich diesen Bericht gelesen haben, hoffe ich sehr auf eine schnelle Antwort...und hoffe auch, dass alles halb so schlimm ist...:-(((

PS: der Wagen stand ca. 2 Jahre in eine Garage, laut dem Händler.

Ich bedanke mich tausend Mal im Voraus!

Liebe Grüße

Natalja

da habt ihr ja ne schöne geschichte am laufen...

zunächst mal: gekauft vom händler oder privat?

und: gibt es einen schriftlichen kaufvertrag?

um was für ein fahrzeug dreht es sich im detail?

baujahr? motor? getriebe? km? etc pp...

am 5. Januar 2013 um 0:19

Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann

da habt ihr ja ne schöne geschichte am laufen...

zunächst mal: gekauft vom händler oder privat?

und: gibt es einen schriftlichen kaufvertrag?

um was für ein fahrzeug dreht es sich im detail?

baujahr? motor? getriebe? km? etc pp...

Danke für die fixe Antwort :-)

hier zu deinen Fragen:

1) Privakauf

2) Kaufvertrag ist schriftlich

3) Audi A6 2.5 TDI 4b 180PS

4) BJ 2000

5) Automatik

6) 206.000 km

ist das ausreichend? Danke!

nockenwellen können platt sein. und das bocken und versterben des motors ist sicher nicht auf die tiptronic sondern auf die einspritzpumpe zurück zu führen.

steht das fahrzeug aktuell in einer werkstatt? wurde der fehlerspeicher ausgelesen?

am 5. Januar 2013 um 0:45

Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann

nockenwellen können platt sein. und das bocken und versterben des motors ist sicher nicht auf die tiptronic sondern auf die einspritzpumpe zurück zu führen.

steht das fahrzeug aktuell in einer werkstatt? wurde der fehlerspeicher ausgelesen?

ohaaa :-/

nein, das Auto steht bei mir auf dem Parkplatz. Draußen...warum???

es wurde nichts ausgelesen...das maht man sichrlich in einer Audi-Werkstatt...oder?

wie gehe ich nun vor? du meinst also höchstwahrscheinlich die Einspritzpumpe, ja?

Danke :-)

weiteres vorgehen: erstmal in die werkstatt zum fehler auslesen. danach: entweder das fahrzeug reparieren lassen. oder auf dem noch teureren rechtsweg versuchen das fahrzeug zurückzugeben. wobei letzters nahezu unmöglich werden könnte.

einspritzpumpe und nockenwellen können schon ein kleines vermögen kosten, falls dies die ursache sein sollte...

man munkelt hier von ca 1500€ für die pumpe und bis zu 2500€ für die reparatur der nockenwellen. hier wird der zahnriemen, wenn nicht frisch getauscht, i.d.r gleich mitgewechselt, da so oder so alles runter muss...

wann war der letzte service an dem fahrzeug?

am 5. Januar 2013 um 1:14

warum meinen Sie, dass es schwierig sein wird den Wagen wieder zurückzugeben? wenn ich das mit einem Anwalt regele...?

Danke viel Mals!

nur wenn es ein nachweislich verschwiegener fehler ist, kann man zurückgeben.

i.d.r ist es kaum möglich, dem verkäufer dies nachzuweisen ;)

vor allem wenn es die einspritzpumpe ist. in die kann keiner reinschauen.

dann habt ihr einfach pech gehabt. das ist eben das restrisiko, wenn man von privat kauft.

probier es, aber der rechtsstreit geht oft ewig und ob du gewinnst ist fraglich. ;)

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