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Nach langem Schweigen nun Anspruch geltend machen
Hallo zusammen,
letztes Jahr im Juni bin ich mit der Stosstange meines (nun bereits verschrotteten) Kas an der Stossstange eines Ford Fokus vorbei geschrappt. Das ganze ereignete sich morgens im Hof meines Freundes und es handelt sich um das Auto der Nachbarin (Cousine meines Freundes). Sie hatte mich so ziemlich zu geparkt, ich musste zu einer Prüfung und hatte es deshalb eilig, dabei bin ich, wie gesagt, mit meiner unlackierten an ihrer lackierten Stossstange vorbei geschrappt. Wir haben ihr bescheid gesagt und mein Freund hat mit Politur versucht das ganze zu beheben. Ging auch soweit, bis auf einen kleinen Kratzer, der nicht damit raus ging.
Sie hat sich gar nicht um den Schaden gekümmert, auch nichts weiter gesagt. Wohl zur Kenntnis genommen, was mir passiert ist und sonst nichts. Ich hab dann auch nicht weiter nachgefragt. Irgendwann stand dann fest, dass ich die Umweltprämie noch in Anspruch nehme und mir ein neues Auto kaufe. Das ist dann im August passiert, kurz vorm Auslaufen der Prämien. Im September bin ich dann für ein Studium in die Schweiz gezogen. Ende September/ Anfang Oktober 2009 sagte mir dann mein Freund am Telefon, dass seine Cousine ihn angesprochen hätte, nun den Schaden repariert haben möchte und einen Kostenvoranschlag hat machen lassen. Der belief sich auf 700 Euro. Ich fand das schon sehr heftig für solch einen Kratzer aber ich weiss, es besteht auch die Möglichkeit, dass Aufhänger beschädigt sind usw. Egal, Tatsache ist, dass das mit der Versicherung länger hin und her ging und ich irgendwann im Februar diesen Jahres Bescheid bekommen habe, dass die Versicherung nicht zahlt. (Hab mich natürlich geärgert und die Versicherung schon gekündigt)
Ich bzw. mein Freund haben mit ihr gesprochen und versucht, einenKompromiss zu finden. Ich als Studentin hab nicht das Geld, ihr das so zu zahlen und irgendwie finde ich es schon eine Frechheit, dass sie so lange nichts von sich hat hören lassen. Sie hat mitbekommen, dass ich das alte Auto verschrotten lasse, sie hat mitbekommen, das ich in die Schweiz gehen und als ich dann weg bin, kommt sie dann an. Ist ja auch irgendwie klar, dass die Versicherung Probleme macht. Ich will ja auch gar nicht nichts bezahlen, ich bin ja auch Schuld. Aber hätte sie nicht alles rausgezögert, hätte meine Versicherung ganz normal gezahlt. Und ausserdem glaube ich nicht so ganz, dass der Schaden wirklich 700 Euro wert ist.
Wie ist denn jetzt die Rechtslage. Hat sie jetzt überhaupt gar keine Schuld, obwohl sie sich erst überhaupt nicht gekümmert hat? Kann sie mich anzeigen wenn ich nicht 700 Euro zahle?
Kann mir einer helfen? Vielen Dank!!!
Beste Antwort im Thema
Nach den bisherigen Angaben zu schließen, versagt der Versicherer nicht den Versicherungsschutz (z.B. wegen verspäteter Schadenmeldung). Hätte er das getan, wäre eine Schadenregulierung gegenüber der Geschädigten erfolgt und würde die eigene Versicherungsnehmerin in Regress nehmen und zur Rückzahlung der Aufwendungen auffordern.
Offensichtlich hat der Versicherer seine weitere Funktion als Haftpflichtversicherer wahrgenommen und „unberechtigte“ Ansprüche – auch für den Versicherungsnehmer zurückgewiesen.
Die TE muss hier nicht selbst aktiv werden und sich schon gar nicht mit der „Geschädigten“ auseinander zu setzen.
Die Gründe für die Ablehnung des Versicherers können vielfältig sein. Wer etwas beansprucht, muss es auch beweisen. Möglicherweise liegt hier nach der langen Zeit der Hase im Pfeffer.
Vielleicht hat der Versicherer auch in Erfahrung gebracht, dass der Stoßfänger schon einmal von einer anderen Versicherung reguliert wurde. Eine Aufklärung gibt es letztlich nicht hier im Forum sondern durch eine Rückfrage beim Versicherer.
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12 Antworten
wenn ich nicht irre, hat der geschädigte 3 jahre zeit den schaden geltend zu machen ?
du allerdings, hast (leider) versäumt deine VS unverzueglich ueber den unfall in kenntnis zu setzen.
mal sehen was die fachleute meinen.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
wenn ich nicht irre, hat der geschädigte 3 jahre zeit den schaden geltend zu machen ?
du allerdings, hast (leider) versäumt deine VS unverzueglich ueber den unfall in kenntnis zu setzen.
mal sehen was die fachleute meinen.
Hey,
ich kann mir nur schwer vorstellen das es so einfach geht. Okay, wenn der Kostenvoranschlag Zeitnah gemacht wurde gibt es sicher eine möglichkeit (wenn nicht weitere schäden dazu gekommen sind) frage ist auch wo die beweislast liegt.
Mit welcher Begründung hat denn Dein Versicherer abgelehnt?
Je nach Versicherungsbedingungen musst Du als Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist Deiner Versicherung melden (meistens 14 Tage).
Warum das versäumt wurde und jetzt auf die Versicherung geschimpft wird, ist mir ein Rätsel.
Das war auch der Hintergrund meiner Frage, da die meisten Versicherer Klauseln haben, die bei Sachschäden auch bei verspäteter Meldung leisten, zumindest wenn die verspätete Meldung keine Auswirkung auf die Feststellung der Leistungspflicht und auf die Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht hat (Stichwort: Kausalität)! Da beides hier gegeben ist, kann es auch sein, dass der Sachbearbeiter einfach mal ins Blaue hinein abgelehnt hat... Nächster Punkt ist, ob sich selbst dann nicht wieder der Schadenrückkauf lohnt!
Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
Je nach Versicherungsbedingungen musst Du als Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist Deiner Versicherung melden (meistens 14 Tage).
aber doch sicherlich nur, wenn ich diesen schaden auch über die VS abwickeln lassen will, oder?
wenn von vornherein feststeht, dass ich den schaden selber trage, oder wie hier augenscheinlich anzunehmen war, aufgrund enger verwandschaftsverhältnisse keine ansprüche geltend gemacht werden, muss ich ja nichts melden.
dass es nun im nachhinein anders kommt, ist in der tat sehr ärgerlich.
Zitat:
dass es nun im nachhinein anders kommt, ist in der tat sehr ärgerlich.
Genau das meine ich. Zuerst schien es so, als ob der kleine Kratzer nicht interessiert und dann geht sie zur Werkstatt und sagt denen, sie sollen nen Kostenvoranschlag für die Versicherung schreiben. Das der dann auch höher ausfällt, ist doch auch klar. Macht schliesslich jeder, oder nicht? Hab da recht verlässliche Info von ner KFZ-Werkstatt. Sie sagt ja auch, dass sie noch gar nicht weiss, ob sie das wirklich reparieren lässt...
Zitat:
Original geschrieben von Lia2003
Sie sagt ja auch, dass sie noch gar nicht weiss, ob sie das wirklich reparieren lässt...
das ist dabei erstmal unerheblich.
ihr ist nunmal leider ein schaden in Höhe X entstanden und diesen gilt es zu ersetzen.könnt ihr euch nicht irgendwie friedlich einigen?
ratenzahlung?
@an die profis:
wie sieht es nach dieser langen zeit mit einer wertminderung für den schaden aufgrund der bereits ins land gegangenen zeit aus?
die stoßstange unterliegt ja auch einem "wertverfall" nehme ich an?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
wie sieht es nach dieser langen zeit mit einer wertminderung für den schaden aufgrund der bereits ins land gegangenen zeit aus?
die stoßstange unterliegt ja auch einem "wertverfall" nehme ich an?
Nö........so etwas gibt es da nicht. Du meinst sicher Abzüge für evtl. weitere Schäden. Aber die wären ja dann auch hinterher entstanden und somit hier kein Thema.
Gruß
Delle
Ich würde pauschal erstmal sagen: Was fürn Unfall???
Durch das polieren wurden ja schon Reparaturversuche unternommen. Außerdem würde ich ma schaun wie die Stossstange aussieht. Bei 700€ wird die mit Sicherheit komplett neu lackiert und wenn die schon vorher oder auch danach (!) Kratzer bekommen hat, gibs saftige Abzüge wegen "Wertverbesserung" durch die Reparatur. Hat ich auch schon durch.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
Je nach Versicherungsbedingungen musst Du als Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist Deiner Versicherung melden (meistens 14 Tage).
aber doch sicherlich nur, wenn ich diesen schaden auch über die VS abwickeln lassen will, oder?
wenn von vornherein feststeht, dass ich den schaden selber trage, oder wie hier augenscheinlich anzunehmen war, aufgrund enger verwandschaftsverhältnisse keine ansprüche geltend gemacht werden, muss ich ja nichts melden.
dass es nun im nachhinein anders kommt, ist in der tat sehr ärgerlich.
Wieso denn nicht generell? Wenn der Geschädigte keine Schaden bei der Versicherung geltend macht, dann wird Sie auch nichts regulieren - warum auch???
Die Geschädigte ist die Cousine des Freundes der Schädigerin. Wo sind hier Schädiger und Geschädigter verwandt? Selbst wenn ich meiner eigenen Schwester, die bei der selben Gesellschaft versichert ist, ins Auto fahre gibt es keine Regulierungsprobleme, solange wir beiden selbst Versicherungsnehmer mit eigenständigem Vertrag sind!
Nach den bisherigen Angaben zu schließen, versagt der Versicherer nicht den Versicherungsschutz (z.B. wegen verspäteter Schadenmeldung). Hätte er das getan, wäre eine Schadenregulierung gegenüber der Geschädigten erfolgt und würde die eigene Versicherungsnehmerin in Regress nehmen und zur Rückzahlung der Aufwendungen auffordern.
Offensichtlich hat der Versicherer seine weitere Funktion als Haftpflichtversicherer wahrgenommen und „unberechtigte“ Ansprüche – auch für den Versicherungsnehmer zurückgewiesen.
Die TE muss hier nicht selbst aktiv werden und sich schon gar nicht mit der „Geschädigten“ auseinander zu setzen.
Die Gründe für die Ablehnung des Versicherers können vielfältig sein. Wer etwas beansprucht, muss es auch beweisen. Möglicherweise liegt hier nach der langen Zeit der Hase im Pfeffer.
Vielleicht hat der Versicherer auch in Erfahrung gebracht, dass der Stoßfänger schon einmal von einer anderen Versicherung reguliert wurde. Eine Aufklärung gibt es letztlich nicht hier im Forum sondern durch eine Rückfrage beim Versicherer.