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Nach Privatverkauf Motorschaden!!

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:32

Servus leute,

ich habe vor knapp 3-4Wochen ein Auto verkauft. Die verkäuferin hat sich an dem Tag das Auto angeschaut,Probe gefahren & das Fahrzeug auf Ihre Art und Weise begutachtet. Wir haben einen Privatkaufvertrag gemacht. Es wurden folgendes reingeschrieben. "Kauf erfolgt ohne GewährLeistung, so gesehen so gekauft, probe gefahren" Nach guten 3Wochen ruft Sie mich an und sagt das, dass das Auto einen Motorschaden hat und das einige sachen nicht stimmen wie "keine klimaanlage, vorbesitzer etc" darauf sagte ich das ich nix davob weis über den Motorschaden und das ich nicht wusste das es keine klimaanlage hat.

Lange rede kurzer sinn.

Sie will jetzt mit dem Anwalt kommen. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht wo diese all sachen drinnstehen wie mit "keine Gewährleistung, probe gefahren so gesehn so gekauft"

Was kann sie machen? Was kann passieren. Ich habe einen bekannten Autohändler gefragt und er meinte das garnichts passieren kann. Das sie machen soll was sie will und auch zum anwalt gehen kann.

Bitte um hilft

Mit freundlichen grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 17. Oktober 2014 um 00:41:42 Uhr:

Und wenn er selbst die wirkliche Anzahl der Vorbesitzer nicht genauer wusste?

das ist nicht das problem des käufers!

der käufer hat direkte ansprüche gegen den verkäufer, was zugesicherte eigenschaften angeht, wenn diese nicht eingehalten wurden.

wenn der verkäufer 3 vorbesitzer zusichert, der wagen aber tatsächlich 5 hatte - kann der käufer den vertrag rückgängig machen bzw. schadenersatz vom verkäufer verlangen...der verkäufer muss dann, an denjenigen herantreten von dem er das fahrzeug erworben hat usw.

ob bewusst oder unbewusst, spielt dabei keine rolle.

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am 16. Oktober 2014 um 18:36

Zitat:

Was kann sie machen?

Sie kann sich beim Anwalt ausheulen, der schreibt dan wichtig klingende Briefe ohne

größeren Mehrwert welche nur ein Ziel haben

dir richtig Angst machen.:rolleyes:

Gibts nur noch solche Halunken?:rolleyes:

Solche Themen kommen mitlerweile hier täglich vor.:(

Mach ihr klar das bei dir nix zu holen ist, sie

hat ja kein Neuwagen gekauft und du im Vertrag Gewähr ausgeschlossen.:D

Hast du im Vertrag reingeschrieben das, das Auto AC hat?

Wenn nein ihr Pech genauso wie der Motorschaden, ist eben

Lebensrisiko.

Kommt solche Vollkaskomentalität von zu viel

Unterschichten Fernsehen das den Sinn für die Realität vernebelt

oder gibts dafür eine andere logische Erklärung?:confused:

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:37

Was meinst du damit

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 16. Oktober 2014 um 20:36:00 Uhr:

Gibts nur noch solche Halunken?:rolleyes:

Das kannst Du in Ruhe AUssitzen.

Christian

OT: Mensch bin Ich froh, das der Verkauf meines alten Autos so problemlos war....

 

@MertG1995 Warte einfach ab, es wird wohl etwas vom Anwalt kommen, aber lass dich davon nicht einschüchtern/abschrecken, denn da kann eigentlich nix passieren. Wurde die Klimaanlage als Extra im Kaufvertrag aufgeführt? Wenn ja, könnte es u.U. problematisch werden

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:50

Die klimaanlage wurde nicht als exrta ausgegeben. Stand halt nur drinnen

Zitat:

@nyrass schrieb am 16. Oktober 2014 um 20:44:00 Uhr:

OT: Mensch bin Ich froh, das der Verkauf meines alten Autos so problemlos war....

 

@MertG1995 Warte einfach ab, es wird wohl etwas vom Anwalt kommen, aber lass dich davon nicht einschüchtern/abschrecken, denn da kann eigentlich nix passieren. Wurde die Klimaanlage als Extra im Kaufvertrag aufgeführt? Wenn ja, könnte es u.U. problematisch werden

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:53

Nein im kaufvertrag steht nix von Klima. Aber sie hätte den ausdruck vom inserat wo das stehn würde. Trotzdem ist das auto aber ohne Gewährleistung verkauft worden. Und sie könnte das gange auch überprüfen ob das auto wirklich eine klimaanlage hat. Stattdessen ist sie probe gefahren und hat laut musik gehört

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 16. Oktober 2014 um 20:36:00 Uhr:

Zitat:

Was kann sie machen?

Sie kann sich beim Anwalt ausheulen, der schreibt dan wichtig klingende Briefe ohne

größeren Mehrwert welche nur ein Ziel haben

dir richtig Angst machen.:rolleyes:

Gibts nur noch solche Halunken?:rolleyes:

Solche Themen kommen mitlerweile hier täglich vor.:(

Mach ihr klar das bei dir nix zu holen ist, sie

hat ja kein Neuwagen gekauft und du im Vertrag Gewähr ausgeschlossen.:D

Hast du im Vertrag reingeschrieben das, das Auto AC hat?

Wenn nein ihr Pech genauso wie der Motorschaden, ist eben

Lebensrisiko.

Kommt solche Vollkaskomentalität von zu viel

Unterschichten Fersehen das den Sinn für die Realität vernebelt

oder gibts dafür eine andere logische Erklärung?:confused:

am 16. Oktober 2014 um 18:55

Lieber MertG, du tust folgendes:

Nix. Ignorieren.

du hast die Gewährleistung ausgeschlossen, sie hat es unterschrieben. Soll die damit klarkommen.

Ein motor ist nunmal nicht von Gott erschaffen und alles was von Menschenhand erbaut wurde, geht eben auch kaputt. Punkt.

Warum weißt du nicht ob dein Auto eine Klimaanlage hat?

Wie einer bereits geschrieben hat es kann vielleicht stimmen aber immer häufiger versuchen private Käufer hinterher durch erfundene Mängel den preis zu drücken. (Das wohlgemerkt nach kauf und einigen Wochen)

Wenn man ein Inserat aufgibt muss man entweder die Dinge anhakten die der Wagen hat oder man schreibt gar selbst eine Liste.

Wie kann es da sein das im Inserat eine Klimaanlage aufgeführt wird und du angeblich keine Ahnung hast ob dein Wagen eine Klimaanlage hat?

Wie lange bist du mit dem Wagen denn bisher gefahren?

Was für ein Fahrzeug war es denn genau? Alter? Laufleistung? Verkaufspreis?

Zitat:

Nein im kaufvertrag steht nix von Klima. Aber sie hätte den ausdruck vom inserat wo das stehn würde. Trotzdem ist das auto aber ohne Gewährleistung verkauft worden. Und sie könnte das gange auch überprüfen ob das auto wirklich eine klimaanlage hat. Stattdessen ist sie probe gefahren und hat laut musik gehört

Mein Freund: könnte es wohl sein, dass Du im Inserat etwas aufgeführt hast, das der Wagen tatsächlich gar nicht besitzt? Zum Kaufvertrag gehört auch Dein Angebot, sprich: Dein Inserat. Ich sag mal so: wenn das vorgenannte zutrifft, dann hast Du ein Problem.

Tja, was tun? Vielleicht erst einmal abwarten, was die Gegenseite unternimmt? Du wirst in Kürze auf jeden Fall erst einmal wenig unterhaltsame Post bekommen. Ich denke mal, man wird Dir zuerst einmal das Angebot machen, den Kauf zu wandeln. Vielleicht nimmst Du Dir doch am besten gleich selbst einen Anwalt, je nachdem was Du uns noch alles verschwiegen hast. Der kann unter Umständen Schlimmeres verhindern. Je nach dem, wie bereits gesagt.

Noch ein Tipp: informiere Dich doch mal was "Gewährleistung" eigentlich bedeutet.

Mit dem Motorschaden solltest Du auf der sicheren Seite sein. Was die fehlende Klimaanlage angeht, das sieht allerdings völlig anders aus und hat mit einem Sachmängelausschluss nichts zu tun. Vermutlich wirst Du deshalb ein erstes Angebot bekommen die fehlende Klimaanlage einfach nachzurüsten...

Zitat:

@MertG1995 schrieb am 16. Oktober 2014 um 20:32:26 Uhr:

vorbesitzer etc.

sind die von dir gemachten angaben über die anzahl der vorbesitzer denn korrekt? :confused:

wenn nein, ist der motorschaden und die nicht vorhandene klima dein geringstes problem! :eek:

Und wenn er selbst die wirkliche Anzahl der Vorbesitzer nicht genauer wusste?

Doofheit schützt zwar vor Strafe nicht aber solang es nicht vorsätzlich verschwiegen wurde, was soll man da machen? Klingt doch eh nach nem Fahrzeug, das entsprechend der bissherigen Aussagen weder besondere Pflege erfahren, noch einen nennenswerten Zustand zu haben scheint.

Servus leute,

ich habe vor knapp 3-4Wochen ein Auto verkauft. Die verkäuferin hat sich an dem Tag das Auto angeschaut,Probe gefahren & das Fahrzeug auf Ihre Art und Weise begutachtet.

Du hast verkauft und die Verkäuferin hat gekauft??

Zitat:

@Magnus-Vehiculum schrieb am 17. Oktober 2014 um 00:41:42 Uhr:

Und wenn er selbst die wirkliche Anzahl der Vorbesitzer nicht genauer wusste?

das ist nicht das problem des käufers!

der käufer hat direkte ansprüche gegen den verkäufer, was zugesicherte eigenschaften angeht, wenn diese nicht eingehalten wurden.

wenn der verkäufer 3 vorbesitzer zusichert, der wagen aber tatsächlich 5 hatte - kann der käufer den vertrag rückgängig machen bzw. schadenersatz vom verkäufer verlangen...der verkäufer muss dann, an denjenigen herantreten von dem er das fahrzeug erworben hat usw.

ob bewusst oder unbewusst, spielt dabei keine rolle.

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